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    Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

    Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

    • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
    • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

    Ziele

    • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
    • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
    • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

    Inhalt

    • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
    • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
    • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
    • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
    • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

    Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

    Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

    Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

    Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

      Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

      • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
      • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

      Ziele

      • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
      • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
      • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

      Inhalt

      • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
      • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
      • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
      • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
      • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

      Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

      Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

      Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

      Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

        Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

        • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
        • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

        Ziele

        • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
        • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
        • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

        Inhalt

        • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
        • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
        • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
        • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
        • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

        Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

        Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

        Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

        Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
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          Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

          Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

          • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
          • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

          Ziele

          • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
          • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
          • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

          Inhalt

          • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
          • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
          • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
          • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
          • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

          Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

          Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

          Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

          Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
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            Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

            Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

            • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
            • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

            Ziele

            • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
            • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
            • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

            Inhalt

            • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
            • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
            • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
            • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
            • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

            Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

            Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

            Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

            Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
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              Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

              • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
              • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

              Ziele

              • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
              • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
              • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

              Inhalt

              • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
              • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
              • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
              • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
              • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

              Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

              Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

              Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

              Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
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                Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                Ziele

                • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                Inhalt

                • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                  Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                  • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                  • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                  Ziele

                  • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                  • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                  • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                  Inhalt

                  • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
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                  • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                  • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                  • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                  Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                  Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                  Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                  Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                    Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                    • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                    • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                    Ziele

                    • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                    • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                    • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                    Inhalt

                    • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                    • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                    • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                    • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                    • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                    Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                    Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                    Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                    Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                      Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                      • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                      • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                      Ziele

                      • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                      • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                      • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                      Inhalt

                      • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                      • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                      • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                      • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                      • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                      Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                      Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                      Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                      Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                        Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                        • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                        • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                        Ziele

                        • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                        • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                        • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                        Inhalt

                        • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                        • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                        • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                        • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                        • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                        Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                        Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                        Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                        Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                          Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                          • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                          • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                          Ziele

                          • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                          • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                          • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                          Inhalt

                          • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                          • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                          • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                          • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                          • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                          Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                          Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                          Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                          Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                            Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                            • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                            • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                            Ziele

                            • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                            • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                            • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                            Inhalt

                            • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                            • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                            • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                            • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                            • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                            Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                            Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                            Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                            Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                              Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                              • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                              • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                              Ziele

                              • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                              • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                              • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                              Inhalt

                              • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                              • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                              • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                              • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                              • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                              Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                              Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                              Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                              Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                Ziele

                                • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                Inhalt

                                • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                  Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                  • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                  • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                  Ziele

                                  • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                  • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                  • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                  Inhalt

                                  • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                  • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                  • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                  • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                  • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                  Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                  Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                  Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                  Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                    Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                    • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                    • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                    Ziele

                                    • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                    • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                    • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                    Inhalt

                                    • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                    • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                    • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                    • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                    • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                    Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                    Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                    Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                    Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                      Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                      • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                      • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                      Ziele

                                      • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                      • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                      • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                      Inhalt

                                      • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                      • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                      • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                      • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                      • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                      Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                      Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                      Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                      Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                        Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                        • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                        • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                        Ziele

                                        • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                        • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                        • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                        Inhalt

                                        • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                        • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                        • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                        • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                        • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                        Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                        Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                        Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                        Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                          Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                          • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                          • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                          Ziele

                                          • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                          • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                          • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                          Inhalt

                                          • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                          • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                          • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                          • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                          • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                          Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                          Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                          Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                          Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                            Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                            • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                            • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                            Ziele

                                            • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                            • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                            • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                            Inhalt

                                            • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                            • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                            • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                            • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                            • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                            Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                            Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                            Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                            Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                              Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                              • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                              • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                              Ziele

                                              • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                              • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                              • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                              Inhalt

                                              • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                              • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                              • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                              • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                              • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                              Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                              Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                              Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                              Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                Ziele

                                                • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                Inhalt

                                                • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                  Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                  • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                  Ziele

                                                  • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                  • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                  • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                  Inhalt

                                                  • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                  • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                  • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                  • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                  • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                  Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                  Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                  Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                  Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                    Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                    • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                    Ziele

                                                    • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                    • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                    • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                    Inhalt

                                                    • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                    • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                    • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                    • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                    • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                    Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                    Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                    Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                    Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                      Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                      • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                      Ziele

                                                      • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                      • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                      • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                      Inhalt

                                                      • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                      • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                      • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                      • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                      • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                      Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                      Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                      Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                      Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                        Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                        • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                        Ziele

                                                        • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                        • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                        • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                        Inhalt

                                                        • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                        • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                        • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                        • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                        • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                        Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                        Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                        Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                        Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                          Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                          • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                          Ziele

                                                          • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                          • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                          • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                          Inhalt

                                                          • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                          • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                          • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                          • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                          • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                          Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                          Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                          Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                          Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                            Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                            • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                            Ziele

                                                            • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                            • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                            • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                            Inhalt

                                                            • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                            • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                            • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                            • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                            • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                            Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                            Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                            Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                            Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                              Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                              • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                              Ziele

                                                              • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                              • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                              • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                              Inhalt

                                                              • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                              • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                              • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                              • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                              • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                              Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                              Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                              Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                              Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                                Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                                • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                                Ziele

                                                                • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                                • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                                • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                                Inhalt

                                                                • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                                • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                                • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                                • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                                • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                                Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                                Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                                Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                                Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a.

                                                                  Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, dass das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 17. April 2026
                                                                  • Ende der Begutachtung: 22. Mai 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 31. Dezember 2026 bzw. 1. Jänner 2027

                                                                  Ziele

                                                                  • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                                  • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                                  • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt

                                                                  Inhalt

                                                                  • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte
                                                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                                  • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                                  • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                                  • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                                  • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                                  Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                                  Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                                  Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion