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Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt
In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen
- des Geschlechts,
- des Alters,
- der ethnischen Zugehörigkeit,
- der Religion oder Weltanschauung oder
- der sexuellen Orientierung
benachteiligt werden.
Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
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Gleichbehandlung und Freizügigkeit ( Your Europe)
Rechtsgrundlagen
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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