Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeines zu akademischen Graden

    Allgemeine Informationen

    Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMBWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMBWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

    Hinweis

    "Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMBWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMBWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (→ BMBWF)

    Zusätzliche Informationen

    Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung