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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

    Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
    • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

    Ziele

    • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
    • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

    Inhalt

    • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
    • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

    Hauptgesichtspunkte

    Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

    • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
    • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
    • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
    • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
    • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
    • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
    • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
    • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
    Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

      Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
      • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

      Ziele

      • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
      • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

      Inhalt

      • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
      • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

      Hauptgesichtspunkte

      Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

      • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
      • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
      • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
      • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
      • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
      • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
      • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
      • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
      Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

        Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
        • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

        Ziele

        • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
        • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

        Inhalt

        • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
        • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

        Hauptgesichtspunkte

        Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

        • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
        • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
        • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
        • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
        • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
        • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
        • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
        • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
        Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

          Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
          • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

          Ziele

          • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
          • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

          Inhalt

          • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
          • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

          Hauptgesichtspunkte

          Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

          • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
          • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
          • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
          • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
          • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
          • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
          • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
          • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
          Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
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            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
            • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

            Ziele

            • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
            • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

            Inhalt

            • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
            • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

            Hauptgesichtspunkte

            Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

            • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
            • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
            • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
            • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
            • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
            • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
            • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
            • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
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              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
              • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

              Ziele

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              • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

              Inhalt

              • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
              • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

              Hauptgesichtspunkte

              Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

              • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
              • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
              • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
              • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
              • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
              • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
              • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
              • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
              Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
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                Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                Ziele

                • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                Inhalt

                • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                Hauptgesichtspunkte

                Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
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                  Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                  • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                  Ziele

                  • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                  • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                  Inhalt

                  • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                  • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                  Hauptgesichtspunkte

                  Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                  • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                  • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                  • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                  • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                  • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                  • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                  • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                  • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
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                    • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

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                    • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                    • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                    Inhalt

                    • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                    • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                    Hauptgesichtspunkte

                    Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                    • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                    • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                    • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                    • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                    • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                    • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                    • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                    • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                    Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
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                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                      Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                      • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                      Ziele

                      • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                      • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                      Inhalt

                      • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                      • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                      Hauptgesichtspunkte

                      Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                      • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                      • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                      • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                      • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                      • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                      • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                      • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                      • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                      Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                        Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                        • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                        Ziele

                        • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                        • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                        Inhalt

                        • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                        • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                        Hauptgesichtspunkte

                        Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                        • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                        • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                        • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                        • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                        • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                        • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                        • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                        • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                        Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                          Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                          • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                          Ziele

                          • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                          • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                          Inhalt

                          • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                          • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                          Hauptgesichtspunkte

                          Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                          • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                          • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                          • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                          • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                          • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                          • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                          • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                          • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                          Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                            Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                            • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                            Ziele

                            • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                            • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                            Inhalt

                            • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                            • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                            Hauptgesichtspunkte

                            Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                            • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                            • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                            • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                            • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                            • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                            • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                            • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                            • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                            Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                              Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                              • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                              Ziele

                              • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                              • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                              Inhalt

                              • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                              • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                              Hauptgesichtspunkte

                              Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                              • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                              • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                              • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                              • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                              • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                              • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                              • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                              • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                              Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                Ziele

                                • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                Inhalt

                                • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                Hauptgesichtspunkte

                                Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                  Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                  • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                  Ziele

                                  • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                  • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                  Inhalt

                                  • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                  • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                  • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                  • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                  • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                  • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                  • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                  • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                  • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                  • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                  Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                    Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                    • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                    Ziele

                                    • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                    • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                    Inhalt

                                    • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                    • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                    • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                    • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                    • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                    • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                    • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                    • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                    • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                    • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                    Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                      Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                      • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                      Ziele

                                      • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                      • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                      Inhalt

                                      • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                      • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                      • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                      • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                      • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                      • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                      • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                      • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                      • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                      • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                      Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                        Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                        • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                        Ziele

                                        • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                        • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                        Inhalt

                                        • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                        • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                        • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                        • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                        • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                        • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                        • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                        • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                        • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                        • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                        Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                          Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                          • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                          Ziele

                                          • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                          • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                          Inhalt

                                          • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                          • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                          • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                          • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                          • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                          • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                          • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                          • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                          • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                          • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                          Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                            Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                            • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                            Ziele

                                            • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                            • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                            Inhalt

                                            • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                            • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                            • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                            • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                            • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                            • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                            • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                            • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                            • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                            • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                            Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                              Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                              • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                              Ziele

                                              • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                              • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                              Inhalt

                                              • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                              • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                              • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                              • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                              • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                              • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                              • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                              • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                              • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                              • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                              Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                Ziele

                                                • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                Inhalt

                                                • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                  Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                  • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                  Ziele

                                                  • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                  • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                  Inhalt

                                                  • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                  • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                  • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                  • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                  • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                  • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                  • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                  • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                  • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                  • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                  Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                    Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                    • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                    Ziele

                                                    • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                    • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                    Inhalt

                                                    • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                    • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                    • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                    • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                    • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                    • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                    • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                    • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                    • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                    • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                    Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                      Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                      • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                      Ziele

                                                      • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                      • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                      Inhalt

                                                      • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                      • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                      • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                      • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                      • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                      • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                      • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                      • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                      • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                      • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                      Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                        Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                        • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                        Ziele

                                                        • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                        • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                        Inhalt

                                                        • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                        • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                        • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                        • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                        • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                        • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                        • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                        • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                        • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                        • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                        Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                          Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                          • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                          Ziele

                                                          • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                          • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                          Inhalt

                                                          • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                          • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                          • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                          • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                          • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                          • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                          • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                          • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                          • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                          • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                          Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                            Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                            • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                            Ziele

                                                            • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                            • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                            Inhalt

                                                            • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                            • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                            • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                            • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                            • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                            • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                            • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                            • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                            • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                            • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                            Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                              Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                              • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                              Ziele

                                                              • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                              • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                              Inhalt

                                                              • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                              • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                              • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                              • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                              • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                              • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                              • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                              • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                              • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                              • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                              Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                                Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                                • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                                Ziele

                                                                • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                                • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                                Inhalt

                                                                • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                                • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                                • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                                • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                                • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                                • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                                • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                                • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                                • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                                • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                                Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

                                                                  Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
                                                                  • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

                                                                  Ziele

                                                                  • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
                                                                  • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

                                                                  Inhalt

                                                                  • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
                                                                  • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

                                                                  • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
                                                                  • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
                                                                  • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
                                                                  • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
                                                                  • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
                                                                  • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
                                                                  • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
                                                                  • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken
                                                                  Letzte Aktualisierung: 17.11.2023
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie