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    Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

    Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

    • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
    • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

    Ziele

    • Verfahrensbeschleunigung
    • Verwaltungsvereinfachung
    • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
    • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

    Inhalt

    • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
    • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
    • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
    • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
    • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
    • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
    • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
    • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
    • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
    • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
    • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
    • Einführung einer Vorentscheidung
    • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
    • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
    • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
    • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

    Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

    Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

    Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

    Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

    Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

    Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

    Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

    Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

      Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

      • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
      • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

      Ziele

      • Verfahrensbeschleunigung
      • Verwaltungsvereinfachung
      • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
      • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

      Inhalt

      • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
      • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
      • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
      • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
      • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
      • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
      • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
      • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
      • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
      • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
      • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
      • Einführung einer Vorentscheidung
      • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
      • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
      • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
      • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

      Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

      Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

      Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

      Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

      Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

      Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

      Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

      Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

        Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

        • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
        • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

        Ziele

        • Verfahrensbeschleunigung
        • Verwaltungsvereinfachung
        • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
        • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

        Inhalt

        • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
        • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
        • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
        • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
        • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
        • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
        • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
        • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
        • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
        • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
        • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
        • Einführung einer Vorentscheidung
        • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
        • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
        • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
        • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

        Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

        Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

        Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

        Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

        Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

        Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

        Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

        Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

          Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

          • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
          • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

          Ziele

          • Verfahrensbeschleunigung
          • Verwaltungsvereinfachung
          • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
          • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

          Inhalt

          • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
          • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
          • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
          • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
          • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
          • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
          • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
          • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
          • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
          • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
          • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
          • Einführung einer Vorentscheidung
          • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
          • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
          • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
          • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

          Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

          Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

          Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

          Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

          Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

          Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

          Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

          Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

            Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

            • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
            • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

            Ziele

            • Verfahrensbeschleunigung
            • Verwaltungsvereinfachung
            • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
            • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

            Inhalt

            • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
            • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
            • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
            • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
            • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
            • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
            • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
            • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
            • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
            • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
            • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
            • Einführung einer Vorentscheidung
            • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
            • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
            • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
            • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

            Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

            Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

            Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

            Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

            Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

            Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

            Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

            Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
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              Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

              Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

              • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
              • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

              Ziele

              • Verfahrensbeschleunigung
              • Verwaltungsvereinfachung
              • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
              • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

              Inhalt

              • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
              • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
              • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
              • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
              • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
              • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
              • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
              • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
              • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
              • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
              • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
              • Einführung einer Vorentscheidung
              • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
              • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
              • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
              • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

              Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

              Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

              Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

              Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

              Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

              Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

              Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

              Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                Ziele

                • Verfahrensbeschleunigung
                • Verwaltungsvereinfachung
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                • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                Inhalt

                • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                • Einführung einer Vorentscheidung
                • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                  Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                  • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                  • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                  Ziele

                  • Verfahrensbeschleunigung
                  • Verwaltungsvereinfachung
                  • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                  • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                  Inhalt

                  • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                  • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                  • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                  • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                  • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                  • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                  • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                  • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                  • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                  • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                  • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                  • Einführung einer Vorentscheidung
                  • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                  • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                  • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                  • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                  Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                  Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                  Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                  Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                  Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                  Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                  Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                  Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                  Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                    Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                    • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                    Ziele

                    • Verfahrensbeschleunigung
                    • Verwaltungsvereinfachung
                    • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                    • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                    Inhalt

                    • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                    • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                    • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                    • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                    • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                    • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                    • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                    • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                    • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                    • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                    • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                    • Einführung einer Vorentscheidung
                    • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                    • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                    • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                    • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                    Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                    Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                    Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                    Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                    Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                    Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                    Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                    Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                    Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                      Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                      • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                      Ziele

                      • Verfahrensbeschleunigung
                      • Verwaltungsvereinfachung
                      • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                      • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                      Inhalt

                      • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                      • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                      • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                      • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                      • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                      • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                      • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                      • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                      • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                      • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                      • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                      • Einführung einer Vorentscheidung
                      • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                      • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                      • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                      • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                      Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                      Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                      Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                      Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                      Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                      Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                      Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                      Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                      Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                        Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                        • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                        Ziele

                        • Verfahrensbeschleunigung
                        • Verwaltungsvereinfachung
                        • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                        • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                        Inhalt

                        • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                        • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                        • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                        • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                        • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                        • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                        • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                        • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                        • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                        • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                        • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                        • Einführung einer Vorentscheidung
                        • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                        • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                        • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                        • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                        Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                        Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                        Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                        Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                        Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                        Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                        Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                        Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                          Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                          • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                          Ziele

                          • Verfahrensbeschleunigung
                          • Verwaltungsvereinfachung
                          • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                          • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                          Inhalt

                          • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                          • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                          • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                          • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                          • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                          • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                          • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                          • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                          • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                          • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                          • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                          • Einführung einer Vorentscheidung
                          • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                          • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                          • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                          • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                          Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                          Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                          Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                          Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                          Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                          Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                          Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                          Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                            Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                            • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                            Ziele

                            • Verfahrensbeschleunigung
                            • Verwaltungsvereinfachung
                            • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                            • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                            Inhalt

                            • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                            • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                            • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                            • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                            • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                            • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                            • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                            • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                            • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                            • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                            • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                            • Einführung einer Vorentscheidung
                            • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                            • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                            • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                            • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                            Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                            Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                            Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                            Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                            Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                            Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                            Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                            Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                              Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                              • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                              Ziele

                              • Verfahrensbeschleunigung
                              • Verwaltungsvereinfachung
                              • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                              • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                              Inhalt

                              • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                              • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                              • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                              • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                              • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                              • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                              • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                              • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                              • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                              • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                              • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                              • Einführung einer Vorentscheidung
                              • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                              • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                              • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                              • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                              Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                              Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                              Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                              Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                              Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                              Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                              Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                              Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                Ziele

                                • Verfahrensbeschleunigung
                                • Verwaltungsvereinfachung
                                • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                Inhalt

                                • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                • Einführung einer Vorentscheidung
                                • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                  Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                  • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                  Ziele

                                  • Verfahrensbeschleunigung
                                  • Verwaltungsvereinfachung
                                  • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                  • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                  Inhalt

                                  • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                  • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                  • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                  • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                  • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                  • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                  • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                  • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                  • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                  • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                  • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                  • Einführung einer Vorentscheidung
                                  • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                  • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                  • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                  • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                  Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                  Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                  Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                  Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                  Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                  Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                  Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                  Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                    Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                    • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                    Ziele

                                    • Verfahrensbeschleunigung
                                    • Verwaltungsvereinfachung
                                    • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                    • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                    Inhalt

                                    • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                    • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                    • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                    • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                    • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                    • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                    • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                    • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                    • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                    • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                    • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                    • Einführung einer Vorentscheidung
                                    • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                    • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                    • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                    • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                    Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                    Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                    Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                    Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                    Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                    Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                    Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                    Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                      Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                      • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                      Ziele

                                      • Verfahrensbeschleunigung
                                      • Verwaltungsvereinfachung
                                      • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                      • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                      Inhalt

                                      • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                      • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                      • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                      • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                      • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                      • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                      • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                      • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                      • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                      • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                      • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                      • Einführung einer Vorentscheidung
                                      • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                      • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                      • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                      • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                      Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                      Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                      Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                      Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                      Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                      Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                      Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                      Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                        Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                        • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                        Ziele

                                        • Verfahrensbeschleunigung
                                        • Verwaltungsvereinfachung
                                        • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                        • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                        Inhalt

                                        • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                        • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                        • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                        • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                        • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                        • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                        • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                        • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                        • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                        • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                        • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                        • Einführung einer Vorentscheidung
                                        • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                        • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                        • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                        • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                        Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                        Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                        Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                        Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                        Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                        Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                        Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                        Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                          Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                          • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                          Ziele

                                          • Verfahrensbeschleunigung
                                          • Verwaltungsvereinfachung
                                          • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                          • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                          Inhalt

                                          • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                          • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                          • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                          • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                          • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                          • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                          • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                          • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                          • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                          • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                          • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                          • Einführung einer Vorentscheidung
                                          • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                          • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                          • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                          • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                          Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                          Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                          Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                          Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                          Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                          Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                          Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                          Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                            Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                            • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                            Ziele

                                            • Verfahrensbeschleunigung
                                            • Verwaltungsvereinfachung
                                            • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                            • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                            Inhalt

                                            • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                            • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                            • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                            • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                            • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                            • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                            • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                            • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                            • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                            • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                            • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                            • Einführung einer Vorentscheidung
                                            • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                            • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                            • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                            • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                            Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                            Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                            Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                            Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                            Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                            Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                            Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                            Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                              Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                              • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                              Ziele

                                              • Verfahrensbeschleunigung
                                              • Verwaltungsvereinfachung
                                              • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                              • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                              Inhalt

                                              • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                              • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                              • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                              • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                              • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                              • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                              • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                              • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                              • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                              • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                              • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                              • Einführung einer Vorentscheidung
                                              • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                              • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                              • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                              • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                              Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                              Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                              Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                              Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                              Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                              Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                              Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                              Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                Ziele

                                                • Verfahrensbeschleunigung
                                                • Verwaltungsvereinfachung
                                                • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                Inhalt

                                                • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                • Einführung einer Vorentscheidung
                                                • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                  Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                  • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                  Ziele

                                                  • Verfahrensbeschleunigung
                                                  • Verwaltungsvereinfachung
                                                  • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                  • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                  Inhalt

                                                  • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                  • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                  • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                  • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                  • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                  • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                  • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                  • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                  • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                  • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                  • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                  • Einführung einer Vorentscheidung
                                                  • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                  • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                  • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                  • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                  Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                  Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                  Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                  Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                  Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                  Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                  Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                  Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                    Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                    • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                    Ziele

                                                    • Verfahrensbeschleunigung
                                                    • Verwaltungsvereinfachung
                                                    • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                    • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                    Inhalt

                                                    • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                    • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                    • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                    • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                    • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                    • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                    • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                    • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                    • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                    • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                    • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                    • Einführung einer Vorentscheidung
                                                    • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                    • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                    • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                    • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                    Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                    Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                    Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                    Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                    Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                    Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                    Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                    Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                      Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                      • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                      Ziele

                                                      • Verfahrensbeschleunigung
                                                      • Verwaltungsvereinfachung
                                                      • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                      • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                      Inhalt

                                                      • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                      • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                      • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                      • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                      • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                      • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                      • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                      • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                      • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                      • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                      • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                      • Einführung einer Vorentscheidung
                                                      • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                      • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                      • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                      • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                      Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                      Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                      Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                      Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                      Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                      Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                      Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                      Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                        Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                        • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                        Ziele

                                                        • Verfahrensbeschleunigung
                                                        • Verwaltungsvereinfachung
                                                        • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                        • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                        Inhalt

                                                        • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                        • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                        • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                        • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                        • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                        • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                        • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                        • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                        • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                        • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                        • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                        • Einführung einer Vorentscheidung
                                                        • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                        • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                        • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                        • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                        Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                        Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                        Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                        Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                        Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                        Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                        Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                        Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                          Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                          • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                          Ziele

                                                          • Verfahrensbeschleunigung
                                                          • Verwaltungsvereinfachung
                                                          • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                          • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                          Inhalt

                                                          • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                          • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                          • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                          • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                          • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                          • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                          • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                          • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                          • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                          • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                          • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                          • Einführung einer Vorentscheidung
                                                          • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                          • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                          • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                          • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                          Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                          Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                          Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                          Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                          Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                          Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                          Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                          Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                            Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                            • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                            Ziele

                                                            • Verfahrensbeschleunigung
                                                            • Verwaltungsvereinfachung
                                                            • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                            • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                            Inhalt

                                                            • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                            • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                            • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                            • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                            • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                            • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                            • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                            • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                            • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                            • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                            • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                            • Einführung einer Vorentscheidung
                                                            • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                            • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                            • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                            • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                            Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                            Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                            Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                            Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                            Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                            Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                            Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                            Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                              Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                              • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                              Ziele

                                                              • Verfahrensbeschleunigung
                                                              • Verwaltungsvereinfachung
                                                              • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                              • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                              Inhalt

                                                              • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                              • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                              • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                              • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                              • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                              • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                              • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                              • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                              • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                              • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                              • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                              • Einführung einer Vorentscheidung
                                                              • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                              • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                              • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                              • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                              Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                              Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                              Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                              Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                              Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                              Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                              Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                              Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                                Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                                • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                                Ziele

                                                                • Verfahrensbeschleunigung
                                                                • Verwaltungsvereinfachung
                                                                • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                                • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                                Inhalt

                                                                • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                                • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                                • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                                • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                                • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                                • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                                • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                                • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                                • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                                • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                                • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                                • Einführung einer Vorentscheidung
                                                                • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                                • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                                • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                                • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                                Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                                Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                                Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                                Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                                Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                                Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                                Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                                Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

                                                                  Das Verfahren von Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gestrafft und effizienter ausgestaltet werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 21. September 2026
                                                                  • Ende der Begutachtung: 1. November 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                                  Ziele

                                                                  • Verfahrensbeschleunigung
                                                                  • Verwaltungsvereinfachung
                                                                  • Unionsrechtskonforme UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren
                                                                  • Hoher Umweltschutzstandard durch rechtsstaatliche und effektive Verwaltungsverfahren

                                                                  Inhalt

                                                                  • Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken
                                                                  • Nutzung einer zentralen elektronischen Kundmachungsplattform und Zustellung per Edikt in innerstaatlichen und grenzüberschreitenden UVP-Verfahren
                                                                  • Festlegung eines einheitlichen Standardverfahrens
                                                                  • Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewendevorhaben
                                                                  • Einführung von weiteren Instrumenten zur Verfahrensstrukturierung
                                                                  • Ausweitung der Möglichkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bei "Blankobeschwerden" auf alle Vorhaben von hohem öffentlichen Interesse
                                                                  • Lockerung der Verhandlungspflicht für die Behörde
                                                                  • Verankerung der Teilnahme an der elektronischen Zustellung für Umweltorganisationen
                                                                  • Entfall der allgemeinen Kumulierungsbestimmungen
                                                                  • Einführung einer Regelung zum Missbrauchsschutz
                                                                  • Anpassungen bei Beteiligungsrechten
                                                                  • Einführung einer Vorentscheidung
                                                                  • Einführung der Einreichung von Rahmenangaben für Projektwerbende
                                                                  • Einführung eines flexiblen Systems für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
                                                                  • Haftungserleichterung für Amtssachverständige im Feststellungsverfahren
                                                                  • Stärkere Verschränkung Vorverfahren und Genehmigungsverfahren (abseits Vorhaben der Energiewende)

                                                                  Hauptgesichtpunkte des Entwurfs

                                                                  Mit dem vorliegenden Entwurf soll durch Vereinfachungen von Regelungen und die Schaffung voller Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine weitere Straffung der Verfahren erreicht und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

                                                                  Die geltenden Bestimmungen zur Feststellung der UVP-Pflicht im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sollen auch aufgrund des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der UVP Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-Richtlinie), sowie aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zur Kumulierungsbestimmung überarbeitet werden.

                                                                  Es sollen auch Bestimmungen der RED (Renewable Energy Directive) III-Richtlinie (EU) 2018/2001, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 ("RED III-Richtlinie") im UVP-G umgesetzt werden, soweit UVP-pflichtige Vorhaben betroffen sind.

                                                                  Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es künftig nur mehr einen einheitlichen Verfahrenstyp für Genehmigungsverfahren geben, das bisherige "vereinfachte Verfahren" soll als Standardverfahren festgelegt werden.

                                                                  Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll angepasst werden. Unter anderem sollen die Mitspracherechte der Gemeinden, bei denen es sich nicht um eine Aarhus-Partei handelt, neu gefasst werden. 

                                                                  Das Rechtsinformationssystem des Bundes soll als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (auch für grenzüberschreitende Verfahren) etabliert werden.

                                                                  Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verbesserung der Verfahrenseffizienz und die Rechtssicherheit.

                                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 21.09.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion