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    Errichtung eines Testaments

    Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.

    Rechtsgrundlagen

    § 566 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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