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    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

    Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

    Allgemeine Informationen

    Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

    Ablauf

    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

    • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
    • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
    • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
    • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
    • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
    • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

    Liste der eIDAS-Staaten

    • Belgien
    • Deutschland
    • Estland
    • Kroatien
    • Italien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Niederlande
    • Portugal
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik

    eIDAS entdecken (→ EK)

    Rechtsgrundlagen

    eIDAS-Verordnung (EU)

    Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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      • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
      • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
      • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
      • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
      • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

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                    eIDAS entdecken (→ EK)

                    Rechtsgrundlagen

                    eIDAS-Verordnung (EU)

                    Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                      Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                      Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                      Allgemeine Informationen

                      Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                      Ablauf

                      EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                      • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                      • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                      • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                      • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                      • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                      • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                      Liste der eIDAS-Staaten

                      • Belgien
                      • Deutschland
                      • Estland
                      • Kroatien
                      • Italien
                      • Lettland
                      • Liechtenstein
                      • Litauen
                      • Luxemburg
                      • Niederlande
                      • Portugal
                      • Slowakei
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                        Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                        Allgemeine Informationen

                        Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                        Ablauf

                        EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                        • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                        • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                        • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                        • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                        • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                        • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                        Liste der eIDAS-Staaten

                        • Belgien
                        • Deutschland
                        • Estland
                        • Kroatien
                        • Italien
                        • Lettland
                        • Liechtenstein
                        • Litauen
                        • Luxemburg
                        • Niederlande
                        • Portugal
                        • Slowakei
                        • Slowenien
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                          Allgemeine Informationen

                          Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                          Ablauf

                          EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                          • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                          • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                          • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                          • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                          • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
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                          • Belgien
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                            Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                            Allgemeine Informationen

                            Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                            Ablauf

                            EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

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                            • Belgien
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                            Rechtsgrundlagen

                            eIDAS-Verordnung (EU)

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                              Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                              Allgemeine Informationen

                              Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                              Ablauf

                              EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                              • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                              • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                              • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                              • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                              • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                              • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                              Liste der eIDAS-Staaten

                              • Belgien
                              • Deutschland
                              • Estland
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                              • Italien
                              • Lettland
                              • Liechtenstein
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                              • Luxemburg
                              • Niederlande
                              • Portugal
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                              • Spanien
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                              eIDAS-Verordnung (EU)

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                                Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                Ablauf

                                EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
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                                • Liechtenstein
                                • Litauen
                                • Luxemburg
                                • Niederlande
                                • Portugal
                                • Slowakei
                                • Slowenien
                                • Spanien
                                • Tschechische Republik

                                eIDAS entdecken (→ EK)

                                Rechtsgrundlagen

                                eIDAS-Verordnung (EU)

                                Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
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                                  Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                  Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                  Allgemeine Informationen

                                  Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                  Ablauf

                                  EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                  • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                  • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                  • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                  • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                  • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                  • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                  Liste der eIDAS-Staaten

                                  • Belgien
                                  • Deutschland
                                  • Estland
                                  • Kroatien
                                  • Italien
                                  • Lettland
                                  • Liechtenstein
                                  • Litauen
                                  • Luxemburg
                                  • Niederlande
                                  • Portugal
                                  • Slowakei
                                  • Slowenien
                                  • Spanien
                                  • Tschechische Republik

                                  eIDAS entdecken (→ EK)

                                  Rechtsgrundlagen

                                  eIDAS-Verordnung (EU)

                                  Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
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                                    Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                    Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                    Allgemeine Informationen

                                    Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                    Ablauf

                                    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                    • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                    • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                    • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                    • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                    • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                    • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                    Liste der eIDAS-Staaten

                                    • Belgien
                                    • Deutschland
                                    • Estland
                                    • Kroatien
                                    • Italien
                                    • Lettland
                                    • Liechtenstein
                                    • Litauen
                                    • Luxemburg
                                    • Niederlande
                                    • Portugal
                                    • Slowakei
                                    • Slowenien
                                    • Spanien
                                    • Tschechische Republik

                                    eIDAS entdecken (→ EK)

                                    Rechtsgrundlagen

                                    eIDAS-Verordnung (EU)

                                    Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
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                                      Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                      Allgemeine Informationen

                                      Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                      Ablauf

                                      EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                      • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                      • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                      • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                      • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                      • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                      • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                      Liste der eIDAS-Staaten

                                      • Belgien
                                      • Deutschland
                                      • Estland
                                      • Kroatien
                                      • Italien
                                      • Lettland
                                      • Liechtenstein
                                      • Litauen
                                      • Luxemburg
                                      • Niederlande
                                      • Portugal
                                      • Slowakei
                                      • Slowenien
                                      • Spanien
                                      • Tschechische Republik

                                      eIDAS entdecken (→ EK)

                                      Rechtsgrundlagen

                                      eIDAS-Verordnung (EU)

                                      Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                        Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                        Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                        Allgemeine Informationen

                                        Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                        Ablauf

                                        EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                        • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                        • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                        • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                        • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                        • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                        • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                        Liste der eIDAS-Staaten

                                        • Belgien
                                        • Deutschland
                                        • Estland
                                        • Kroatien
                                        • Italien
                                        • Lettland
                                        • Liechtenstein
                                        • Litauen
                                        • Luxemburg
                                        • Niederlande
                                        • Portugal
                                        • Slowakei
                                        • Slowenien
                                        • Spanien
                                        • Tschechische Republik

                                        eIDAS entdecken (→ EK)

                                        Rechtsgrundlagen

                                        eIDAS-Verordnung (EU)

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                                          Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                          Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                          Allgemeine Informationen

                                          Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                          Ablauf

                                          EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                          • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                          • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                          • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                          • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                          • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                          • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                          Liste der eIDAS-Staaten

                                          • Belgien
                                          • Deutschland
                                          • Estland
                                          • Kroatien
                                          • Italien
                                          • Lettland
                                          • Liechtenstein
                                          • Litauen
                                          • Luxemburg
                                          • Niederlande
                                          • Portugal
                                          • Slowakei
                                          • Slowenien
                                          • Spanien
                                          • Tschechische Republik

                                          eIDAS entdecken (→ EK)

                                          Rechtsgrundlagen

                                          eIDAS-Verordnung (EU)

                                          Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                            Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                            Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                            Allgemeine Informationen

                                            Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                            Ablauf

                                            EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                            • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                            • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                            • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                            • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                            • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                            • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                            Liste der eIDAS-Staaten

                                            • Belgien
                                            • Deutschland
                                            • Estland
                                            • Kroatien
                                            • Italien
                                            • Lettland
                                            • Liechtenstein
                                            • Litauen
                                            • Luxemburg
                                            • Niederlande
                                            • Portugal
                                            • Slowakei
                                            • Slowenien
                                            • Spanien
                                            • Tschechische Republik

                                            eIDAS entdecken (→ EK)

                                            Rechtsgrundlagen

                                            eIDAS-Verordnung (EU)

                                            Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                              Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                              Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                              Allgemeine Informationen

                                              Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                              Ablauf

                                              EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                              • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                              • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                              • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                              • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                              • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                              • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                              Liste der eIDAS-Staaten

                                              • Belgien
                                              • Deutschland
                                              • Estland
                                              • Kroatien
                                              • Italien
                                              • Lettland
                                              • Liechtenstein
                                              • Litauen
                                              • Luxemburg
                                              • Niederlande
                                              • Portugal
                                              • Slowakei
                                              • Slowenien
                                              • Spanien
                                              • Tschechische Republik

                                              eIDAS entdecken (→ EK)

                                              Rechtsgrundlagen

                                              eIDAS-Verordnung (EU)

                                              Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                Allgemeine Informationen

                                                Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                Ablauf

                                                EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                Liste der eIDAS-Staaten

                                                • Belgien
                                                • Deutschland
                                                • Estland
                                                • Kroatien
                                                • Italien
                                                • Lettland
                                                • Liechtenstein
                                                • Litauen
                                                • Luxemburg
                                                • Niederlande
                                                • Portugal
                                                • Slowakei
                                                • Slowenien
                                                • Spanien
                                                • Tschechische Republik

                                                eIDAS entdecken (→ EK)

                                                Rechtsgrundlagen

                                                eIDAS-Verordnung (EU)

                                                Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                  Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                  Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                  Allgemeine Informationen

                                                  Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                  Ablauf

                                                  EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                  • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                  • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                  • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                  • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                  • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                  • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                  Liste der eIDAS-Staaten

                                                  • Belgien
                                                  • Deutschland
                                                  • Estland
                                                  • Kroatien
                                                  • Italien
                                                  • Lettland
                                                  • Liechtenstein
                                                  • Litauen
                                                  • Luxemburg
                                                  • Niederlande
                                                  • Portugal
                                                  • Slowakei
                                                  • Slowenien
                                                  • Spanien
                                                  • Tschechische Republik

                                                  eIDAS entdecken (→ EK)

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  eIDAS-Verordnung (EU)

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                    Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                    Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                    Allgemeine Informationen

                                                    Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                    Ablauf

                                                    EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                    • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                    • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                    • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                    • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                    • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                    • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                    Liste der eIDAS-Staaten

                                                    • Belgien
                                                    • Deutschland
                                                    • Estland
                                                    • Kroatien
                                                    • Italien
                                                    • Lettland
                                                    • Liechtenstein
                                                    • Litauen
                                                    • Luxemburg
                                                    • Niederlande
                                                    • Portugal
                                                    • Slowakei
                                                    • Slowenien
                                                    • Spanien
                                                    • Tschechische Republik

                                                    eIDAS entdecken (→ EK)

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    eIDAS-Verordnung (EU)

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                      Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                      Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                      Allgemeine Informationen

                                                      Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                      Ablauf

                                                      EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                      • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                      • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                      • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                      • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                      • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                      • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                      Liste der eIDAS-Staaten

                                                      • Belgien
                                                      • Deutschland
                                                      • Estland
                                                      • Kroatien
                                                      • Italien
                                                      • Lettland
                                                      • Liechtenstein
                                                      • Litauen
                                                      • Luxemburg
                                                      • Niederlande
                                                      • Portugal
                                                      • Slowakei
                                                      • Slowenien
                                                      • Spanien
                                                      • Tschechische Republik

                                                      eIDAS entdecken (→ EK)

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      eIDAS-Verordnung (EU)

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                        Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                        Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                        Allgemeine Informationen

                                                        Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                        Ablauf

                                                        EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                        • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                        • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                        • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                        • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                        • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                        • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                        Liste der eIDAS-Staaten

                                                        • Belgien
                                                        • Deutschland
                                                        • Estland
                                                        • Kroatien
                                                        • Italien
                                                        • Lettland
                                                        • Liechtenstein
                                                        • Litauen
                                                        • Luxemburg
                                                        • Niederlande
                                                        • Portugal
                                                        • Slowakei
                                                        • Slowenien
                                                        • Spanien
                                                        • Tschechische Republik

                                                        eIDAS entdecken (→ EK)

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        eIDAS-Verordnung (EU)

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                          Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                          Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                          Allgemeine Informationen

                                                          Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                          Ablauf

                                                          EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                          • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                          • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                          • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                          • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                          • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                          • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                          Liste der eIDAS-Staaten

                                                          • Belgien
                                                          • Deutschland
                                                          • Estland
                                                          • Kroatien
                                                          • Italien
                                                          • Lettland
                                                          • Liechtenstein
                                                          • Litauen
                                                          • Luxemburg
                                                          • Niederlande
                                                          • Portugal
                                                          • Slowakei
                                                          • Slowenien
                                                          • Spanien
                                                          • Tschechische Republik

                                                          eIDAS entdecken (→ EK)

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          eIDAS-Verordnung (EU)

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                            Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                            Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                            Allgemeine Informationen

                                                            Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                            Ablauf

                                                            EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                            • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                            • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                            • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                            • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                            • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                            • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                            Liste der eIDAS-Staaten

                                                            • Belgien
                                                            • Deutschland
                                                            • Estland
                                                            • Kroatien
                                                            • Italien
                                                            • Lettland
                                                            • Liechtenstein
                                                            • Litauen
                                                            • Luxemburg
                                                            • Niederlande
                                                            • Portugal
                                                            • Slowakei
                                                            • Slowenien
                                                            • Spanien
                                                            • Tschechische Republik

                                                            eIDAS entdecken (→ EK)

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            eIDAS-Verordnung (EU)

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                              Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                              Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                              Allgemeine Informationen

                                                              Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                              Ablauf

                                                              EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                              • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                              • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                              • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                              • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                              • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                              • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                              Liste der eIDAS-Staaten

                                                              • Belgien
                                                              • Deutschland
                                                              • Estland
                                                              • Kroatien
                                                              • Italien
                                                              • Lettland
                                                              • Liechtenstein
                                                              • Litauen
                                                              • Luxemburg
                                                              • Niederlande
                                                              • Portugal
                                                              • Slowakei
                                                              • Slowenien
                                                              • Spanien
                                                              • Tschechische Republik

                                                              eIDAS entdecken (→ EK)

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              eIDAS-Verordnung (EU)

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                                Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                                Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                                Allgemeine Informationen

                                                                Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                                Ablauf

                                                                EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                                • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                                • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                                • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                                • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                                • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                                • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                                Liste der eIDAS-Staaten

                                                                • Belgien
                                                                • Deutschland
                                                                • Estland
                                                                • Kroatien
                                                                • Italien
                                                                • Lettland
                                                                • Liechtenstein
                                                                • Litauen
                                                                • Luxemburg
                                                                • Niederlande
                                                                • Portugal
                                                                • Slowakei
                                                                • Slowenien
                                                                • Spanien
                                                                • Tschechische Republik

                                                                eIDAS entdecken (→ EK)

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                eIDAS-Verordnung (EU)

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                                  Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

                                                                  Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

                                                                  Allgemeine Informationen

                                                                  Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

                                                                  Ablauf

                                                                  EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

                                                                  • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
                                                                  • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
                                                                  • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
                                                                  • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
                                                                  • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
                                                                  • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

                                                                  Liste der eIDAS-Staaten

                                                                  • Belgien
                                                                  • Deutschland
                                                                  • Estland
                                                                  • Kroatien
                                                                  • Italien
                                                                  • Lettland
                                                                  • Liechtenstein
                                                                  • Litauen
                                                                  • Luxemburg
                                                                  • Niederlande
                                                                  • Portugal
                                                                  • Slowakei
                                                                  • Slowenien
                                                                  • Spanien
                                                                  • Tschechische Republik

                                                                  eIDAS entdecken (→ EK)

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  eIDAS-Verordnung (EU)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.05.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt