oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Errichtung eines Testaments
Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann ein Testament errichten.
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- Erben und Vererben
- Broschüre "Erwachsenenschutzrecht" (→ BMJ)
- Erwachsenenschutz Informationsportal (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
§ 566 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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