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    Klage

    Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

    Hinweis:

    Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Klage

      Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

      Hinweis:

      Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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        Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

        Hinweis:

        Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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          Klage

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          Hinweis:

          Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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            Hinweis:

            Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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              Hinweis:

              Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                Hinweis:

                Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                  Hinweis:

                  Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                    Hinweis:

                    Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                      Hinweis:

                      Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                        Hinweis:

                        Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                          Hinweis:

                          Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                            Hinweis:

                            Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                              Hinweis:

                              Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                Hinweis:

                                Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                  Hinweis:

                                  Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                    Hinweis:

                                    Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                      Hinweis:

                                      Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                        Hinweis:

                                        Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

                                        Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                          Hinweis:

                                          Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                            Hinweis:

                                            Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                              Hinweis:

                                              Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                Hinweis:

                                                Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                  Hinweis:

                                                  Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

                                                  Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                    Hinweis:

                                                    Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

                                                    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                      Hinweis:

                                                      Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

                                                      Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                        Hinweis:

                                                        Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

                                                        Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                          Hinweis:

                                                          Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

                                                          Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Klage

                                                            Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

                                                            Hinweis:

                                                            Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

                                                            Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                              Klage

                                                              Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

                                                              Hinweis:

                                                              Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                                Klage

                                                                Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

                                                                Hinweis:

                                                                Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

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                                                                  Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

                                                                  Hinweis:

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