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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

    Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
    • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

    Ziele

    • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
    • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

    Inhalt

    • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
    • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
    • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
    • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

    Hauptgesichtspunkte

    Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

    Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

    Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

    Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

    Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

    Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

      Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
      • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

      Ziele

      • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
      • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

      Inhalt

      • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
      • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
      • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
      • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

      Hauptgesichtspunkte

      Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

      Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

      Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

      Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

      Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

      Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

        Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
        • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

        Ziele

        • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
        • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

        Inhalt

        • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
        • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
        • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
        • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

        Hauptgesichtspunkte

        Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

        Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

        Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

        Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

        Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

        Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

          Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
          • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

          Ziele

          • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
          • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

          Inhalt

          • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
          • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
          • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
          • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

          Hauptgesichtspunkte

          Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

          Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

          Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

          Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

          Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

          Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

            Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
            • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

            Ziele

            • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
            • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

            Inhalt

            • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
            • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
            • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
            • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

            Hauptgesichtspunkte

            Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

            Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

            Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

            Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

            Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

            Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

              Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
              • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

              Ziele

              • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
              • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

              Inhalt

              • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
              • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
              • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
              • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

              Hauptgesichtspunkte

              Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

              Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

              Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

              Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

              Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

              Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                Ziele

                • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                Inhalt

                • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                Hauptgesichtspunkte

                Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
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                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                  Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                  • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

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                  • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

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                  • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                  • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                  • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                  Hauptgesichtspunkte

                  Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                  Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                  Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                  Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                  Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                  Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                    Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                    • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                    Ziele

                    • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                    • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                    Inhalt

                    • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                    • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                    • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                    • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                    Hauptgesichtspunkte

                    Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                    Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                    Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                    Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                    Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                    Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                      Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                      • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                      Ziele

                      • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                      • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                      Inhalt

                      • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                      • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                      • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                      • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                      Hauptgesichtspunkte

                      Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                      Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                      Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                      Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                      Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                      Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                        Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                        • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                        Ziele

                        • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                        • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                        Inhalt

                        • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                        • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                        • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                        • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                        Hauptgesichtspunkte

                        Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                        Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                        Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                        Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                        Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                        Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                          Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                          • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                          Ziele

                          • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                          • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                          Inhalt

                          • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                          • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                          • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                          • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                          Hauptgesichtspunkte

                          Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                          Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                          Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                          Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                          Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                          Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                            Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                            • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                            Ziele

                            • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                            • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                            Inhalt

                            • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                            • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                            • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                            • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                            Hauptgesichtspunkte

                            Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                            Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                            Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                            Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                            Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                            Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                              Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                              • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                              Ziele

                              • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                              • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                              Inhalt

                              • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                              • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                              • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                              • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                              Hauptgesichtspunkte

                              Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                              Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                              Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                              Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                              Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                              Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                Ziele

                                • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                Inhalt

                                • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                Hauptgesichtspunkte

                                Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                  Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                  • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                  Ziele

                                  • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                  • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                  Inhalt

                                  • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                  • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                  • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                  • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                  Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                  Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                  Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                  Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                  Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                    Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                    • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                    Ziele

                                    • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                    • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                    Inhalt

                                    • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                    • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                    • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                    • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                    Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                    Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                    Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                    Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                    Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                      Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                      • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                      Ziele

                                      • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                      • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                      Inhalt

                                      • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                      • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                      • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                      • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                      Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                      Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                      Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                      Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                      Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                        Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                        • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                        Ziele

                                        • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                        • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                        Inhalt

                                        • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                        • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                        • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                        • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                        Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                        Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                        Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                        Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                        Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                          Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                          • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                          Ziele

                                          • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                          • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                          Inhalt

                                          • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                          • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                          • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                          • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                          Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                          Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                          Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                          Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                          Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                            Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                            • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                            Ziele

                                            • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                            • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                            Inhalt

                                            • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                            • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                            • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                            • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                            Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                            Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                            Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                            Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                            Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                              Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                              • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                              Ziele

                                              • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                              • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                              Inhalt

                                              • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                              • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                              • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                              • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                              Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                              Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                              Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                              Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                              Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                Ziele

                                                • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                Inhalt

                                                • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                  Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                  • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                  Ziele

                                                  • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                  • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                  Inhalt

                                                  • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                  • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                  • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                  • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                  Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                  Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                  Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                  Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                  Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                    Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                    • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                    Ziele

                                                    • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                    • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                    Inhalt

                                                    • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                    • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                    • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                    • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                    Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                    Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                    Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                    Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                    Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                      Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                      • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                      Ziele

                                                      • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                      • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                      Inhalt

                                                      • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                      • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                      • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                      • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                      Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                      Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                      Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                      Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                      Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                        Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                        • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                        Ziele

                                                        • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                        • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                        Inhalt

                                                        • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                        • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                        • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                        • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                        Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                        Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                        Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                        Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                        Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                          Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                          • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                          Ziele

                                                          • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                          • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                          Inhalt

                                                          • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                          • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                          • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                          • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                          Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                          Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                          Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                          Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                          Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                            Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                            • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                            Ziele

                                                            • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                            • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                            Inhalt

                                                            • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                            • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                            • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                            • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                            Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                            Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                            Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                            Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                            Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                              Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                              • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                              Ziele

                                                              • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                              • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                              Inhalt

                                                              • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                              • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                              • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                              • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                              Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                              Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                              Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                              Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                              Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                                Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                                • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                                Ziele

                                                                • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                                • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                                Inhalt

                                                                • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                                • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                                • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                                • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                                Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                                Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                                Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                                Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                                  Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten werden strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten werden verboten.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                                  • Inkrafttreten: teilweise 20. August 2026 und teilweise 31. Dezember 2026

                                                                  Ziele

                                                                  • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                                  • Erhöhung des Verbraucherschutzes 

                                                                  Inhalt

                                                                  • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                                  • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                                  • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                                  • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                                  Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                                  Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis zum Jahr 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                                  Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit dem Jahr 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                                  Neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten werden strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten. Künftig werden sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen werden von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich werden EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz