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    Begriffe mit K

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    Kaufvertrag

    Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.

    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                          Kaufvertrag

                                                          Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.

                                                          Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begriffe mit K

                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Kaufvertrag

                                                            Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.

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                                                              Kaufvertrag

                                                              Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.

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                                                                Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                                  Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei verpflichtet sich die Verkäuferin/der Verkäufer, das Eigentum an einer Sache gegen Bezahlung durch die Käuferin/den Käufer an diese/diesen zu übergeben.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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