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    Begriffe mit S

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Schutzfrist

    Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

    Hinweis:

    Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

    Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

    Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

      Hinweis:

      Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

      Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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          Hinweis:

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            Hinweis:

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              Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

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                    Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

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                            Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

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                              Hinweis:

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                                    Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                      Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

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                                        Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                          Schutzfrist

                                          Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                          Hinweis:

                                          Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                          Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                            Schutzfrist

                                            Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                            Hinweis:

                                            Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                            Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                              Schutzfrist

                                              Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                              Hinweis:

                                              Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                              Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                                Schutzfrist

                                                Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                Hinweis:

                                                Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                                Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                                  Schutzfrist

                                                  Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                  Hinweis:

                                                  Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                                  Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                                    Schutzfrist

                                                    Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                    Hinweis:

                                                    Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                                    Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                                      Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                      Hinweis:

                                                      Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                                      Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                                        Schutzfrist

                                                        Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                        Hinweis:

                                                        Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                                        Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

                                                        Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                          Schutzfrist

                                                          Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                          Hinweis:

                                                          Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                                          Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

                                                          Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                            Schutzfrist

                                                            Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                            Hinweis:

                                                            Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                                            Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

                                                            Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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                                                              Schutzfrist

                                                              Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                              Hinweis:

                                                              Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                                              Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

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                                                                Schutzfrist

                                                                Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                                Hinweis:

                                                                Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.

                                                                Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

                                                                Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit S

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Schutzfrist

                                                                  Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

                                                                  Hinweis:

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                                                                  Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion