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    Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

    Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

    Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

    • Zigaretten: 200 Stück oder
    • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
    • Zigarren: 50 Stück oder
    • Rauchtabak: 250 Gramm oder
    • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

    Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

    Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

    Beispiel:

    50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

    Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

    Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

    Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

    Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

      Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

      Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

      Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

      • Zigaretten: 200 Stück oder
      • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
      • Zigarren: 50 Stück oder
      • Rauchtabak: 250 Gramm oder
      • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

      Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

      Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

      Beispiel:

      50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

      Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

      Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

      Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

      Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

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        Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

        Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

        • Zigaretten: 200 Stück oder
        • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
        • Zigarren: 50 Stück oder
        • Rauchtabak: 250 Gramm oder
        • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

        Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

        Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

        Beispiel:

        50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

        Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

        Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

        Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

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          Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

          • Zigaretten: 200 Stück oder
          • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
          • Zigarren: 50 Stück oder
          • Rauchtabak: 250 Gramm oder
          • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

          Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

          Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

          Beispiel:

          50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

          Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

          Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

          Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

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            Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

            • Zigaretten: 200 Stück oder
            • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
            • Zigarren: 50 Stück oder
            • Rauchtabak: 250 Gramm oder
            • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

            Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

            Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

            Beispiel:

            50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

            Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

            Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

            Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

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              Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

              Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

              • Zigaretten: 200 Stück oder
              • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
              • Zigarren: 50 Stück oder
              • Rauchtabak: 250 Gramm oder
              • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

              Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

              Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

              Beispiel:

              50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

              Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

              Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

              Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

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                Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                • Zigaretten: 200 Stück oder
                • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                • Zigarren: 50 Stück oder
                • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                Beispiel:

                50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

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                  Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                  Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                  • Zigaretten: 200 Stück oder
                  • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                  • Zigarren: 50 Stück oder
                  • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                  Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                  Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                  Beispiel:

                  50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                  Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                  Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

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                    Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                    Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                    • Zigaretten: 200 Stück oder
                    • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                    • Zigarren: 50 Stück oder
                    • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                    • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                    Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                    Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                    Beispiel:

                    50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                    Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                    Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

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                      Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                      Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                      • Zigaretten: 200 Stück oder
                      • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                      • Zigarren: 50 Stück oder
                      • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                      • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                      Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                      Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                      Beispiel:

                      50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                      Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                      Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                      Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

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                        Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                        Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                        • Zigaretten: 200 Stück oder
                        • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                        • Zigarren: 50 Stück oder
                        • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                        • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                        Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                        Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                        Beispiel:

                        50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                        Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                        Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                        Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                        Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

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                          Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                          Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                          • Zigaretten: 200 Stück oder
                          • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                          • Zigarren: 50 Stück oder
                          • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                          • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                          Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                          Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                          Beispiel:

                          50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                          Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                          Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                          Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                          Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                            Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                            Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                            Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                            • Zigaretten: 200 Stück oder
                            • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                            • Zigarren: 50 Stück oder
                            • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                            • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                            Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                            Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                            Beispiel:

                            50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                            Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                            Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                            Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                            Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                              Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                              Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                              Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                              • Zigaretten: 200 Stück oder
                              • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                              • Zigarren: 50 Stück oder
                              • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                              • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                              Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                              Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                              Beispiel:

                              50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                              Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                              Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                              Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                              Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                • Zigaretten: 200 Stück oder
                                • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                • Zigarren: 50 Stück oder
                                • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                Beispiel:

                                50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                  Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                  Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                  Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                  • Zigaretten: 200 Stück oder
                                  • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                  • Zigarren: 50 Stück oder
                                  • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                  Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                  Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                  Beispiel:

                                  50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                  Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                  Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                  Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                  Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                    Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                    Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                    • Zigaretten: 200 Stück oder
                                    • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                    • Zigarren: 50 Stück oder
                                    • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                    • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                    Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                    Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                    Beispiel:

                                    50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                    Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                    Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                    Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                    Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                      Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                      Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                      Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                      • Zigaretten: 200 Stück oder
                                      • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                      • Zigarren: 50 Stück oder
                                      • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                      • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                      Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                      Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                      Beispiel:

                                      50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                      Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                      Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                      Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                      Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                        Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                        Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                        Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                        • Zigaretten: 200 Stück oder
                                        • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                        • Zigarren: 50 Stück oder
                                        • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                        • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                        Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                        Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                        Beispiel:

                                        50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                        Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                        Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                        Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                        Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                          Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                          Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                          Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                          • Zigaretten: 200 Stück oder
                                          • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                          • Zigarren: 50 Stück oder
                                          • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                          • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                          Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                          Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                          Beispiel:

                                          50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                          Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                          Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                          Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                          Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                            Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                            Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                            Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                            • Zigaretten: 200 Stück oder
                                            • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                            • Zigarren: 50 Stück oder
                                            • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                            • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                            Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                            Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                            Beispiel:

                                            50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                            Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                            Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                            Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                            Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                              Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                              Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                              Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                              • Zigaretten: 200 Stück oder
                                              • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                              • Zigarren: 50 Stück oder
                                              • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                              • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                              Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                              Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                              Beispiel:

                                              50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                              Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                              Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                              Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                              Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                • Zigarren: 50 Stück oder
                                                • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                Beispiel:

                                                50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                  Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                  Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                  Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                  • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                  • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                  • Zigarren: 50 Stück oder
                                                  • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                  Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                  Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                  Beispiel:

                                                  50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                  Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                  Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                  Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                  Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                    Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                    Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                    Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                    • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                    • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                    • Zigarren: 50 Stück oder
                                                    • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                    • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                    Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                    Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                    Beispiel:

                                                    50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                    Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                    Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                    Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                    Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
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                                                      Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                      Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                      Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                      • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                      • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                      • Zigarren: 50 Stück oder
                                                      • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                      • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                      Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                      Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                      Beispiel:

                                                      50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                      Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                      Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                      Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                      Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                        Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                        Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                        Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                        • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                        • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                        • Zigarren: 50 Stück oder
                                                        • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                        • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                        Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                        Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                        Beispiel:

                                                        50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                        Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                        Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                        Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                        Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                          Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                          Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                          Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                          • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                          • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                          • Zigarren: 50 Stück oder
                                                          • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                          • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                          Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                          Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                          Beispiel:

                                                          50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                          Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                          Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                          Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                          Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                            Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                            Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                            Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                            • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                            • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                            • Zigarren: 50 Stück oder
                                                            • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                            • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                            Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                            Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                            Beispiel:

                                                            50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                            Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                            Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                            Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                            Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                              Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                              Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                              Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                              • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                              • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                              • Zigarren: 50 Stück oder
                                                              • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                              • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                              Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                              Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                              Beispiel:

                                                              50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                              Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                              Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                              Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                              Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                                Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                                Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                                Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                                • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                                • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                                • Zigarren: 50 Stück oder
                                                                • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                                • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                                Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                                Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                                Beispiel:

                                                                50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                                Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                                Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                                Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                                Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                                  Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

                                                                  Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

                                                                  Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

                                                                  • Zigaretten: 200 Stück oder
                                                                  • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
                                                                  • Zigarren: 50 Stück oder
                                                                  • Rauchtabak: 250 Gramm oder
                                                                  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

                                                                  Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

                                                                  Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

                                                                  Beispiel:

                                                                  50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

                                                                  Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

                                                                  Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

                                                                  Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

                                                                  Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen