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    Baurecht und Bauordnungen

    Da das Baurecht in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es statt eines Einzelgesetzes neun verschiedene Bauordnungen. Eine umfassende Darstellung würde an dieser Stelle zu weit führen.

    Hinsichtlich der bautechnischen Vorschriften (etwa zu Brandschutz, Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit) erfolgte jedoch ab 2008 eine schrittweise Harmonisierung. Als technische Standards dienen dabei die OIB-Richtlinien 1 bis 6, die in den Bautechnikverordnungen der einzelnen Bundesländer für verbindlich erklärt wurden.

    Dieselben Verordnungen der Länder sehen jedoch auch Ausnahmen vor: Bauwerberinnen/Bauwerber dürfen von den Vorgaben abweichen, sofern sie ein gleichwertiges Schutzniveau nachweisen. Aktuell befindet sich zudem die OIB-Richtlinie 7 für nachhaltiges Bauen in Entwicklung.

    Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern.

    Letzte Aktualisierung: 25.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Hinsichtlich der bautechnischen Vorschriften (etwa zu Brandschutz, Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit) erfolgte jedoch ab 2008 eine schrittweise Harmonisierung. Als technische Standards dienen dabei die OIB-Richtlinien 1 bis 6, die in den Bautechnikverordnungen der einzelnen Bundesländer für verbindlich erklärt wurden.

    Dieselben Verordnungen der Länder sehen jedoch auch Ausnahmen vor: Bauwerberinnen/Bauwerber dürfen von den Vorgaben abweichen, sofern sie ein gleichwertiges Schutzniveau nachweisen. Aktuell befindet sich zudem die OIB-Richtlinie 7 für nachhaltiges Bauen in Entwicklung.

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    Da das Baurecht in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es statt eines Einzelgesetzes neun verschiedene Bauordnungen. Eine umfassende Darstellung würde an dieser Stelle zu weit führen.

    Hinsichtlich der bautechnischen Vorschriften (etwa zu Brandschutz, Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit) erfolgte jedoch ab 2008 eine schrittweise Harmonisierung. Als technische Standards dienen dabei die OIB-Richtlinien 1 bis 6, die in den Bautechnikverordnungen der einzelnen Bundesländer für verbindlich erklärt wurden.

    Dieselben Verordnungen der Länder sehen jedoch auch Ausnahmen vor: Bauwerberinnen/Bauwerber dürfen von den Vorgaben abweichen, sofern sie ein gleichwertiges Schutzniveau nachweisen. Aktuell befindet sich zudem die OIB-Richtlinie 7 für nachhaltiges Bauen in Entwicklung.

    Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern.

    Letzte Aktualisierung: 25.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Baurecht und Bauordnungen

    Da das Baurecht in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es statt eines Einzelgesetzes neun verschiedene Bauordnungen. Eine umfassende Darstellung würde an dieser Stelle zu weit führen.

    Hinsichtlich der bautechnischen Vorschriften (etwa zu Brandschutz, Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit) erfolgte jedoch ab 2008 eine schrittweise Harmonisierung. Als technische Standards dienen dabei die OIB-Richtlinien 1 bis 6, die in den Bautechnikverordnungen der einzelnen Bundesländer für verbindlich erklärt wurden.

    Dieselben Verordnungen der Länder sehen jedoch auch Ausnahmen vor: Bauwerberinnen/Bauwerber dürfen von den Vorgaben abweichen, sofern sie ein gleichwertiges Schutzniveau nachweisen. Aktuell befindet sich zudem die OIB-Richtlinie 7 für nachhaltiges Bauen in Entwicklung.

    Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern.

    Letzte Aktualisierung: 25.08.2026
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    Baurecht und Bauordnungen

    Da das Baurecht in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es statt eines Einzelgesetzes neun verschiedene Bauordnungen. Eine umfassende Darstellung würde an dieser Stelle zu weit führen.

    Hinsichtlich der bautechnischen Vorschriften (etwa zu Brandschutz, Barrierefreiheit und Nutzungssicherheit) erfolgte jedoch ab 2008 eine schrittweise Harmonisierung. Als technische Standards dienen dabei die OIB-Richtlinien 1 bis 6, die in den Bautechnikverordnungen der einzelnen Bundesländer für verbindlich erklärt wurden.

    Dieselben Verordnungen der Länder sehen jedoch auch Ausnahmen vor: Bauwerberinnen/Bauwerber dürfen von den Vorgaben abweichen, sofern sie ein gleichwertiges Schutzniveau nachweisen. Aktuell befindet sich zudem die OIB-Richtlinie 7 für nachhaltiges Bauen in Entwicklung.

    Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern.

    Letzte Aktualisierung: 25.08.2026
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