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    Generalimporteur

    Der Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten.

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    Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMIMI)

    Letzte Aktualisierung: 2. April 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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