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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Leben in der Gemeinde Brand

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

    verboten:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

    verboten:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

    Hundekot

    Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Bauhof der Gemeinde Brand
    Gufer 59
    6708 Brand

    Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 17 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 11 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeinde Brand
    Mühledörfle 40
    6708 Brand

    Telefon: +43 5559/308
    Fax: +43 5559/308-25
    E-Mail: gemeinde@brand.at

    Amtsstunden:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Mittwoch
      • 13:30 bis 17 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Brand

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

      Hundekot

      Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

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      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

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      Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

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        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

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        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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        Hundekot

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        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

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        Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

        Öffnungszeiten:

        • Montag bis Donnerstag
          • 7 bis 12 Uhr
          • 13 bis 17 Uhr
        • Freitag
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          Arbeiten in Haus und Garten

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          verboten:

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          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

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          verboten:

          • täglich
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            • 20 bis 8 Uhr

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          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

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          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

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          Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
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            • täglich
              • 12 bis 14 Uhr
              • 20 bis 8 Uhr

            (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

            verboten:

            • täglich
              • 12 bis 14 Uhr
              • 20 bis 8 Uhr

            (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

            Hundekot

            Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Bauhof der Gemeinde Brand
            Gufer 59
            6708 Brand

            Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

            Öffnungszeiten:

            • Montag bis Donnerstag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 13 bis 17 Uhr
            • Freitag
              • 7 bis 11 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeinde Brand
            Mühledörfle 40
            6708 Brand

            Telefon: +43 5559/308
            Fax: +43 5559/308-25
            E-Mail: gemeinde@brand.at

            Amtsstunden:

            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Mittwoch
              • 13:30 bis 17 Uhr

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Gemeinde Brand

              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

              verboten:

              • täglich
                • 12 bis 14 Uhr
                • 20 bis 8 Uhr

              (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

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              verboten:

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              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

              Hundekot

              Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

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                • 7 bis 12 Uhr
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              • Freitag
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                • 8 bis 12 Uhr
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              • oesterreich.gv.at-Redaktion

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                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                verboten:

                • täglich
                  • 12 bis 14 Uhr
                  • 20 bis 8 Uhr

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                Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                verboten:

                • täglich
                  • 12 bis 14 Uhr
                  • 20 bis 8 Uhr

                (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                Hundekot

                Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

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                  • 13 bis 17 Uhr
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                Amtsstunden:

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                  • 8 bis 12 Uhr
                • Mittwoch
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                  Arbeiten in Haus und Garten

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                    • 20 bis 8 Uhr

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                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                  Hundekot

                  Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Bauhof der Gemeinde Brand
                  Gufer 59
                  6708 Brand

                  Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag bis Donnerstag
                    • 7 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 17 Uhr
                  • Freitag
                    • 7 bis 11 Uhr

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Gemeinde Brand
                  Mühledörfle 40
                  6708 Brand

                  Telefon: +43 5559/308
                  Fax: +43 5559/308-25
                  E-Mail: gemeinde@brand.at

                  Amtsstunden:

                  • Montag bis Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Mittwoch
                    • 13:30 bis 17 Uhr

                  Homepage

                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Brand

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                    verboten:

                    • täglich
                      • 12 bis 14 Uhr
                      • 20 bis 8 Uhr

                    (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                    verboten:

                    • täglich
                      • 12 bis 14 Uhr
                      • 20 bis 8 Uhr

                    (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                    Hundekot

                    Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Bauhof der Gemeinde Brand
                    Gufer 59
                    6708 Brand

                    Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag bis Donnerstag
                      • 7 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 17 Uhr
                    • Freitag
                      • 7 bis 11 Uhr

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Gemeinde Brand
                    Mühledörfle 40
                    6708 Brand

                    Telefon: +43 5559/308
                    Fax: +43 5559/308-25
                    E-Mail: gemeinde@brand.at

                    Amtsstunden:

                    • Montag bis Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Mittwoch
                      • 13:30 bis 17 Uhr

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                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Brand

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                      verboten:

                      • täglich
                        • 12 bis 14 Uhr
                        • 20 bis 8 Uhr

                      (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                      verboten:

                      • täglich
                        • 12 bis 14 Uhr
                        • 20 bis 8 Uhr

                      (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                      Hundekot

                      Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Bauhof der Gemeinde Brand
                      Gufer 59
                      6708 Brand

                      Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag bis Donnerstag
                        • 7 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 17 Uhr
                      • Freitag
                        • 7 bis 11 Uhr

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Gemeinde Brand
                      Mühledörfle 40
                      6708 Brand

                      Telefon: +43 5559/308
                      Fax: +43 5559/308-25
                      E-Mail: gemeinde@brand.at

                      Amtsstunden:

                      • Montag bis Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr
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                        • 13:30 bis 17 Uhr

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                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Brand

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                        verboten:

                        • täglich
                          • 12 bis 14 Uhr
                          • 20 bis 8 Uhr

                        (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                        verboten:

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                        (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                        Hundekot

                        Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Bauhof der Gemeinde Brand
                        Gufer 59
                        6708 Brand

                        Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag bis Donnerstag
                          • 7 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 17 Uhr
                        • Freitag
                          • 7 bis 11 Uhr

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Gemeinde Brand
                        Mühledörfle 40
                        6708 Brand

                        Telefon: +43 5559/308
                        Fax: +43 5559/308-25
                        E-Mail: gemeinde@brand.at

                        Amtsstunden:

                        • Montag bis Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Mittwoch
                          • 13:30 bis 17 Uhr

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                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Brand

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                          verboten:

                          • täglich
                            • 12 bis 14 Uhr
                            • 20 bis 8 Uhr

                          (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                          verboten:

                          • täglich
                            • 12 bis 14 Uhr
                            • 20 bis 8 Uhr

                          (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                          Hundekot

                          Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Bauhof der Gemeinde Brand
                          Gufer 59
                          6708 Brand

                          Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag bis Donnerstag
                            • 7 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 17 Uhr
                          • Freitag
                            • 7 bis 11 Uhr

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Gemeinde Brand
                          Mühledörfle 40
                          6708 Brand

                          Telefon: +43 5559/308
                          Fax: +43 5559/308-25
                          E-Mail: gemeinde@brand.at

                          Amtsstunden:

                          • Montag bis Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Mittwoch
                            • 13:30 bis 17 Uhr

                          Homepage

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                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Brand

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                            verboten:

                            • täglich
                              • 12 bis 14 Uhr
                              • 20 bis 8 Uhr

                            (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                            verboten:

                            • täglich
                              • 12 bis 14 Uhr
                              • 20 bis 8 Uhr

                            (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                            Hundekot

                            Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Bauhof der Gemeinde Brand
                            Gufer 59
                            6708 Brand

                            Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag bis Donnerstag
                              • 7 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 17 Uhr
                            • Freitag
                              • 7 bis 11 Uhr

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Gemeinde Brand
                            Mühledörfle 40
                            6708 Brand

                            Telefon: +43 5559/308
                            Fax: +43 5559/308-25
                            E-Mail: gemeinde@brand.at

                            Amtsstunden:

                            • Montag bis Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Mittwoch
                              • 13:30 bis 17 Uhr

                            Homepage

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Brand

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                              verboten:

                              • täglich
                                • 12 bis 14 Uhr
                                • 20 bis 8 Uhr

                              (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                              verboten:

                              • täglich
                                • 12 bis 14 Uhr
                                • 20 bis 8 Uhr

                              (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                              Hundekot

                              Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Bauhof der Gemeinde Brand
                              Gufer 59
                              6708 Brand

                              Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag bis Donnerstag
                                • 7 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 17 Uhr
                              • Freitag
                                • 7 bis 11 Uhr

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Gemeinde Brand
                              Mühledörfle 40
                              6708 Brand

                              Telefon: +43 5559/308
                              Fax: +43 5559/308-25
                              E-Mail: gemeinde@brand.at

                              Amtsstunden:

                              • Montag bis Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Mittwoch
                                • 13:30 bis 17 Uhr

                              Homepage

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Brand

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                verboten:

                                • täglich
                                  • 12 bis 14 Uhr
                                  • 20 bis 8 Uhr

                                (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                verboten:

                                • täglich
                                  • 12 bis 14 Uhr
                                  • 20 bis 8 Uhr

                                (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                Hundekot

                                Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Bauhof der Gemeinde Brand
                                Gufer 59
                                6708 Brand

                                Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag bis Donnerstag
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 17 Uhr
                                • Freitag
                                  • 7 bis 11 Uhr

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Gemeinde Brand
                                Mühledörfle 40
                                6708 Brand

                                Telefon: +43 5559/308
                                Fax: +43 5559/308-25
                                E-Mail: gemeinde@brand.at

                                Amtsstunden:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Mittwoch
                                  • 13:30 bis 17 Uhr

                                Homepage

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Brand

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                  verboten:

                                  • täglich
                                    • 12 bis 14 Uhr
                                    • 20 bis 8 Uhr

                                  (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                  verboten:

                                  • täglich
                                    • 12 bis 14 Uhr
                                    • 20 bis 8 Uhr

                                  (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                  Hundekot

                                  Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Bauhof der Gemeinde Brand
                                  Gufer 59
                                  6708 Brand

                                  Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag bis Donnerstag
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 17 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 7 bis 11 Uhr

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Gemeinde Brand
                                  Mühledörfle 40
                                  6708 Brand

                                  Telefon: +43 5559/308
                                  Fax: +43 5559/308-25
                                  E-Mail: gemeinde@brand.at

                                  Amtsstunden:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    • 13:30 bis 17 Uhr

                                  Homepage

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Brand

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                    verboten:

                                    • täglich
                                      • 12 bis 14 Uhr
                                      • 20 bis 8 Uhr

                                    (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                    verboten:

                                    • täglich
                                      • 12 bis 14 Uhr
                                      • 20 bis 8 Uhr

                                    (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                    Hundekot

                                    Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Bauhof der Gemeinde Brand
                                    Gufer 59
                                    6708 Brand

                                    Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag bis Donnerstag
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 17 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 7 bis 11 Uhr

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Gemeinde Brand
                                    Mühledörfle 40
                                    6708 Brand

                                    Telefon: +43 5559/308
                                    Fax: +43 5559/308-25
                                    E-Mail: gemeinde@brand.at

                                    Amtsstunden:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      • 13:30 bis 17 Uhr

                                    Homepage

                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Brand

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                      verboten:

                                      • täglich
                                        • 12 bis 14 Uhr
                                        • 20 bis 8 Uhr

                                      (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                      verboten:

                                      • täglich
                                        • 12 bis 14 Uhr
                                        • 20 bis 8 Uhr

                                      (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                      Hundekot

                                      Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Bauhof der Gemeinde Brand
                                      Gufer 59
                                      6708 Brand

                                      Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag bis Donnerstag
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 17 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 7 bis 11 Uhr

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Gemeinde Brand
                                      Mühledörfle 40
                                      6708 Brand

                                      Telefon: +43 5559/308
                                      Fax: +43 5559/308-25
                                      E-Mail: gemeinde@brand.at

                                      Amtsstunden:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        • 13:30 bis 17 Uhr

                                      Homepage

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
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                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Brand

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                        verboten:

                                        • täglich
                                          • 12 bis 14 Uhr
                                          • 20 bis 8 Uhr

                                        (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                        verboten:

                                        • täglich
                                          • 12 bis 14 Uhr
                                          • 20 bis 8 Uhr

                                        (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                        Hundekot

                                        Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Bauhof der Gemeinde Brand
                                        Gufer 59
                                        6708 Brand

                                        Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag bis Donnerstag
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 17 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 7 bis 11 Uhr

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Gemeinde Brand
                                        Mühledörfle 40
                                        6708 Brand

                                        Telefon: +43 5559/308
                                        Fax: +43 5559/308-25
                                        E-Mail: gemeinde@brand.at

                                        Amtsstunden:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          • 13:30 bis 17 Uhr

                                        Homepage

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Brand

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                          verboten:

                                          • täglich
                                            • 12 bis 14 Uhr
                                            • 20 bis 8 Uhr

                                          (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                          verboten:

                                          • täglich
                                            • 12 bis 14 Uhr
                                            • 20 bis 8 Uhr

                                          (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                          Hundekot

                                          Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Bauhof der Gemeinde Brand
                                          Gufer 59
                                          6708 Brand

                                          Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag bis Donnerstag
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 17 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 7 bis 11 Uhr

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Gemeinde Brand
                                          Mühledörfle 40
                                          6708 Brand

                                          Telefon: +43 5559/308
                                          Fax: +43 5559/308-25
                                          E-Mail: gemeinde@brand.at

                                          Amtsstunden:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            • 13:30 bis 17 Uhr

                                          Homepage

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Brand

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                            verboten:

                                            • täglich
                                              • 12 bis 14 Uhr
                                              • 20 bis 8 Uhr

                                            (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                            verboten:

                                            • täglich
                                              • 12 bis 14 Uhr
                                              • 20 bis 8 Uhr

                                            (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                            Hundekot

                                            Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Bauhof der Gemeinde Brand
                                            Gufer 59
                                            6708 Brand

                                            Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag bis Donnerstag
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 17 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 7 bis 11 Uhr

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Gemeinde Brand
                                            Mühledörfle 40
                                            6708 Brand

                                            Telefon: +43 5559/308
                                            Fax: +43 5559/308-25
                                            E-Mail: gemeinde@brand.at

                                            Amtsstunden:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              • 13:30 bis 17 Uhr

                                            Homepage

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Brand

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                              verboten:

                                              • täglich
                                                • 12 bis 14 Uhr
                                                • 20 bis 8 Uhr

                                              (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                              verboten:

                                              • täglich
                                                • 12 bis 14 Uhr
                                                • 20 bis 8 Uhr

                                              (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                              Hundekot

                                              Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Bauhof der Gemeinde Brand
                                              Gufer 59
                                              6708 Brand

                                              Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag bis Donnerstag
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 17 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 7 bis 11 Uhr

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Gemeinde Brand
                                              Mühledörfle 40
                                              6708 Brand

                                              Telefon: +43 5559/308
                                              Fax: +43 5559/308-25
                                              E-Mail: gemeinde@brand.at

                                              Amtsstunden:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                • 13:30 bis 17 Uhr

                                              Homepage

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Brand

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                verboten:

                                                • täglich
                                                  • 12 bis 14 Uhr
                                                  • 20 bis 8 Uhr

                                                (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                verboten:

                                                • täglich
                                                  • 12 bis 14 Uhr
                                                  • 20 bis 8 Uhr

                                                (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                Hundekot

                                                Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Bauhof der Gemeinde Brand
                                                Gufer 59
                                                6708 Brand

                                                Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag bis Donnerstag
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 7 bis 11 Uhr

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Gemeinde Brand
                                                Mühledörfle 40
                                                6708 Brand

                                                Telefon: +43 5559/308
                                                Fax: +43 5559/308-25
                                                E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                Amtsstunden:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  • 13:30 bis 17 Uhr

                                                Homepage

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                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Brand

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                  verboten:

                                                  • täglich
                                                    • 12 bis 14 Uhr
                                                    • 20 bis 8 Uhr

                                                  (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                  verboten:

                                                  • täglich
                                                    • 12 bis 14 Uhr
                                                    • 20 bis 8 Uhr

                                                  (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                  Hundekot

                                                  Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Bauhof der Gemeinde Brand
                                                  Gufer 59
                                                  6708 Brand

                                                  Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag bis Donnerstag
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 7 bis 11 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Gemeinde Brand
                                                  Mühledörfle 40
                                                  6708 Brand

                                                  Telefon: +43 5559/308
                                                  Fax: +43 5559/308-25
                                                  E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                  Amtsstunden:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    • 13:30 bis 17 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Brand

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                    verboten:

                                                    • täglich
                                                      • 12 bis 14 Uhr
                                                      • 20 bis 8 Uhr

                                                    (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                    verboten:

                                                    • täglich
                                                      • 12 bis 14 Uhr
                                                      • 20 bis 8 Uhr

                                                    (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                    Hundekot

                                                    Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Bauhof der Gemeinde Brand
                                                    Gufer 59
                                                    6708 Brand

                                                    Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag bis Donnerstag
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 17 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 7 bis 11 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Gemeinde Brand
                                                    Mühledörfle 40
                                                    6708 Brand

                                                    Telefon: +43 5559/308
                                                    Fax: +43 5559/308-25
                                                    E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                    Amtsstunden:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      • 13:30 bis 17 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Brand

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                      verboten:

                                                      • täglich
                                                        • 12 bis 14 Uhr
                                                        • 20 bis 8 Uhr

                                                      (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                      verboten:

                                                      • täglich
                                                        • 12 bis 14 Uhr
                                                        • 20 bis 8 Uhr

                                                      (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                      Hundekot

                                                      Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Bauhof der Gemeinde Brand
                                                      Gufer 59
                                                      6708 Brand

                                                      Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag bis Donnerstag
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 17 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 7 bis 11 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Gemeinde Brand
                                                      Mühledörfle 40
                                                      6708 Brand

                                                      Telefon: +43 5559/308
                                                      Fax: +43 5559/308-25
                                                      E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                      Amtsstunden:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        • 13:30 bis 17 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Brand

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                        verboten:

                                                        • täglich
                                                          • 12 bis 14 Uhr
                                                          • 20 bis 8 Uhr

                                                        (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                        verboten:

                                                        • täglich
                                                          • 12 bis 14 Uhr
                                                          • 20 bis 8 Uhr

                                                        (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                        Hundekot

                                                        Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Bauhof der Gemeinde Brand
                                                        Gufer 59
                                                        6708 Brand

                                                        Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag bis Donnerstag
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 17 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 7 bis 11 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Gemeinde Brand
                                                        Mühledörfle 40
                                                        6708 Brand

                                                        Telefon: +43 5559/308
                                                        Fax: +43 5559/308-25
                                                        E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                        Amtsstunden:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          • 13:30 bis 17 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Brand

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                          verboten:

                                                          • täglich
                                                            • 12 bis 14 Uhr
                                                            • 20 bis 8 Uhr

                                                          (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                          verboten:

                                                          • täglich
                                                            • 12 bis 14 Uhr
                                                            • 20 bis 8 Uhr

                                                          (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                          Hundekot

                                                          Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Bauhof der Gemeinde Brand
                                                          Gufer 59
                                                          6708 Brand

                                                          Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag bis Donnerstag
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 17 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 7 bis 11 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Gemeinde Brand
                                                          Mühledörfle 40
                                                          6708 Brand

                                                          Telefon: +43 5559/308
                                                          Fax: +43 5559/308-25
                                                          E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                          Amtsstunden:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            • 13:30 bis 17 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Brand

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                            verboten:

                                                            • täglich
                                                              • 12 bis 14 Uhr
                                                              • 20 bis 8 Uhr

                                                            (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                            verboten:

                                                            • täglich
                                                              • 12 bis 14 Uhr
                                                              • 20 bis 8 Uhr

                                                            (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                            Hundekot

                                                            Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Bauhof der Gemeinde Brand
                                                            Gufer 59
                                                            6708 Brand

                                                            Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag bis Donnerstag
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 17 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 7 bis 11 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Gemeinde Brand
                                                            Mühledörfle 40
                                                            6708 Brand

                                                            Telefon: +43 5559/308
                                                            Fax: +43 5559/308-25
                                                            E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                            Amtsstunden:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              • 13:30 bis 17 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Brand

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                              verboten:

                                                              • täglich
                                                                • 12 bis 14 Uhr
                                                                • 20 bis 8 Uhr

                                                              (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                              verboten:

                                                              • täglich
                                                                • 12 bis 14 Uhr
                                                                • 20 bis 8 Uhr

                                                              (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                              Hundekot

                                                              Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Bauhof der Gemeinde Brand
                                                              Gufer 59
                                                              6708 Brand

                                                              Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag bis Donnerstag
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 17 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 7 bis 11 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Gemeinde Brand
                                                              Mühledörfle 40
                                                              6708 Brand

                                                              Telefon: +43 5559/308
                                                              Fax: +43 5559/308-25
                                                              E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                              Amtsstunden:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                • 13:30 bis 17 Uhr

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                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Brand

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                                verboten:

                                                                • täglich
                                                                  • 12 bis 14 Uhr
                                                                  • 20 bis 8 Uhr

                                                                (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                                verboten:

                                                                • täglich
                                                                  • 12 bis 14 Uhr
                                                                  • 20 bis 8 Uhr

                                                                (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                                Hundekot

                                                                Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Bauhof der Gemeinde Brand
                                                                Gufer 59
                                                                6708 Brand

                                                                Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag bis Donnerstag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 7 bis 11 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Gemeinde Brand
                                                                Mühledörfle 40
                                                                6708 Brand

                                                                Telefon: +43 5559/308
                                                                Fax: +43 5559/308-25
                                                                E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                                Amtsstunden:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  • 13:30 bis 17 Uhr

                                                                Homepage

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                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Brand

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                                  verboten:

                                                                  • täglich
                                                                    • 12 bis 14 Uhr
                                                                    • 20 bis 8 Uhr

                                                                  (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit

                                                                  verboten:

                                                                  • täglich
                                                                    • 12 bis 14 Uhr
                                                                    • 20 bis 8 Uhr

                                                                  (gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September)

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Im Gemeindegebiet Brand sind Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an öffentlichen Orten wie z.B. Straßen, Plätzen, Kinderspielplätzen, Schul- und Kindergartenanlagen sowie auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an der Leine zu führen. Damit soll die Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet sein und Gefahren für Menschen und Sachen (z.B. Wild) abgewendet werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung haben der Hundehalter als auch der Führer des Hundes Sorge zu tragen.

                                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                                  Hundekot

                                                                  Hundehalter bzw. Personen, denen die Beaufsichtigung des Hundes obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Straßen, Plätze, Gehwege, Kinderspielplätze, Schul- und Kindergartenanlagen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch Hunde nicht verunreinigt werden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Bauhof der Gemeinde Brand
                                                                  Gufer 59
                                                                  6708 Brand

                                                                  Abfallarten: Altglas, Altpapier, Altmetall, Elektroschrott, Grünmüll, Bauschutt (nur bei Terminvereinbarung – kostenpflichtig)

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag bis Donnerstag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 7 bis 11 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Gemeinde Brand
                                                                  Mühledörfle 40
                                                                  6708 Brand

                                                                  Telefon: +43 5559/308
                                                                  Fax: +43 5559/308-25
                                                                  E-Mail: gemeinde@brand.at

                                                                  Amtsstunden:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 13:30 bis 17 Uhr

                                                                  Homepage

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