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    Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

    Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

    • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
    • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

    Ziele

    • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
    • Umsetzen von Unionsrecht

    Inhalt

    • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
    • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
    • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
    • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

    Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

    Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

    Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

    Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

    Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

      Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

      • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
      • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

      Ziele

      • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
      • Umsetzen von Unionsrecht

      Inhalt

      • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
      • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
      • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
      • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

      Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

      Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

      Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

      Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

      Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
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        Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

        • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
        • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

        Ziele

        • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
        • Umsetzen von Unionsrecht

        Inhalt

        • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
        • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
        • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
        • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

        Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

        Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

        Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

        Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

        Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
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          Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

          • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
          • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

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          • Umsetzen von Unionsrecht

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          • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
          • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
          • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
          • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

          Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

          Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

          Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

          Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

          Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
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            Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

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            • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
            • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

            Ziele

            • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
            • Umsetzen von Unionsrecht

            Inhalt

            • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
            • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
            • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
            • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

            Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

            Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

            Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

            Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

            Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
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              Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

              Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

              • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
              • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

              Ziele

              • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
              • Umsetzen von Unionsrecht

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              • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
              • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
              • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
              • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

              Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

              Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

              Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

              Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

              Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
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                Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

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                • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
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                • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
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                  • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
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                  • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                  • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                  • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                  Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                  Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                  Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                  Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                  Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                    Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                    • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                    Ziele

                    • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                    • Umsetzen von Unionsrecht

                    Inhalt

                    • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                    • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                    • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                    • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                    Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                    Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                    Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                    Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                    Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                      Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                      • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                      Ziele

                      • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                      • Umsetzen von Unionsrecht

                      Inhalt

                      • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                      • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                      • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                      • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                      Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                      Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                      Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                      Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                      Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
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                        Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                        Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                        • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                        Ziele

                        • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                        • Umsetzen von Unionsrecht

                        Inhalt

                        • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                        • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                        • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                        • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                        Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                        Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                        Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                        Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                        Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                          Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                          • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                          Ziele

                          • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                          • Umsetzen von Unionsrecht

                          Inhalt

                          • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                          • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                          • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                          • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                          Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                          Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                          Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                          Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                          Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                            Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                            • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                            Ziele

                            • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                            • Umsetzen von Unionsrecht

                            Inhalt

                            • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                            • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                            • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                            • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                            Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                            Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                            Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                            Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                            Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                              Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                              • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                              Ziele

                              • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                              • Umsetzen von Unionsrecht

                              Inhalt

                              • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                              • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                              • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                              • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                              Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                              Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                              Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                              Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                              Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                Ziele

                                • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                • Umsetzen von Unionsrecht

                                Inhalt

                                • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                  Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                  • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                  Ziele

                                  • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                  • Umsetzen von Unionsrecht

                                  Inhalt

                                  • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                  • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                  • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                  • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                  Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                  Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                  Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                  Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                  Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                    Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                    • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                    Ziele

                                    • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                    • Umsetzen von Unionsrecht

                                    Inhalt

                                    • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                    • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                    • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                    • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                    Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                    Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                    Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                    Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                    Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                      Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                      • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                      Ziele

                                      • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                      • Umsetzen von Unionsrecht

                                      Inhalt

                                      • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                      • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                      • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                      • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                      Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                      Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                      Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                      Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                      Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                        Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                        • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                        Ziele

                                        • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                        • Umsetzen von Unionsrecht

                                        Inhalt

                                        • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                        • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                        • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                        • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                        Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                        Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                        Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                        Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                        Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                          Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                          • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                          Ziele

                                          • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                          • Umsetzen von Unionsrecht

                                          Inhalt

                                          • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                          • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                          • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                          • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                          Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                          Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                          Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                          Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                          Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                            Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                            • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                            Ziele

                                            • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                            • Umsetzen von Unionsrecht

                                            Inhalt

                                            • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                            • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                            • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                            • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                            Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                            Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                            Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                            Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                              Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                              • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                              Ziele

                                              • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                              • Umsetzen von Unionsrecht

                                              Inhalt

                                              • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                              • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                              • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                              • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                              Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                              Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                              Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                              Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                              Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                Ziele

                                                • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                • Umsetzen von Unionsrecht

                                                Inhalt

                                                • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                  Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                  • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                  Ziele

                                                  • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                  • Umsetzen von Unionsrecht

                                                  Inhalt

                                                  • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                  • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                  • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                  • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                  Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                  Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                  Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                  Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                    Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                    • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                    Ziele

                                                    • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                    • Umsetzen von Unionsrecht

                                                    Inhalt

                                                    • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                    • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                    • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                    • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                    Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                    Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                    Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                    Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                      Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                      • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                      Ziele

                                                      • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                      • Umsetzen von Unionsrecht

                                                      Inhalt

                                                      • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                      • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                      • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                      • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                      Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                      Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                      Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                      Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                        Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                        • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                        Ziele

                                                        • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                        • Umsetzen von Unionsrecht

                                                        Inhalt

                                                        • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                        • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                        • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                        • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                        Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                        Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                        Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                        Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                          Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                          • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                          Ziele

                                                          • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                          • Umsetzen von Unionsrecht

                                                          Inhalt

                                                          • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                          • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                          • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                          • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                          Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                          Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                          Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                          Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                            Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                            • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                            Ziele

                                                            • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                            • Umsetzen von Unionsrecht

                                                            Inhalt

                                                            • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                            • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                            • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                            • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                            Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                            Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                            Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                            Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                              Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                              • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                              Ziele

                                                              • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                              • Umsetzen von Unionsrecht

                                                              Inhalt

                                                              • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                              • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                              • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                              • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                              Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                              Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                              Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                              Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                                Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                                • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                                Ziele

                                                                • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                                • Umsetzen von Unionsrecht

                                                                Inhalt

                                                                • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                                • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                                • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                                • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                                Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                                Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                                Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                                Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

                                                                  Nikotinerzeugnisse und E-Zigaretten sollen strenger geregelt, Einweg-E-Zigaretten verboten werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 10. Dezember 2025
                                                                  • Ende der Begutachtung: 21. Jänner 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: 1. Juli 2026

                                                                  Ziele

                                                                  • Sicherstellen eines umfassenden Gesundheitsschutzes
                                                                  • Umsetzen von Unionsrecht

                                                                  Inhalt

                                                                  • Aufnahme neuer Produkte (tabakfreies Nikotinerzeugnis, tabakfreies Nikotinersatzerzeugnis in das Regelungsregime des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz TNRSG)
                                                                  • Verbot von elektronischen Zigaretten, die Einwegprodukte sind
                                                                  • Konkretisierung des Versandhandelsverbots
                                                                  • Umsetzung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/586 und (EU) 2015/1735

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Tabak- und Nikotinkonsum verursachen weltweit massive Gesundheitsrisiken; zahlreiche tödliche Krankheiten werden auf (Passiv-)Rauchen zurückgeführt. In Österreichs Krankenanstalten werden jährlich rund 1.500 Personen mit Nikotinvergiftung stationär behandelt, Kinder unter vier Jahren sind am häufigsten betroffen.

                                                                  Bei Kindern und Jugendlichen ist das Suchtpotenzial besonders hoch, da deren Gehirn noch nicht ganz ausgereift und die Emotions- und Verhaltensregulation im Jugendalter nicht fertig ausgebildet ist. Für das Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt rund 8.500 Todesfälle dem Tabak-(Passiv-)Rauchen zugeschrieben, das sind rund 10 Prozent aller Todesfälle.

                                                                  Die EU verfolgt das Ziel einer rauchfreien Generation bis 2040 und strebt strenge Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums und zur Regulierung neuartiger Produkte an. Der Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen und einer strengeren Anpassung an neue Markttrends wie E-Zigaretten.

                                                                  Obwohl der Konsum von Rauchtabakerzeugnissen in Österreich lange rückläufig war, steigt er seit 2020 wieder an, ebenso der Konsum elektronischer Inhalationsprodukte, sowohl von Tabak- als auch von Nikotinprodukten. Bei verwandten Erzeugnissen ist der Anstieg bei E-Zigaretten und Nikotinbeuteln sowie bei neuen nikotinfreien, aber aufputschenden Produkten vor allem bei Jugendlichen  besonders stark.

                                                                  Mit dem vorliegenden Entwurf sollen neue Nikotinerzeugnisse sowie E-Zigaretten strenger geregelt und Einweg-E-Zigaretten verboten werden. Künftig sollen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse wie zum Beispiel Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte mit anderen, oft aufputschenden Substanzen (Koffein, Guarana etc.) in vergleichbarem Maße wie Tabakerzeugnisse oder E-Zigaretten geregelt und damit einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Auch die Regelungen zu verbotenen Stoffen sollen von nikotinhaltigen auf nikotinfreie E-Zigaretten und Liquids ausgedehnt werden. Weitere geplante Änderungen betreffen die Meldeverpflichtung (statt der bisher notwendigen Zulassung) für neuartige Tabakerzeugnisse und Vollzugsprobleme beim Versandhandelsverbot. Schließlich sollen EU-Durchführungsbeschlüsse zu technischen Normen und Warnhinweisen umgesetzt werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion