Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Ich bin von einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder Überwachung betroffen

    Aktuelle Informationen über Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, Sicherstellung etc.

    Im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung strafbarer Handlungen kann es zu Überwachungen kommen. Abgesehen von der Festnahme sind das die gravierendsten Eingriffe in das Privatleben eines Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung.

    Hinweis:

    Diese Maßnahmen werden auch zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz durchgeführt.

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
    Letzte Aktualisierung: 21.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion