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    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Lenkberechtigung für Quads und ATVs

    Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

    Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

    • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
      • Leermasse von maximal 425 kg,
      • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
      • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
      • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
    • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
      • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
    • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
      • aller Quads und ATVs.
    • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
      • die als Zugmaschine eingestuft sind und
      • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
    Achtung:

    Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      Lenkberechtigung für Quads und ATVs

      Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

      Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

      • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
        • Leermasse von maximal 425 kg,
        • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
        • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
        • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
      • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
        • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
      • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
        • aller Quads und ATVs.
      • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
        • die als Zugmaschine eingestuft sind und
        • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
      Achtung:

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      Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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        Lenkberechtigung für Quads und ATVs

        Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

        Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

        • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
          • Leermasse von maximal 425 kg,
          • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
          • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
          • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
        • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
          • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
        • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
          • aller Quads und ATVs.
        • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
          • die als Zugmaschine eingestuft sind und
          • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
        Achtung:

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          Lenkberechtigung für Quads und ATVs

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          Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

          • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
            • Leermasse von maximal 425 kg,
            • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
            • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
            • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
          • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
            • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
          • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
            • aller Quads und ATVs.
          • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
            • die als Zugmaschine eingestuft sind und
            • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
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          Achtung:

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            Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

            • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
              • Leermasse von maximal 425 kg,
              • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
              • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
              • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
            • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
              • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
            • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
              • aller Quads und ATVs.
            • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
              • die als Zugmaschine eingestuft sind und
              • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
            Achtung:

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                • Leermasse von maximal 425 kg,
                • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
              • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
              • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                • aller Quads und ATVs.
              • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
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                Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                  • Leermasse von maximal 425 kg,
                  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                  • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                  • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                  • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
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                  • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                  • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                Achtung:

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                  Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                  Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                    • Leermasse von maximal 425 kg,
                    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                    • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                    • aller Quads und ATVs.
                  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                  Achtung:

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                    Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                    Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                    • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                      • Leermasse von maximal 425 kg,
                      • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                      • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                      • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                    • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                      • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
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                    • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                      • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                      • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
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                      Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                      Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                      • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                        • Leermasse von maximal 425 kg,
                        • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                        • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                        • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                      • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                        • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
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                        • aller Quads und ATVs.
                      • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                        • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                        • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                      Achtung:

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                        Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

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                        • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                          • Leermasse von maximal 425 kg,
                          • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                          • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                          • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
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                          • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
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                          • aller Quads und ATVs.
                        • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                          • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                          • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                        Achtung:

                        Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                        Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                          Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                          Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                          Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                          • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                            • Leermasse von maximal 425 kg,
                            • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                            • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                            • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                          • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                            • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                          • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                            • aller Quads und ATVs.
                          • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                            • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                            • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                          Achtung:

                          Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                          Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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                            Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                            Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                            Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                            • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                              • Leermasse von maximal 425 kg,
                              • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                              • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                              • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                            • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                              • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                            • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                              • aller Quads und ATVs.
                            • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                              • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                              • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                            Achtung:

                            Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

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                              Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                              Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                              Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                              • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                • Leermasse von maximal 425 kg,
                                • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                              • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                              • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                • aller Quads und ATVs.
                              • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                              Achtung:

                              Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                              Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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                                Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                  • Leermasse von maximal 425 kg,
                                  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                  • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                  • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                  • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                  • aller Quads und ATVs.
                                • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                  • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                  • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                Achtung:

                                Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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                                  Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                  Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                  Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                    • Leermasse von maximal 425 kg,
                                    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                    • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                    • aller Quads und ATVs.
                                  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                  Achtung:

                                  Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

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                                    Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                    Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                    Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                    • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                      • Leermasse von maximal 425 kg,
                                      • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                      • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                      • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                    • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                      • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                    • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                      • aller Quads und ATVs.
                                    • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                      • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                      • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                    Achtung:

                                    Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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                                      Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                      Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                      Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                      • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                        • Leermasse von maximal 425 kg,
                                        • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                        • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                        • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                      • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                        • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                      • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                        • aller Quads und ATVs.
                                      • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                        • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                        • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                      Achtung:

                                      Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                      Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                        Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                        Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                        Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                        • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                          • Leermasse von maximal 425 kg,
                                          • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                          • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                          • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                        • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                          • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                        • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                          • aller Quads und ATVs.
                                        • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                          • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                          • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                        Achtung:

                                        Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                        Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                          Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                          Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                          Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                          • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                            • Leermasse von maximal 425 kg,
                                            • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                            • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                            • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                          • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                            • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                          • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                            • aller Quads und ATVs.
                                          • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                            • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                            • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                          Achtung:

                                          Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                          Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                            Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                            Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                            Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                            • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                              • Leermasse von maximal 425 kg,
                                              • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                              • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                              • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                            • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                              • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                            • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                              • aller Quads und ATVs.
                                            • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                              • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                              • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                            Achtung:

                                            Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                            Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                              Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                              Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                              Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                              • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                              • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                              • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                • aller Quads und ATVs.
                                              • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                              Achtung:

                                              Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                              Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                  • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                  • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                  • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                  • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                  • aller Quads und ATVs.
                                                • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                  • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                  • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                Achtung:

                                                Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                  Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                  Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                  Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                    • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                    • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                    • aller Quads und ATVs.
                                                  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                  Achtung:

                                                  Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                  Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                    Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                    Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                    Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                    • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                      • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                      • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                      • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                      • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                    • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                      • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                    • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                      • aller Quads und ATVs.
                                                    • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                      • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                      • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                      • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                    Achtung:

                                                    Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                      Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                      Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                      Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                      • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                        • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                        • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                        • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                        • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                      • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                        • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                      • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                        • aller Quads und ATVs.
                                                      • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                        • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                        • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                        • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                      Achtung:

                                                      Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                      Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                        Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                        Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                        Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                        • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                          • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                          • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                          • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                          • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                        • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                          • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                        • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                          • aller Quads und ATVs.
                                                        • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                          • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                          • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                          • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                        Achtung:

                                                        Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                        Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                          Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                          Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                          Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                          • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                            • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                            • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                            • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                            • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                          • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                            • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                          • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                            • aller Quads und ATVs.
                                                          • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                            • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                            • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                            • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                          Achtung:

                                                          Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                          Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                            Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                            Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                            Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                            • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                              • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                              • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                              • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                              • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                            • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                              • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                            • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                              • aller Quads und ATVs.
                                                            • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                              • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                              • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                              • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                            Achtung:

                                                            Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                            Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                              Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                              Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                              Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                              • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                                • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                                • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                                • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                                • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                              • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                                • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                              • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                                • aller Quads und ATVs.
                                                              • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                                • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                                • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                                • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                              Achtung:

                                                              Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                              Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                                Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                                Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                                • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                                  • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                                  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                                  • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                                  • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                                • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                                  • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                                • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                                  • aller Quads und ATVs.
                                                                • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                                  • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                                  • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                                  • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                                Achtung:

                                                                Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                                Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                  Lenkberechtigung für Quads und ATVs

                                                                  Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

                                                                  Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

                                                                  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
                                                                    • Leermasse von maximal 425 kg,
                                                                    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
                                                                    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
                                                                    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
                                                                  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
                                                                    • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
                                                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                                  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
                                                                    • aller Quads und ATVs.
                                                                  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
                                                                    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
                                                                    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
                                                                    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
                                                                  Achtung:

                                                                  Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

                                                                  Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur