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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Leben in der Gemeinde Kennelbach

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 6 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20 Uhr 

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

    • Friedhof
    • Kinderspielplatz Sonne Mond
    • Anlagen beim Kindergarten
    • Schulplatz
    • Sportanlagen an der Ach
    • HEAD Kinderhaus

    In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

    • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
    • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
    • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
    • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

    Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

    Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

    Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

    Hundekot

    Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Werkhof der Gemeinde Kennelbach
    Friedrich-Schindler-Straße 16

    Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

    Grünmüllsammlung
    Öffnungszeiten:

    • Mittwoch
      • 14 bis 20 Uhr 
    • Freitag und Samstag
      • 8 bis 20 Uhr

    Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
    zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt Kennelbach
    Friedrich-Schindler-Straße 1
    6921 Kennelbach

    Telefon +43 5574 718 980
    Fax: +43 5574 718 98 20
    E-Mail: info@kennelbach.at

    Amtsstunden:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Montag
      • 15 bis 18 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Kennelbach

      Hinweis:

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      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen

      erlaubt:

      • werktags (Montag bis Samstag) 
        • 6 bis 12 Uhr
        • 13:30 bis 20 Uhr 

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

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      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

      • Friedhof
      • Kinderspielplatz Sonne Mond
      • Anlagen beim Kindergarten
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      In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

      • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
      • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
      • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
      • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

      Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

      Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

      Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

      Hundekot

      Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

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      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

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      Grünmüllsammlung
      Öffnungszeiten:

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        • 14 bis 20 Uhr 
      • Freitag und Samstag
        • 8 bis 20 Uhr

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      zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

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      Gemeindeamt Kennelbach
      Friedrich-Schindler-Straße 1
      6921 Kennelbach

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        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

        • Friedhof
        • Kinderspielplatz Sonne Mond
        • Anlagen beim Kindergarten
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        • Sportanlagen an der Ach
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        • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
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        • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
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        Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

        Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

        Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

        Hundekot

        Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Werkhof der Gemeinde Kennelbach
        Friedrich-Schindler-Straße 16

        Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

        Grünmüllsammlung
        Öffnungszeiten:

        • Mittwoch
          • 14 bis 20 Uhr 
        • Freitag und Samstag
          • 8 bis 20 Uhr

        Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
        zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeindeamt Kennelbach
        Friedrich-Schindler-Straße 1
        6921 Kennelbach

        Telefon +43 5574 718 980
        Fax: +43 5574 718 98 20
        E-Mail: info@kennelbach.at

        Amtsstunden:

        • Montag bis Freitag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Montag
          • 15 bis 18 Uhr

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        • oesterreich.gv.at-Redaktion

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          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Rasenmähen

          erlaubt:

          • werktags (Montag bis Samstag) 
            • 6 bis 12 Uhr
            • 13:30 bis 20 Uhr 

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

          • Friedhof
          • Kinderspielplatz Sonne Mond
          • Anlagen beim Kindergarten
          • Schulplatz
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          • HEAD Kinderhaus

          In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

          • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
          • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
          • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
          • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

          Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

          Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

          Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

          Hundekot

          Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

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          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Werkhof der Gemeinde Kennelbach
          Friedrich-Schindler-Straße 16

          Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

          Grünmüllsammlung
          Öffnungszeiten:

          • Mittwoch
            • 14 bis 20 Uhr 
          • Freitag und Samstag
            • 8 bis 20 Uhr

          Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
          zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeindeamt Kennelbach
          Friedrich-Schindler-Straße 1
          6921 Kennelbach

          Telefon +43 5574 718 980
          Fax: +43 5574 718 98 20
          E-Mail: info@kennelbach.at

          Amtsstunden:

          • Montag bis Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Montag
            • 15 bis 18 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Kennelbach

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            erlaubt:

            • werktags (Montag bis Samstag) 
              • 6 bis 12 Uhr
              • 13:30 bis 20 Uhr 

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

            • Friedhof
            • Kinderspielplatz Sonne Mond
            • Anlagen beim Kindergarten
            • Schulplatz
            • Sportanlagen an der Ach
            • HEAD Kinderhaus

            In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

            • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
            • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
            • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
            • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

            Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

            Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

            Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

            Hundekot

            Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Werkhof der Gemeinde Kennelbach
            Friedrich-Schindler-Straße 16

            Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

            Grünmüllsammlung
            Öffnungszeiten:

            • Mittwoch
              • 14 bis 20 Uhr 
            • Freitag und Samstag
              • 8 bis 20 Uhr

            Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
            zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeindeamt Kennelbach
            Friedrich-Schindler-Straße 1
            6921 Kennelbach

            Telefon +43 5574 718 980
            Fax: +43 5574 718 98 20
            E-Mail: info@kennelbach.at

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            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Montag
              • 15 bis 18 Uhr

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            • oesterreich.gv.at-Redaktion

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              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Rasenmähen

              erlaubt:

              • werktags (Montag bis Samstag) 
                • 6 bis 12 Uhr
                • 13:30 bis 20 Uhr 

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

              • Friedhof
              • Kinderspielplatz Sonne Mond
              • Anlagen beim Kindergarten
              • Schulplatz
              • Sportanlagen an der Ach
              • HEAD Kinderhaus

              In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

              • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
              • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
              • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
              • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

              Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

              Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

              Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

              Hundekot

              Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              Werkhof der Gemeinde Kennelbach
              Friedrich-Schindler-Straße 16

              Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

              Grünmüllsammlung
              Öffnungszeiten:

              • Mittwoch
                • 14 bis 20 Uhr 
              • Freitag und Samstag
                • 8 bis 20 Uhr

              Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
              zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Gemeindeamt Kennelbach
              Friedrich-Schindler-Straße 1
              6921 Kennelbach

              Telefon +43 5574 718 980
              Fax: +43 5574 718 98 20
              E-Mail: info@kennelbach.at

              Amtsstunden:

              • Montag bis Freitag
                • 8 bis 12 Uhr
              • Montag
                • 15 bis 18 Uhr

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              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Gemeinde Kennelbach

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Rasenmähen

                erlaubt:

                • werktags (Montag bis Samstag) 
                  • 6 bis 12 Uhr
                  • 13:30 bis 20 Uhr 

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                • Friedhof
                • Kinderspielplatz Sonne Mond
                • Anlagen beim Kindergarten
                • Schulplatz
                • Sportanlagen an der Ach
                • HEAD Kinderhaus

                In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                Hundekot

                Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                Friedrich-Schindler-Straße 16

                Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                Grünmüllsammlung
                Öffnungszeiten:

                • Mittwoch
                  • 14 bis 20 Uhr 
                • Freitag und Samstag
                  • 8 bis 20 Uhr

                Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Gemeindeamt Kennelbach
                Friedrich-Schindler-Straße 1
                6921 Kennelbach

                Telefon +43 5574 718 980
                Fax: +43 5574 718 98 20
                E-Mail: info@kennelbach.at

                Amtsstunden:

                • Montag bis Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Montag
                  • 15 bis 18 Uhr

                Homepage

                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Kennelbach

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Rasenmähen

                  erlaubt:

                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                    • 6 bis 12 Uhr
                    • 13:30 bis 20 Uhr 

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                  • Friedhof
                  • Kinderspielplatz Sonne Mond
                  • Anlagen beim Kindergarten
                  • Schulplatz
                  • Sportanlagen an der Ach
                  • HEAD Kinderhaus

                  In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                  • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                  • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                  • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                  • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                  Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                  Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                  Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                  Hundekot

                  Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                  Friedrich-Schindler-Straße 16

                  Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                  Grünmüllsammlung
                  Öffnungszeiten:

                  • Mittwoch
                    • 14 bis 20 Uhr 
                  • Freitag und Samstag
                    • 8 bis 20 Uhr

                  Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                  zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Gemeindeamt Kennelbach
                  Friedrich-Schindler-Straße 1
                  6921 Kennelbach

                  Telefon +43 5574 718 980
                  Fax: +43 5574 718 98 20
                  E-Mail: info@kennelbach.at

                  Amtsstunden:

                  • Montag bis Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Montag
                    • 15 bis 18 Uhr

                  Homepage

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                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Kennelbach

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Rasenmähen

                    erlaubt:

                    • werktags (Montag bis Samstag) 
                      • 6 bis 12 Uhr
                      • 13:30 bis 20 Uhr 

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                    • Friedhof
                    • Kinderspielplatz Sonne Mond
                    • Anlagen beim Kindergarten
                    • Schulplatz
                    • Sportanlagen an der Ach
                    • HEAD Kinderhaus

                    In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                    • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                    • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                    • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                    • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                    Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                    Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                    Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                    Hundekot

                    Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                    Friedrich-Schindler-Straße 16

                    Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                    Grünmüllsammlung
                    Öffnungszeiten:

                    • Mittwoch
                      • 14 bis 20 Uhr 
                    • Freitag und Samstag
                      • 8 bis 20 Uhr

                    Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                    zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Gemeindeamt Kennelbach
                    Friedrich-Schindler-Straße 1
                    6921 Kennelbach

                    Telefon +43 5574 718 980
                    Fax: +43 5574 718 98 20
                    E-Mail: info@kennelbach.at

                    Amtsstunden:

                    • Montag bis Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Montag
                      • 15 bis 18 Uhr

                    Homepage

                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Kennelbach

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Rasenmähen

                      erlaubt:

                      • werktags (Montag bis Samstag) 
                        • 6 bis 12 Uhr
                        • 13:30 bis 20 Uhr 

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                      • Friedhof
                      • Kinderspielplatz Sonne Mond
                      • Anlagen beim Kindergarten
                      • Schulplatz
                      • Sportanlagen an der Ach
                      • HEAD Kinderhaus

                      In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                      • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                      • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                      • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                      • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                      Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                      Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                      Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                      Hundekot

                      Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                      Friedrich-Schindler-Straße 16

                      Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                      Grünmüllsammlung
                      Öffnungszeiten:

                      • Mittwoch
                        • 14 bis 20 Uhr 
                      • Freitag und Samstag
                        • 8 bis 20 Uhr

                      Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                      zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Gemeindeamt Kennelbach
                      Friedrich-Schindler-Straße 1
                      6921 Kennelbach

                      Telefon +43 5574 718 980
                      Fax: +43 5574 718 98 20
                      E-Mail: info@kennelbach.at

                      Amtsstunden:

                      • Montag bis Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Montag
                        • 15 bis 18 Uhr

                      Homepage

                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Kennelbach

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Rasenmähen

                        erlaubt:

                        • werktags (Montag bis Samstag) 
                          • 6 bis 12 Uhr
                          • 13:30 bis 20 Uhr 

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                        • Friedhof
                        • Kinderspielplatz Sonne Mond
                        • Anlagen beim Kindergarten
                        • Schulplatz
                        • Sportanlagen an der Ach
                        • HEAD Kinderhaus

                        In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                        • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                        • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                        • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                        • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                        Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                        Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                        Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                        Hundekot

                        Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                        Friedrich-Schindler-Straße 16

                        Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                        Grünmüllsammlung
                        Öffnungszeiten:

                        • Mittwoch
                          • 14 bis 20 Uhr 
                        • Freitag und Samstag
                          • 8 bis 20 Uhr

                        Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                        zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Gemeindeamt Kennelbach
                        Friedrich-Schindler-Straße 1
                        6921 Kennelbach

                        Telefon +43 5574 718 980
                        Fax: +43 5574 718 98 20
                        E-Mail: info@kennelbach.at

                        Amtsstunden:

                        • Montag bis Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Montag
                          • 15 bis 18 Uhr

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                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Kennelbach

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Rasenmähen

                          erlaubt:

                          • werktags (Montag bis Samstag) 
                            • 6 bis 12 Uhr
                            • 13:30 bis 20 Uhr 

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                          • Friedhof
                          • Kinderspielplatz Sonne Mond
                          • Anlagen beim Kindergarten
                          • Schulplatz
                          • Sportanlagen an der Ach
                          • HEAD Kinderhaus

                          In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                          • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                          • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                          • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                          • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                          Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                          Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                          Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                          Hundekot

                          Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                          Friedrich-Schindler-Straße 16

                          Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                          Grünmüllsammlung
                          Öffnungszeiten:

                          • Mittwoch
                            • 14 bis 20 Uhr 
                          • Freitag und Samstag
                            • 8 bis 20 Uhr

                          Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                          zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Gemeindeamt Kennelbach
                          Friedrich-Schindler-Straße 1
                          6921 Kennelbach

                          Telefon +43 5574 718 980
                          Fax: +43 5574 718 98 20
                          E-Mail: info@kennelbach.at

                          Amtsstunden:

                          • Montag bis Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Montag
                            • 15 bis 18 Uhr

                          Homepage

                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Kennelbach

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Rasenmähen

                            erlaubt:

                            • werktags (Montag bis Samstag) 
                              • 6 bis 12 Uhr
                              • 13:30 bis 20 Uhr 

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                            • Friedhof
                            • Kinderspielplatz Sonne Mond
                            • Anlagen beim Kindergarten
                            • Schulplatz
                            • Sportanlagen an der Ach
                            • HEAD Kinderhaus

                            In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                            • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                            • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                            • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                            • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                            Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                            Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                            Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                            Hundekot

                            Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                            Friedrich-Schindler-Straße 16

                            Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                            Grünmüllsammlung
                            Öffnungszeiten:

                            • Mittwoch
                              • 14 bis 20 Uhr 
                            • Freitag und Samstag
                              • 8 bis 20 Uhr

                            Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                            zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Gemeindeamt Kennelbach
                            Friedrich-Schindler-Straße 1
                            6921 Kennelbach

                            Telefon +43 5574 718 980
                            Fax: +43 5574 718 98 20
                            E-Mail: info@kennelbach.at

                            Amtsstunden:

                            • Montag bis Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Montag
                              • 15 bis 18 Uhr

                            Homepage

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Kennelbach

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Rasenmähen

                              erlaubt:

                              • werktags (Montag bis Samstag) 
                                • 6 bis 12 Uhr
                                • 13:30 bis 20 Uhr 

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                              • Friedhof
                              • Kinderspielplatz Sonne Mond
                              • Anlagen beim Kindergarten
                              • Schulplatz
                              • Sportanlagen an der Ach
                              • HEAD Kinderhaus

                              In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                              • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                              • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                              • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                              • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                              Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                              Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                              Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                              Hundekot

                              Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                              Friedrich-Schindler-Straße 16

                              Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                              Grünmüllsammlung
                              Öffnungszeiten:

                              • Mittwoch
                                • 14 bis 20 Uhr 
                              • Freitag und Samstag
                                • 8 bis 20 Uhr

                              Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                              zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Gemeindeamt Kennelbach
                              Friedrich-Schindler-Straße 1
                              6921 Kennelbach

                              Telefon +43 5574 718 980
                              Fax: +43 5574 718 98 20
                              E-Mail: info@kennelbach.at

                              Amtsstunden:

                              • Montag bis Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Montag
                                • 15 bis 18 Uhr

                              Homepage

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                erlaubt:

                                • werktags (Montag bis Samstag) 
                                  • 6 bis 12 Uhr
                                  • 13:30 bis 20 Uhr 

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                • Friedhof
                                • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                • Anlagen beim Kindergarten
                                • Schulplatz
                                • Sportanlagen an der Ach
                                • HEAD Kinderhaus

                                In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                Hundekot

                                Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                Friedrich-Schindler-Straße 16

                                Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                Grünmüllsammlung
                                Öffnungszeiten:

                                • Mittwoch
                                  • 14 bis 20 Uhr 
                                • Freitag und Samstag
                                  • 8 bis 20 Uhr

                                Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Gemeindeamt Kennelbach
                                Friedrich-Schindler-Straße 1
                                6921 Kennelbach

                                Telefon +43 5574 718 980
                                Fax: +43 5574 718 98 20
                                E-Mail: info@kennelbach.at

                                Amtsstunden:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Montag
                                  • 15 bis 18 Uhr

                                Homepage

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                  erlaubt:

                                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                                    • 6 bis 12 Uhr
                                    • 13:30 bis 20 Uhr 

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                  • Friedhof
                                  • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                  • Anlagen beim Kindergarten
                                  • Schulplatz
                                  • Sportanlagen an der Ach
                                  • HEAD Kinderhaus

                                  In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                  • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                  • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                  • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                  • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                  Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                  Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                  Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                  Hundekot

                                  Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                  Friedrich-Schindler-Straße 16

                                  Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                  Grünmüllsammlung
                                  Öffnungszeiten:

                                  • Mittwoch
                                    • 14 bis 20 Uhr 
                                  • Freitag und Samstag
                                    • 8 bis 20 Uhr

                                  Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                  zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Gemeindeamt Kennelbach
                                  Friedrich-Schindler-Straße 1
                                  6921 Kennelbach

                                  Telefon +43 5574 718 980
                                  Fax: +43 5574 718 98 20
                                  E-Mail: info@kennelbach.at

                                  Amtsstunden:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Montag
                                    • 15 bis 18 Uhr

                                  Homepage

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                    erlaubt:

                                    • werktags (Montag bis Samstag) 
                                      • 6 bis 12 Uhr
                                      • 13:30 bis 20 Uhr 

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                    • Friedhof
                                    • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                    • Anlagen beim Kindergarten
                                    • Schulplatz
                                    • Sportanlagen an der Ach
                                    • HEAD Kinderhaus

                                    In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                    • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                    • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                    • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                    • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                    Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                    Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                    Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                    Hundekot

                                    Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                    Friedrich-Schindler-Straße 16

                                    Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                    Grünmüllsammlung
                                    Öffnungszeiten:

                                    • Mittwoch
                                      • 14 bis 20 Uhr 
                                    • Freitag und Samstag
                                      • 8 bis 20 Uhr

                                    Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                    zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Gemeindeamt Kennelbach
                                    Friedrich-Schindler-Straße 1
                                    6921 Kennelbach

                                    Telefon +43 5574 718 980
                                    Fax: +43 5574 718 98 20
                                    E-Mail: info@kennelbach.at

                                    Amtsstunden:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Montag
                                      • 15 bis 18 Uhr

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                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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                                      Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                      erlaubt:

                                      • werktags (Montag bis Samstag) 
                                        • 6 bis 12 Uhr
                                        • 13:30 bis 20 Uhr 

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                      • Friedhof
                                      • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                      • Anlagen beim Kindergarten
                                      • Schulplatz
                                      • Sportanlagen an der Ach
                                      • HEAD Kinderhaus

                                      In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                      • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                      • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                      • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                      • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                      Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                      Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                      Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                      Hundekot

                                      Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                      Friedrich-Schindler-Straße 16

                                      Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                      Grünmüllsammlung
                                      Öffnungszeiten:

                                      • Mittwoch
                                        • 14 bis 20 Uhr 
                                      • Freitag und Samstag
                                        • 8 bis 20 Uhr

                                      Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                      zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Gemeindeamt Kennelbach
                                      Friedrich-Schindler-Straße 1
                                      6921 Kennelbach

                                      Telefon +43 5574 718 980
                                      Fax: +43 5574 718 98 20
                                      E-Mail: info@kennelbach.at

                                      Amtsstunden:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Montag
                                        • 15 bis 18 Uhr

                                      Homepage

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                        erlaubt:

                                        • werktags (Montag bis Samstag) 
                                          • 6 bis 12 Uhr
                                          • 13:30 bis 20 Uhr 

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                        • Friedhof
                                        • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                        • Anlagen beim Kindergarten
                                        • Schulplatz
                                        • Sportanlagen an der Ach
                                        • HEAD Kinderhaus

                                        In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                        • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                        • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                        • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                        • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                        Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                        Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                        Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                        Hundekot

                                        Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                        Friedrich-Schindler-Straße 16

                                        Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                        Grünmüllsammlung
                                        Öffnungszeiten:

                                        • Mittwoch
                                          • 14 bis 20 Uhr 
                                        • Freitag und Samstag
                                          • 8 bis 20 Uhr

                                        Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                        zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Gemeindeamt Kennelbach
                                        Friedrich-Schindler-Straße 1
                                        6921 Kennelbach

                                        Telefon +43 5574 718 980
                                        Fax: +43 5574 718 98 20
                                        E-Mail: info@kennelbach.at

                                        Amtsstunden:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Montag
                                          • 15 bis 18 Uhr

                                        Homepage

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                          erlaubt:

                                          • werktags (Montag bis Samstag) 
                                            • 6 bis 12 Uhr
                                            • 13:30 bis 20 Uhr 

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                          • Friedhof
                                          • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                          • Anlagen beim Kindergarten
                                          • Schulplatz
                                          • Sportanlagen an der Ach
                                          • HEAD Kinderhaus

                                          In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                          • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                          • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                          • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                          • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                          Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                          Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                          Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                          Hundekot

                                          Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                          Friedrich-Schindler-Straße 16

                                          Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                          Grünmüllsammlung
                                          Öffnungszeiten:

                                          • Mittwoch
                                            • 14 bis 20 Uhr 
                                          • Freitag und Samstag
                                            • 8 bis 20 Uhr

                                          Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                          zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Gemeindeamt Kennelbach
                                          Friedrich-Schindler-Straße 1
                                          6921 Kennelbach

                                          Telefon +43 5574 718 980
                                          Fax: +43 5574 718 98 20
                                          E-Mail: info@kennelbach.at

                                          Amtsstunden:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Montag
                                            • 15 bis 18 Uhr

                                          Homepage

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                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                            erlaubt:

                                            • werktags (Montag bis Samstag) 
                                              • 6 bis 12 Uhr
                                              • 13:30 bis 20 Uhr 

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                            • Friedhof
                                            • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                            • Anlagen beim Kindergarten
                                            • Schulplatz
                                            • Sportanlagen an der Ach
                                            • HEAD Kinderhaus

                                            In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                            • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                            • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                            • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                            • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                            Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                            Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                            Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                            Hundekot

                                            Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                            Friedrich-Schindler-Straße 16

                                            Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                            Grünmüllsammlung
                                            Öffnungszeiten:

                                            • Mittwoch
                                              • 14 bis 20 Uhr 
                                            • Freitag und Samstag
                                              • 8 bis 20 Uhr

                                            Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                            zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Gemeindeamt Kennelbach
                                            Friedrich-Schindler-Straße 1
                                            6921 Kennelbach

                                            Telefon +43 5574 718 980
                                            Fax: +43 5574 718 98 20
                                            E-Mail: info@kennelbach.at

                                            Amtsstunden:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Montag
                                              • 15 bis 18 Uhr

                                            Homepage

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                              erlaubt:

                                              • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                • 6 bis 12 Uhr
                                                • 13:30 bis 20 Uhr 

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                              • Friedhof
                                              • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                              • Anlagen beim Kindergarten
                                              • Schulplatz
                                              • Sportanlagen an der Ach
                                              • HEAD Kinderhaus

                                              In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                              • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                              • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                              • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                              • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                              Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                              Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                              Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                              Hundekot

                                              Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                              Friedrich-Schindler-Straße 16

                                              Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                              Grünmüllsammlung
                                              Öffnungszeiten:

                                              • Mittwoch
                                                • 14 bis 20 Uhr 
                                              • Freitag und Samstag
                                                • 8 bis 20 Uhr

                                              Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                              zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Gemeindeamt Kennelbach
                                              Friedrich-Schindler-Straße 1
                                              6921 Kennelbach

                                              Telefon +43 5574 718 980
                                              Fax: +43 5574 718 98 20
                                              E-Mail: info@kennelbach.at

                                              Amtsstunden:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Montag
                                                • 15 bis 18 Uhr

                                              Homepage

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                erlaubt:

                                                • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                  • 6 bis 12 Uhr
                                                  • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                • Friedhof
                                                • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                • Anlagen beim Kindergarten
                                                • Schulplatz
                                                • Sportanlagen an der Ach
                                                • HEAD Kinderhaus

                                                In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                Hundekot

                                                Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                Grünmüllsammlung
                                                Öffnungszeiten:

                                                • Mittwoch
                                                  • 14 bis 20 Uhr 
                                                • Freitag und Samstag
                                                  • 8 bis 20 Uhr

                                                Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Gemeindeamt Kennelbach
                                                Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                6921 Kennelbach

                                                Telefon +43 5574 718 980
                                                Fax: +43 5574 718 98 20
                                                E-Mail: info@kennelbach.at

                                                Amtsstunden:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Montag
                                                  • 15 bis 18 Uhr

                                                Homepage

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                  erlaubt:

                                                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                    • 6 bis 12 Uhr
                                                    • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                  • Friedhof
                                                  • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                  • Anlagen beim Kindergarten
                                                  • Schulplatz
                                                  • Sportanlagen an der Ach
                                                  • HEAD Kinderhaus

                                                  In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                  • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                  • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                  • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                  • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                  Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                  Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                  Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                  Hundekot

                                                  Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                  Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                  Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                  Grünmüllsammlung
                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Mittwoch
                                                    • 14 bis 20 Uhr 
                                                  • Freitag und Samstag
                                                    • 8 bis 20 Uhr

                                                  Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                  zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Gemeindeamt Kennelbach
                                                  Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                  6921 Kennelbach

                                                  Telefon +43 5574 718 980
                                                  Fax: +43 5574 718 98 20
                                                  E-Mail: info@kennelbach.at

                                                  Amtsstunden:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Montag
                                                    • 15 bis 18 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                                    erlaubt:

                                                    • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                      • 6 bis 12 Uhr
                                                      • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                    • Friedhof
                                                    • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                    • Anlagen beim Kindergarten
                                                    • Schulplatz
                                                    • Sportanlagen an der Ach
                                                    • HEAD Kinderhaus

                                                    In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                    • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                    • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                    • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                    • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                    Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                    Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                    Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                    Hundekot

                                                    Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                    Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                    Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                    Grünmüllsammlung
                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Mittwoch
                                                      • 14 bis 20 Uhr 
                                                    • Freitag und Samstag
                                                      • 8 bis 20 Uhr

                                                    Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                    zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Gemeindeamt Kennelbach
                                                    Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                    6921 Kennelbach

                                                    Telefon +43 5574 718 980
                                                    Fax: +43 5574 718 98 20
                                                    E-Mail: info@kennelbach.at

                                                    Amtsstunden:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Montag
                                                      • 15 bis 18 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                                      erlaubt:

                                                      • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                        • 6 bis 12 Uhr
                                                        • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                      • Friedhof
                                                      • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                      • Anlagen beim Kindergarten
                                                      • Schulplatz
                                                      • Sportanlagen an der Ach
                                                      • HEAD Kinderhaus

                                                      In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                      • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                      • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                      • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                      • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                      Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                      Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                      Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                      Hundekot

                                                      Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                      Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                      Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                      Grünmüllsammlung
                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Mittwoch
                                                        • 14 bis 20 Uhr 
                                                      • Freitag und Samstag
                                                        • 8 bis 20 Uhr

                                                      Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                      zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Gemeindeamt Kennelbach
                                                      Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                      6921 Kennelbach

                                                      Telefon +43 5574 718 980
                                                      Fax: +43 5574 718 98 20
                                                      E-Mail: info@kennelbach.at

                                                      Amtsstunden:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Montag
                                                        • 15 bis 18 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                                        erlaubt:

                                                        • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                          • 6 bis 12 Uhr
                                                          • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                        • Friedhof
                                                        • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                        • Anlagen beim Kindergarten
                                                        • Schulplatz
                                                        • Sportanlagen an der Ach
                                                        • HEAD Kinderhaus

                                                        In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                        • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                        • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                        • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                        • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                        Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                        Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                        Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                        Hundekot

                                                        Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                        Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                        Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                        Grünmüllsammlung
                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Mittwoch
                                                          • 14 bis 20 Uhr 
                                                        • Freitag und Samstag
                                                          • 8 bis 20 Uhr

                                                        Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                        zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Gemeindeamt Kennelbach
                                                        Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                        6921 Kennelbach

                                                        Telefon +43 5574 718 980
                                                        Fax: +43 5574 718 98 20
                                                        E-Mail: info@kennelbach.at

                                                        Amtsstunden:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Montag
                                                          • 15 bis 18 Uhr

                                                        Homepage

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                                                          Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                                          erlaubt:

                                                          • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                            • 6 bis 12 Uhr
                                                            • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                          • Friedhof
                                                          • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                          • Anlagen beim Kindergarten
                                                          • Schulplatz
                                                          • Sportanlagen an der Ach
                                                          • HEAD Kinderhaus

                                                          In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                          • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                          • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                          • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                          • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                          Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                          Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                          Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                          Hundekot

                                                          Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                          Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                          Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                          Grünmüllsammlung
                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Mittwoch
                                                            • 14 bis 20 Uhr 
                                                          • Freitag und Samstag
                                                            • 8 bis 20 Uhr

                                                          Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                          zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Gemeindeamt Kennelbach
                                                          Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                          6921 Kennelbach

                                                          Telefon +43 5574 718 980
                                                          Fax: +43 5574 718 98 20
                                                          E-Mail: info@kennelbach.at

                                                          Amtsstunden:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Montag
                                                            • 15 bis 18 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                                            erlaubt:

                                                            • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                              • 6 bis 12 Uhr
                                                              • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                            • Friedhof
                                                            • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                            • Anlagen beim Kindergarten
                                                            • Schulplatz
                                                            • Sportanlagen an der Ach
                                                            • HEAD Kinderhaus

                                                            In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                            • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                            • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                            • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                            • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                            Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                            Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                            Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                            Hundekot

                                                            Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                            Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                            Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                            Grünmüllsammlung
                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Mittwoch
                                                              • 14 bis 20 Uhr 
                                                            • Freitag und Samstag
                                                              • 8 bis 20 Uhr

                                                            Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                            zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Gemeindeamt Kennelbach
                                                            Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                            6921 Kennelbach

                                                            Telefon +43 5574 718 980
                                                            Fax: +43 5574 718 98 20
                                                            E-Mail: info@kennelbach.at

                                                            Amtsstunden:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Montag
                                                              • 15 bis 18 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                                              erlaubt:

                                                              • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                                • 6 bis 12 Uhr
                                                                • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                              • Friedhof
                                                              • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                              • Anlagen beim Kindergarten
                                                              • Schulplatz
                                                              • Sportanlagen an der Ach
                                                              • HEAD Kinderhaus

                                                              In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                              • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                              • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                              • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                              • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                              Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                              Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                              Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                              Hundekot

                                                              Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                              Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                              Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                              Grünmüllsammlung
                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Mittwoch
                                                                • 14 bis 20 Uhr 
                                                              • Freitag und Samstag
                                                                • 8 bis 20 Uhr

                                                              Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                              zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Gemeindeamt Kennelbach
                                                              Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                              6921 Kennelbach

                                                              Telefon +43 5574 718 980
                                                              Fax: +43 5574 718 98 20
                                                              E-Mail: info@kennelbach.at

                                                              Amtsstunden:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Montag
                                                                • 15 bis 18 Uhr

                                                              Homepage

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                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                erlaubt:

                                                                • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                                  • 6 bis 12 Uhr
                                                                  • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                                • Friedhof
                                                                • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                                • Anlagen beim Kindergarten
                                                                • Schulplatz
                                                                • Sportanlagen an der Ach
                                                                • HEAD Kinderhaus

                                                                In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                                • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                                • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                                • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                                • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                                Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                                Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                                Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                                Hundekot

                                                                Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                                Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                                Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                                Grünmüllsammlung
                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Mittwoch
                                                                  • 14 bis 20 Uhr 
                                                                • Freitag und Samstag
                                                                  • 8 bis 20 Uhr

                                                                Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                                zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Gemeindeamt Kennelbach
                                                                Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                                6921 Kennelbach

                                                                Telefon +43 5574 718 980
                                                                Fax: +43 5574 718 98 20
                                                                E-Mail: info@kennelbach.at

                                                                Amtsstunden:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Montag
                                                                  • 15 bis 18 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Kennelbach

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                  erlaubt:

                                                                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                                    • 6 bis 12 Uhr
                                                                    • 13:30 bis 20 Uhr 

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  An folgenden Orten laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach dürfen sich Hunde nicht aufhalten (Hundeverbot): 

                                                                  • Friedhof
                                                                  • Kinderspielplatz Sonne Mond
                                                                  • Anlagen beim Kindergarten
                                                                  • Schulplatz
                                                                  • Sportanlagen an der Ach
                                                                  • HEAD Kinderhaus

                                                                  In den nachfolgend angeführten Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden (Leinenzwang):

                                                                  • in den Wartebereichen der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
                                                                  • im Freiraum Wald (Waldlehrpfad)
                                                                  • im Grünau Park und im Salzmannplätzle
                                                                  • im bebauten Gemeindegebiet laut Ortsplan der Gemeinde Kennelbach.

                                                                  Im Bereich der Gehwege im bebauten Gemeindegebiet ist jedoch das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig. Virtuelle Leine bedeutet, dass der Hund neben dem Hundeführer (bei Fuß) oder in dessen Nähe (in Sicht- und Hörweite) bleiben und bei Bedarf "auf Kommando" sofort zum Hundeführer zurückkehren muss.

                                                                  Weiters ist das Führen der Hunde an der "virtuellen Leine" zulässig auf den Gehwegen in Richtung Bregenz (Werkwald und Weg entlang der Bregenzerstraße).

                                                                  Diese Einschränkungen gelten nicht für Gebrauchshunde (Lawinenhunde, Suchhunde, Blindenhunde etc.), wenn deren Einhaltung den bestimmungsgemäßen Gebrauch unmöglich machen würde.

                                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                                  Hundekot

                                                                  Hundehalter und Personen, denen Hunde zur Beaufsichtigung oder Verwahrung überlassen werden, sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) von allen öffentlichen Flächen unverzüglich zu beseitigen. Die dafür aufgestellten Entsorgungseinrichtungen können hiefür verwendet werden.  

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Werkhof der Gemeinde Kennelbach
                                                                  Friedrich-Schindler-Straße 16

                                                                  Sammelcontainer (Altpapier, Glas, Metall, Altkleider)

                                                                  Grünmüllsammlung
                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 14 bis 20 Uhr 
                                                                  • Freitag und Samstag
                                                                    • 8 bis 20 Uhr

                                                                  Sperrmüllsammlung und Problemstoffe
                                                                  zwei Mal jährlich: ein Mal im März und ein Mal im September

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Gemeindeamt Kennelbach
                                                                  Friedrich-Schindler-Straße 1
                                                                  6921 Kennelbach

                                                                  Telefon +43 5574 718 980
                                                                  Fax: +43 5574 718 98 20
                                                                  E-Mail: info@kennelbach.at

                                                                  Amtsstunden:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Montag
                                                                    • 15 bis 18 Uhr

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