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    Europäischer Feuerwaffenpass

    Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat mitzunehmen. Er berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen. Für den Erwerb oder Besitz bestimmter Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte benötigt. Wer eine solche Waffe zusätzlich führen (bei sich tragen) möchte, benötigt einen Waffenpass.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat mitzunehmen. Er berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen. Für den Erwerb oder Besitz bestimmter Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte benötigt. Wer eine solche Waffe zusätzlich führen (bei sich tragen) möchte, benötigt einen Waffenpass.

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                                                              Europäischer Feuerwaffenpass

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                                                                Europäischer Feuerwaffenpass

                                                                Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat mitzunehmen. Er berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen. Für den Erwerb oder Besitz bestimmter Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte benötigt. Wer eine solche Waffe zusätzlich führen (bei sich tragen) möchte, benötigt einen Waffenpass.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Europäischer Feuerwaffenpass

                                                                  Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat mitzunehmen. Er berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen. Für den Erwerb oder Besitz bestimmter Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte benötigt. Wer eine solche Waffe zusätzlich führen (bei sich tragen) möchte, benötigt einen Waffenpass.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion