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    Generalimporteur

    Der Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten.

    Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (BMIMI)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                Der Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten.

                                                                Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (BMIMI)

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Generalimporteur

                                                                  Der Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten.

                                                                  Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (BMIMI)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion