Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Begriffe mit P

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Prekarium

    Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

    Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begriffe mit P

      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

      Prekarium

      Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

      Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begriffe mit P

        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

        Prekarium

        Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

        Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begriffe mit P

          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

          Prekarium

          Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

          Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begriffe mit P

            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

            Prekarium

            Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

            Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Begriffe mit P

              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

              Prekarium

              Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

              Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

              Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Begriffe mit P

                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                Prekarium

                Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begriffe mit P

                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                  Prekarium

                  Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                  Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begriffe mit P

                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                    Prekarium

                    Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                    Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begriffe mit P

                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                      Prekarium

                      Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                      Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begriffe mit P

                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                        Prekarium

                        Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                        Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begriffe mit P

                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                          Prekarium

                          Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                          Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begriffe mit P

                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                            Prekarium

                            Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                            Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begriffe mit P

                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                              Prekarium

                              Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                              Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                              Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begriffe mit P

                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                Prekarium

                                Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begriffe mit P

                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                  Prekarium

                                  Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                  Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begriffe mit P

                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                    Prekarium

                                    Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                    Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begriffe mit P

                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                      Prekarium

                                      Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                      Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begriffe mit P

                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                        Prekarium

                                        Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                        Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begriffe mit P

                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                          Prekarium

                                          Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                          Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begriffe mit P

                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                            Prekarium

                                            Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                            Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begriffe mit P

                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                              Prekarium

                                              Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                              Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                              Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begriffe mit P

                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                Prekarium

                                                Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begriffe mit P

                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                  Prekarium

                                                  Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                  Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begriffe mit P

                                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                    Prekarium

                                                    Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                    Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begriffe mit P

                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Prekarium

                                                      Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                      Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begriffe mit P

                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Prekarium

                                                        Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                        Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begriffe mit P

                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Prekarium

                                                          Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                          Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begriffe mit P

                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Prekarium

                                                            Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                            Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit P

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Prekarium

                                                              Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                              Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                              Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit P

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Prekarium

                                                                Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                                Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit P

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Prekarium

                                                                  Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

                                                                  Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion