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    Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft

    Wehrpflichtige österreichische Staatsbürger mit Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft müssen dann den Militärdienst in Österreich ableisten, wenn

    • der weitere Staatsbürgerschaftsstaat keine der nachstehenden internationalen Abkommen ratifiziert hat oder
    • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Um zu vermeiden, dass eine Person in mehreren Staaten den Militärdienst ableisten muss, ist Österreich auf völkerrechtlicher Ebene bestimmten einschlägigen multilateralen Abkommen beigetreten bzw. wurden solche Abkommen mit Einzelstaaten bilateral abgeschlossen.

    Diese sind:

    Anwendbar sind nur Abkommen, die die Staatsbürgerschaftsstaaten des Betroffenen ratifiziert haben.

    Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Landesverteidigung

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    • der weitere Staatsbürgerschaftsstaat keine der nachstehenden internationalen Abkommen ratifiziert hat oder
    • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Um zu vermeiden, dass eine Person in mehreren Staaten den Militärdienst ableisten muss, ist Österreich auf völkerrechtlicher Ebene bestimmten einschlägigen multilateralen Abkommen beigetreten bzw. wurden solche Abkommen mit Einzelstaaten bilateral abgeschlossen.

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    Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft

    Wehrpflichtige österreichische Staatsbürger mit Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft müssen dann den Militärdienst in Österreich ableisten, wenn

    • der weitere Staatsbürgerschaftsstaat keine der nachstehenden internationalen Abkommen ratifiziert hat oder
    • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Um zu vermeiden, dass eine Person in mehreren Staaten den Militärdienst ableisten muss, ist Österreich auf völkerrechtlicher Ebene bestimmten einschlägigen multilateralen Abkommen beigetreten bzw. wurden solche Abkommen mit Einzelstaaten bilateral abgeschlossen.

    Diese sind:

    Anwendbar sind nur Abkommen, die die Staatsbürgerschaftsstaaten des Betroffenen ratifiziert haben.

    Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2023
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    • der weitere Staatsbürgerschaftsstaat keine der nachstehenden internationalen Abkommen ratifiziert hat oder
    • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Um zu vermeiden, dass eine Person in mehreren Staaten den Militärdienst ableisten muss, ist Österreich auf völkerrechtlicher Ebene bestimmten einschlägigen multilateralen Abkommen beigetreten bzw. wurden solche Abkommen mit Einzelstaaten bilateral abgeschlossen.

    Diese sind:

    Anwendbar sind nur Abkommen, die die Staatsbürgerschaftsstaaten des Betroffenen ratifiziert haben.

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    • der weitere Staatsbürgerschaftsstaat keine der nachstehenden internationalen Abkommen ratifiziert hat oder
    • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Um zu vermeiden, dass eine Person in mehreren Staaten den Militärdienst ableisten muss, ist Österreich auf völkerrechtlicher Ebene bestimmten einschlägigen multilateralen Abkommen beigetreten bzw. wurden solche Abkommen mit Einzelstaaten bilateral abgeschlossen.

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    Anwendbar sind nur Abkommen, die die Staatsbürgerschaftsstaaten des Betroffenen ratifiziert haben.

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    • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

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    • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

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    • sie durch die Bestimmungen des jeweils anzuwendenden Abkommens den (Grund-)Wehrdienst in einem anderen Land als Österreich leisten müssen.

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in Österreich aufgrund eines bereits im Ausland abgeleisteten Militärdienstes ist möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Um zu vermeiden, dass eine Person in mehreren Staaten den Militärdienst ableisten muss, ist Österreich auf völkerrechtlicher Ebene bestimmten einschlägigen multilateralen Abkommen beigetreten bzw. wurden solche Abkommen mit Einzelstaaten bilateral abgeschlossen.

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