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    Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

    Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

    Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

    • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
    • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

    die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

    Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

    Es besteht kein Rechtsanspruch.

    freiwilligenweb.at ( BMASGPK)

    Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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      Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

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      • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

      die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

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                  die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                  Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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                      Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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                                    Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                      Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                      Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                      • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                      • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                      die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                      Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

                                      Es besteht kein Rechtsanspruch.

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                                        Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                        Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                        Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                        • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                        • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                        die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                        Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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                                          Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                          Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                          Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                          • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                          • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                          die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                          Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

                                          Es besteht kein Rechtsanspruch.

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                                            Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                            Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                            Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                            • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                            • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                            die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                            Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

                                            Es besteht kein Rechtsanspruch.

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                                              Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                              Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                              Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                              • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                              • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                              die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                              Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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                                                Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                                • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                                • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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                                                  Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                  Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                                  • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                                  • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                  die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                  Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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                                                    Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                    Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

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                                                    • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                    die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                    Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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                                                      Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                                      Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                      Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                                      • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                                      • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                      die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                      Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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                                                        Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                                        Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                        Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                                        • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                                        • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                        die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                        Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

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                                                          Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                                          Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                          Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                                          • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                                          • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                          die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                          Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

                                                          Es besteht kein Rechtsanspruch.

                                                          freiwilligenweb.at ( BMASGPK)

                                                          Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                                            Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                            Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                                            • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                                            • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                            die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                            Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

                                                            Es besteht kein Rechtsanspruch.

                                                            freiwilligenweb.at ( BMASGPK)

                                                            Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                                              Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                              Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                                              • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                                              • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                              die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                              Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

                                                              Es besteht kein Rechtsanspruch.

                                                              freiwilligenweb.at ( BMASGPK)

                                                              Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                                                Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                                Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                                                • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                                                • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                                die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                                Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

                                                                Es besteht kein Rechtsanspruch.

                                                                freiwilligenweb.at ( BMASGPK)

                                                                Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

                                                                  Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet.

                                                                  Finanzielle Zuwendungen aus dem Fonds sind vorgesehen für die

                                                                  • Entwicklung oder tatsächliche Durchführung von innovativen Maßnahmen oder
                                                                  • besondere Aktivitäten oder Initiativen,

                                                                  die zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen.

                                                                  Zuwendungen aus dem Fonds können sowohl juristische Personen (maximale Zuwendungshöhe bis zu 30.000 Euro) als auch natürliche Personen (bis zu 1.000 Euro, in Zusammenhang mit der Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich bis zu 5.000 Euro) erhalten. Der Bund stellt hierfür Mittel von 500.000 Euro jährlich zur Verfügung.

                                                                  Es besteht kein Rechtsanspruch.

                                                                  freiwilligenweb.at ( BMASGPK)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz