oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte
Schutzunterkünfte bieten Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, einen sicheren Ort zum Wohnen und Schutz vor weiterer Gewalt.
Zu den Schutzunterkünften zählen Frauenhäuser und sogenannte Übergangswohnungen. Übergangswohnungen sind sichere und betreute Wohnmöglichkeiten für die Übergangszeit nach einem Frauenhaus.
Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
Der Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Übergangswohnung ist zeitlich begrenzt. In dieser Zeit werden Frauen und ihre Kinder begleitet und gestärkt.
Die Frauenhäuser und Übergangswohnungen
- beraten und unterstützen in Krisensituationen,
- helfen bei Wegen zu Ämtern und Behörden,
- begleiten zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsverfahren,
- unterstützen bei der Suche nach Arbeit und Wohnung sowie bei verschiedenen Anträgen und
- informieren über weiter (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten.
Ziel ist, dass Betroffene wieder ein möglichst sicheres und selbstbestimmtes Leben führen können.
Weiterführende Informationen
Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte
Schutzunterkünfte bieten Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, einen sicheren Ort zum Wohnen und Schutz vor weiterer Gewalt.
Zu den Schutzunterkünften zählen Frauenhäuser und sogenannte Übergangswohnungen. Übergangswohnungen sind sichere und betreute Wohnmöglichkeiten für die Übergangszeit nach einem Frauenhaus.
Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
Der Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Übergangswohnung ist zeitlich begrenzt. In dieser Zeit werden Frauen und ihre Kinder begleitet und gestärkt.
Die Frauenhäuser und Übergangswohnungen
- beraten und unterstützen in Krisensituationen,
- helfen bei Wegen zu Ämtern und Behörden,
- begleiten zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsverfahren,
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Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte
Schutzunterkünfte bieten Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, einen sicheren Ort zum Wohnen und Schutz vor weiterer Gewalt.
Zu den Schutzunterkünften zählen Frauenhäuser und sogenannte Übergangswohnungen. Übergangswohnungen sind sichere und betreute Wohnmöglichkeiten für die Übergangszeit nach einem Frauenhaus.
Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
Der Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Übergangswohnung ist zeitlich begrenzt. In dieser Zeit werden Frauen und ihre Kinder begleitet und gestärkt.
Die Frauenhäuser und Übergangswohnungen
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Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
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Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
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Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
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Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
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Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
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Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
Der Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Übergangswohnung ist zeitlich begrenzt. In dieser Zeit werden Frauen und ihre Kinder begleitet und gestärkt.
Die Frauenhäuser und Übergangswohnungen
- beraten und unterstützen in Krisensituationen,
- helfen bei Wegen zu Ämtern und Behörden,
- begleiten zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsverfahren,
- unterstützen bei der Suche nach Arbeit und Wohnung sowie bei verschiedenen Anträgen und
- informieren über weiter (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten.
Ziel ist, dass Betroffene wieder ein möglichst sicheres und selbstbestimmtes Leben führen können.
Weiterführende Informationen
Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte
Schutzunterkünfte bieten Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, einen sicheren Ort zum Wohnen und Schutz vor weiterer Gewalt.
Zu den Schutzunterkünften zählen Frauenhäuser und sogenannte Übergangswohnungen. Übergangswohnungen sind sichere und betreute Wohnmöglichkeiten für die Übergangszeit nach einem Frauenhaus.
Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können also auch in der Nacht Kontakt aufnehmen bzw. aufgenommen werden. Bei Bedarf gibt es Beratung in der Muttersprache oder Dolmetscherinnen sind bei der Beratung dabei.
Der Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Übergangswohnung ist zeitlich begrenzt. In dieser Zeit werden Frauen und ihre Kinder begleitet und gestärkt.
Die Frauenhäuser und Übergangswohnungen
- beraten und unterstützen in Krisensituationen,
- helfen bei Wegen zu Ämtern und Behörden,
- begleiten zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsverfahren,
- unterstützen bei der Suche nach Arbeit und Wohnung sowie bei verschiedenen Anträgen und
- informieren über weiter (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten.
Ziel ist, dass Betroffene wieder ein möglichst sicheres und selbstbestimmtes Leben führen können.