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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Quads/Trikes/ATVs

    Allgemeines

    Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

    Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

    Benützung

    Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

    Achtung:

    Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

    Lenkberechtigung

    Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

    • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
      • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
      • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
      • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
      • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
    • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
      • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
      • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
    • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
      • aller Quads und ATVs.
      • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
      • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
    • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
      • die als Zugmaschine eingestuft sind und
      • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

    Alter

    Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

    • Sturzhelmpflicht
    • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
    • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
    • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
    • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
    • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
    • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
    Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      Quads/Trikes/ATVs

      Allgemeines

      Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

      Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

      Benützung

      Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

      Achtung:

      Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

      Lenkberechtigung

      Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

      • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
        • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
        • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
        • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
        • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
      • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
        • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
        • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
      • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
        • aller Quads und ATVs.
        • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
        • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
      • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
        • die als Zugmaschine eingestuft sind und
        • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

      Alter

      Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

      Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

      Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

      • Sturzhelmpflicht
      • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
      • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
      • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
      • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
      • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
      • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
      Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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        Allgemeines

        Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

        Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

        Benützung

        Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

        Achtung:

        Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

        Lenkberechtigung

        Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

        • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
          • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
          • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
          • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
          • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
        • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
          • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
          • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
        • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
          • aller Quads und ATVs.
          • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
          • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
        • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
          • die als Zugmaschine eingestuft sind und
          • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

        Alter

        Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

        Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

        Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

        • Sturzhelmpflicht
        • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
        • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
        • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
        • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
        • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
        • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
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          Quads/Trikes/ATVs

          Allgemeines

          Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

          Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

          Benützung

          Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

          Achtung:

          Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

          Lenkberechtigung

          Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

          • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
            • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
            • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
            • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
            • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
          • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
            • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
            • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
          • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
            • aller Quads und ATVs.
            • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
            • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
          • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
            • die als Zugmaschine eingestuft sind und
            • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

          Alter

          Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

          Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

          Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

          • Sturzhelmpflicht
          • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
          • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
          • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
          • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
          • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
          • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
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            Quads/Trikes/ATVs

            Allgemeines

            Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

            Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

            Benützung

            Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

            Achtung:

            Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

            Lenkberechtigung

            Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

            • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
              • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
              • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
              • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
              • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
            • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
              • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
              • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
            • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
              • aller Quads und ATVs.
              • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
              • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
            • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
              • die als Zugmaschine eingestuft sind und
              • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

            Alter

            Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

            Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

            Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

            • Sturzhelmpflicht
            • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
            • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
            • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
            • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
            • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
            • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
            Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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              Quads/Trikes/ATVs

              Allgemeines

              Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

              Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

              Benützung

              Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

              Achtung:

              Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

              Lenkberechtigung

              Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

              • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
              • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
              • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                • aller Quads und ATVs.
                • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
              • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

              Alter

              Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

              Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

              Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

              • Sturzhelmpflicht
              • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
              • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
              • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
              • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
              • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
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                Allgemeines

                Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                Benützung

                Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                Achtung:

                Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                Lenkberechtigung

                Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                  • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                  • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                  • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                  • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                  • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                  • aller Quads und ATVs.
                  • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                  • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                  • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                  • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                Alter

                Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                • Sturzhelmpflicht
                • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                  Quads/Trikes/ATVs

                  Allgemeines

                  Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                  Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                  Benützung

                  Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                  Achtung:

                  Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                  Lenkberechtigung

                  Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                    • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                    • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                    • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                    • aller Quads und ATVs.
                    • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                    • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                  Alter

                  Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                  Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                  Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                  • Sturzhelmpflicht
                  • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                  • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                  • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                  • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                  • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                  • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                  Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                    Quads/Trikes/ATVs

                    Allgemeines

                    Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                    Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                    Benützung

                    Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                    Achtung:

                    Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                    Lenkberechtigung

                    Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                    • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                      • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                      • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                      • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                      • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                    • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                      • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                      • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                    • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                      • aller Quads und ATVs.
                      • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                      • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                    • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                      • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                      • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                    Alter

                    Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                    Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                    • Sturzhelmpflicht
                    • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                    • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                    • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                    • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                    • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                    • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                    Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                      Quads/Trikes/ATVs

                      Allgemeines

                      Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                      Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                      Benützung

                      Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                      Achtung:

                      Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                      Lenkberechtigung

                      Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                      • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                        • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                        • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                        • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                        • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                      • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                        • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                        • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                      • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                        • aller Quads und ATVs.
                        • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                        • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                      • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                        • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                        • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                      Alter

                      Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                      Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                      Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                      • Sturzhelmpflicht
                      • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                      • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                      • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                      • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                      • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                      • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                      Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                        Quads/Trikes/ATVs

                        Allgemeines

                        Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                        Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                        Benützung

                        Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                        Achtung:

                        Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                        Lenkberechtigung

                        Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                        • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                          • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                          • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                          • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                          • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                        • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                          • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                          • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                        • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                          • aller Quads und ATVs.
                          • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                          • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                        • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                          • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                          • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                        Alter

                        Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                        Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                        Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                        • Sturzhelmpflicht
                        • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                        • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                        • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                        • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                        • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                        • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                        Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                          Quads/Trikes/ATVs

                          Allgemeines

                          Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                          Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                          Benützung

                          Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                          Achtung:

                          Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                          Lenkberechtigung

                          Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                          • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                            • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                            • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                            • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                            • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                          • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                            • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                            • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                          • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                            • aller Quads und ATVs.
                            • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                            • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                          • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                            • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                            • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                          Alter

                          Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                          Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                          Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                          • Sturzhelmpflicht
                          • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                          • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                          • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                          • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                          • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                          • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                          Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                            Quads/Trikes/ATVs

                            Allgemeines

                            Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                            Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                            Benützung

                            Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                            Achtung:

                            Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                            Lenkberechtigung

                            Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                            • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                              • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                              • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                              • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                              • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                            • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                              • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                              • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                            • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                              • aller Quads und ATVs.
                              • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                              • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                            • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                              • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                              • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                            Alter

                            Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                            Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                            Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                            • Sturzhelmpflicht
                            • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                            • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                            • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                            • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                            • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                            • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                            Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                              Quads/Trikes/ATVs

                              Allgemeines

                              Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                              Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                              Benützung

                              Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                              Achtung:

                              Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                              Lenkberechtigung

                              Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                              • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                              • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                              • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                • aller Quads und ATVs.
                                • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                              • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                              Alter

                              Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                              Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                              Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                              • Sturzhelmpflicht
                              • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                              • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                              • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                              • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                              • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                              • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                              Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                Quads/Trikes/ATVs

                                Allgemeines

                                Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                Benützung

                                Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                Achtung:

                                Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                Lenkberechtigung

                                Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                  • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                  • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                  • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                  • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                  • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                  • aller Quads und ATVs.
                                  • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                  • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                  • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                  • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                Alter

                                Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                • Sturzhelmpflicht
                                • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                  Quads/Trikes/ATVs

                                  Allgemeines

                                  Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                  Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                  Benützung

                                  Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                  Achtung:

                                  Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                  Lenkberechtigung

                                  Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                    • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                    • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                    • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                    • aller Quads und ATVs.
                                    • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                    • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                  Alter

                                  Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                  Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                  Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                  • Sturzhelmpflicht
                                  • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                  • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                  • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                  • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                  • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                  • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                  Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                    Quads/Trikes/ATVs

                                    Allgemeines

                                    Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                    Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                    Benützung

                                    Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                    Achtung:

                                    Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                    Lenkberechtigung

                                    Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                    • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                      • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                      • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                      • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                      • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                    • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                      • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                      • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                    • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                      • aller Quads und ATVs.
                                      • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                      • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                    • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                      • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                      • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                    Alter

                                    Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                    Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                    • Sturzhelmpflicht
                                    • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                    • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                    • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                    • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                    • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                    • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                    Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                      Quads/Trikes/ATVs

                                      Allgemeines

                                      Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                      Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                      Benützung

                                      Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                      Achtung:

                                      Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                      Lenkberechtigung

                                      Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                      • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                        • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                        • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                        • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                        • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                      • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                        • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                        • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                      • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                        • aller Quads und ATVs.
                                        • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                        • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                      • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                        • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                        • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                      Alter

                                      Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                      Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                      Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                      • Sturzhelmpflicht
                                      • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                      • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                      • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                      • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                      • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                      • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                      Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                        Quads/Trikes/ATVs

                                        Allgemeines

                                        Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                        Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                        Benützung

                                        Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                        Achtung:

                                        Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                        Lenkberechtigung

                                        Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                        • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                          • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                          • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                          • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                          • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                        • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                          • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                          • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                        • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                          • aller Quads und ATVs.
                                          • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                          • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                        • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                          • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                          • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                        Alter

                                        Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                        Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                        Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                        • Sturzhelmpflicht
                                        • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                        • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                        • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                        • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                        • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                        • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                        Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                          Quads/Trikes/ATVs

                                          Allgemeines

                                          Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                          Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                          Benützung

                                          Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                          Achtung:

                                          Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                          Lenkberechtigung

                                          Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                          • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                            • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                            • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                            • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                            • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                          • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                            • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                            • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                          • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                            • aller Quads und ATVs.
                                            • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                            • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                          • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                            • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                            • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                          Alter

                                          Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                          Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                          Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                          • Sturzhelmpflicht
                                          • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                          • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                          • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                          • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                          • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                          • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                          Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                            Quads/Trikes/ATVs

                                            Allgemeines

                                            Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                            Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                            Benützung

                                            Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                            Achtung:

                                            Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                            Lenkberechtigung

                                            Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                            • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                              • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                              • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                              • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                              • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                            • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                              • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                              • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                            • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                              • aller Quads und ATVs.
                                              • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                              • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                            • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                              • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                              • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                            Alter

                                            Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                            Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                            Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                            • Sturzhelmpflicht
                                            • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                            • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                            • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                            • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                            • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                            • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                            Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                              Quads/Trikes/ATVs

                                              Allgemeines

                                              Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                              Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                              Benützung

                                              Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                              Achtung:

                                              Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                              Lenkberechtigung

                                              Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                              • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                              • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                              • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                • aller Quads und ATVs.
                                                • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                              • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                              Alter

                                              Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                              Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                              Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                              • Sturzhelmpflicht
                                              • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                              • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                              • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                              • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                              • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                              • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                              Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                Quads/Trikes/ATVs

                                                Allgemeines

                                                Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                Benützung

                                                Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                Achtung:

                                                Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                Lenkberechtigung

                                                Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                  • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                  • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                  • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                  • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                  • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                  • aller Quads und ATVs.
                                                  • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                  • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                  • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                  • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                Alter

                                                Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                • Sturzhelmpflicht
                                                • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                  Quads/Trikes/ATVs

                                                  Allgemeines

                                                  Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                  Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                  Benützung

                                                  Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                  Achtung:

                                                  Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                  Lenkberechtigung

                                                  Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                    • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                    • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                    • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                    • aller Quads und ATVs.
                                                    • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                    • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                  Alter

                                                  Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                  Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                  Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                  • Sturzhelmpflicht
                                                  • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                  • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                  • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                  • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                  • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                  • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                  Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                    Quads/Trikes/ATVs

                                                    Allgemeines

                                                    Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                    Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                    Benützung

                                                    Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                    Achtung:

                                                    Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                    Lenkberechtigung

                                                    Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                    • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                      • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                      • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                      • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                      • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                    • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                      • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                      • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                    • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                      • aller Quads und ATVs.
                                                      • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                      • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                    • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                      • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                      • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                    Alter

                                                    Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                    Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                    • Sturzhelmpflicht
                                                    • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                    • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                    • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                    • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                    • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                    • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                    Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                      Quads/Trikes/ATVs

                                                      Allgemeines

                                                      Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                      Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                      Benützung

                                                      Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                      Achtung:

                                                      Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                      Lenkberechtigung

                                                      Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                      • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                        • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                        • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                        • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                        • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                      • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                        • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                        • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                      • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                        • aller Quads und ATVs.
                                                        • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                        • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                      • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                        • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                        • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                      Alter

                                                      Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                      Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                      Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                      • Sturzhelmpflicht
                                                      • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                      • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                      • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                      • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                      • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                      • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                      Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                        Quads/Trikes/ATVs

                                                        Allgemeines

                                                        Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                        Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                        Benützung

                                                        Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                        Achtung:

                                                        Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                        Lenkberechtigung

                                                        Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                        • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                          • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                          • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                          • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                          • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                        • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                          • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                          • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                        • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                          • aller Quads und ATVs.
                                                          • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                          • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                        • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                          • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                          • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                        Alter

                                                        Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                        Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                        Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                        • Sturzhelmpflicht
                                                        • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                        • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                        • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                        • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                        • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                        • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                        Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                          Quads/Trikes/ATVs

                                                          Allgemeines

                                                          Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                          Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                          Benützung

                                                          Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                          Achtung:

                                                          Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                          Lenkberechtigung

                                                          Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                          • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                            • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                            • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                            • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                            • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                          • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                            • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                            • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                          • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                            • aller Quads und ATVs.
                                                            • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                            • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                          • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                            • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                            • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                          Alter

                                                          Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                          Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                          Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                          • Sturzhelmpflicht
                                                          • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                          • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                          • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                          • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                          • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                          • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                          Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                            Quads/Trikes/ATVs

                                                            Allgemeines

                                                            Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                            Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                            Benützung

                                                            Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                            Achtung:

                                                            Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                            Lenkberechtigung

                                                            Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                            • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                              • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                              • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                              • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                              • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                            • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                              • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                              • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                            • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                              • aller Quads und ATVs.
                                                              • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                              • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                            • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                              • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                              • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                            Alter

                                                            Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                            Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                            Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                            • Sturzhelmpflicht
                                                            • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                            • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                            • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                            • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                            • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                            • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                            Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                              Quads/Trikes/ATVs

                                                              Allgemeines

                                                              Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                              Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                              Benützung

                                                              Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                              Achtung:

                                                              Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                              Lenkberechtigung

                                                              Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                              • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                                • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                                • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                                • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                                • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                              • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                                • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                                • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                              • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                                • aller Quads und ATVs.
                                                                • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                                • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                              • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                                • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                                • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                              Alter

                                                              Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                              Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                              Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                              • Sturzhelmpflicht
                                                              • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                              • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                              • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                              • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                              • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                              • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                              Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                Quads/Trikes/ATVs

                                                                Allgemeines

                                                                Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                                Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                                Benützung

                                                                Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                                Achtung:

                                                                Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                                Lenkberechtigung

                                                                Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                                • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                                  • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                                  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                                  • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                                  • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                                • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                                  • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                                  • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                                • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                                  • aller Quads und ATVs.
                                                                  • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                                  • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                                • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                                  • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                                  • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                                Alter

                                                                Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                                Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                                Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                                • Sturzhelmpflicht
                                                                • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                                • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                                • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                                • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                                • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                                • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                                Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                  Quads/Trikes/ATVs

                                                                  Allgemeines

                                                                  Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen. Quads werden in der Regel als Sportfahrzeuge und ATVs eher als kleine Traktoren benutzt. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                                  Trikes sind Motorräder mit zwei Rädern auf der Hinterachse.

                                                                  Benützung

                                                                  Zugelassene Fahrzeuge dieser Art dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr benützt werden.

                                                                  Achtung:

                                                                  Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit auch überschritten werden darf!

                                                                  Lenkberechtigung

                                                                  Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

                                                                  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
                                                                    • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
                                                                    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                                    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                                    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                                  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
                                                                    • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
                                                                    • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
                                                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                                  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                                    • aller Quads und ATVs.
                                                                    • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                                    • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
                                                                  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                                    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                                    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel

                                                                  Alter

                                                                  Die Altersangaben für die oben genannten Lenkberechtigungen finden sich im Kapitel "Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung". 

                                                                  Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

                                                                  Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

                                                                  • Sturzhelmpflicht
                                                                  • Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
                                                                  • Jährlich Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchführen lassen.
                                                                  • Eine Autoapotheke, ein Pannendreieck, Verbandszeug und seit 1. Mai 2005 ist eine Warnbekleidung mitzuführen.
                                                                  • Kennzeichentafel hinten vollständig sichtbar anbringen.
                                                                  • In gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren bezahlen.
                                                                  • Auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitführen (wenn keine Windschutzscheibe vorhanden ist, muss sie nicht aufgeklebt werden).
                                                                  Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur