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    Verlustdeckel (nur im Altrecht)

    Für die Pensionsberechnung für Personen, die bis zum 31. Dezember 1954 geboren sind, wird für Pensionen mit einem Stichtag ab dem 1. Jänner 2004 ("Neupension") eine Vergleichsberechnung unter Anwendung der am 31. Dezember 2003 geltenden Rechtslage durchgeführt ("Vergleichspension").

    Ist die "Neupension" niedriger als die Vergleichspension, wird der Pensionsverlust mit einem bestimmten Prozentsatz gedeckelt.

    Der Verlustdeckel betrug im Jahr 2004 5 Prozent, er erhöht sich in den folgenden Jahren um jeweils 0,25 Prozent, bis er im Jahr 2024 10 Prozent erreicht.

    Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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