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    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

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    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

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    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

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    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

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    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

    Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Schulabschlusses oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in Bildungsinstitution und fachliche Praxis).

    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

    Der Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsverfahren im Bereich technisch-gewerblicher Fachrichtungen ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen. Eine Liste aller Zertifizierungsstellen findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

    Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einbringen. In diesen Fällen findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

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    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
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    Allgemeines zur Qualifikation "Ingenieur"

    Mit der Qualifikation (dem Bildungsabschluss) "Ingenieurin"/"Ingenieur" kann die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.

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    Die in der Praxis zu erwerbenden und zu vertiefenden ingenieurmäßigen Kompetenzen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt. Der Qualifikationsnachweis erfolgt im Rahmen eines Fachgesprächs mit Fachexpertinnen/Fachexperten, insbesondere anhand von vorzulegenden Referenzprojekten. Dabei steht die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderliche Handlungskompetenz im Vordergrund.

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