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    Begriffe mit K

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Klage

    Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

    Hinweis:

    Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                            Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                              Hinweis:

                                              Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                Hinweis:

                                                Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                  Hinweis:

                                                  Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

                                                  Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                    Klage

                                                    Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

                                                    Hinweis:

                                                    Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                      Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

                                                      Hinweis:

                                                      Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                        Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

                                                        Hinweis:

                                                        Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                          Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

                                                          Hinweis:

                                                          Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                            Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

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                                                              Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

                                                              Hinweis:

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                                                                Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

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                                                                  Hinweis:

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