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    Wiederauffindung eines verlorenen/gestohlenen Reisepasses

    Hinweis:

    Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

    Die Wiederauffindung eines Reisepasses muss umgehend der Passbehörde gemeldet werden.

    Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.

    Achtung:

    Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet und die Fahndung in den internationalen Datenbanken widerrufen wurde, nicht möglich ist. Sie werden unter Umständen an der Grenze sogar abgewiesen.

    Letzte Aktualisierung: 22.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Wiederauffindung eines verlorenen/gestohlenen Reisepasses

    Hinweis:

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    Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.

    Achtung:

    Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet und die Fahndung in den internationalen Datenbanken widerrufen wurde, nicht möglich ist. Sie werden unter Umständen an der Grenze sogar abgewiesen.

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    Achtung:

    Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet und die Fahndung in den internationalen Datenbanken widerrufen wurde, nicht möglich ist. Sie werden unter Umständen an der Grenze sogar abgewiesen.

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