oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.
Hinweis
Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz