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    Mitnahme von Arzneimitteln

    Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

    Ausnahmen

    Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

    Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

    Als Arzneiwaren gelten:

    • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
    • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
    • Homöopathische Arzneizubereitungen
    • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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      Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

      Ausnahmen

      Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

      Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

      Als Arzneiwaren gelten:

      • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
      • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
      • Homöopathische Arzneizubereitungen
      • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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        Ausnahmen

        Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

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        • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
        • Homöopathische Arzneizubereitungen
        • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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          Ausnahmen

          Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

          Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

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          • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
          • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
          • Homöopathische Arzneizubereitungen
          • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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            • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
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                • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                • Homöopathische Arzneizubereitungen
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                  • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
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                    • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                    • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                    • Homöopathische Arzneizubereitungen
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                      Ausnahmen

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                      Als Arzneiwaren gelten:

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                      • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
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                        • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
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                            • Homöopathische Arzneizubereitungen
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                                    Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                    Ausnahmen

                                    Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                    Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                    Als Arzneiwaren gelten:

                                    • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                    • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                    • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                    • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                      Mitnahme von Arzneimitteln

                                      Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                      Ausnahmen

                                      Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                      Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                      Als Arzneiwaren gelten:

                                      • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                      • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                      • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                      • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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                                        Mitnahme von Arzneimitteln

                                        Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                        Ausnahmen

                                        Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                        Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                        Als Arzneiwaren gelten:

                                        • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                        • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                        • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                        • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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                                          Mitnahme von Arzneimitteln

                                          Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                          Ausnahmen

                                          Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                          Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                          Als Arzneiwaren gelten:

                                          • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                          • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                          • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                          • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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                                            Mitnahme von Arzneimitteln

                                            Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                            Ausnahmen

                                            Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                            Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                            Als Arzneiwaren gelten:

                                            • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                            • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                            • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                            • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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                                              Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                              Ausnahmen

                                              Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                              Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                              Als Arzneiwaren gelten:

                                              • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                              • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                              • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                              • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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                                                Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                Ausnahmen

                                                Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                Als Arzneiwaren gelten:

                                                • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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                                                  Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                  Ausnahmen

                                                  Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                  Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                  Als Arzneiwaren gelten:

                                                  • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                  • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                  • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                  • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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                                                    Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                    Ausnahmen

                                                    Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                    Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                    Als Arzneiwaren gelten:

                                                    • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                    • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                    • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                    • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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                                                      Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                      Ausnahmen

                                                      Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                      Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                      Als Arzneiwaren gelten:

                                                      • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                      • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                      • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                      • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
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                                                        Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                        Ausnahmen

                                                        Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                        Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                        Als Arzneiwaren gelten:

                                                        • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                        • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                        • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                        • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                          Mitnahme von Arzneimitteln

                                                          Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                          Ausnahmen

                                                          Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                          Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                          Als Arzneiwaren gelten:

                                                          • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                          • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                          • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                          • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                            Mitnahme von Arzneimitteln

                                                            Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                            Ausnahmen

                                                            Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                            Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                            Als Arzneiwaren gelten:

                                                            • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                            • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                            • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                            • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                              Mitnahme von Arzneimitteln

                                                              Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                              Ausnahmen

                                                              Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                              Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                              Als Arzneiwaren gelten:

                                                              • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                              • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                              • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                              • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                                Mitnahme von Arzneimitteln

                                                                Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                                Ausnahmen

                                                                Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                                Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                                Als Arzneiwaren gelten:

                                                                • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                                • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                                • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                                • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                                  Mitnahme von Arzneimitteln

                                                                  Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.

                                                                  Ausnahmen

                                                                  Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.

                                                                  Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.

                                                                  Als Arzneiwaren gelten:

                                                                  • Alle in österreichischen Apotheken erhältlichen Arzneimittel
                                                                  • Pflanzliche Arzneimittel auf Grundlage eines oder mehrerer Wirkstoffe, die aus einer Pflanze oder Teilen von Pflanzen hergestellt wurden
                                                                  • Homöopathische Arzneizubereitungen
                                                                  • "Nahrungsergänzungsmittel": Vitamin- und Mineralstoffzubereitungen einschließlich Spurenelementen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten, Leiden oder Symptomen verwendet werden.
                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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