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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Schiedlberg

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • Ab 17 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • Ab 17 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Hundekot

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

    Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

    • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
    • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
    • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
    • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

    Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Samstag
      • 7 bis 20 Uhr

    Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Samstag
      • 7 bis 19 Uhr

    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

    Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

    Altstoffsammelzentrum Sierning

    Telefon: +43 7259 3831

    Öffnungszeiten:

    • Montag, Mittwoch und Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr

    Altstoffsammelzentrum Wolfern

    Telefon: +43 7253 7627

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 18 Uhr

    Altstoffsammelzentrum Neuhofen

    Telefon: +43 7227 4956

    Öffnungszeiten:

    • Montag, Mittwoch und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr

    Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

    Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt Schiedlberg
    Gemeindeplatz 1
    4521 Schiedlberg

    Telefon: +43 7251 255
    Fax: +43 7251 255-15
    E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Montag, Dienstag und Donnerstag
      • 13 bis 18 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Montag, Dienstag und Donnerstag
      • 16 bis 18 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Schiedlberg

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

      zu unterlassen:

      • Montag bis Freitag
        • 12 bis 15 Uhr
        • 20 bis 6 Uhr
      • Samstag
        • Ab 17 Uhr
      • Sonntag
        • ganztägig
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

      zu unterlassen:

      • Montag bis Freitag
        • 12 bis 15 Uhr
        • 20 bis 6 Uhr
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        • ganztägig
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

      Hundekot

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

      Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

      • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
      • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
      • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
      • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

      Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

      Öffnungszeiten:

      • Montag bis Samstag
        • 7 bis 20 Uhr

      Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

      Öffnungszeiten:

      • Montag bis Samstag
        • 7 bis 19 Uhr

      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

      Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

      Altstoffsammelzentrum Sierning

      Telefon: +43 7259 3831

      Öffnungszeiten:

      • Montag, Mittwoch und Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
      • Dienstag und Freitag
        • 8 bis 18 Uhr

      Altstoffsammelzentrum Wolfern

      Telefon: +43 7253 7627

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      • Montag und Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
      • Freitag
        • 8 bis 18 Uhr

      Altstoffsammelzentrum Neuhofen

      Telefon: +43 7227 4956

      Öffnungszeiten:

      • Montag, Mittwoch und Freitag
        • 8 bis 18 Uhr

      Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

      Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeindeamt Schiedlberg
      Gemeindeplatz 1
      4521 Schiedlberg

      Telefon: +43 7251 255
      Fax: +43 7251 255-15
      E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

      Amtszeiten:

      • Montag bis Freitag
        • 7 bis 12 Uhr
      • Montag, Dienstag und Donnerstag
        • 13 bis 18 Uhr

      Parteienverkehr:

      • Montag bis Freitag
        • 7 bis 12 Uhr
      • Montag, Dienstag und Donnerstag
        • 16 bis 18 Uhr

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      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Schiedlberg

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

        zu unterlassen:

        • Montag bis Freitag
          • 12 bis 15 Uhr
          • 20 bis 6 Uhr
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        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

        zu unterlassen:

        • Montag bis Freitag
          • 12 bis 15 Uhr
          • 20 bis 6 Uhr
        • Samstag
          • Ab 17 Uhr
        • Sonntag
          • ganztägig
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

        Hundekot

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

        Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

        • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
        • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
        • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
        • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

        Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

        Öffnungszeiten:

        • Montag bis Samstag
          • 7 bis 20 Uhr

        Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

        Öffnungszeiten:

        • Montag bis Samstag
          • 7 bis 19 Uhr

        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

        Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

        Altstoffsammelzentrum Sierning

        Telefon: +43 7259 3831

        Öffnungszeiten:

        • Montag, Mittwoch und Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Dienstag und Freitag
          • 8 bis 18 Uhr

        Altstoffsammelzentrum Wolfern

        Telefon: +43 7253 7627

        Öffnungszeiten:

        • Montag und Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Freitag
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        Altstoffsammelzentrum Neuhofen

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        • Montag, Mittwoch und Freitag
          • 8 bis 18 Uhr

        Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

        Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeindeamt Schiedlberg
        Gemeindeplatz 1
        4521 Schiedlberg

        Telefon: +43 7251 255
        Fax: +43 7251 255-15
        E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

        Amtszeiten:

        • Montag bis Freitag
          • 7 bis 12 Uhr
        • Montag, Dienstag und Donnerstag
          • 13 bis 18 Uhr

        Parteienverkehr:

        • Montag bis Freitag
          • 7 bis 12 Uhr
        • Montag, Dienstag und Donnerstag
          • 16 bis 18 Uhr

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        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Schiedlberg

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

          zu unterlassen:

          • Montag bis Freitag
            • 12 bis 15 Uhr
            • 20 bis 6 Uhr
          • Samstag
            • Ab 17 Uhr
          • Sonntag
            • ganztägig
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

          zu unterlassen:

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            • 12 bis 15 Uhr
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            • ganztägig
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          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

          Hundekot

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

          Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

          • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
          • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
          • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
          • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

          Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

          Öffnungszeiten:

          • Montag bis Samstag
            • 7 bis 20 Uhr

          Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

          Öffnungszeiten:

          • Montag bis Samstag
            • 7 bis 19 Uhr

          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

          Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

          Altstoffsammelzentrum Sierning

          Telefon: +43 7259 3831

          Öffnungszeiten:

          • Montag, Mittwoch und Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Dienstag und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr

          Altstoffsammelzentrum Wolfern

          Telefon: +43 7253 7627

          Öffnungszeiten:

          • Montag und Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 18 Uhr

          Altstoffsammelzentrum Neuhofen

          Telefon: +43 7227 4956

          Öffnungszeiten:

          • Montag, Mittwoch und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr

          Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

          Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

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          Gemeindeamt Schiedlberg
          Gemeindeplatz 1
          4521 Schiedlberg

          Telefon: +43 7251 255
          Fax: +43 7251 255-15
          E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

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            • 7 bis 12 Uhr
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          • Montag bis Freitag
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            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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            Rasenmähen

            Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

            zu unterlassen:

            • Montag bis Freitag
              • 12 bis 15 Uhr
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            • Samstag
              • Ab 17 Uhr
            • Sonntag
              • ganztägig
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            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

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            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

            Hundekot

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

            Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

            • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
            • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
            • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
            • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

            Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

            Öffnungszeiten:

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            Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

            Öffnungszeiten:

            • Montag bis Samstag
              • 7 bis 19 Uhr

            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

            Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

            Altstoffsammelzentrum Sierning

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              • 8 bis 12 Uhr
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            Altstoffsammelzentrum Wolfern

            Telefon: +43 7253 7627

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              • 8 bis 12 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 18 Uhr

            Altstoffsammelzentrum Neuhofen

            Telefon: +43 7227 4956

            Öffnungszeiten:

            • Montag, Mittwoch und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr

            Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

            Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeindeamt Schiedlberg
            Gemeindeplatz 1
            4521 Schiedlberg

            Telefon: +43 7251 255
            Fax: +43 7251 255-15
            E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

            Amtszeiten:

            • Montag bis Freitag
              • 7 bis 12 Uhr
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              Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

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                • Ab 17 Uhr
              • Sonntag
                • ganztägig
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              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

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              • Montag bis Freitag
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                • 20 bis 6 Uhr
              • Samstag
                • Ab 17 Uhr
              • Sonntag
                • ganztägig
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              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

              Hundekot

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

              Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

              In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

              • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
              • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
              • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
              • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

              Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

              Öffnungszeiten:

              • Montag bis Samstag
                • 7 bis 20 Uhr

              Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

              Öffnungszeiten:

              • Montag bis Samstag
                • 7 bis 19 Uhr

              In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

              Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

              Altstoffsammelzentrum Sierning

              Telefon: +43 7259 3831

              Öffnungszeiten:

              • Montag, Mittwoch und Samstag
                • 8 bis 12 Uhr
              • Dienstag und Freitag
                • 8 bis 18 Uhr

              Altstoffsammelzentrum Wolfern

              Telefon: +43 7253 7627

              Öffnungszeiten:

              • Montag und Samstag
                • 8 bis 12 Uhr
              • Freitag
                • 8 bis 18 Uhr

              Altstoffsammelzentrum Neuhofen

              Telefon: +43 7227 4956

              Öffnungszeiten:

              • Montag, Mittwoch und Freitag
                • 8 bis 18 Uhr

              Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

              Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Gemeindeamt Schiedlberg
              Gemeindeplatz 1
              4521 Schiedlberg

              Telefon: +43 7251 255
              Fax: +43 7251 255-15
              E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

              Amtszeiten:

              • Montag bis Freitag
                • 7 bis 12 Uhr
              • Montag, Dienstag und Donnerstag
                • 13 bis 18 Uhr

              Parteienverkehr:

              • Montag bis Freitag
                • 7 bis 12 Uhr
              • Montag, Dienstag und Donnerstag
                • 16 bis 18 Uhr

              Homepage

              Rechtsgrundlagen

              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                zu unterlassen:

                • Montag bis Freitag
                  • 12 bis 15 Uhr
                  • 20 bis 6 Uhr
                • Samstag
                  • Ab 17 Uhr
                • Sonntag
                  • ganztägig
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                zu unterlassen:

                • Montag bis Freitag
                  • 12 bis 15 Uhr
                  • 20 bis 6 Uhr
                • Samstag
                  • Ab 17 Uhr
                • Sonntag
                  • ganztägig
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                Hundekot

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                Öffnungszeiten:

                • Montag bis Samstag
                  • 7 bis 20 Uhr

                Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                Öffnungszeiten:

                • Montag bis Samstag
                  • 7 bis 19 Uhr

                In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                Altstoffsammelzentrum Sierning

                Telefon: +43 7259 3831

                Öffnungszeiten:

                • Montag, Mittwoch und Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Dienstag und Freitag
                  • 8 bis 18 Uhr

                Altstoffsammelzentrum Wolfern

                Telefon: +43 7253 7627

                Öffnungszeiten:

                • Montag und Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Freitag
                  • 8 bis 18 Uhr

                Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                Telefon: +43 7227 4956

                Öffnungszeiten:

                • Montag, Mittwoch und Freitag
                  • 8 bis 18 Uhr

                Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Gemeindeamt Schiedlberg
                Gemeindeplatz 1
                4521 Schiedlberg

                Telefon: +43 7251 255
                Fax: +43 7251 255-15
                E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                Amtszeiten:

                • Montag bis Freitag
                  • 7 bis 12 Uhr
                • Montag, Dienstag und Donnerstag
                  • 13 bis 18 Uhr

                Parteienverkehr:

                • Montag bis Freitag
                  • 7 bis 12 Uhr
                • Montag, Dienstag und Donnerstag
                  • 16 bis 18 Uhr

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                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                  zu unterlassen:

                  • Montag bis Freitag
                    • 12 bis 15 Uhr
                    • 20 bis 6 Uhr
                  • Samstag
                    • Ab 17 Uhr
                  • Sonntag
                    • ganztägig
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                  zu unterlassen:

                  • Montag bis Freitag
                    • 12 bis 15 Uhr
                    • 20 bis 6 Uhr
                  • Samstag
                    • Ab 17 Uhr
                  • Sonntag
                    • ganztägig
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                  Hundekot

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                  Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                  In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                  • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                  • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                  • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                  • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                  Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag bis Samstag
                    • 7 bis 20 Uhr

                  Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag bis Samstag
                    • 7 bis 19 Uhr

                  In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                  Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                  Altstoffsammelzentrum Sierning

                  Telefon: +43 7259 3831

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag, Mittwoch und Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Dienstag und Freitag
                    • 8 bis 18 Uhr

                  Altstoffsammelzentrum Wolfern

                  Telefon: +43 7253 7627

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag und Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Freitag
                    • 8 bis 18 Uhr

                  Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                  Telefon: +43 7227 4956

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag, Mittwoch und Freitag
                    • 8 bis 18 Uhr

                  Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                  Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Gemeindeamt Schiedlberg
                  Gemeindeplatz 1
                  4521 Schiedlberg

                  Telefon: +43 7251 255
                  Fax: +43 7251 255-15
                  E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                  Amtszeiten:

                  • Montag bis Freitag
                    • 7 bis 12 Uhr
                  • Montag, Dienstag und Donnerstag
                    • 13 bis 18 Uhr

                  Parteienverkehr:

                  • Montag bis Freitag
                    • 7 bis 12 Uhr
                  • Montag, Dienstag und Donnerstag
                    • 16 bis 18 Uhr

                  Homepage

                  Rechtsgrundlagen

                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                    zu unterlassen:

                    • Montag bis Freitag
                      • 12 bis 15 Uhr
                      • 20 bis 6 Uhr
                    • Samstag
                      • Ab 17 Uhr
                    • Sonntag
                      • ganztägig
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                    zu unterlassen:

                    • Montag bis Freitag
                      • 12 bis 15 Uhr
                      • 20 bis 6 Uhr
                    • Samstag
                      • Ab 17 Uhr
                    • Sonntag
                      • ganztägig
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                    Hundekot

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                    Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                    • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                    • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                    • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                    • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                    Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag bis Samstag
                      • 7 bis 20 Uhr

                    Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag bis Samstag
                      • 7 bis 19 Uhr

                    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                    Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                    Altstoffsammelzentrum Sierning

                    Telefon: +43 7259 3831

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag, Mittwoch und Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Dienstag und Freitag
                      • 8 bis 18 Uhr

                    Altstoffsammelzentrum Wolfern

                    Telefon: +43 7253 7627

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag und Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Freitag
                      • 8 bis 18 Uhr

                    Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                    Telefon: +43 7227 4956

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag, Mittwoch und Freitag
                      • 8 bis 18 Uhr

                    Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                    Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Gemeindeamt Schiedlberg
                    Gemeindeplatz 1
                    4521 Schiedlberg

                    Telefon: +43 7251 255
                    Fax: +43 7251 255-15
                    E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                    Amtszeiten:

                    • Montag bis Freitag
                      • 7 bis 12 Uhr
                    • Montag, Dienstag und Donnerstag
                      • 13 bis 18 Uhr

                    Parteienverkehr:

                    • Montag bis Freitag
                      • 7 bis 12 Uhr
                    • Montag, Dienstag und Donnerstag
                      • 16 bis 18 Uhr

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                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                      zu unterlassen:

                      • Montag bis Freitag
                        • 12 bis 15 Uhr
                        • 20 bis 6 Uhr
                      • Samstag
                        • Ab 17 Uhr
                      • Sonntag
                        • ganztägig
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                      zu unterlassen:

                      • Montag bis Freitag
                        • 12 bis 15 Uhr
                        • 20 bis 6 Uhr
                      • Samstag
                        • Ab 17 Uhr
                      • Sonntag
                        • ganztägig
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                      Hundekot

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                      Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                      • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                      • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                      • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                      • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                      Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag bis Samstag
                        • 7 bis 20 Uhr

                      Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag bis Samstag
                        • 7 bis 19 Uhr

                      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                      Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                      Altstoffsammelzentrum Sierning

                      Telefon: +43 7259 3831

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag, Mittwoch und Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Dienstag und Freitag
                        • 8 bis 18 Uhr

                      Altstoffsammelzentrum Wolfern

                      Telefon: +43 7253 7627

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag und Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Freitag
                        • 8 bis 18 Uhr

                      Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                      Telefon: +43 7227 4956

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag, Mittwoch und Freitag
                        • 8 bis 18 Uhr

                      Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                      Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Gemeindeamt Schiedlberg
                      Gemeindeplatz 1
                      4521 Schiedlberg

                      Telefon: +43 7251 255
                      Fax: +43 7251 255-15
                      E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                      Amtszeiten:

                      • Montag bis Freitag
                        • 7 bis 12 Uhr
                      • Montag, Dienstag und Donnerstag
                        • 13 bis 18 Uhr

                      Parteienverkehr:

                      • Montag bis Freitag
                        • 7 bis 12 Uhr
                      • Montag, Dienstag und Donnerstag
                        • 16 bis 18 Uhr

                      Homepage

                      Rechtsgrundlagen

                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                        zu unterlassen:

                        • Montag bis Freitag
                          • 12 bis 15 Uhr
                          • 20 bis 6 Uhr
                        • Samstag
                          • Ab 17 Uhr
                        • Sonntag
                          • ganztägig
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                        zu unterlassen:

                        • Montag bis Freitag
                          • 12 bis 15 Uhr
                          • 20 bis 6 Uhr
                        • Samstag
                          • Ab 17 Uhr
                        • Sonntag
                          • ganztägig
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                        Hundekot

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                        Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                        • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                        • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                        • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                        • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                        Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag bis Samstag
                          • 7 bis 20 Uhr

                        Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag bis Samstag
                          • 7 bis 19 Uhr

                        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                        Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                        Altstoffsammelzentrum Sierning

                        Telefon: +43 7259 3831

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag, Mittwoch und Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Dienstag und Freitag
                          • 8 bis 18 Uhr

                        Altstoffsammelzentrum Wolfern

                        Telefon: +43 7253 7627

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag und Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Freitag
                          • 8 bis 18 Uhr

                        Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                        Telefon: +43 7227 4956

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag, Mittwoch und Freitag
                          • 8 bis 18 Uhr

                        Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                        Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Gemeindeamt Schiedlberg
                        Gemeindeplatz 1
                        4521 Schiedlberg

                        Telefon: +43 7251 255
                        Fax: +43 7251 255-15
                        E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                        Amtszeiten:

                        • Montag bis Freitag
                          • 7 bis 12 Uhr
                        • Montag, Dienstag und Donnerstag
                          • 13 bis 18 Uhr

                        Parteienverkehr:

                        • Montag bis Freitag
                          • 7 bis 12 Uhr
                        • Montag, Dienstag und Donnerstag
                          • 16 bis 18 Uhr

                        Homepage

                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                          zu unterlassen:

                          • Montag bis Freitag
                            • 12 bis 15 Uhr
                            • 20 bis 6 Uhr
                          • Samstag
                            • Ab 17 Uhr
                          • Sonntag
                            • ganztägig
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                          zu unterlassen:

                          • Montag bis Freitag
                            • 12 bis 15 Uhr
                            • 20 bis 6 Uhr
                          • Samstag
                            • Ab 17 Uhr
                          • Sonntag
                            • ganztägig
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                          Hundekot

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                          Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                          • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                          • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                          • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                          • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                          Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag bis Samstag
                            • 7 bis 20 Uhr

                          Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag bis Samstag
                            • 7 bis 19 Uhr

                          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                          Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                          Altstoffsammelzentrum Sierning

                          Telefon: +43 7259 3831

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag, Mittwoch und Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Dienstag und Freitag
                            • 8 bis 18 Uhr

                          Altstoffsammelzentrum Wolfern

                          Telefon: +43 7253 7627

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag und Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Freitag
                            • 8 bis 18 Uhr

                          Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                          Telefon: +43 7227 4956

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag, Mittwoch und Freitag
                            • 8 bis 18 Uhr

                          Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                          Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Gemeindeamt Schiedlberg
                          Gemeindeplatz 1
                          4521 Schiedlberg

                          Telefon: +43 7251 255
                          Fax: +43 7251 255-15
                          E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                          Amtszeiten:

                          • Montag bis Freitag
                            • 7 bis 12 Uhr
                          • Montag, Dienstag und Donnerstag
                            • 13 bis 18 Uhr

                          Parteienverkehr:

                          • Montag bis Freitag
                            • 7 bis 12 Uhr
                          • Montag, Dienstag und Donnerstag
                            • 16 bis 18 Uhr

                          Homepage

                          Rechtsgrundlagen

                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                            zu unterlassen:

                            • Montag bis Freitag
                              • 12 bis 15 Uhr
                              • 20 bis 6 Uhr
                            • Samstag
                              • Ab 17 Uhr
                            • Sonntag
                              • ganztägig
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                            zu unterlassen:

                            • Montag bis Freitag
                              • 12 bis 15 Uhr
                              • 20 bis 6 Uhr
                            • Samstag
                              • Ab 17 Uhr
                            • Sonntag
                              • ganztägig
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                            Hundekot

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                            Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                            • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                            • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                            • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                            • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                            Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag bis Samstag
                              • 7 bis 20 Uhr

                            Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag bis Samstag
                              • 7 bis 19 Uhr

                            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                            Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                            Altstoffsammelzentrum Sierning

                            Telefon: +43 7259 3831

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag, Mittwoch und Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Dienstag und Freitag
                              • 8 bis 18 Uhr

                            Altstoffsammelzentrum Wolfern

                            Telefon: +43 7253 7627

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag und Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Freitag
                              • 8 bis 18 Uhr

                            Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                            Telefon: +43 7227 4956

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag, Mittwoch und Freitag
                              • 8 bis 18 Uhr

                            Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                            Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Gemeindeamt Schiedlberg
                            Gemeindeplatz 1
                            4521 Schiedlberg

                            Telefon: +43 7251 255
                            Fax: +43 7251 255-15
                            E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                            Amtszeiten:

                            • Montag bis Freitag
                              • 7 bis 12 Uhr
                            • Montag, Dienstag und Donnerstag
                              • 13 bis 18 Uhr

                            Parteienverkehr:

                            • Montag bis Freitag
                              • 7 bis 12 Uhr
                            • Montag, Dienstag und Donnerstag
                              • 16 bis 18 Uhr

                            Homepage

                            Rechtsgrundlagen

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                              zu unterlassen:

                              • Montag bis Freitag
                                • 12 bis 15 Uhr
                                • 20 bis 6 Uhr
                              • Samstag
                                • Ab 17 Uhr
                              • Sonntag
                                • ganztägig
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                              zu unterlassen:

                              • Montag bis Freitag
                                • 12 bis 15 Uhr
                                • 20 bis 6 Uhr
                              • Samstag
                                • Ab 17 Uhr
                              • Sonntag
                                • ganztägig
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                              Hundekot

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                              Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                              In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                              • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                              • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                              • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                              • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                              Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag bis Samstag
                                • 7 bis 20 Uhr

                              Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag bis Samstag
                                • 7 bis 19 Uhr

                              In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                              Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                              Altstoffsammelzentrum Sierning

                              Telefon: +43 7259 3831

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag, Mittwoch und Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Dienstag und Freitag
                                • 8 bis 18 Uhr

                              Altstoffsammelzentrum Wolfern

                              Telefon: +43 7253 7627

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag und Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Freitag
                                • 8 bis 18 Uhr

                              Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                              Telefon: +43 7227 4956

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag, Mittwoch und Freitag
                                • 8 bis 18 Uhr

                              Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                              Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Gemeindeamt Schiedlberg
                              Gemeindeplatz 1
                              4521 Schiedlberg

                              Telefon: +43 7251 255
                              Fax: +43 7251 255-15
                              E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                              Amtszeiten:

                              • Montag bis Freitag
                                • 7 bis 12 Uhr
                              • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                • 13 bis 18 Uhr

                              Parteienverkehr:

                              • Montag bis Freitag
                                • 7 bis 12 Uhr
                              • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                • 16 bis 18 Uhr

                              Homepage

                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                zu unterlassen:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 12 bis 15 Uhr
                                  • 20 bis 6 Uhr
                                • Samstag
                                  • Ab 17 Uhr
                                • Sonntag
                                  • ganztägig
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                zu unterlassen:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 12 bis 15 Uhr
                                  • 20 bis 6 Uhr
                                • Samstag
                                  • Ab 17 Uhr
                                • Sonntag
                                  • ganztägig
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                Hundekot

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag bis Samstag
                                  • 7 bis 20 Uhr

                                Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag bis Samstag
                                  • 7 bis 19 Uhr

                                In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                Altstoffsammelzentrum Sierning

                                Telefon: +43 7259 3831

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag, Mittwoch und Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Dienstag und Freitag
                                  • 8 bis 18 Uhr

                                Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                Telefon: +43 7253 7627

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag und Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Freitag
                                  • 8 bis 18 Uhr

                                Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                Telefon: +43 7227 4956

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag, Mittwoch und Freitag
                                  • 8 bis 18 Uhr

                                Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Gemeindeamt Schiedlberg
                                Gemeindeplatz 1
                                4521 Schiedlberg

                                Telefon: +43 7251 255
                                Fax: +43 7251 255-15
                                E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                Amtszeiten:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                  • 13 bis 18 Uhr

                                Parteienverkehr:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                  • 16 bis 18 Uhr

                                Homepage

                                Rechtsgrundlagen

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                  zu unterlassen:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 12 bis 15 Uhr
                                    • 20 bis 6 Uhr
                                  • Samstag
                                    • Ab 17 Uhr
                                  • Sonntag
                                    • ganztägig
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                  zu unterlassen:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 12 bis 15 Uhr
                                    • 20 bis 6 Uhr
                                  • Samstag
                                    • Ab 17 Uhr
                                  • Sonntag
                                    • ganztägig
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                  Hundekot

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                  Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                  In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                  • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                  • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                  • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                  • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                  Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag bis Samstag
                                    • 7 bis 20 Uhr

                                  Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag bis Samstag
                                    • 7 bis 19 Uhr

                                  In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                  Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                  Altstoffsammelzentrum Sierning

                                  Telefon: +43 7259 3831

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag, Mittwoch und Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Dienstag und Freitag
                                    • 8 bis 18 Uhr

                                  Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                  Telefon: +43 7253 7627

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag und Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 8 bis 18 Uhr

                                  Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                  Telefon: +43 7227 4956

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag, Mittwoch und Freitag
                                    • 8 bis 18 Uhr

                                  Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                  Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Gemeindeamt Schiedlberg
                                  Gemeindeplatz 1
                                  4521 Schiedlberg

                                  Telefon: +43 7251 255
                                  Fax: +43 7251 255-15
                                  E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                  Amtszeiten:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                  • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                    • 13 bis 18 Uhr

                                  Parteienverkehr:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                  • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                    • 16 bis 18 Uhr

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                                  Für den Inhalt verantwortlich:
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                                    Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                    zu unterlassen:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 12 bis 15 Uhr
                                      • 20 bis 6 Uhr
                                    • Samstag
                                      • Ab 17 Uhr
                                    • Sonntag
                                      • ganztägig
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                    zu unterlassen:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 12 bis 15 Uhr
                                      • 20 bis 6 Uhr
                                    • Samstag
                                      • Ab 17 Uhr
                                    • Sonntag
                                      • ganztägig
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                    Hundekot

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                    Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                    • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                    • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                    • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                    • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                    Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag bis Samstag
                                      • 7 bis 20 Uhr

                                    Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag bis Samstag
                                      • 7 bis 19 Uhr

                                    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                    Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                    Altstoffsammelzentrum Sierning

                                    Telefon: +43 7259 3831

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag, Mittwoch und Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Dienstag und Freitag
                                      • 8 bis 18 Uhr

                                    Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                    Telefon: +43 7253 7627

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag und Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 8 bis 18 Uhr

                                    Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                    Telefon: +43 7227 4956

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag, Mittwoch und Freitag
                                      • 8 bis 18 Uhr

                                    Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                    Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Gemeindeamt Schiedlberg
                                    Gemeindeplatz 1
                                    4521 Schiedlberg

                                    Telefon: +43 7251 255
                                    Fax: +43 7251 255-15
                                    E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                    Amtszeiten:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                    • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                      • 13 bis 18 Uhr

                                    Parteienverkehr:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                    • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                      • 16 bis 18 Uhr

                                    Homepage

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                      zu unterlassen:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 12 bis 15 Uhr
                                        • 20 bis 6 Uhr
                                      • Samstag
                                        • Ab 17 Uhr
                                      • Sonntag
                                        • ganztägig
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                      zu unterlassen:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 12 bis 15 Uhr
                                        • 20 bis 6 Uhr
                                      • Samstag
                                        • Ab 17 Uhr
                                      • Sonntag
                                        • ganztägig
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                      Hundekot

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                      Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                      • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                      • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                      • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                      • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                      Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag bis Samstag
                                        • 7 bis 20 Uhr

                                      Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag bis Samstag
                                        • 7 bis 19 Uhr

                                      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                      Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                      Altstoffsammelzentrum Sierning

                                      Telefon: +43 7259 3831

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag, Mittwoch und Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Dienstag und Freitag
                                        • 8 bis 18 Uhr

                                      Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                      Telefon: +43 7253 7627

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag und Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 8 bis 18 Uhr

                                      Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                      Telefon: +43 7227 4956

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag, Mittwoch und Freitag
                                        • 8 bis 18 Uhr

                                      Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                      Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Gemeindeamt Schiedlberg
                                      Gemeindeplatz 1
                                      4521 Schiedlberg

                                      Telefon: +43 7251 255
                                      Fax: +43 7251 255-15
                                      E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                      Amtszeiten:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                      • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                        • 13 bis 18 Uhr

                                      Parteienverkehr:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                      • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                        • 16 bis 18 Uhr

                                      Homepage

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                        zu unterlassen:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 12 bis 15 Uhr
                                          • 20 bis 6 Uhr
                                        • Samstag
                                          • Ab 17 Uhr
                                        • Sonntag
                                          • ganztägig
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                        zu unterlassen:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 12 bis 15 Uhr
                                          • 20 bis 6 Uhr
                                        • Samstag
                                          • Ab 17 Uhr
                                        • Sonntag
                                          • ganztägig
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                        Hundekot

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                        Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                        • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                        • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                        • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                        • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                        Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag bis Samstag
                                          • 7 bis 20 Uhr

                                        Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag bis Samstag
                                          • 7 bis 19 Uhr

                                        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                        Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                        Altstoffsammelzentrum Sierning

                                        Telefon: +43 7259 3831

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag, Mittwoch und Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Dienstag und Freitag
                                          • 8 bis 18 Uhr

                                        Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                        Telefon: +43 7253 7627

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag und Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 8 bis 18 Uhr

                                        Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                        Telefon: +43 7227 4956

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag, Mittwoch und Freitag
                                          • 8 bis 18 Uhr

                                        Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                        Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Gemeindeamt Schiedlberg
                                        Gemeindeplatz 1
                                        4521 Schiedlberg

                                        Telefon: +43 7251 255
                                        Fax: +43 7251 255-15
                                        E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                        Amtszeiten:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                        • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                          • 13 bis 18 Uhr

                                        Parteienverkehr:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                        • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                          • 16 bis 18 Uhr

                                        Homepage

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                          zu unterlassen:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 12 bis 15 Uhr
                                            • 20 bis 6 Uhr
                                          • Samstag
                                            • Ab 17 Uhr
                                          • Sonntag
                                            • ganztägig
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                          zu unterlassen:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 12 bis 15 Uhr
                                            • 20 bis 6 Uhr
                                          • Samstag
                                            • Ab 17 Uhr
                                          • Sonntag
                                            • ganztägig
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                          Hundekot

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                          Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                          • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                          • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                          • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                          • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                          Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag bis Samstag
                                            • 7 bis 20 Uhr

                                          Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag bis Samstag
                                            • 7 bis 19 Uhr

                                          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                          Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                          Altstoffsammelzentrum Sierning

                                          Telefon: +43 7259 3831

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag, Mittwoch und Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Dienstag und Freitag
                                            • 8 bis 18 Uhr

                                          Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                          Telefon: +43 7253 7627

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag und Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 8 bis 18 Uhr

                                          Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                          Telefon: +43 7227 4956

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag, Mittwoch und Freitag
                                            • 8 bis 18 Uhr

                                          Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                          Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Gemeindeamt Schiedlberg
                                          Gemeindeplatz 1
                                          4521 Schiedlberg

                                          Telefon: +43 7251 255
                                          Fax: +43 7251 255-15
                                          E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                          Amtszeiten:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                          • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                            • 13 bis 18 Uhr

                                          Parteienverkehr:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                          • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                            • 16 bis 18 Uhr

                                          Homepage

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                            zu unterlassen:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 12 bis 15 Uhr
                                              • 20 bis 6 Uhr
                                            • Samstag
                                              • Ab 17 Uhr
                                            • Sonntag
                                              • ganztägig
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                            zu unterlassen:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 12 bis 15 Uhr
                                              • 20 bis 6 Uhr
                                            • Samstag
                                              • Ab 17 Uhr
                                            • Sonntag
                                              • ganztägig
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                            Hundekot

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                            Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                            • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                            • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                            • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                            • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                            Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag bis Samstag
                                              • 7 bis 20 Uhr

                                            Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag bis Samstag
                                              • 7 bis 19 Uhr

                                            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                            Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                            Altstoffsammelzentrum Sierning

                                            Telefon: +43 7259 3831

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag, Mittwoch und Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Dienstag und Freitag
                                              • 8 bis 18 Uhr

                                            Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                            Telefon: +43 7253 7627

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag und Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 8 bis 18 Uhr

                                            Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                            Telefon: +43 7227 4956

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag, Mittwoch und Freitag
                                              • 8 bis 18 Uhr

                                            Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                            Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Gemeindeamt Schiedlberg
                                            Gemeindeplatz 1
                                            4521 Schiedlberg

                                            Telefon: +43 7251 255
                                            Fax: +43 7251 255-15
                                            E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                            Amtszeiten:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                            • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                              • 13 bis 18 Uhr

                                            Parteienverkehr:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                            • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                              • 16 bis 18 Uhr

                                            Homepage

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                              zu unterlassen:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 12 bis 15 Uhr
                                                • 20 bis 6 Uhr
                                              • Samstag
                                                • Ab 17 Uhr
                                              • Sonntag
                                                • ganztägig
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                              zu unterlassen:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 12 bis 15 Uhr
                                                • 20 bis 6 Uhr
                                              • Samstag
                                                • Ab 17 Uhr
                                              • Sonntag
                                                • ganztägig
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                              Hundekot

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                              Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                              In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                              • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                              • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                              • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                              • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                              Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag bis Samstag
                                                • 7 bis 20 Uhr

                                              Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag bis Samstag
                                                • 7 bis 19 Uhr

                                              In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                              Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                              Altstoffsammelzentrum Sierning

                                              Telefon: +43 7259 3831

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Dienstag und Freitag
                                                • 8 bis 18 Uhr

                                              Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                              Telefon: +43 7253 7627

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag und Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 8 bis 18 Uhr

                                              Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                              Telefon: +43 7227 4956

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                • 8 bis 18 Uhr

                                              Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                              Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Gemeindeamt Schiedlberg
                                              Gemeindeplatz 1
                                              4521 Schiedlberg

                                              Telefon: +43 7251 255
                                              Fax: +43 7251 255-15
                                              E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                              Amtszeiten:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                              • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                • 13 bis 18 Uhr

                                              Parteienverkehr:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                              • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                • 16 bis 18 Uhr

                                              Homepage

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                zu unterlassen:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 12 bis 15 Uhr
                                                  • 20 bis 6 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • Ab 17 Uhr
                                                • Sonntag
                                                  • ganztägig
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                zu unterlassen:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 12 bis 15 Uhr
                                                  • 20 bis 6 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • Ab 17 Uhr
                                                • Sonntag
                                                  • ganztägig
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                Hundekot

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag bis Samstag
                                                  • 7 bis 20 Uhr

                                                Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag bis Samstag
                                                  • 7 bis 19 Uhr

                                                In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                Telefon: +43 7259 3831

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Dienstag und Freitag
                                                  • 8 bis 18 Uhr

                                                Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                Telefon: +43 7253 7627

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag und Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 8 bis 18 Uhr

                                                Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                Telefon: +43 7227 4956

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                  • 8 bis 18 Uhr

                                                Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Gemeindeamt Schiedlberg
                                                Gemeindeplatz 1
                                                4521 Schiedlberg

                                                Telefon: +43 7251 255
                                                Fax: +43 7251 255-15
                                                E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                Amtszeiten:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                  • 13 bis 18 Uhr

                                                Parteienverkehr:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                  • 16 bis 18 Uhr

                                                Homepage

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                  zu unterlassen:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 12 bis 15 Uhr
                                                    • 20 bis 6 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • Ab 17 Uhr
                                                  • Sonntag
                                                    • ganztägig
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                  zu unterlassen:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 12 bis 15 Uhr
                                                    • 20 bis 6 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • Ab 17 Uhr
                                                  • Sonntag
                                                    • ganztägig
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Hundekot

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                  Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                  In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                  • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                  • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                  • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                  • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                  Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag bis Samstag
                                                    • 7 bis 20 Uhr

                                                  Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag bis Samstag
                                                    • 7 bis 19 Uhr

                                                  In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                  Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                  Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                  Telefon: +43 7259 3831

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Dienstag und Freitag
                                                    • 8 bis 18 Uhr

                                                  Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                  Telefon: +43 7253 7627

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag und Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 8 bis 18 Uhr

                                                  Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                  Telefon: +43 7227 4956

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                    • 8 bis 18 Uhr

                                                  Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                  Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Gemeindeamt Schiedlberg
                                                  Gemeindeplatz 1
                                                  4521 Schiedlberg

                                                  Telefon: +43 7251 255
                                                  Fax: +43 7251 255-15
                                                  E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                  Amtszeiten:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                  • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                    • 13 bis 18 Uhr

                                                  Parteienverkehr:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                  • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                    • 16 bis 18 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                    zu unterlassen:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 12 bis 15 Uhr
                                                      • 20 bis 6 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • Ab 17 Uhr
                                                    • Sonntag
                                                      • ganztägig
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                    zu unterlassen:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 12 bis 15 Uhr
                                                      • 20 bis 6 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • Ab 17 Uhr
                                                    • Sonntag
                                                      • ganztägig
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Hundekot

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                    Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                    • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                    • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                    • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                    • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                    Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag bis Samstag
                                                      • 7 bis 20 Uhr

                                                    Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag bis Samstag
                                                      • 7 bis 19 Uhr

                                                    In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                    Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                    Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                    Telefon: +43 7259 3831

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Dienstag und Freitag
                                                      • 8 bis 18 Uhr

                                                    Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                    Telefon: +43 7253 7627

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag und Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 8 bis 18 Uhr

                                                    Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                    Telefon: +43 7227 4956

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                      • 8 bis 18 Uhr

                                                    Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                    Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Gemeindeamt Schiedlberg
                                                    Gemeindeplatz 1
                                                    4521 Schiedlberg

                                                    Telefon: +43 7251 255
                                                    Fax: +43 7251 255-15
                                                    E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                    Amtszeiten:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                    • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                      • 13 bis 18 Uhr

                                                    Parteienverkehr:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                    • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                      • 16 bis 18 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                      zu unterlassen:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 12 bis 15 Uhr
                                                        • 20 bis 6 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • Ab 17 Uhr
                                                      • Sonntag
                                                        • ganztägig
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                      zu unterlassen:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 12 bis 15 Uhr
                                                        • 20 bis 6 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • Ab 17 Uhr
                                                      • Sonntag
                                                        • ganztägig
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Hundekot

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                      Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                      • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                      • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                      • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                      • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                      Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag bis Samstag
                                                        • 7 bis 20 Uhr

                                                      Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag bis Samstag
                                                        • 7 bis 19 Uhr

                                                      In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                      Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                      Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                      Telefon: +43 7259 3831

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Dienstag und Freitag
                                                        • 8 bis 18 Uhr

                                                      Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                      Telefon: +43 7253 7627

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag und Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 8 bis 18 Uhr

                                                      Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                      Telefon: +43 7227 4956

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                        • 8 bis 18 Uhr

                                                      Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                      Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Gemeindeamt Schiedlberg
                                                      Gemeindeplatz 1
                                                      4521 Schiedlberg

                                                      Telefon: +43 7251 255
                                                      Fax: +43 7251 255-15
                                                      E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                      Amtszeiten:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                      • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                        • 13 bis 18 Uhr

                                                      Parteienverkehr:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                      • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                        • 16 bis 18 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                        zu unterlassen:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 12 bis 15 Uhr
                                                          • 20 bis 6 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • Ab 17 Uhr
                                                        • Sonntag
                                                          • ganztägig
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                        zu unterlassen:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 12 bis 15 Uhr
                                                          • 20 bis 6 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • Ab 17 Uhr
                                                        • Sonntag
                                                          • ganztägig
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Hundekot

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                        Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                        • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                        • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                        • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                        • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                        Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag bis Samstag
                                                          • 7 bis 20 Uhr

                                                        Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag bis Samstag
                                                          • 7 bis 19 Uhr

                                                        In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                        Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                        Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                        Telefon: +43 7259 3831

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Dienstag und Freitag
                                                          • 8 bis 18 Uhr

                                                        Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                        Telefon: +43 7253 7627

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag und Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 8 bis 18 Uhr

                                                        Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                        Telefon: +43 7227 4956

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                          • 8 bis 18 Uhr

                                                        Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                        Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Gemeindeamt Schiedlberg
                                                        Gemeindeplatz 1
                                                        4521 Schiedlberg

                                                        Telefon: +43 7251 255
                                                        Fax: +43 7251 255-15
                                                        E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                        Amtszeiten:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                        • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                          • 13 bis 18 Uhr

                                                        Parteienverkehr:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                        • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                          • 16 bis 18 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                          zu unterlassen:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 12 bis 15 Uhr
                                                            • 20 bis 6 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • Ab 17 Uhr
                                                          • Sonntag
                                                            • ganztägig
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                          zu unterlassen:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 12 bis 15 Uhr
                                                            • 20 bis 6 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • Ab 17 Uhr
                                                          • Sonntag
                                                            • ganztägig
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Hundekot

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                          Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                          • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                          • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                          • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                          • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                          Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag bis Samstag
                                                            • 7 bis 20 Uhr

                                                          Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag bis Samstag
                                                            • 7 bis 19 Uhr

                                                          In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                          Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                          Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                          Telefon: +43 7259 3831

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Dienstag und Freitag
                                                            • 8 bis 18 Uhr

                                                          Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                          Telefon: +43 7253 7627

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag und Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 8 bis 18 Uhr

                                                          Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                          Telefon: +43 7227 4956

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                            • 8 bis 18 Uhr

                                                          Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                          Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Gemeindeamt Schiedlberg
                                                          Gemeindeplatz 1
                                                          4521 Schiedlberg

                                                          Telefon: +43 7251 255
                                                          Fax: +43 7251 255-15
                                                          E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                          Amtszeiten:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                          • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                            • 13 bis 18 Uhr

                                                          Parteienverkehr:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                          • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                            • 16 bis 18 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                            zu unterlassen:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 12 bis 15 Uhr
                                                              • 20 bis 6 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • Ab 17 Uhr
                                                            • Sonntag
                                                              • ganztägig
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                            zu unterlassen:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 12 bis 15 Uhr
                                                              • 20 bis 6 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • Ab 17 Uhr
                                                            • Sonntag
                                                              • ganztägig
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Hundekot

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                            Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                            • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                            • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                            • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                            • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                            Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag bis Samstag
                                                              • 7 bis 20 Uhr

                                                            Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag bis Samstag
                                                              • 7 bis 19 Uhr

                                                            In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                            Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                            Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                            Telefon: +43 7259 3831

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Dienstag und Freitag
                                                              • 8 bis 18 Uhr

                                                            Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                            Telefon: +43 7253 7627

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag und Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 8 bis 18 Uhr

                                                            Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                            Telefon: +43 7227 4956

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                              • 8 bis 18 Uhr

                                                            Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                            Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Gemeindeamt Schiedlberg
                                                            Gemeindeplatz 1
                                                            4521 Schiedlberg

                                                            Telefon: +43 7251 255
                                                            Fax: +43 7251 255-15
                                                            E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                            Amtszeiten:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                            • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                              • 13 bis 18 Uhr

                                                            Parteienverkehr:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                            • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                              • 16 bis 18 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                              zu unterlassen:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 12 bis 15 Uhr
                                                                • 20 bis 6 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • Ab 17 Uhr
                                                              • Sonntag
                                                                • ganztägig
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                              zu unterlassen:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 12 bis 15 Uhr
                                                                • 20 bis 6 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • Ab 17 Uhr
                                                              • Sonntag
                                                                • ganztägig
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Hundekot

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                              Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                              In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                              • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                              • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                              • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                              • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                              Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag bis Samstag
                                                                • 7 bis 20 Uhr

                                                              Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag bis Samstag
                                                                • 7 bis 19 Uhr

                                                              In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                              Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                              Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                              Telefon: +43 7259 3831

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Dienstag und Freitag
                                                                • 8 bis 18 Uhr

                                                              Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                              Telefon: +43 7253 7627

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag und Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 8 bis 18 Uhr

                                                              Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                              Telefon: +43 7227 4956

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                                • 8 bis 18 Uhr

                                                              Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                              Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Gemeindeamt Schiedlberg
                                                              Gemeindeplatz 1
                                                              4521 Schiedlberg

                                                              Telefon: +43 7251 255
                                                              Fax: +43 7251 255-15
                                                              E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                              Amtszeiten:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                              • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                                • 13 bis 18 Uhr

                                                              Parteienverkehr:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                              • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                                • 16 bis 18 Uhr

                                                              Homepage

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                                zu unterlassen:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 12 bis 15 Uhr
                                                                  • 20 bis 6 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • Ab 17 Uhr
                                                                • Sonntag
                                                                  • ganztägig
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                                zu unterlassen:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 12 bis 15 Uhr
                                                                  • 20 bis 6 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • Ab 17 Uhr
                                                                • Sonntag
                                                                  • ganztägig
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Hundekot

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                                Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                                In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                                • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                                • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                                • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                                • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                                Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag bis Samstag
                                                                  • 7 bis 20 Uhr

                                                                Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag bis Samstag
                                                                  • 7 bis 19 Uhr

                                                                In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                                Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                                Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                                Telefon: +43 7259 3831

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Dienstag und Freitag
                                                                  • 8 bis 18 Uhr

                                                                Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                                Telefon: +43 7253 7627

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag und Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 8 bis 18 Uhr

                                                                Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                                Telefon: +43 7227 4956

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                                  • 8 bis 18 Uhr

                                                                Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                                Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Gemeindeamt Schiedlberg
                                                                Gemeindeplatz 1
                                                                4521 Schiedlberg

                                                                Telefon: +43 7251 255
                                                                Fax: +43 7251 255-15
                                                                E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                                Amtszeiten:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                                  • 13 bis 18 Uhr

                                                                Parteienverkehr:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                                  • 16 bis 18 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Schiedlberg

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Arbeiten im Garten, z.B. Rasenmähen 

                                                                  zu unterlassen:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 12 bis 15 Uhr
                                                                    • 20 bis 6 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • Ab 17 Uhr
                                                                  • Sonntag
                                                                    • ganztägig
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Arbeiten im Garten und sonstige Lärmbelästigung 

                                                                  zu unterlassen:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 12 bis 15 Uhr
                                                                    • 20 bis 6 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • Ab 17 Uhr
                                                                  • Sonntag
                                                                    • ganztägig
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Hundekot

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Die Abfallentsorgung wird im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. Derzeit erfolgt die Abfuhr des Restmülls im Abstand von sechs Wochen. Zur Verwendung kommen Abfalltonnen und -säcke mit 60 Liter Inhalt, Abfalltonnen mit 90 oder 120 Liter Inhalt, Container mit 1.100 Liter Inhalt und Bioabfalltonnen. Außerdem gibt es Wertmarken für die einmalige Abfuhr einer Zusatz-Mülltonne.

                                                                  Alle zwei Wochen werden im Ortsgebiet die dafür ausgegebenen Biotonnen entleert. Es ist auch die Entsorgung biogener Abfälle beim Bauhof möglich. 

                                                                  In der Gemeinde Schiedlberg gibt es vier Altstoffsammelinseln und zwar in:

                                                                  • Droißendorf, bei Familie Strasser, Droißendorf 17
                                                                  • Goldberg, bei Familie Maier, Goldberg 21
                                                                  • Hilbern, bei Familie Dietachmair, Hilbern 22
                                                                  • Schiedlberg, beim Bauhof, Hauptstraße 34

                                                                  Abfallarten: Verpackungsmüll aus Papier, Glas, Kunststoff und Metall

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag bis Samstag
                                                                    • 7 bis 20 Uhr

                                                                  Von April bis November besteht die Möglichkeit, Grün- und Strauchschnitt beim Sportplatz neben der Lahrhub an der Hainbachstraße zu entsorgen.

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag bis Samstag
                                                                    • 7 bis 19 Uhr

                                                                  In der Gemeinde Schiedlberg gibt es auch Altstoffsammelzentren.

                                                                  Abfallarten: Alt- und Problemstoffe

                                                                  Altstoffsammelzentrum Sierning

                                                                  Telefon: +43 7259 3831

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag, Mittwoch und Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Dienstag und Freitag
                                                                    • 8 bis 18 Uhr

                                                                  Altstoffsammelzentrum Wolfern

                                                                  Telefon: +43 7253 7627

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag und Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 8 bis 18 Uhr

                                                                  Altstoffsammelzentrum Neuhofen

                                                                  Telefon: +43 7227 4956

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag, Mittwoch und Freitag
                                                                    • 8 bis 18 Uhr

                                                                  Sperrmüll, Altholz und Bauschutt dürfen nur in einem Altstoffsammelzentrum im eigenen Bezirk entsorgt werden, also nicht im Altstoffsammelzentrum Neuhofen an der Krems.

                                                                  Tierkadaver von Kleintieren und verdorbene Lebensmittel können in TKV-Behältern bei den Altstoffsammelzentren Wolfern und Neuhofen entsorgt werden.

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Gemeindeamt Schiedlberg
                                                                  Gemeindeplatz 1
                                                                  4521 Schiedlberg

                                                                  Telefon: +43 7251 255
                                                                  Fax: +43 7251 255-15
                                                                  E-Mail: gemeinde@schiedlberg.ooe.gv.at

                                                                  Amtszeiten:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                                    • 13 bis 18 Uhr

                                                                  Parteienverkehr:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • Montag, Dienstag und Donnerstag
                                                                    • 16 bis 18 Uhr

                                                                  Homepage

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                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion