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    Nostrifizierung bedeutet Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen, Diplomen etc.

    Für die Anerkennung

    • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
    • ausländischer Berufsausbildungen als gleichwertig mit dem Abschluss inländischer Lehrabschlussprüfungen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus zuständig.

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                                                • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
                                                • ausländischer Berufsausbildungen als gleichwertig mit dem Abschluss inländischer Lehrabschlussprüfungen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus zuständig.

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                                                Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
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                                                  Nostrifizierung

                                                  Nostrifizierung bedeutet Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen, Diplomen etc.

                                                  Für die Anerkennung

                                                  • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
                                                  • ausländischer Berufsausbildungen als gleichwertig mit dem Abschluss inländischer Lehrabschlussprüfungen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus zuständig.

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                                                    Nostrifizierung bedeutet Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen, Diplomen etc.

                                                    Für die Anerkennung

                                                    • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
                                                    • ausländischer Berufsausbildungen als gleichwertig mit dem Abschluss inländischer Lehrabschlussprüfungen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus zuständig.

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                                                      Nostrifizierung bedeutet Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen, Diplomen etc.

                                                      Für die Anerkennung

                                                      • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
                                                      • ausländischer Berufsausbildungen als gleichwertig mit dem Abschluss inländischer Lehrabschlussprüfungen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus zuständig.

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                                                        • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
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                                                          Nostrifizierung bedeutet Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen, Diplomen etc.

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                                                          • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
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                                                            Nostrifizierung bedeutet Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen, Diplomen etc.

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                                                              • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
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                                                                • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
                                                                • ausländischer Berufsausbildungen als gleichwertig mit dem Abschluss inländischer Lehrabschlussprüfungen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus zuständig.

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                                                                  • ausländischer Studienabschlüsse als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bakkalaureats-(sinnverwandte Bezeichnung: Bachelor), Magister-, Diplom- oder Doktoratsstudiums ist ENIC NARIC Austria,
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