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    Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

    Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

    Ziele

    • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
    • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
    • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
    • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
    • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

    Inhalt

    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
    • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
    • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
    • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
    • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
    • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
    • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
    • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
    • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
    • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
    • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
    • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
    • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

    Hauptgesichtspunkte

    Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

    Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

    Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

    Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

    Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

    Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

      Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

      • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

      Ziele

      • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
      • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
      • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
      • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
      • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

      Inhalt

      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
      • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
      • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
      • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
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      • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
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      • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
      • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
      • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
      • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
      • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
      • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

      Hauptgesichtspunkte

      Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

      Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

      Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

      Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

      Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

      Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
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        Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

        • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
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        Ziele

        • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
        • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
        • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
        • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
        • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

        Inhalt

        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
        • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
        • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
        • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
        • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
        • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
        • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
        • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
        • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
        • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
        • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
        • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
        • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

        Hauptgesichtspunkte

        Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

        Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

        Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

        Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

        Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

        Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
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          Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

          Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

          • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
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          • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
          • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
          • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
          • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
          • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

          Inhalt

          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
          • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
          • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
          • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
          • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
          • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
          • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
          • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
          • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
          • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
          • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
          • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
          • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

          Hauptgesichtspunkte

          Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

          Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

          Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

          Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

          Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

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            Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

            • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

            Ziele

            • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
            • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
            • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
            • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
            • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

            Inhalt

            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
            • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
            • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
            • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
            • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
            • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
            • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
            • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
            • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
            • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
            • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
            • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
            • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

            Hauptgesichtspunkte

            Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

            Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

            Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

            Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

            Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

            Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
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              Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

              • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

              Ziele

              • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
              • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
              • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
              • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
              • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

              Inhalt

              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
              • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
              • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
              • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
              • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
              • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
              • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
              • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
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              • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

              Hauptgesichtspunkte

              Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

              Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

              Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

              Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

              Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

              Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                Ziele

                • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                Inhalt

                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                Hauptgesichtspunkte

                Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                  Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                  • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                  Ziele

                  • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                  • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                  • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                  • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                  • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                  Inhalt

                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                  • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                  • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                  • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                  • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                  • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                  • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                  • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                  • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                  • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                  • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                  • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                  • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                  Hauptgesichtspunkte

                  Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                  Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                  Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                  Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                  Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                    Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                    • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                    Ziele

                    • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                    • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                    • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                    • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                    • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                    Inhalt

                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                    • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                    • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                    • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                    • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                    • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                    • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                    • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                    • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                    • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                    • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                    • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                    • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                    Hauptgesichtspunkte

                    Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                    Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                    Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                    Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                    Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                      Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                      • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                      Ziele

                      • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                      • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                      • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                      • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                      • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                      Inhalt

                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                      • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                      • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                      • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                      • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                      • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                      • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                      • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                      • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                      • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                      • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                      • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                      • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                      Hauptgesichtspunkte

                      Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                      Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                      Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                      Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                      Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                        Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                        • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                        Ziele

                        • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                        • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                        • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                        • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                        • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                        Inhalt

                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                        • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                        • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                        • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                        • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                        • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                        • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                        • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                        • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                        • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                        • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                        • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                        • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                        Hauptgesichtspunkte

                        Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                        Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                        Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                        Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                        Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                          Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                          • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                          Ziele

                          • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                          • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                          • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                          • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                          • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                          Inhalt

                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                          • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                          • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                          • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                          • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                          • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                          • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                          • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                          • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                          • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                          • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                          • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                          • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                          Hauptgesichtspunkte

                          Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                          Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                          Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                          Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                          Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                            Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                            • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                            Ziele

                            • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                            • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                            • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                            • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                            • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                            Inhalt

                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                            • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                            • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                            • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                            • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                            • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                            • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                            • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                            • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                            • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                            • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                            • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                            • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                            Hauptgesichtspunkte

                            Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                            Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                            Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                            Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                            Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                              Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                              • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                              Ziele

                              • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                              • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                              • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                              • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                              • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                              Inhalt

                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                              • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                              • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                              • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                              • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                              • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                              • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                              • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                              • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                              • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                              • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                              • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                              • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                              Hauptgesichtspunkte

                              Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                              Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                              Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                              Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                              Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                Ziele

                                • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                Inhalt

                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                Hauptgesichtspunkte

                                Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                  Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                  • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                  Ziele

                                  • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                  • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                  • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                  • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                  • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                  Inhalt

                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                  • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                  • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                  • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                  • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                  • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                  • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                  • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                  • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                  • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                  • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                  • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                  • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                  Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                  Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                  Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                  Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                    Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                    • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                    Ziele

                                    • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                    • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                    • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                    • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                    • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                    Inhalt

                                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                    • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                    • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                    • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                    • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                    • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                    • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                    • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                    • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                    • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                    • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                    • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                    • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                    Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                    Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                    Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                    Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                      Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                      • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                      Ziele

                                      • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                      • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                      • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                      • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                      • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                      Inhalt

                                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                      • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                      • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                      • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                      • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                      • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                      • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                      • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                      • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                      • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                      • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                      • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                      • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                      Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                      Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                      Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                      Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                        Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                        • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                        Ziele

                                        • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                        • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                        • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                        • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                        • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                        Inhalt

                                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                        • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                        • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                        • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                        • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                        • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                        • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                        • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                        • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                        • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                        • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                        • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                        • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                        Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                        Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                        Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                        Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                          Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                          • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                          Ziele

                                          • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                          • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                          • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                          • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                          • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                          Inhalt

                                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                          • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                          • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                          • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                          • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                          • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                          • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                          • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                          • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                          • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                          • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                          • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                          • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                          Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                          Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                          Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                          Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                            Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                            • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                            Ziele

                                            • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                            • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                            • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                            • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                            • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                            Inhalt

                                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                            • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                            • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                            • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                            • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                            • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                            • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                            • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                            • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                            • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                            • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                            • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                            • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                            Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                            Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                            Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                            Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                              Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                              • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                              Ziele

                                              • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                              • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                              • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                              • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                              • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                              Inhalt

                                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                              • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                              • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                              • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                              • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                              • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                              • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                              • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                              • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                              • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                              • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                              • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                              • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                              Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                              Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                              Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                              Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                Ziele

                                                • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                Inhalt

                                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                  Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                  • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                  Ziele

                                                  • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                  • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                  • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                  • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                  • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                  Inhalt

                                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                  • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                  • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                  • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                  • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                  • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                  • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                  • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                  • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                  • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                  • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                  • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                  • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                  Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                  Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                  Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                  Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                    Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                    • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                    Ziele

                                                    • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                    • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                    • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                    • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                    • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                    Inhalt

                                                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                    • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                    • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                    • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                    • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                    • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                    • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                    • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                    • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                    • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                    • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                    • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                    • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                    • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                    Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                    Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                    Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                    Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                      Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                      • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                      Ziele

                                                      • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                      • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                      • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                      • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                      • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                      Inhalt

                                                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                      • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                      • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                      • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                      • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                      • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                      • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                      • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                      • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                      • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                      • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                      • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                      • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                      • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                      Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                      Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                      Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                      Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                        Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                        • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                        Ziele

                                                        • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                        • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                        • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                        • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                        • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                        Inhalt

                                                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                        • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                        • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                        • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                        • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                        • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                        • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                        • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                        • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                        • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                        • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                        • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                        • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                        • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                        Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                        Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                        Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                        Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                          Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                          • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                          Ziele

                                                          • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                          • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                          • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                          • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                          • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                          Inhalt

                                                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                          • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                          • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                          • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                          • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                          • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                          • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                          • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                          • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                          • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                          • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                          • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                          • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                          • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                          Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                          Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                          Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                          Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                            Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                            • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                            Ziele

                                                            • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                            • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                            • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                            • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                            • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                            Inhalt

                                                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                            • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                            • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                            • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                            • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                            • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                            • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                            • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                            • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                            • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                            • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                            • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                            • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                            • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                            Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                            Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                            Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                            Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                              Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                              • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                              Ziele

                                                              • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                              • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                              • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                              • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                              • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                              Inhalt

                                                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                              • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                              • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                              • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                              • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                              • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                              • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                              • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                              • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                              • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                              • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                              • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                              • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                              • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                              Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                              Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                              Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                              Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                                Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                                • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                                Ziele

                                                                • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                                • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                                • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                                • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                                • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                                Inhalt

                                                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                                • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                                • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                                • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                                • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                                • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                                • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                                • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                                • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                                • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                                • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                                • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                                • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                                • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                                Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                                Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                                Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                                Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Regierungsvorlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a. und Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.

                                                                  Es soll ein Anreizsystem eingeführt werden, das das Arbeiten für Ältere über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver macht, und die betriebliche Vorsorge durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System gesenkt werden.

                                                                  • Einlangen im Nationalrat: 10. Juli 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027, teilweise 1. Jänner 2028

                                                                  Ziele

                                                                  • Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer 
                                                                  • Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 
                                                                  • Unterstützung der Transformationsentwicklung am Arbeitsmarkt
                                                                  • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
                                                                  • Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital

                                                                  Inhalt

                                                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Zuverdienerinnen/Zuverdiener
                                                                  • Entfall von Pensionsversicherungsbeiträgen für Aufschieberinnen/Aufschieber
                                                                  • Abschaffung der besonderen Höherversicherung 
                                                                  • Arbeitsmarkt-Transformationsfonds 
                                                                  • Dienstgeberinformation über den Anteil der Beschäftigung Älterer 
                                                                  • Arbeitsmarktförderung insbesondere für Ältere
                                                                  • Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
                                                                  • Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
                                                                  • Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
                                                                  • Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer 
                                                                  • Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten 
                                                                  • Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag 
                                                                  • Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
                                                                  • Einführung eines steuerlichen Freibetrags für aktive Erwerbseinkünfte

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Es soll ein attraktives "Arbeiten im Alter"-Modell eingeführt werden: In einem Anreizmodell sollen sowohl die Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Alterspension ab dem Regelpensionsalter als auch der Aufschub der Inanspruchnahme einer Alterspension über das Regelpensionsalter hinaus weiter attraktiviert werden. Zudem sollen Dienstgeberinnen/Dienstgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert werden.

                                                                  Darüber hinaus soll die Beschäftigung über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus auch durch einen steuerlichen Anreiz attraktiver gemacht werden. Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, sollen daher durch einen Freibetrag (Aktivitätsfreibetrag) in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Kalenderjahr entlastet werden. Von der Begünstigung sollen sowohl Steuerpflichtige betroffen sein, die ihren Pensionsantritt trotz Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters aufschieben als auch solche, die ihre Alterspension antreten und daneben erwerbstätig bleiben.

                                                                  Die durch die Aufhebung der besonderen Höherversicherung in der Pensionsversicherung ersparten Mittel sollen für Zwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes, insbesondere für die Bewältigung des Strukturwandels des Arbeitsmarktes, Verwendung finden. Weiters sollen den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsträgern die Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, die durch den Wegfall von Dienstnehmer-Beiträgen der besonderen Höherversicherung entstehen, teilweise abgegolten werden.

                                                                  Ziel der Maßnahmen ist es, auch im Hinblick auf den anhaltenden Fachkräftemangel, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben.

                                                                  Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG),  des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 10.07.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion