oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion