Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

    Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

    • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
    • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

    Ziele

    • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
    • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

    Inhalt

    • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
    • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

    Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

    Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

    Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

      Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

      • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
      • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

      Ziele

      • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
      • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

      Inhalt

      • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
      • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

      Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

      Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

      Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

        Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

        • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
        • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

        Ziele

        • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
        • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

        Inhalt

        • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
        • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

        Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

        Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

        Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

          Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

          • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
          • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

          Ziele

          • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
          • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

          Inhalt

          • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
          • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

          Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

          Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

          Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

            Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

            • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
            • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

            Ziele

            • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
            • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

            Inhalt

            • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
            • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

            Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

            Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

            Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

              Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

              • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
              • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

              Ziele

              • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
              • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

              Inhalt

              • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
              • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

              Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

              Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

              Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                Ziele

                • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                Inhalt

                • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                  Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                  • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                  • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                  Ziele

                  • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                  • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                  Inhalt

                  • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                  • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                  Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                  Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                  Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                  Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                    Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                    • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                    Ziele

                    • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                    • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                    Inhalt

                    • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                    • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                    Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                    Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                    Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                    Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                      Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                      • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                      Ziele

                      • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                      • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                      Inhalt

                      • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                      • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                      Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                      Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                      Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                      Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                        Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                        • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                        Ziele

                        • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                        • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                        Inhalt

                        • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                        • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                        Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                        Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                        Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                          Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                          • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                          Ziele

                          • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                          • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                          Inhalt

                          • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                          • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                          Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                          Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                          Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                            Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                            • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                            Ziele

                            • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                            • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                            Inhalt

                            • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                            • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                            Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                            Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                            Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                              Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                              • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                              Ziele

                              • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                              • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                              Inhalt

                              • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                              • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                              Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                              Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                              Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                Ziele

                                • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                Inhalt

                                • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                  Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                  • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                  Ziele

                                  • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                  • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                  Inhalt

                                  • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                  • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                  Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                  Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                  Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                    Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                    • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                    Ziele

                                    • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                    • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                    Inhalt

                                    • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                    • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                    Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                    Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                    Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                      Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                      • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                      Ziele

                                      • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                      • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                      Inhalt

                                      • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                      • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                      Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                      Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                      Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                        Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                        • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                        Ziele

                                        • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                        • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                        Inhalt

                                        • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                        • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                        Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                        Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                        Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                          Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                          • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                          Ziele

                                          • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                          • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                          Inhalt

                                          • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                          • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                          Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                          Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                          Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                            Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                            • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                            Ziele

                                            • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                            • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                            Inhalt

                                            • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                            • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                            Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                            Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                            Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                              Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                              • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                              Ziele

                                              • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                              • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                              Inhalt

                                              • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                              • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                              Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                              Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                              Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                Ziele

                                                • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                Inhalt

                                                • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                  Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                  • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                  Ziele

                                                  • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                  • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                  Inhalt

                                                  • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                  • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                  Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                  Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                  Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                    Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                    • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                    Ziele

                                                    • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                    • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                    Inhalt

                                                    • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                    • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                    Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                    Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                    Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                      Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                      • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                      Ziele

                                                      • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                      • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                      Inhalt

                                                      • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                      • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                      Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                      Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                      Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                        Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                        • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                        Ziele

                                                        • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                        • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                        Inhalt

                                                        • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                        • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                        Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                        Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                        Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                          Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                          • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                          Ziele

                                                          • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                          • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                          Inhalt

                                                          • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                          • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                          Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                          Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                          Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                            Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                            • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                            Ziele

                                                            • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                            • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                            Inhalt

                                                            • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                            • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                            Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                            Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                            Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                              Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                              • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                              Ziele

                                                              • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                              • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                              Inhalt

                                                              • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                              • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                              Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                              Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                              Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                                Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                                • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                                Ziele

                                                                • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                                • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                                Inhalt

                                                                • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                                • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                                Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                                Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                                Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Schulunterrichtsgesetz u.a.

                                                                  Begleitung bei Suspendierungen und Perspektivengespräche sollen eingeführt werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 3. Oktober 2025
                                                                  • Ende der Begutachtung: 31. Oktober 2025
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich 1. Februar 2026 und 1. September 2026

                                                                  Ziele

                                                                  • Verringerung der Zahl der Suspendierungen von Schülerinnen/Schülern
                                                                  • Verhinderung von Schulabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                                  Inhalt

                                                                  • Schaffung einer Suspendierungsbegleitung
                                                                  • Verhinderung von Bildungsabbrüchen und nachhaltige Steigerung der Qualität an Schulen

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und Schulpflichtgesetzes sollen zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms für eine sichere Schule gesetzlich umgesetzt werden. Ziel ist es, den Informationsfluss zwischen öffentlichen Stellen zu verbessern und klare Rahmenbedingungen für Suspendierungen sowie Schulabbrüche zu schaffen.

                                                                  Künftig sollen bundesweit Standards für die Begleitung suspendierter Schülerinnen/Schüler eingeführt werden. Derzeit können Schülerinnen/Schüler bei Gefahr im Verzug für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen vom Schulbesuch suspendiert werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung für Suspendierung sieht keine Maßnahmen der Betreuung der Schülerinnen/Schüler vor, was das Risiko einer weiteren Schulentfremdung und Eskalationen erhöht. Die Neuregelung soll auch Entscheidungsgrundlagen für Suspendierungen und mögliche Alternativen klar definieren.

                                                                  Schülerinnen/Schüler, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und bei welchen schulischen Problemen auftreten, brechen relativ häufig die Schule ab. Viele Lehrpersonen und vor allem Schulleitungen sollen das Gespräch mit Schulabbrecherinnen/Schulabbrechern suchen, um mit diesen den weiteren Bildungsweg zu besprechen. Weiters soll dabei versucht werden, die ehemaligen Schülerinnen/Schüler und deren Eltern nicht allein zu lassen und die eigene pädagogische und erzieherische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu hinterfragen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Einzelinitiativen von engagierten Lehrpersonen und Schulleitungen soll eine bundesweite Regelung für Perspektivengespräche geschaffen werden. Diese Gespräche sollen helfen, die Gründe für einen Schulabbruch zu verstehen, Rückmeldungen einzuholen und individuelle Unterstützung beim Wechsel in eine andere Schule oder Ausbildung zu bieten. Ziel ist es, bestehende Einzelinitiativen von Lehrpersonen und Schulleitungen strukturell abzusichern.

                                                                  Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule soll durch klarere Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die Novelle sieht vor, dass Sanktionen der Schulbehörden nur bei erfolglosen Interventionsmaßnahmen gesetzt werden sollen, um einen rechtskonformen Zustand wiederherzustellen.

                                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion