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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Rudersdorf

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 17 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 17 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Empfehlung der Gemeinde:
    Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

    Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

    Hundekot

    Empfehlung der Gemeinde:
    Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
    Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
    Hauptstraße 61
    7571 Rudersdorf

    Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

    • Montag
      • 16:30 bis 18:30 Uhr
    • Freitag
      • 14:30 bis 18:30 Uhr

    Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

    Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

    • Freitag
      • 14:30 bis 18:30 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Rudersdorf
    Kirchenplatz 1
    7571 Rudersdorf

    Telefon: +43 3382 71500
    Fax: +43 3382 71500-10
    E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

    Amtszeiten:

    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
      • 7:30 bis 12:30 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Dienstag
      • 7:30 bis 12:30 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 7:30 bis 13 Uhr

    Außenstelle Dobersdorf:

    • jeden ersten Montag im Monat
      • 14:30 bis 16:30 Uhr

    Sprechtage des Bürgermeisters:

    Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

    Homepage

    Tipp:

    Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

    Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Rudersdorf

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

      verboten:

      • Montag bis Freitag 
        • 0 bis 6 Uhr
        • 22 bis 24 Uhr
      • Samstag
        • 0 bis 6 Uhr
        • 17 bis 24 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

      verboten:

      • Montag bis Freitag 
        • 0 bis 6 Uhr
        • 22 bis 24 Uhr
      • Samstag
        • 0 bis 6 Uhr
        • 17 bis 24 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Empfehlung der Gemeinde:
      Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

      Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

      Hundekot

      Empfehlung der Gemeinde:
      Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
      Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
      Hauptstraße 61
      7571 Rudersdorf

      Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

      • Montag
        • 16:30 bis 18:30 Uhr
      • Freitag
        • 14:30 bis 18:30 Uhr

      Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

      Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

      • Freitag
        • 14:30 bis 18:30 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Marktgemeinde Rudersdorf
      Kirchenplatz 1
      7571 Rudersdorf

      Telefon: +43 3382 71500
      Fax: +43 3382 71500-10
      E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

      Amtszeiten:

      • Montag, Mittwoch und Donnerstag
        • 7:30 bis 12:30 Uhr
        • 13 bis 15 Uhr
      • Dienstag
        • 7:30 bis 12:30 Uhr
        • 13 bis 18 Uhr
      • Freitag
        • 7:30 bis 13 Uhr

      Außenstelle Dobersdorf:

      • jeden ersten Montag im Monat
        • 14:30 bis 16:30 Uhr

      Sprechtage des Bürgermeisters:

      Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

      Homepage

      Tipp:

      Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

      Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Rudersdorf

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

        verboten:

        • Montag bis Freitag 
          • 0 bis 6 Uhr
          • 22 bis 24 Uhr
        • Samstag
          • 0 bis 6 Uhr
          • 17 bis 24 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

        verboten:

        • Montag bis Freitag 
          • 0 bis 6 Uhr
          • 22 bis 24 Uhr
        • Samstag
          • 0 bis 6 Uhr
          • 17 bis 24 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Empfehlung der Gemeinde:
        Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

        Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

        Hundekot

        Empfehlung der Gemeinde:
        Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
        Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
        Hauptstraße 61
        7571 Rudersdorf

        Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

        • Montag
          • 16:30 bis 18:30 Uhr
        • Freitag
          • 14:30 bis 18:30 Uhr

        Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

        Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

        • Freitag
          • 14:30 bis 18:30 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Marktgemeinde Rudersdorf
        Kirchenplatz 1
        7571 Rudersdorf

        Telefon: +43 3382 71500
        Fax: +43 3382 71500-10
        E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

        Amtszeiten:

        • Montag, Mittwoch und Donnerstag
          • 7:30 bis 12:30 Uhr
          • 13 bis 15 Uhr
        • Dienstag
          • 7:30 bis 12:30 Uhr
          • 13 bis 18 Uhr
        • Freitag
          • 7:30 bis 13 Uhr

        Außenstelle Dobersdorf:

        • jeden ersten Montag im Monat
          • 14:30 bis 16:30 Uhr

        Sprechtage des Bürgermeisters:

        Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

        Homepage

        Tipp:

        Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

        Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
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        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Rudersdorf

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

          verboten:

          • Montag bis Freitag 
            • 0 bis 6 Uhr
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          • Samstag
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          • Sonn- und Feiertag
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          Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

          verboten:

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          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Empfehlung der Gemeinde:
          Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

          Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

          Hundekot

          Empfehlung der Gemeinde:
          Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
          Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
          Hauptstraße 61
          7571 Rudersdorf

          Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

          • Montag
            • 16:30 bis 18:30 Uhr
          • Freitag
            • 14:30 bis 18:30 Uhr

          Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

          Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

          • Freitag
            • 14:30 bis 18:30 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Marktgemeinde Rudersdorf
          Kirchenplatz 1
          7571 Rudersdorf

          Telefon: +43 3382 71500
          Fax: +43 3382 71500-10
          E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

          Amtszeiten:

          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
            • 7:30 bis 12:30 Uhr
            • 13 bis 15 Uhr
          • Dienstag
            • 7:30 bis 12:30 Uhr
            • 13 bis 18 Uhr
          • Freitag
            • 7:30 bis 13 Uhr

          Außenstelle Dobersdorf:

          • jeden ersten Montag im Monat
            • 14:30 bis 16:30 Uhr

          Sprechtage des Bürgermeisters:

          Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

          Homepage

          Tipp:

          Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

          Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Rudersdorf

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

            verboten:

            • Montag bis Freitag 
              • 0 bis 6 Uhr
              • 22 bis 24 Uhr
            • Samstag
              • 0 bis 6 Uhr
              • 17 bis 24 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

            verboten:

            • Montag bis Freitag 
              • 0 bis 6 Uhr
              • 22 bis 24 Uhr
            • Samstag
              • 0 bis 6 Uhr
              • 17 bis 24 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Empfehlung der Gemeinde:
            Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

            Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

            Hundekot

            Empfehlung der Gemeinde:
            Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
            Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
            Hauptstraße 61
            7571 Rudersdorf

            Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

            • Montag
              • 16:30 bis 18:30 Uhr
            • Freitag
              • 14:30 bis 18:30 Uhr

            Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

            Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

            • Freitag
              • 14:30 bis 18:30 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Marktgemeinde Rudersdorf
            Kirchenplatz 1
            7571 Rudersdorf

            Telefon: +43 3382 71500
            Fax: +43 3382 71500-10
            E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

            Amtszeiten:

            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
              • 7:30 bis 12:30 Uhr
              • 13 bis 15 Uhr
            • Dienstag
              • 7:30 bis 12:30 Uhr
              • 13 bis 18 Uhr
            • Freitag
              • 7:30 bis 13 Uhr

            Außenstelle Dobersdorf:

            • jeden ersten Montag im Monat
              • 14:30 bis 16:30 Uhr

            Sprechtage des Bürgermeisters:

            Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

            Homepage

            Tipp:

            Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

            Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Gemeinde Rudersdorf

              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

              verboten:

              • Montag bis Freitag 
                • 0 bis 6 Uhr
                • 22 bis 24 Uhr
              • Samstag
                • 0 bis 6 Uhr
                • 17 bis 24 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

              verboten:

              • Montag bis Freitag 
                • 0 bis 6 Uhr
                • 22 bis 24 Uhr
              • Samstag
                • 0 bis 6 Uhr
                • 17 bis 24 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Empfehlung der Gemeinde:
              Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

              Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

              Hundekot

              Empfehlung der Gemeinde:
              Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
              Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
              Hauptstraße 61
              7571 Rudersdorf

              Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

              • Montag
                • 16:30 bis 18:30 Uhr
              • Freitag
                • 14:30 bis 18:30 Uhr

              Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

              Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

              • Freitag
                • 14:30 bis 18:30 Uhr

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Marktgemeinde Rudersdorf
              Kirchenplatz 1
              7571 Rudersdorf

              Telefon: +43 3382 71500
              Fax: +43 3382 71500-10
              E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

              Amtszeiten:

              • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                • 7:30 bis 12:30 Uhr
                • 13 bis 15 Uhr
              • Dienstag
                • 7:30 bis 12:30 Uhr
                • 13 bis 18 Uhr
              • Freitag
                • 7:30 bis 13 Uhr

              Außenstelle Dobersdorf:

              • jeden ersten Montag im Monat
                • 14:30 bis 16:30 Uhr

              Sprechtage des Bürgermeisters:

              Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

              Homepage

              Tipp:

              Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

              Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                verboten:

                • Montag bis Freitag 
                  • 0 bis 6 Uhr
                  • 22 bis 24 Uhr
                • Samstag
                  • 0 bis 6 Uhr
                  • 17 bis 24 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                verboten:

                • Montag bis Freitag 
                  • 0 bis 6 Uhr
                  • 22 bis 24 Uhr
                • Samstag
                  • 0 bis 6 Uhr
                  • 17 bis 24 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Empfehlung der Gemeinde:
                Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                Hundekot

                Empfehlung der Gemeinde:
                Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                Hauptstraße 61
                7571 Rudersdorf

                Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                • Montag
                  • 16:30 bis 18:30 Uhr
                • Freitag
                  • 14:30 bis 18:30 Uhr

                Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                • Freitag
                  • 14:30 bis 18:30 Uhr

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Marktgemeinde Rudersdorf
                Kirchenplatz 1
                7571 Rudersdorf

                Telefon: +43 3382 71500
                Fax: +43 3382 71500-10
                E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                Amtszeiten:

                • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                  • 7:30 bis 12:30 Uhr
                  • 13 bis 15 Uhr
                • Dienstag
                  • 7:30 bis 12:30 Uhr
                  • 13 bis 18 Uhr
                • Freitag
                  • 7:30 bis 13 Uhr

                Außenstelle Dobersdorf:

                • jeden ersten Montag im Monat
                  • 14:30 bis 16:30 Uhr

                Sprechtage des Bürgermeisters:

                Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                Homepage

                Tipp:

                Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                  verboten:

                  • Montag bis Freitag 
                    • 0 bis 6 Uhr
                    • 22 bis 24 Uhr
                  • Samstag
                    • 0 bis 6 Uhr
                    • 17 bis 24 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                  verboten:

                  • Montag bis Freitag 
                    • 0 bis 6 Uhr
                    • 22 bis 24 Uhr
                  • Samstag
                    • 0 bis 6 Uhr
                    • 17 bis 24 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Empfehlung der Gemeinde:
                  Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                  Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                  Hundekot

                  Empfehlung der Gemeinde:
                  Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                  Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                  Hauptstraße 61
                  7571 Rudersdorf

                  Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                  • Montag
                    • 16:30 bis 18:30 Uhr
                  • Freitag
                    • 14:30 bis 18:30 Uhr

                  Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                  Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                  • Freitag
                    • 14:30 bis 18:30 Uhr

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Marktgemeinde Rudersdorf
                  Kirchenplatz 1
                  7571 Rudersdorf

                  Telefon: +43 3382 71500
                  Fax: +43 3382 71500-10
                  E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                  Amtszeiten:

                  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                    • 7:30 bis 12:30 Uhr
                    • 13 bis 15 Uhr
                  • Dienstag
                    • 7:30 bis 12:30 Uhr
                    • 13 bis 18 Uhr
                  • Freitag
                    • 7:30 bis 13 Uhr

                  Außenstelle Dobersdorf:

                  • jeden ersten Montag im Monat
                    • 14:30 bis 16:30 Uhr

                  Sprechtage des Bürgermeisters:

                  Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                  Homepage

                  Tipp:

                  Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                  Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                    verboten:

                    • Montag bis Freitag 
                      • 0 bis 6 Uhr
                      • 22 bis 24 Uhr
                    • Samstag
                      • 0 bis 6 Uhr
                      • 17 bis 24 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                    verboten:

                    • Montag bis Freitag 
                      • 0 bis 6 Uhr
                      • 22 bis 24 Uhr
                    • Samstag
                      • 0 bis 6 Uhr
                      • 17 bis 24 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Empfehlung der Gemeinde:
                    Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                    Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                    Hundekot

                    Empfehlung der Gemeinde:
                    Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                    Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                    Hauptstraße 61
                    7571 Rudersdorf

                    Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                    • Montag
                      • 16:30 bis 18:30 Uhr
                    • Freitag
                      • 14:30 bis 18:30 Uhr

                    Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                    Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                    • Freitag
                      • 14:30 bis 18:30 Uhr

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Marktgemeinde Rudersdorf
                    Kirchenplatz 1
                    7571 Rudersdorf

                    Telefon: +43 3382 71500
                    Fax: +43 3382 71500-10
                    E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                    Amtszeiten:

                    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                      • 7:30 bis 12:30 Uhr
                      • 13 bis 15 Uhr
                    • Dienstag
                      • 7:30 bis 12:30 Uhr
                      • 13 bis 18 Uhr
                    • Freitag
                      • 7:30 bis 13 Uhr

                    Außenstelle Dobersdorf:

                    • jeden ersten Montag im Monat
                      • 14:30 bis 16:30 Uhr

                    Sprechtage des Bürgermeisters:

                    Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                    Homepage

                    Tipp:

                    Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                    Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                      verboten:

                      • Montag bis Freitag 
                        • 0 bis 6 Uhr
                        • 22 bis 24 Uhr
                      • Samstag
                        • 0 bis 6 Uhr
                        • 17 bis 24 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                      verboten:

                      • Montag bis Freitag 
                        • 0 bis 6 Uhr
                        • 22 bis 24 Uhr
                      • Samstag
                        • 0 bis 6 Uhr
                        • 17 bis 24 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Empfehlung der Gemeinde:
                      Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                      Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                      Hundekot

                      Empfehlung der Gemeinde:
                      Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                      Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                      Hauptstraße 61
                      7571 Rudersdorf

                      Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                      • Montag
                        • 16:30 bis 18:30 Uhr
                      • Freitag
                        • 14:30 bis 18:30 Uhr

                      Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                      Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                      • Freitag
                        • 14:30 bis 18:30 Uhr

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Marktgemeinde Rudersdorf
                      Kirchenplatz 1
                      7571 Rudersdorf

                      Telefon: +43 3382 71500
                      Fax: +43 3382 71500-10
                      E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                      Amtszeiten:

                      • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                        • 7:30 bis 12:30 Uhr
                        • 13 bis 15 Uhr
                      • Dienstag
                        • 7:30 bis 12:30 Uhr
                        • 13 bis 18 Uhr
                      • Freitag
                        • 7:30 bis 13 Uhr

                      Außenstelle Dobersdorf:

                      • jeden ersten Montag im Monat
                        • 14:30 bis 16:30 Uhr

                      Sprechtage des Bürgermeisters:

                      Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                      Homepage

                      Tipp:

                      Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                      Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                        verboten:

                        • Montag bis Freitag 
                          • 0 bis 6 Uhr
                          • 22 bis 24 Uhr
                        • Samstag
                          • 0 bis 6 Uhr
                          • 17 bis 24 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                        verboten:

                        • Montag bis Freitag 
                          • 0 bis 6 Uhr
                          • 22 bis 24 Uhr
                        • Samstag
                          • 0 bis 6 Uhr
                          • 17 bis 24 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Empfehlung der Gemeinde:
                        Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                        Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                        Hundekot

                        Empfehlung der Gemeinde:
                        Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                        Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                        Hauptstraße 61
                        7571 Rudersdorf

                        Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                        • Montag
                          • 16:30 bis 18:30 Uhr
                        • Freitag
                          • 14:30 bis 18:30 Uhr

                        Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                        Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                        • Freitag
                          • 14:30 bis 18:30 Uhr

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Marktgemeinde Rudersdorf
                        Kirchenplatz 1
                        7571 Rudersdorf

                        Telefon: +43 3382 71500
                        Fax: +43 3382 71500-10
                        E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                        Amtszeiten:

                        • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                          • 7:30 bis 12:30 Uhr
                          • 13 bis 15 Uhr
                        • Dienstag
                          • 7:30 bis 12:30 Uhr
                          • 13 bis 18 Uhr
                        • Freitag
                          • 7:30 bis 13 Uhr

                        Außenstelle Dobersdorf:

                        • jeden ersten Montag im Monat
                          • 14:30 bis 16:30 Uhr

                        Sprechtage des Bürgermeisters:

                        Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                        Homepage

                        Tipp:

                        Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                        Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                          verboten:

                          • Montag bis Freitag 
                            • 0 bis 6 Uhr
                            • 22 bis 24 Uhr
                          • Samstag
                            • 0 bis 6 Uhr
                            • 17 bis 24 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                          verboten:

                          • Montag bis Freitag 
                            • 0 bis 6 Uhr
                            • 22 bis 24 Uhr
                          • Samstag
                            • 0 bis 6 Uhr
                            • 17 bis 24 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Empfehlung der Gemeinde:
                          Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                          Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                          Hundekot

                          Empfehlung der Gemeinde:
                          Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                          Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                          Hauptstraße 61
                          7571 Rudersdorf

                          Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                          • Montag
                            • 16:30 bis 18:30 Uhr
                          • Freitag
                            • 14:30 bis 18:30 Uhr

                          Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                          Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                          • Freitag
                            • 14:30 bis 18:30 Uhr

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Marktgemeinde Rudersdorf
                          Kirchenplatz 1
                          7571 Rudersdorf

                          Telefon: +43 3382 71500
                          Fax: +43 3382 71500-10
                          E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                          Amtszeiten:

                          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                            • 7:30 bis 12:30 Uhr
                            • 13 bis 15 Uhr
                          • Dienstag
                            • 7:30 bis 12:30 Uhr
                            • 13 bis 18 Uhr
                          • Freitag
                            • 7:30 bis 13 Uhr

                          Außenstelle Dobersdorf:

                          • jeden ersten Montag im Monat
                            • 14:30 bis 16:30 Uhr

                          Sprechtage des Bürgermeisters:

                          Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                          Homepage

                          Tipp:

                          Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                          Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                            verboten:

                            • Montag bis Freitag 
                              • 0 bis 6 Uhr
                              • 22 bis 24 Uhr
                            • Samstag
                              • 0 bis 6 Uhr
                              • 17 bis 24 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                            verboten:

                            • Montag bis Freitag 
                              • 0 bis 6 Uhr
                              • 22 bis 24 Uhr
                            • Samstag
                              • 0 bis 6 Uhr
                              • 17 bis 24 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Empfehlung der Gemeinde:
                            Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                            Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                            Hundekot

                            Empfehlung der Gemeinde:
                            Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                            Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                            Hauptstraße 61
                            7571 Rudersdorf

                            Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                            • Montag
                              • 16:30 bis 18:30 Uhr
                            • Freitag
                              • 14:30 bis 18:30 Uhr

                            Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                            Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                            • Freitag
                              • 14:30 bis 18:30 Uhr

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Marktgemeinde Rudersdorf
                            Kirchenplatz 1
                            7571 Rudersdorf

                            Telefon: +43 3382 71500
                            Fax: +43 3382 71500-10
                            E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                            Amtszeiten:

                            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                              • 7:30 bis 12:30 Uhr
                              • 13 bis 15 Uhr
                            • Dienstag
                              • 7:30 bis 12:30 Uhr
                              • 13 bis 18 Uhr
                            • Freitag
                              • 7:30 bis 13 Uhr

                            Außenstelle Dobersdorf:

                            • jeden ersten Montag im Monat
                              • 14:30 bis 16:30 Uhr

                            Sprechtage des Bürgermeisters:

                            Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                            Homepage

                            Tipp:

                            Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                            Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                              verboten:

                              • Montag bis Freitag 
                                • 0 bis 6 Uhr
                                • 22 bis 24 Uhr
                              • Samstag
                                • 0 bis 6 Uhr
                                • 17 bis 24 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                              verboten:

                              • Montag bis Freitag 
                                • 0 bis 6 Uhr
                                • 22 bis 24 Uhr
                              • Samstag
                                • 0 bis 6 Uhr
                                • 17 bis 24 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Empfehlung der Gemeinde:
                              Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                              Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                              Hundekot

                              Empfehlung der Gemeinde:
                              Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                              Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                              Hauptstraße 61
                              7571 Rudersdorf

                              Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                              • Montag
                                • 16:30 bis 18:30 Uhr
                              • Freitag
                                • 14:30 bis 18:30 Uhr

                              Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                              Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                              • Freitag
                                • 14:30 bis 18:30 Uhr

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Marktgemeinde Rudersdorf
                              Kirchenplatz 1
                              7571 Rudersdorf

                              Telefon: +43 3382 71500
                              Fax: +43 3382 71500-10
                              E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                              Amtszeiten:

                              • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                • 13 bis 15 Uhr
                              • Dienstag
                                • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                • 13 bis 18 Uhr
                              • Freitag
                                • 7:30 bis 13 Uhr

                              Außenstelle Dobersdorf:

                              • jeden ersten Montag im Monat
                                • 14:30 bis 16:30 Uhr

                              Sprechtage des Bürgermeisters:

                              Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                              Homepage

                              Tipp:

                              Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                              Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                verboten:

                                • Montag bis Freitag 
                                  • 0 bis 6 Uhr
                                  • 22 bis 24 Uhr
                                • Samstag
                                  • 0 bis 6 Uhr
                                  • 17 bis 24 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                verboten:

                                • Montag bis Freitag 
                                  • 0 bis 6 Uhr
                                  • 22 bis 24 Uhr
                                • Samstag
                                  • 0 bis 6 Uhr
                                  • 17 bis 24 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Empfehlung der Gemeinde:
                                Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                Hundekot

                                Empfehlung der Gemeinde:
                                Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                Hauptstraße 61
                                7571 Rudersdorf

                                Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                • Montag
                                  • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                • Freitag
                                  • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                • Freitag
                                  • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Marktgemeinde Rudersdorf
                                Kirchenplatz 1
                                7571 Rudersdorf

                                Telefon: +43 3382 71500
                                Fax: +43 3382 71500-10
                                E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                Amtszeiten:

                                • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                  • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                  • 13 bis 15 Uhr
                                • Dienstag
                                  • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                  • 13 bis 18 Uhr
                                • Freitag
                                  • 7:30 bis 13 Uhr

                                Außenstelle Dobersdorf:

                                • jeden ersten Montag im Monat
                                  • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                Sprechtage des Bürgermeisters:

                                Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                Homepage

                                Tipp:

                                Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                  verboten:

                                  • Montag bis Freitag 
                                    • 0 bis 6 Uhr
                                    • 22 bis 24 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 0 bis 6 Uhr
                                    • 17 bis 24 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                  verboten:

                                  • Montag bis Freitag 
                                    • 0 bis 6 Uhr
                                    • 22 bis 24 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 0 bis 6 Uhr
                                    • 17 bis 24 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Empfehlung der Gemeinde:
                                  Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                  Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                  Hundekot

                                  Empfehlung der Gemeinde:
                                  Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                  Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                  Hauptstraße 61
                                  7571 Rudersdorf

                                  Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                  • Montag
                                    • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                  Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                  Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                  • Freitag
                                    • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Marktgemeinde Rudersdorf
                                  Kirchenplatz 1
                                  7571 Rudersdorf

                                  Telefon: +43 3382 71500
                                  Fax: +43 3382 71500-10
                                  E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                  Amtszeiten:

                                  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                    • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                    • 13 bis 15 Uhr
                                  • Dienstag
                                    • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                    • 13 bis 18 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 7:30 bis 13 Uhr

                                  Außenstelle Dobersdorf:

                                  • jeden ersten Montag im Monat
                                    • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                  Sprechtage des Bürgermeisters:

                                  Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                  Homepage

                                  Tipp:

                                  Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                  Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                    verboten:

                                    • Montag bis Freitag 
                                      • 0 bis 6 Uhr
                                      • 22 bis 24 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 0 bis 6 Uhr
                                      • 17 bis 24 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                    verboten:

                                    • Montag bis Freitag 
                                      • 0 bis 6 Uhr
                                      • 22 bis 24 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 0 bis 6 Uhr
                                      • 17 bis 24 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Empfehlung der Gemeinde:
                                    Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                    Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                    Hundekot

                                    Empfehlung der Gemeinde:
                                    Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                    Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                    Hauptstraße 61
                                    7571 Rudersdorf

                                    Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                    • Montag
                                      • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                    Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                    Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                    • Freitag
                                      • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Marktgemeinde Rudersdorf
                                    Kirchenplatz 1
                                    7571 Rudersdorf

                                    Telefon: +43 3382 71500
                                    Fax: +43 3382 71500-10
                                    E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                    Amtszeiten:

                                    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                      • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                      • 13 bis 15 Uhr
                                    • Dienstag
                                      • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                      • 13 bis 18 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 7:30 bis 13 Uhr

                                    Außenstelle Dobersdorf:

                                    • jeden ersten Montag im Monat
                                      • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                    Sprechtage des Bürgermeisters:

                                    Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                    Homepage

                                    Tipp:

                                    Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                    Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                      verboten:

                                      • Montag bis Freitag 
                                        • 0 bis 6 Uhr
                                        • 22 bis 24 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 0 bis 6 Uhr
                                        • 17 bis 24 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                      verboten:

                                      • Montag bis Freitag 
                                        • 0 bis 6 Uhr
                                        • 22 bis 24 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 0 bis 6 Uhr
                                        • 17 bis 24 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Empfehlung der Gemeinde:
                                      Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                      Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                      Hundekot

                                      Empfehlung der Gemeinde:
                                      Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                      Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                      Hauptstraße 61
                                      7571 Rudersdorf

                                      Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                      • Montag
                                        • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                      Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                      Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                      • Freitag
                                        • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Marktgemeinde Rudersdorf
                                      Kirchenplatz 1
                                      7571 Rudersdorf

                                      Telefon: +43 3382 71500
                                      Fax: +43 3382 71500-10
                                      E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                      Amtszeiten:

                                      • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                        • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                        • 13 bis 15 Uhr
                                      • Dienstag
                                        • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                        • 13 bis 18 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 7:30 bis 13 Uhr

                                      Außenstelle Dobersdorf:

                                      • jeden ersten Montag im Monat
                                        • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                      Sprechtage des Bürgermeisters:

                                      Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                      Homepage

                                      Tipp:

                                      Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                      Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                        verboten:

                                        • Montag bis Freitag 
                                          • 0 bis 6 Uhr
                                          • 22 bis 24 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 0 bis 6 Uhr
                                          • 17 bis 24 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                        verboten:

                                        • Montag bis Freitag 
                                          • 0 bis 6 Uhr
                                          • 22 bis 24 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 0 bis 6 Uhr
                                          • 17 bis 24 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Empfehlung der Gemeinde:
                                        Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                        Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                        Hundekot

                                        Empfehlung der Gemeinde:
                                        Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                        Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                        Hauptstraße 61
                                        7571 Rudersdorf

                                        Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                        • Montag
                                          • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                        Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                        Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                        • Freitag
                                          • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Marktgemeinde Rudersdorf
                                        Kirchenplatz 1
                                        7571 Rudersdorf

                                        Telefon: +43 3382 71500
                                        Fax: +43 3382 71500-10
                                        E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                        Amtszeiten:

                                        • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                          • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                          • 13 bis 15 Uhr
                                        • Dienstag
                                          • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                          • 13 bis 18 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 7:30 bis 13 Uhr

                                        Außenstelle Dobersdorf:

                                        • jeden ersten Montag im Monat
                                          • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                        Sprechtage des Bürgermeisters:

                                        Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                        Homepage

                                        Tipp:

                                        Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                        Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                          verboten:

                                          • Montag bis Freitag 
                                            • 0 bis 6 Uhr
                                            • 22 bis 24 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 0 bis 6 Uhr
                                            • 17 bis 24 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                          verboten:

                                          • Montag bis Freitag 
                                            • 0 bis 6 Uhr
                                            • 22 bis 24 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 0 bis 6 Uhr
                                            • 17 bis 24 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Empfehlung der Gemeinde:
                                          Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                          Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                          Hundekot

                                          Empfehlung der Gemeinde:
                                          Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                          Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                          Hauptstraße 61
                                          7571 Rudersdorf

                                          Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                          • Montag
                                            • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                          Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                          Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                          • Freitag
                                            • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Marktgemeinde Rudersdorf
                                          Kirchenplatz 1
                                          7571 Rudersdorf

                                          Telefon: +43 3382 71500
                                          Fax: +43 3382 71500-10
                                          E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                          Amtszeiten:

                                          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                            • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                            • 13 bis 15 Uhr
                                          • Dienstag
                                            • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                            • 13 bis 18 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 7:30 bis 13 Uhr

                                          Außenstelle Dobersdorf:

                                          • jeden ersten Montag im Monat
                                            • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                          Sprechtage des Bürgermeisters:

                                          Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                          Homepage

                                          Tipp:

                                          Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                          Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                            verboten:

                                            • Montag bis Freitag 
                                              • 0 bis 6 Uhr
                                              • 22 bis 24 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 0 bis 6 Uhr
                                              • 17 bis 24 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                            verboten:

                                            • Montag bis Freitag 
                                              • 0 bis 6 Uhr
                                              • 22 bis 24 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 0 bis 6 Uhr
                                              • 17 bis 24 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Empfehlung der Gemeinde:
                                            Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                            Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                            Hundekot

                                            Empfehlung der Gemeinde:
                                            Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                            Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                            Hauptstraße 61
                                            7571 Rudersdorf

                                            Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                            • Montag
                                              • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                            Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                            Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                            • Freitag
                                              • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Marktgemeinde Rudersdorf
                                            Kirchenplatz 1
                                            7571 Rudersdorf

                                            Telefon: +43 3382 71500
                                            Fax: +43 3382 71500-10
                                            E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                            Amtszeiten:

                                            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                              • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                              • 13 bis 15 Uhr
                                            • Dienstag
                                              • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                              • 13 bis 18 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 7:30 bis 13 Uhr

                                            Außenstelle Dobersdorf:

                                            • jeden ersten Montag im Monat
                                              • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                            Sprechtage des Bürgermeisters:

                                            Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                            Homepage

                                            Tipp:

                                            Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                              verboten:

                                              • Montag bis Freitag 
                                                • 0 bis 6 Uhr
                                                • 22 bis 24 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 0 bis 6 Uhr
                                                • 17 bis 24 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                              verboten:

                                              • Montag bis Freitag 
                                                • 0 bis 6 Uhr
                                                • 22 bis 24 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 0 bis 6 Uhr
                                                • 17 bis 24 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Empfehlung der Gemeinde:
                                              Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                              Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                              Hundekot

                                              Empfehlung der Gemeinde:
                                              Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                              Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                              Hauptstraße 61
                                              7571 Rudersdorf

                                              Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                              • Montag
                                                • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                              Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                              Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                              • Freitag
                                                • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Marktgemeinde Rudersdorf
                                              Kirchenplatz 1
                                              7571 Rudersdorf

                                              Telefon: +43 3382 71500
                                              Fax: +43 3382 71500-10
                                              E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                              Amtszeiten:

                                              • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                • 13 bis 15 Uhr
                                              • Dienstag
                                                • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                • 13 bis 18 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 7:30 bis 13 Uhr

                                              Außenstelle Dobersdorf:

                                              • jeden ersten Montag im Monat
                                                • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                              Sprechtage des Bürgermeisters:

                                              Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                              Homepage

                                              Tipp:

                                              Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                              Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                verboten:

                                                • Montag bis Freitag 
                                                  • 0 bis 6 Uhr
                                                  • 22 bis 24 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 0 bis 6 Uhr
                                                  • 17 bis 24 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                verboten:

                                                • Montag bis Freitag 
                                                  • 0 bis 6 Uhr
                                                  • 22 bis 24 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 0 bis 6 Uhr
                                                  • 17 bis 24 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Empfehlung der Gemeinde:
                                                Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                Hundekot

                                                Empfehlung der Gemeinde:
                                                Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                Hauptstraße 61
                                                7571 Rudersdorf

                                                Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                • Montag
                                                  • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                • Freitag
                                                  • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Marktgemeinde Rudersdorf
                                                Kirchenplatz 1
                                                7571 Rudersdorf

                                                Telefon: +43 3382 71500
                                                Fax: +43 3382 71500-10
                                                E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                Amtszeiten:

                                                • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                  • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                • Dienstag
                                                  • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 7:30 bis 13 Uhr

                                                Außenstelle Dobersdorf:

                                                • jeden ersten Montag im Monat
                                                  • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                Homepage

                                                Tipp:

                                                Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                  verboten:

                                                  • Montag bis Freitag 
                                                    • 0 bis 6 Uhr
                                                    • 22 bis 24 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 0 bis 6 Uhr
                                                    • 17 bis 24 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                  verboten:

                                                  • Montag bis Freitag 
                                                    • 0 bis 6 Uhr
                                                    • 22 bis 24 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 0 bis 6 Uhr
                                                    • 17 bis 24 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Empfehlung der Gemeinde:
                                                  Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                  Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                  Hundekot

                                                  Empfehlung der Gemeinde:
                                                  Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                  Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                  Hauptstraße 61
                                                  7571 Rudersdorf

                                                  Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                  • Montag
                                                    • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                  Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                  Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                  • Freitag
                                                    • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Marktgemeinde Rudersdorf
                                                  Kirchenplatz 1
                                                  7571 Rudersdorf

                                                  Telefon: +43 3382 71500
                                                  Fax: +43 3382 71500-10
                                                  E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                  Amtszeiten:

                                                  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                    • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                  • Dienstag
                                                    • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 7:30 bis 13 Uhr

                                                  Außenstelle Dobersdorf:

                                                  • jeden ersten Montag im Monat
                                                    • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                  Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                  Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                  Homepage

                                                  Tipp:

                                                  Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                    verboten:

                                                    • Montag bis Freitag 
                                                      • 0 bis 6 Uhr
                                                      • 22 bis 24 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 0 bis 6 Uhr
                                                      • 17 bis 24 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                    verboten:

                                                    • Montag bis Freitag 
                                                      • 0 bis 6 Uhr
                                                      • 22 bis 24 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 0 bis 6 Uhr
                                                      • 17 bis 24 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Empfehlung der Gemeinde:
                                                    Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                    Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                    Hundekot

                                                    Empfehlung der Gemeinde:
                                                    Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                    Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                    Hauptstraße 61
                                                    7571 Rudersdorf

                                                    Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                    • Montag
                                                      • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                    Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                    Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                    • Freitag
                                                      • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Marktgemeinde Rudersdorf
                                                    Kirchenplatz 1
                                                    7571 Rudersdorf

                                                    Telefon: +43 3382 71500
                                                    Fax: +43 3382 71500-10
                                                    E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                    Amtszeiten:

                                                    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                      • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                      • 13 bis 15 Uhr
                                                    • Dienstag
                                                      • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                      • 13 bis 18 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 7:30 bis 13 Uhr

                                                    Außenstelle Dobersdorf:

                                                    • jeden ersten Montag im Monat
                                                      • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                    Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                    Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                    Homepage

                                                    Tipp:

                                                    Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                      verboten:

                                                      • Montag bis Freitag 
                                                        • 0 bis 6 Uhr
                                                        • 22 bis 24 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 0 bis 6 Uhr
                                                        • 17 bis 24 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                      verboten:

                                                      • Montag bis Freitag 
                                                        • 0 bis 6 Uhr
                                                        • 22 bis 24 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 0 bis 6 Uhr
                                                        • 17 bis 24 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Empfehlung der Gemeinde:
                                                      Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                      Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                      Hundekot

                                                      Empfehlung der Gemeinde:
                                                      Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                      Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                      Hauptstraße 61
                                                      7571 Rudersdorf

                                                      Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                      • Montag
                                                        • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                      Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                      Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                      • Freitag
                                                        • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Marktgemeinde Rudersdorf
                                                      Kirchenplatz 1
                                                      7571 Rudersdorf

                                                      Telefon: +43 3382 71500
                                                      Fax: +43 3382 71500-10
                                                      E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                      Amtszeiten:

                                                      • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                        • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                        • 13 bis 15 Uhr
                                                      • Dienstag
                                                        • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                        • 13 bis 18 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 7:30 bis 13 Uhr

                                                      Außenstelle Dobersdorf:

                                                      • jeden ersten Montag im Monat
                                                        • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                      Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                      Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                      Homepage

                                                      Tipp:

                                                      Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                        verboten:

                                                        • Montag bis Freitag 
                                                          • 0 bis 6 Uhr
                                                          • 22 bis 24 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 0 bis 6 Uhr
                                                          • 17 bis 24 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                        verboten:

                                                        • Montag bis Freitag 
                                                          • 0 bis 6 Uhr
                                                          • 22 bis 24 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 0 bis 6 Uhr
                                                          • 17 bis 24 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Empfehlung der Gemeinde:
                                                        Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                        Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                        Hundekot

                                                        Empfehlung der Gemeinde:
                                                        Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                        Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                        Hauptstraße 61
                                                        7571 Rudersdorf

                                                        Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                        • Montag
                                                          • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                        Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                        Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                        • Freitag
                                                          • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Marktgemeinde Rudersdorf
                                                        Kirchenplatz 1
                                                        7571 Rudersdorf

                                                        Telefon: +43 3382 71500
                                                        Fax: +43 3382 71500-10
                                                        E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                        Amtszeiten:

                                                        • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                          • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                          • 13 bis 15 Uhr
                                                        • Dienstag
                                                          • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                          • 13 bis 18 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 7:30 bis 13 Uhr

                                                        Außenstelle Dobersdorf:

                                                        • jeden ersten Montag im Monat
                                                          • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                        Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                        Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                        Homepage

                                                        Tipp:

                                                        Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                          verboten:

                                                          • Montag bis Freitag 
                                                            • 0 bis 6 Uhr
                                                            • 22 bis 24 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 0 bis 6 Uhr
                                                            • 17 bis 24 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                          verboten:

                                                          • Montag bis Freitag 
                                                            • 0 bis 6 Uhr
                                                            • 22 bis 24 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 0 bis 6 Uhr
                                                            • 17 bis 24 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Empfehlung der Gemeinde:
                                                          Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                          Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                          Hundekot

                                                          Empfehlung der Gemeinde:
                                                          Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                          Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                          Hauptstraße 61
                                                          7571 Rudersdorf

                                                          Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                          • Montag
                                                            • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                          Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                          Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                          • Freitag
                                                            • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Marktgemeinde Rudersdorf
                                                          Kirchenplatz 1
                                                          7571 Rudersdorf

                                                          Telefon: +43 3382 71500
                                                          Fax: +43 3382 71500-10
                                                          E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                          Amtszeiten:

                                                          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                            • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                            • 13 bis 15 Uhr
                                                          • Dienstag
                                                            • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                            • 13 bis 18 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 7:30 bis 13 Uhr

                                                          Außenstelle Dobersdorf:

                                                          • jeden ersten Montag im Monat
                                                            • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                          Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                          Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                          Homepage

                                                          Tipp:

                                                          Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                            verboten:

                                                            • Montag bis Freitag 
                                                              • 0 bis 6 Uhr
                                                              • 22 bis 24 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 0 bis 6 Uhr
                                                              • 17 bis 24 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                            verboten:

                                                            • Montag bis Freitag 
                                                              • 0 bis 6 Uhr
                                                              • 22 bis 24 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 0 bis 6 Uhr
                                                              • 17 bis 24 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Empfehlung der Gemeinde:
                                                            Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                            Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                            Hundekot

                                                            Empfehlung der Gemeinde:
                                                            Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                            Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                            Hauptstraße 61
                                                            7571 Rudersdorf

                                                            Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                            • Montag
                                                              • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                            Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                            Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                            • Freitag
                                                              • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Marktgemeinde Rudersdorf
                                                            Kirchenplatz 1
                                                            7571 Rudersdorf

                                                            Telefon: +43 3382 71500
                                                            Fax: +43 3382 71500-10
                                                            E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                            Amtszeiten:

                                                            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                              • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                              • 13 bis 15 Uhr
                                                            • Dienstag
                                                              • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                              • 13 bis 18 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 7:30 bis 13 Uhr

                                                            Außenstelle Dobersdorf:

                                                            • jeden ersten Montag im Monat
                                                              • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                            Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                            Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                            Homepage

                                                            Tipp:

                                                            Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                              verboten:

                                                              • Montag bis Freitag 
                                                                • 0 bis 6 Uhr
                                                                • 22 bis 24 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 0 bis 6 Uhr
                                                                • 17 bis 24 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                              verboten:

                                                              • Montag bis Freitag 
                                                                • 0 bis 6 Uhr
                                                                • 22 bis 24 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 0 bis 6 Uhr
                                                                • 17 bis 24 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Empfehlung der Gemeinde:
                                                              Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                              Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                              Hundekot

                                                              Empfehlung der Gemeinde:
                                                              Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                              Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                              Hauptstraße 61
                                                              7571 Rudersdorf

                                                              Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                              • Montag
                                                                • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                              Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                              Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                              • Freitag
                                                                • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Marktgemeinde Rudersdorf
                                                              Kirchenplatz 1
                                                              7571 Rudersdorf

                                                              Telefon: +43 3382 71500
                                                              Fax: +43 3382 71500-10
                                                              E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                              Amtszeiten:

                                                              • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                                • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                              • Dienstag
                                                                • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                                • 13 bis 18 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 7:30 bis 13 Uhr

                                                              Außenstelle Dobersdorf:

                                                              • jeden ersten Montag im Monat
                                                                • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                              Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                              Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                              Homepage

                                                              Tipp:

                                                              Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                                verboten:

                                                                • Montag bis Freitag 
                                                                  • 0 bis 6 Uhr
                                                                  • 22 bis 24 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 0 bis 6 Uhr
                                                                  • 17 bis 24 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                                verboten:

                                                                • Montag bis Freitag 
                                                                  • 0 bis 6 Uhr
                                                                  • 22 bis 24 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 0 bis 6 Uhr
                                                                  • 17 bis 24 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Empfehlung der Gemeinde:
                                                                Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                                Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                                Hundekot

                                                                Empfehlung der Gemeinde:
                                                                Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                                Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                                Hauptstraße 61
                                                                7571 Rudersdorf

                                                                Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                                • Montag
                                                                  • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                                Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                                Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                                • Freitag
                                                                  • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Marktgemeinde Rudersdorf
                                                                Kirchenplatz 1
                                                                7571 Rudersdorf

                                                                Telefon: +43 3382 71500
                                                                Fax: +43 3382 71500-10
                                                                E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                                Amtszeiten:

                                                                • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                                  • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                                • Dienstag
                                                                  • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 7:30 bis 13 Uhr

                                                                Außenstelle Dobersdorf:

                                                                • jeden ersten Montag im Monat
                                                                  • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                                Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                                Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                                Homepage

                                                                Tipp:

                                                                Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Rudersdorf

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                                  verboten:

                                                                  • Montag bis Freitag 
                                                                    • 0 bis 6 Uhr
                                                                    • 22 bis 24 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 0 bis 6 Uhr
                                                                    • 17 bis 24 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

                                                                  verboten:

                                                                  • Montag bis Freitag 
                                                                    • 0 bis 6 Uhr
                                                                    • 22 bis 24 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 0 bis 6 Uhr
                                                                    • 17 bis 24 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Empfehlung der Gemeinde:
                                                                  Das Mitbringen von Hunden in Friedhofsanlagen ist verboten.

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Der Halter eines Tieres muss dieses in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass das Tier dritte Personen weder gefährdet noch über das zumutbare Maß hinaus belästigt.

                                                                  Die Gemeinde kann erforderlichenfalls allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen müssen oder an bestimmten Orten nicht mitgeführt werden dürfen.

                                                                  Hundekot

                                                                  Empfehlung der Gemeinde:
                                                                  Es wird an die Hundestationen im Bereich Lahnbach erinnert ("Sackerl fürs Gackerl").

                                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Seit 1. Jänner 2016 sind Getränkekartons (Tetra-Pack) gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Bauschutt- und Grünschnittzwischenlagerstätte
                                                                  Bauhof der Marktgemeinde Rudersdorf
                                                                  Hauptstraße 61
                                                                  7571 Rudersdorf

                                                                  Öffnungszeiten: ab 31. März 2014

                                                                  • Montag
                                                                    • 16:30 bis 18:30 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                                  Abfallwirtschaftszentrum Bauhof

                                                                  Öffnungszeiten: ab 4. April 2014

                                                                  • Freitag
                                                                    • 14:30 bis 18:30 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Marktgemeinde Rudersdorf
                                                                  Kirchenplatz 1
                                                                  7571 Rudersdorf

                                                                  Telefon: +43 3382 71500
                                                                  Fax: +43 3382 71500-10
                                                                  E-Mail: post@rudersdorf.bgld.gv.at

                                                                  Amtszeiten:

                                                                  • Montag, Mittwoch und Donnerstag
                                                                    • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                                  • Dienstag
                                                                    • 7:30 bis 12:30 Uhr
                                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 7:30 bis 13 Uhr

                                                                  Außenstelle Dobersdorf:

                                                                  • jeden ersten Montag im Monat
                                                                    • 14:30 bis 16:30 Uhr

                                                                  Sprechtage des Bürgermeisters:

                                                                  Für Termine mit dem Bürgermeister wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 3382 71500 erbeten.

                                                                  Homepage

                                                                  Tipp:

                                                                  Auf der Seite "Bürgermeldungen" können ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde gemeldet werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.09.2022
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion