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    Tachograph

    Sinnverwandte Begriffe: Fahrtschreiber, Fahrtenschreiber

    Der Tachograph ist ein Kontrollgerät

    • für Güterfahrzeuge, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse (hzG) 3,5 Tonnen übersteigt,
    • sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.

    Er ermöglicht die Überprüfung, ob Fahrerinnen/Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen. Seit Mai 2006 ersetzt der digitale Tachograph die analogen Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) mit Schaublatt. Alle seit 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen LKW mit mehr als 3,5 t hzG und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen (inklusive Fahrerin/Fahrer) müssen (sofern keine Freistellung von der Ausrüstungspflicht gilt) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.

    Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • für Güterfahrzeuge, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse (hzG) 3,5 Tonnen übersteigt,
    • sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.

    Er ermöglicht die Überprüfung, ob Fahrerinnen/Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen. Seit Mai 2006 ersetzt der digitale Tachograph die analogen Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) mit Schaublatt. Alle seit 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen LKW mit mehr als 3,5 t hzG und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen (inklusive Fahrerin/Fahrer) müssen (sofern keine Freistellung von der Ausrüstungspflicht gilt) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.

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    • sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.

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    • für Güterfahrzeuge, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse (hzG) 3,5 Tonnen übersteigt,
    • sowie für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.

    Er ermöglicht die Überprüfung, ob Fahrerinnen/Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen. Seit Mai 2006 ersetzt der digitale Tachograph die analogen Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) mit Schaublatt. Alle seit 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen LKW mit mehr als 3,5 t hzG und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen (inklusive Fahrerin/Fahrer) müssen (sofern keine Freistellung von der Ausrüstungspflicht gilt) mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.

    Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

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