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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

    Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
    • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

    Hauptgesichtspunkte

    Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

    1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
    2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
    3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
    4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
    5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
    6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

    Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

    Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

      Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
      • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

      Hauptgesichtspunkte

      Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

      1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
      2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
      3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
      4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
      5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
      6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

      Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

      Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

        Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
        • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

        Hauptgesichtspunkte

        Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

        1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
        2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
        3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
        4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
        5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
        6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

        Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

        Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

          Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
          • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

          Hauptgesichtspunkte

          Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

          1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
          2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
          3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
          4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
          5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
          6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

          Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

          Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
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            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

            Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
            • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

            Hauptgesichtspunkte

            Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

            1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
            2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
            3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
            4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
            5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
            6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

            Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

            Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
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              Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

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              Hauptgesichtspunkte

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              1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
              2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
              3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
              4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
              5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
              6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

              Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

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                Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                Hauptgesichtspunkte

                Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

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                  Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                  • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                  Hauptgesichtspunkte

                  Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                  1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                  2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                  3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                  4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                  5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                  6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                  Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                  Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
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                    Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                    • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                    Hauptgesichtspunkte

                    Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                    1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                    2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                    3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                    4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                    5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                    6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                    Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                    Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
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                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                      Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                      • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                      Hauptgesichtspunkte

                      Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                      1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                      2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                      3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                      4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                      5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                      6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                      Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                      Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                        Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                        • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                        Hauptgesichtspunkte

                        Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                        1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                        2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                        3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                        4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                        5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                        6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                        Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                        Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                          Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                          • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                          Hauptgesichtspunkte

                          Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                          1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                          2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                          3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                          4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                          5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                          6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                          Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                          Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                            Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                            • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                            Hauptgesichtspunkte

                            Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                            1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                            2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                            3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                            4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                            5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                            6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                            Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                            Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                              Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                              • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                              Hauptgesichtspunkte

                              Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                              1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                              2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                              3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                              4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                              5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                              6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                              Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                              Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                Hauptgesichtspunkte

                                Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                  Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                  • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                  1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                  2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                  3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                  4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                  5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                  6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                  Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                  Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                    Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                    • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                    1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                    2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                    3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                    4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                    5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                    6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                    Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                    Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                      Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                      • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                      1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                      2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                      3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                      4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                      5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                      6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                      Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                      Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                        Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                        • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                        1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                        2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                        3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                        4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                        5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                        6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                        Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                        Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                          Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                          • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                          1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                          2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                          3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                          4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                          5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                          6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                          Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                          Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                            Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                            • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                            1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                            2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                            3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                            4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                            5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                            6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                            Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                            Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                              Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                              • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                              1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                              2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                              3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                              4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                              5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                              6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                              Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                              Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                  Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                  • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                  1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                  2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                  3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                  4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                  5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                  6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                  Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                  Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                    Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                    • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                    1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                    2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                    3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                    4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                    5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                    6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                    Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                    Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                      Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                      • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                      1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                      2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                      3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                      4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                      5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                      6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                      Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                      Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                        Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                        • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                        1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                        2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                        3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                        4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                        5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                        6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                        Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                        Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                          Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                          • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                          1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                          2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                          3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                          4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                          5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                          6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                          Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                          Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                            Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                            • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                            1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                            2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                            3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                            4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                            5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                            6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                            Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                            Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                              Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                              • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                              1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                              2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                              3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                              4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                              5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                              6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                              Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                              Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                                Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                                • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                                1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                                2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                                3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                                4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                                5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                                6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                                Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                                Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.

                                                                  Es werden Schulzeugnisse hinkünftig digitalisiert und auch über das Ende der Schulzeit hinaus den Bürgerinnen/Bürgern digital zur Verfügung gestellt, sodass jederzeit das Zeugnis qualitativ hochwertig zur Verfügung steht und der „Digitale Schülerausweis“ wird gesetzlich verankert werden.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblat: 22. Juli 2024
                                                                  • Inkrafttreten: Überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und am 1. März 2025

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird weitere Datenverarbeitungen, die zu einem Großteil bereits schulrechtlich vorgesehen sind, in die gesamtstaatlich entwickelten E-Governmentstandards und IT-Services gemäß E-Government-Gesetz, eingebunden. Die Änderungen dieses Gesetzes zielen auf eine zeitgemäße Verwaltung und Interaktion zwischen Schulen, Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten ab. Sie sollen zu einer Reduktion des Aufwands an Schulen und für Bürgerinnen/Bürger führen und einen IKT-gestützten Unterricht fördern. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen:

                                                                  1. die Einführung der Amtssignatur, für Ausfertigungen der Schule in ihrem hoheitlichen Bereich, z.B. Zeugnisse oder Entscheidungen, womit Zeugnisse auch jederzeit in Behördenqualität vorgelegt werden können ohne die Schule befassen zu müssen,
                                                                  2. die Einführung des Angebotes der digitalen Schülerkarte "edu.digicard" als elektronisches Zertifikat zum Nachweis der Schülereigenschaft,
                                                                  3. die Einführung der Möglichkeit der elektronischen Zustellung über das Kommunikationssystem "Bildungsportal",
                                                                  4. die Ausweitung der Funktionalitäten des Datenverbunds der Schulen zur Umsetzung eines einfacheren und weniger fehleranfälligen Datenaustausches zwischen Schulen untereinander und Schulen und anderen öffentlichen Stellen,
                                                                  5. die Verankerung des Bildungsstammportals, des Bildungsportals und des Bildungsportalverbundes auf gesetzlicher Ebene sowie
                                                                  6. die Verankerung der nötigen Datenverarbeitungen für die Organisation und Durchführung der Sommerschule.

                                                                  Das zentrale Bildungsportal "Digitale Schule" wird mittels Single Sign-on eine vereinfachte Interaktion zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen/ Schülern sowie Erziehungsberechtigten ermöglichen und administrative und unterrichtsbezogene Abläufe vereinfachen. Wurden bisher etwa die Stammdaten der Schülerinnen/Schüler und deren Erziehungsberechtigten im Zuge der Schülerleinschreibung von der beigebrachten Meldebestätigung abgetippt, so werden nunmehr die nötigen Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Stammzahlenregister an den Datenverbund der Schulen übermittelt, was den Schulen Aufwand spart und die sichere Übermittlung von korrekten Daten gewährleistet.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 22.07.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung