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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • bis 22 Uhr

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • bis 22 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Hundekot

    Empfehlung der Gemeinde:
    Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

    Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

    • Gusental – gegenüber Spielplatz
    • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
    • Posthütte – bei Bäcker
    • Posthütte – Feuerwehr
    • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
    • Posthütte – Hattmannsdorf
    • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
    • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

    Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    ASZ Unterweitersdorf
    Untere Dorfstraße 30
    4213 Unterweitersdorf

    Telefon: +43 680 132 78 17

    Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

    Öffnungszeiten:

    Oktober bis März

    • Dienstag
      • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
    • Freitag
      • 13 bis 17 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    April bis September

    • Dienstag
      • 16 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 13 bis 17 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeinde Unterweitersdorf
    Gusentalstraße 1 a
    4210 Unterweitersdorf

    Telefon: +43 723 563 01 40
    Fax: +43 723 563 014 13
    E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

    Parteienverkehr:

    • Montag
      • 7 bis 13 Uhr
      • 13:30 bis 17 Uhr
    • Dienstag und Mittwoch
      • 7 bis 13 Uhr
    • Donnerstag
      • 7 bis 13 Uhr 
      • 14 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

      erlaubt:

      • werktags (Montag bis Samstag)
        • bis 22 Uhr

      verboten:

      • Samstag 
        • ab 19 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

      erlaubt:

      • werktags (Montag bis Samstag) 
        • bis 22 Uhr

      verboten:

      • Samstag
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      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig 

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

      Hundekot

      Empfehlung der Gemeinde:
      Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

      Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

      • Gusental – gegenüber Spielplatz
      • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
      • Posthütte – bei Bäcker
      • Posthütte – Feuerwehr
      • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
      • Posthütte – Hattmannsdorf
      • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
      • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

      Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      ASZ Unterweitersdorf
      Untere Dorfstraße 30
      4213 Unterweitersdorf

      Telefon: +43 680 132 78 17

      Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

      Öffnungszeiten:

      Oktober bis März

      • Dienstag
        • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
      • Freitag
        • 13 bis 17 Uhr
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        • 9 bis 12 Uhr

      April bis September

      • Dienstag
        • 16 bis 18 Uhr
      • Freitag
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      Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeinde Unterweitersdorf
      Gusentalstraße 1 a
      4210 Unterweitersdorf

      Telefon: +43 723 563 01 40
      Fax: +43 723 563 014 13
      E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

      Parteienverkehr:

      • Montag
        • 7 bis 13 Uhr
        • 13:30 bis 17 Uhr
      • Dienstag und Mittwoch
        • 7 bis 13 Uhr
      • Donnerstag
        • 7 bis 13 Uhr 
        • 14 bis 18 Uhr
      • Freitag
        • 7 bis 12 Uhr

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      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
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      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

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        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

        erlaubt:

        • werktags (Montag bis Samstag)
          • bis 22 Uhr

        verboten:

        • Samstag 
          • ab 19 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

        erlaubt:

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          • bis 22 Uhr

        verboten:

        • Samstag
          • ab 19 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig 

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

        Hundekot

        Empfehlung der Gemeinde:
        Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

        Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

        • Gusental – gegenüber Spielplatz
        • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
        • Posthütte – bei Bäcker
        • Posthütte – Feuerwehr
        • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
        • Posthütte – Hattmannsdorf
        • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
        • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

        Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        ASZ Unterweitersdorf
        Untere Dorfstraße 30
        4213 Unterweitersdorf

        Telefon: +43 680 132 78 17

        Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

        Öffnungszeiten:

        Oktober bis März

        • Dienstag
          • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
        • Freitag
          • 13 bis 17 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr

        April bis September

        • Dienstag
          • 16 bis 18 Uhr
        • Freitag
          • 13 bis 17 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr

        Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeinde Unterweitersdorf
        Gusentalstraße 1 a
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        Telefon: +43 723 563 01 40
        Fax: +43 723 563 014 13
        E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

        Parteienverkehr:

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          • 7 bis 13 Uhr
          • 13:30 bis 17 Uhr
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          erlaubt:

          • werktags (Montag bis Samstag)
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          verboten:

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          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

          erlaubt:

          • werktags (Montag bis Samstag) 
            • bis 22 Uhr

          verboten:

          • Samstag
            • ab 19 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig 

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

          Hundekot

          Empfehlung der Gemeinde:
          Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

          Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

          • Gusental – gegenüber Spielplatz
          • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
          • Posthütte – bei Bäcker
          • Posthütte – Feuerwehr
          • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
          • Posthütte – Hattmannsdorf
          • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
          • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

          Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          ASZ Unterweitersdorf
          Untere Dorfstraße 30
          4213 Unterweitersdorf

          Telefon: +43 680 132 78 17

          Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

          Öffnungszeiten:

          Oktober bis März

          • Dienstag
            • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
          • Freitag
            • 13 bis 17 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          April bis September

          • Dienstag
            • 16 bis 18 Uhr
          • Freitag
            • 13 bis 17 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeinde Unterweitersdorf
          Gusentalstraße 1 a
          4210 Unterweitersdorf

          Telefon: +43 723 563 01 40
          Fax: +43 723 563 014 13
          E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

          Parteienverkehr:

          • Montag
            • 7 bis 13 Uhr
            • 13:30 bis 17 Uhr
          • Dienstag und Mittwoch
            • 7 bis 13 Uhr
          • Donnerstag
            • 7 bis 13 Uhr 
            • 14 bis 18 Uhr
          • Freitag
            • 7 bis 12 Uhr

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          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

            erlaubt:

            • werktags (Montag bis Samstag)
              • bis 22 Uhr

            verboten:

            • Samstag 
              • ab 19 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

            erlaubt:

            • werktags (Montag bis Samstag) 
              • bis 22 Uhr

            verboten:

            • Samstag
              • ab 19 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig 

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

            Hundekot

            Empfehlung der Gemeinde:
            Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

            Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

            • Gusental – gegenüber Spielplatz
            • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
            • Posthütte – bei Bäcker
            • Posthütte – Feuerwehr
            • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
            • Posthütte – Hattmannsdorf
            • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
            • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

            Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            ASZ Unterweitersdorf
            Untere Dorfstraße 30
            4213 Unterweitersdorf

            Telefon: +43 680 132 78 17

            Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

            Öffnungszeiten:

            Oktober bis März

            • Dienstag
              • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
            • Freitag
              • 13 bis 17 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

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            • Dienstag
              • 16 bis 18 Uhr
            • Freitag
              • 13 bis 17 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

            Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeinde Unterweitersdorf
            Gusentalstraße 1 a
            4210 Unterweitersdorf

            Telefon: +43 723 563 01 40
            Fax: +43 723 563 014 13
            E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

            Parteienverkehr:

            • Montag
              • 7 bis 13 Uhr
              • 13:30 bis 17 Uhr
            • Dienstag und Mittwoch
              • 7 bis 13 Uhr
            • Donnerstag
              • 7 bis 13 Uhr 
              • 14 bis 18 Uhr
            • Freitag
              • 7 bis 12 Uhr

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            Rechtsgrundlagen

            Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

              erlaubt:

              • werktags (Montag bis Samstag)
                • bis 22 Uhr

              verboten:

              • Samstag 
                • ab 19 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

              erlaubt:

              • werktags (Montag bis Samstag) 
                • bis 22 Uhr

              verboten:

              • Samstag
                • ab 19 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig 

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

              Hundekot

              Empfehlung der Gemeinde:
              Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

              Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

              • Gusental – gegenüber Spielplatz
              • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
              • Posthütte – bei Bäcker
              • Posthütte – Feuerwehr
              • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
              • Posthütte – Hattmannsdorf
              • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
              • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

              Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              ASZ Unterweitersdorf
              Untere Dorfstraße 30
              4213 Unterweitersdorf

              Telefon: +43 680 132 78 17

              Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

              Öffnungszeiten:

              Oktober bis März

              • Dienstag
                • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
              • Freitag
                • 13 bis 17 Uhr
              • Samstag
                • 9 bis 12 Uhr

              April bis September

              • Dienstag
                • 16 bis 18 Uhr
              • Freitag
                • 13 bis 17 Uhr
              • Samstag
                • 9 bis 12 Uhr

              Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Gemeinde Unterweitersdorf
              Gusentalstraße 1 a
              4210 Unterweitersdorf

              Telefon: +43 723 563 01 40
              Fax: +43 723 563 014 13
              E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

              Parteienverkehr:

              • Montag
                • 7 bis 13 Uhr
                • 13:30 bis 17 Uhr
              • Dienstag und Mittwoch
                • 7 bis 13 Uhr
              • Donnerstag
                • 7 bis 13 Uhr 
                • 14 bis 18 Uhr
              • Freitag
                • 7 bis 12 Uhr

              Homepage

              Rechtsgrundlagen

              Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                erlaubt:

                • werktags (Montag bis Samstag)
                  • bis 22 Uhr

                verboten:

                • Samstag 
                  • ab 19 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                erlaubt:

                • werktags (Montag bis Samstag) 
                  • bis 22 Uhr

                verboten:

                • Samstag
                  • ab 19 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig 

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                Hundekot

                Empfehlung der Gemeinde:
                Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                • Gusental – gegenüber Spielplatz
                • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                • Posthütte – bei Bäcker
                • Posthütte – Feuerwehr
                • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                • Posthütte – Hattmannsdorf
                • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                ASZ Unterweitersdorf
                Untere Dorfstraße 30
                4213 Unterweitersdorf

                Telefon: +43 680 132 78 17

                Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                Öffnungszeiten:

                Oktober bis März

                • Dienstag
                  • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                • Freitag
                  • 13 bis 17 Uhr
                • Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr

                April bis September

                • Dienstag
                  • 16 bis 18 Uhr
                • Freitag
                  • 13 bis 17 Uhr
                • Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr

                Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Gemeinde Unterweitersdorf
                Gusentalstraße 1 a
                4210 Unterweitersdorf

                Telefon: +43 723 563 01 40
                Fax: +43 723 563 014 13
                E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                Parteienverkehr:

                • Montag
                  • 7 bis 13 Uhr
                  • 13:30 bis 17 Uhr
                • Dienstag und Mittwoch
                  • 7 bis 13 Uhr
                • Donnerstag
                  • 7 bis 13 Uhr 
                  • 14 bis 18 Uhr
                • Freitag
                  • 7 bis 12 Uhr

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                Rechtsgrundlagen

                Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                  erlaubt:

                  • werktags (Montag bis Samstag)
                    • bis 22 Uhr

                  verboten:

                  • Samstag 
                    • ab 19 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                  erlaubt:

                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                    • bis 22 Uhr

                  verboten:

                  • Samstag
                    • ab 19 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig 

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                  Hundekot

                  Empfehlung der Gemeinde:
                  Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                  Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                  • Gusental – gegenüber Spielplatz
                  • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                  • Posthütte – bei Bäcker
                  • Posthütte – Feuerwehr
                  • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                  • Posthütte – Hattmannsdorf
                  • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                  • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                  Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  ASZ Unterweitersdorf
                  Untere Dorfstraße 30
                  4213 Unterweitersdorf

                  Telefon: +43 680 132 78 17

                  Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                  Öffnungszeiten:

                  Oktober bis März

                  • Dienstag
                    • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                  • Freitag
                    • 13 bis 17 Uhr
                  • Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr

                  April bis September

                  • Dienstag
                    • 16 bis 18 Uhr
                  • Freitag
                    • 13 bis 17 Uhr
                  • Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr

                  Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Gemeinde Unterweitersdorf
                  Gusentalstraße 1 a
                  4210 Unterweitersdorf

                  Telefon: +43 723 563 01 40
                  Fax: +43 723 563 014 13
                  E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                  Parteienverkehr:

                  • Montag
                    • 7 bis 13 Uhr
                    • 13:30 bis 17 Uhr
                  • Dienstag und Mittwoch
                    • 7 bis 13 Uhr
                  • Donnerstag
                    • 7 bis 13 Uhr 
                    • 14 bis 18 Uhr
                  • Freitag
                    • 7 bis 12 Uhr

                  Homepage

                  Rechtsgrundlagen

                  Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                    erlaubt:

                    • werktags (Montag bis Samstag)
                      • bis 22 Uhr

                    verboten:

                    • Samstag 
                      • ab 19 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                    erlaubt:

                    • werktags (Montag bis Samstag) 
                      • bis 22 Uhr

                    verboten:

                    • Samstag
                      • ab 19 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig 

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                    Hundekot

                    Empfehlung der Gemeinde:
                    Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                    Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                    • Gusental – gegenüber Spielplatz
                    • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                    • Posthütte – bei Bäcker
                    • Posthütte – Feuerwehr
                    • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                    • Posthütte – Hattmannsdorf
                    • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                    • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                    Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    ASZ Unterweitersdorf
                    Untere Dorfstraße 30
                    4213 Unterweitersdorf

                    Telefon: +43 680 132 78 17

                    Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                    Öffnungszeiten:

                    Oktober bis März

                    • Dienstag
                      • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                    • Freitag
                      • 13 bis 17 Uhr
                    • Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr

                    April bis September

                    • Dienstag
                      • 16 bis 18 Uhr
                    • Freitag
                      • 13 bis 17 Uhr
                    • Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr

                    Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Gemeinde Unterweitersdorf
                    Gusentalstraße 1 a
                    4210 Unterweitersdorf

                    Telefon: +43 723 563 01 40
                    Fax: +43 723 563 014 13
                    E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                    Parteienverkehr:

                    • Montag
                      • 7 bis 13 Uhr
                      • 13:30 bis 17 Uhr
                    • Dienstag und Mittwoch
                      • 7 bis 13 Uhr
                    • Donnerstag
                      • 7 bis 13 Uhr 
                      • 14 bis 18 Uhr
                    • Freitag
                      • 7 bis 12 Uhr

                    Homepage

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                    Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                      erlaubt:

                      • werktags (Montag bis Samstag)
                        • bis 22 Uhr

                      verboten:

                      • Samstag 
                        • ab 19 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                      erlaubt:

                      • werktags (Montag bis Samstag) 
                        • bis 22 Uhr

                      verboten:

                      • Samstag
                        • ab 19 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig 

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                      Hundekot

                      Empfehlung der Gemeinde:
                      Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                      Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                      • Gusental – gegenüber Spielplatz
                      • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                      • Posthütte – bei Bäcker
                      • Posthütte – Feuerwehr
                      • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                      • Posthütte – Hattmannsdorf
                      • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                      • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                      Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      ASZ Unterweitersdorf
                      Untere Dorfstraße 30
                      4213 Unterweitersdorf

                      Telefon: +43 680 132 78 17

                      Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                      Öffnungszeiten:

                      Oktober bis März

                      • Dienstag
                        • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                      • Freitag
                        • 13 bis 17 Uhr
                      • Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr

                      April bis September

                      • Dienstag
                        • 16 bis 18 Uhr
                      • Freitag
                        • 13 bis 17 Uhr
                      • Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr

                      Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Gemeinde Unterweitersdorf
                      Gusentalstraße 1 a
                      4210 Unterweitersdorf

                      Telefon: +43 723 563 01 40
                      Fax: +43 723 563 014 13
                      E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                      Parteienverkehr:

                      • Montag
                        • 7 bis 13 Uhr
                        • 13:30 bis 17 Uhr
                      • Dienstag und Mittwoch
                        • 7 bis 13 Uhr
                      • Donnerstag
                        • 7 bis 13 Uhr 
                        • 14 bis 18 Uhr
                      • Freitag
                        • 7 bis 12 Uhr

                      Homepage

                      Rechtsgrundlagen

                      Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                        erlaubt:

                        • werktags (Montag bis Samstag)
                          • bis 22 Uhr

                        verboten:

                        • Samstag 
                          • ab 19 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                        erlaubt:

                        • werktags (Montag bis Samstag) 
                          • bis 22 Uhr

                        verboten:

                        • Samstag
                          • ab 19 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig 

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                        Hundekot

                        Empfehlung der Gemeinde:
                        Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                        Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                        • Gusental – gegenüber Spielplatz
                        • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                        • Posthütte – bei Bäcker
                        • Posthütte – Feuerwehr
                        • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                        • Posthütte – Hattmannsdorf
                        • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                        • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                        Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        ASZ Unterweitersdorf
                        Untere Dorfstraße 30
                        4213 Unterweitersdorf

                        Telefon: +43 680 132 78 17

                        Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                        Öffnungszeiten:

                        Oktober bis März

                        • Dienstag
                          • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                        • Freitag
                          • 13 bis 17 Uhr
                        • Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr

                        April bis September

                        • Dienstag
                          • 16 bis 18 Uhr
                        • Freitag
                          • 13 bis 17 Uhr
                        • Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr

                        Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Gemeinde Unterweitersdorf
                        Gusentalstraße 1 a
                        4210 Unterweitersdorf

                        Telefon: +43 723 563 01 40
                        Fax: +43 723 563 014 13
                        E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                        Parteienverkehr:

                        • Montag
                          • 7 bis 13 Uhr
                          • 13:30 bis 17 Uhr
                        • Dienstag und Mittwoch
                          • 7 bis 13 Uhr
                        • Donnerstag
                          • 7 bis 13 Uhr 
                          • 14 bis 18 Uhr
                        • Freitag
                          • 7 bis 12 Uhr

                        Homepage

                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                          erlaubt:

                          • werktags (Montag bis Samstag)
                            • bis 22 Uhr

                          verboten:

                          • Samstag 
                            • ab 19 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                          erlaubt:

                          • werktags (Montag bis Samstag) 
                            • bis 22 Uhr

                          verboten:

                          • Samstag
                            • ab 19 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig 

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                          Hundekot

                          Empfehlung der Gemeinde:
                          Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                          Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                          • Gusental – gegenüber Spielplatz
                          • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                          • Posthütte – bei Bäcker
                          • Posthütte – Feuerwehr
                          • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                          • Posthütte – Hattmannsdorf
                          • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                          • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                          Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          ASZ Unterweitersdorf
                          Untere Dorfstraße 30
                          4213 Unterweitersdorf

                          Telefon: +43 680 132 78 17

                          Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                          Öffnungszeiten:

                          Oktober bis März

                          • Dienstag
                            • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                          • Freitag
                            • 13 bis 17 Uhr
                          • Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr

                          April bis September

                          • Dienstag
                            • 16 bis 18 Uhr
                          • Freitag
                            • 13 bis 17 Uhr
                          • Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr

                          Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Gemeinde Unterweitersdorf
                          Gusentalstraße 1 a
                          4210 Unterweitersdorf

                          Telefon: +43 723 563 01 40
                          Fax: +43 723 563 014 13
                          E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                          Parteienverkehr:

                          • Montag
                            • 7 bis 13 Uhr
                            • 13:30 bis 17 Uhr
                          • Dienstag und Mittwoch
                            • 7 bis 13 Uhr
                          • Donnerstag
                            • 7 bis 13 Uhr 
                            • 14 bis 18 Uhr
                          • Freitag
                            • 7 bis 12 Uhr

                          Homepage

                          Rechtsgrundlagen

                          Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                            erlaubt:

                            • werktags (Montag bis Samstag)
                              • bis 22 Uhr

                            verboten:

                            • Samstag 
                              • ab 19 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                            erlaubt:

                            • werktags (Montag bis Samstag) 
                              • bis 22 Uhr

                            verboten:

                            • Samstag
                              • ab 19 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig 

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                            Hundekot

                            Empfehlung der Gemeinde:
                            Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                            Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                            • Gusental – gegenüber Spielplatz
                            • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                            • Posthütte – bei Bäcker
                            • Posthütte – Feuerwehr
                            • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                            • Posthütte – Hattmannsdorf
                            • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                            • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                            Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            ASZ Unterweitersdorf
                            Untere Dorfstraße 30
                            4213 Unterweitersdorf

                            Telefon: +43 680 132 78 17

                            Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                            Öffnungszeiten:

                            Oktober bis März

                            • Dienstag
                              • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                            • Freitag
                              • 13 bis 17 Uhr
                            • Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr

                            April bis September

                            • Dienstag
                              • 16 bis 18 Uhr
                            • Freitag
                              • 13 bis 17 Uhr
                            • Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr

                            Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Gemeinde Unterweitersdorf
                            Gusentalstraße 1 a
                            4210 Unterweitersdorf

                            Telefon: +43 723 563 01 40
                            Fax: +43 723 563 014 13
                            E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                            Parteienverkehr:

                            • Montag
                              • 7 bis 13 Uhr
                              • 13:30 bis 17 Uhr
                            • Dienstag und Mittwoch
                              • 7 bis 13 Uhr
                            • Donnerstag
                              • 7 bis 13 Uhr 
                              • 14 bis 18 Uhr
                            • Freitag
                              • 7 bis 12 Uhr

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                            Rechtsgrundlagen

                            Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                              erlaubt:

                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                • bis 22 Uhr

                              verboten:

                              • Samstag 
                                • ab 19 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                              erlaubt:

                              • werktags (Montag bis Samstag) 
                                • bis 22 Uhr

                              verboten:

                              • Samstag
                                • ab 19 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig 

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                              Hundekot

                              Empfehlung der Gemeinde:
                              Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                              Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                              • Gusental – gegenüber Spielplatz
                              • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                              • Posthütte – bei Bäcker
                              • Posthütte – Feuerwehr
                              • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                              • Posthütte – Hattmannsdorf
                              • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                              • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                              Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              ASZ Unterweitersdorf
                              Untere Dorfstraße 30
                              4213 Unterweitersdorf

                              Telefon: +43 680 132 78 17

                              Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                              Öffnungszeiten:

                              Oktober bis März

                              • Dienstag
                                • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                              • Freitag
                                • 13 bis 17 Uhr
                              • Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr

                              April bis September

                              • Dienstag
                                • 16 bis 18 Uhr
                              • Freitag
                                • 13 bis 17 Uhr
                              • Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr

                              Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Gemeinde Unterweitersdorf
                              Gusentalstraße 1 a
                              4210 Unterweitersdorf

                              Telefon: +43 723 563 01 40
                              Fax: +43 723 563 014 13
                              E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                              Parteienverkehr:

                              • Montag
                                • 7 bis 13 Uhr
                                • 13:30 bis 17 Uhr
                              • Dienstag und Mittwoch
                                • 7 bis 13 Uhr
                              • Donnerstag
                                • 7 bis 13 Uhr 
                                • 14 bis 18 Uhr
                              • Freitag
                                • 7 bis 12 Uhr

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                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                erlaubt:

                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                  • bis 22 Uhr

                                verboten:

                                • Samstag 
                                  • ab 19 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                erlaubt:

                                • werktags (Montag bis Samstag) 
                                  • bis 22 Uhr

                                verboten:

                                • Samstag
                                  • ab 19 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig 

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                Hundekot

                                Empfehlung der Gemeinde:
                                Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                • Posthütte – bei Bäcker
                                • Posthütte – Feuerwehr
                                • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                • Posthütte – Hattmannsdorf
                                • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                ASZ Unterweitersdorf
                                Untere Dorfstraße 30
                                4213 Unterweitersdorf

                                Telefon: +43 680 132 78 17

                                Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                Öffnungszeiten:

                                Oktober bis März

                                • Dienstag
                                  • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                • Freitag
                                  • 13 bis 17 Uhr
                                • Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr

                                April bis September

                                • Dienstag
                                  • 16 bis 18 Uhr
                                • Freitag
                                  • 13 bis 17 Uhr
                                • Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr

                                Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Gemeinde Unterweitersdorf
                                Gusentalstraße 1 a
                                4210 Unterweitersdorf

                                Telefon: +43 723 563 01 40
                                Fax: +43 723 563 014 13
                                E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                Parteienverkehr:

                                • Montag
                                  • 7 bis 13 Uhr
                                  • 13:30 bis 17 Uhr
                                • Dienstag und Mittwoch
                                  • 7 bis 13 Uhr
                                • Donnerstag
                                  • 7 bis 13 Uhr 
                                  • 14 bis 18 Uhr
                                • Freitag
                                  • 7 bis 12 Uhr

                                Homepage

                                Rechtsgrundlagen

                                Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                  erlaubt:

                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                    • bis 22 Uhr

                                  verboten:

                                  • Samstag 
                                    • ab 19 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                  erlaubt:

                                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                                    • bis 22 Uhr

                                  verboten:

                                  • Samstag
                                    • ab 19 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig 

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                  Hundekot

                                  Empfehlung der Gemeinde:
                                  Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                  Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                  • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                  • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                  • Posthütte – bei Bäcker
                                  • Posthütte – Feuerwehr
                                  • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                  • Posthütte – Hattmannsdorf
                                  • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                  • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                  Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  ASZ Unterweitersdorf
                                  Untere Dorfstraße 30
                                  4213 Unterweitersdorf

                                  Telefon: +43 680 132 78 17

                                  Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                  Öffnungszeiten:

                                  Oktober bis März

                                  • Dienstag
                                    • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                  • Freitag
                                    • 13 bis 17 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr

                                  April bis September

                                  • Dienstag
                                    • 16 bis 18 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 13 bis 17 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr

                                  Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Gemeinde Unterweitersdorf
                                  Gusentalstraße 1 a
                                  4210 Unterweitersdorf

                                  Telefon: +43 723 563 01 40
                                  Fax: +43 723 563 014 13
                                  E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                  Parteienverkehr:

                                  • Montag
                                    • 7 bis 13 Uhr
                                    • 13:30 bis 17 Uhr
                                  • Dienstag und Mittwoch
                                    • 7 bis 13 Uhr
                                  • Donnerstag
                                    • 7 bis 13 Uhr 
                                    • 14 bis 18 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 7 bis 12 Uhr

                                  Homepage

                                  Rechtsgrundlagen

                                  Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                    erlaubt:

                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                      • bis 22 Uhr

                                    verboten:

                                    • Samstag 
                                      • ab 19 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                    erlaubt:

                                    • werktags (Montag bis Samstag) 
                                      • bis 22 Uhr

                                    verboten:

                                    • Samstag
                                      • ab 19 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig 

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                    Hundekot

                                    Empfehlung der Gemeinde:
                                    Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                    Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                    • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                    • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                    • Posthütte – bei Bäcker
                                    • Posthütte – Feuerwehr
                                    • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                    • Posthütte – Hattmannsdorf
                                    • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                    • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                    Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    ASZ Unterweitersdorf
                                    Untere Dorfstraße 30
                                    4213 Unterweitersdorf

                                    Telefon: +43 680 132 78 17

                                    Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                    Öffnungszeiten:

                                    Oktober bis März

                                    • Dienstag
                                      • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                    • Freitag
                                      • 13 bis 17 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr

                                    April bis September

                                    • Dienstag
                                      • 16 bis 18 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 13 bis 17 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr

                                    Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Gemeinde Unterweitersdorf
                                    Gusentalstraße 1 a
                                    4210 Unterweitersdorf

                                    Telefon: +43 723 563 01 40
                                    Fax: +43 723 563 014 13
                                    E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                    Parteienverkehr:

                                    • Montag
                                      • 7 bis 13 Uhr
                                      • 13:30 bis 17 Uhr
                                    • Dienstag und Mittwoch
                                      • 7 bis 13 Uhr
                                    • Donnerstag
                                      • 7 bis 13 Uhr 
                                      • 14 bis 18 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 7 bis 12 Uhr

                                    Homepage

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                      erlaubt:

                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                        • bis 22 Uhr

                                      verboten:

                                      • Samstag 
                                        • ab 19 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                      erlaubt:

                                      • werktags (Montag bis Samstag) 
                                        • bis 22 Uhr

                                      verboten:

                                      • Samstag
                                        • ab 19 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig 

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                      Hundekot

                                      Empfehlung der Gemeinde:
                                      Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                      Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                      • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                      • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                      • Posthütte – bei Bäcker
                                      • Posthütte – Feuerwehr
                                      • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                      • Posthütte – Hattmannsdorf
                                      • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                      • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                      Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      ASZ Unterweitersdorf
                                      Untere Dorfstraße 30
                                      4213 Unterweitersdorf

                                      Telefon: +43 680 132 78 17

                                      Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                      Öffnungszeiten:

                                      Oktober bis März

                                      • Dienstag
                                        • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                      • Freitag
                                        • 13 bis 17 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr

                                      April bis September

                                      • Dienstag
                                        • 16 bis 18 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 13 bis 17 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr

                                      Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Gemeinde Unterweitersdorf
                                      Gusentalstraße 1 a
                                      4210 Unterweitersdorf

                                      Telefon: +43 723 563 01 40
                                      Fax: +43 723 563 014 13
                                      E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                      Parteienverkehr:

                                      • Montag
                                        • 7 bis 13 Uhr
                                        • 13:30 bis 17 Uhr
                                      • Dienstag und Mittwoch
                                        • 7 bis 13 Uhr
                                      • Donnerstag
                                        • 7 bis 13 Uhr 
                                        • 14 bis 18 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 7 bis 12 Uhr

                                      Homepage

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                        erlaubt:

                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                          • bis 22 Uhr

                                        verboten:

                                        • Samstag 
                                          • ab 19 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                        erlaubt:

                                        • werktags (Montag bis Samstag) 
                                          • bis 22 Uhr

                                        verboten:

                                        • Samstag
                                          • ab 19 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig 

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                        Hundekot

                                        Empfehlung der Gemeinde:
                                        Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                        Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                        • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                        • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                        • Posthütte – bei Bäcker
                                        • Posthütte – Feuerwehr
                                        • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                        • Posthütte – Hattmannsdorf
                                        • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                        • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                        Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        ASZ Unterweitersdorf
                                        Untere Dorfstraße 30
                                        4213 Unterweitersdorf

                                        Telefon: +43 680 132 78 17

                                        Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                        Öffnungszeiten:

                                        Oktober bis März

                                        • Dienstag
                                          • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                        • Freitag
                                          • 13 bis 17 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr

                                        April bis September

                                        • Dienstag
                                          • 16 bis 18 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 13 bis 17 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr

                                        Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Gemeinde Unterweitersdorf
                                        Gusentalstraße 1 a
                                        4210 Unterweitersdorf

                                        Telefon: +43 723 563 01 40
                                        Fax: +43 723 563 014 13
                                        E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                        Parteienverkehr:

                                        • Montag
                                          • 7 bis 13 Uhr
                                          • 13:30 bis 17 Uhr
                                        • Dienstag und Mittwoch
                                          • 7 bis 13 Uhr
                                        • Donnerstag
                                          • 7 bis 13 Uhr 
                                          • 14 bis 18 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 7 bis 12 Uhr

                                        Homepage

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                          erlaubt:

                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                            • bis 22 Uhr

                                          verboten:

                                          • Samstag 
                                            • ab 19 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                          erlaubt:

                                          • werktags (Montag bis Samstag) 
                                            • bis 22 Uhr

                                          verboten:

                                          • Samstag
                                            • ab 19 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig 

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                          Hundekot

                                          Empfehlung der Gemeinde:
                                          Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                          Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                          • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                          • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                          • Posthütte – bei Bäcker
                                          • Posthütte – Feuerwehr
                                          • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                          • Posthütte – Hattmannsdorf
                                          • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                          • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                          Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          ASZ Unterweitersdorf
                                          Untere Dorfstraße 30
                                          4213 Unterweitersdorf

                                          Telefon: +43 680 132 78 17

                                          Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                          Öffnungszeiten:

                                          Oktober bis März

                                          • Dienstag
                                            • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                          • Freitag
                                            • 13 bis 17 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr

                                          April bis September

                                          • Dienstag
                                            • 16 bis 18 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 13 bis 17 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr

                                          Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Gemeinde Unterweitersdorf
                                          Gusentalstraße 1 a
                                          4210 Unterweitersdorf

                                          Telefon: +43 723 563 01 40
                                          Fax: +43 723 563 014 13
                                          E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                          Parteienverkehr:

                                          • Montag
                                            • 7 bis 13 Uhr
                                            • 13:30 bis 17 Uhr
                                          • Dienstag und Mittwoch
                                            • 7 bis 13 Uhr
                                          • Donnerstag
                                            • 7 bis 13 Uhr 
                                            • 14 bis 18 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 7 bis 12 Uhr

                                          Homepage

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                            erlaubt:

                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                              • bis 22 Uhr

                                            verboten:

                                            • Samstag 
                                              • ab 19 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                            erlaubt:

                                            • werktags (Montag bis Samstag) 
                                              • bis 22 Uhr

                                            verboten:

                                            • Samstag
                                              • ab 19 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig 

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                            Hundekot

                                            Empfehlung der Gemeinde:
                                            Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                            Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                            • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                            • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                            • Posthütte – bei Bäcker
                                            • Posthütte – Feuerwehr
                                            • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                            • Posthütte – Hattmannsdorf
                                            • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                            • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                            Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            ASZ Unterweitersdorf
                                            Untere Dorfstraße 30
                                            4213 Unterweitersdorf

                                            Telefon: +43 680 132 78 17

                                            Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                            Öffnungszeiten:

                                            Oktober bis März

                                            • Dienstag
                                              • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                            • Freitag
                                              • 13 bis 17 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr

                                            April bis September

                                            • Dienstag
                                              • 16 bis 18 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 13 bis 17 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr

                                            Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Gemeinde Unterweitersdorf
                                            Gusentalstraße 1 a
                                            4210 Unterweitersdorf

                                            Telefon: +43 723 563 01 40
                                            Fax: +43 723 563 014 13
                                            E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                            Parteienverkehr:

                                            • Montag
                                              • 7 bis 13 Uhr
                                              • 13:30 bis 17 Uhr
                                            • Dienstag und Mittwoch
                                              • 7 bis 13 Uhr
                                            • Donnerstag
                                              • 7 bis 13 Uhr 
                                              • 14 bis 18 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 7 bis 12 Uhr

                                            Homepage

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                              erlaubt:

                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                • bis 22 Uhr

                                              verboten:

                                              • Samstag 
                                                • ab 19 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                              erlaubt:

                                              • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                • bis 22 Uhr

                                              verboten:

                                              • Samstag
                                                • ab 19 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig 

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                              Hundekot

                                              Empfehlung der Gemeinde:
                                              Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                              Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                              • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                              • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                              • Posthütte – bei Bäcker
                                              • Posthütte – Feuerwehr
                                              • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                              • Posthütte – Hattmannsdorf
                                              • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                              • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                              Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              ASZ Unterweitersdorf
                                              Untere Dorfstraße 30
                                              4213 Unterweitersdorf

                                              Telefon: +43 680 132 78 17

                                              Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                              Öffnungszeiten:

                                              Oktober bis März

                                              • Dienstag
                                                • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                              • Freitag
                                                • 13 bis 17 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr

                                              April bis September

                                              • Dienstag
                                                • 16 bis 18 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 13 bis 17 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr

                                              Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Gemeinde Unterweitersdorf
                                              Gusentalstraße 1 a
                                              4210 Unterweitersdorf

                                              Telefon: +43 723 563 01 40
                                              Fax: +43 723 563 014 13
                                              E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                              Parteienverkehr:

                                              • Montag
                                                • 7 bis 13 Uhr
                                                • 13:30 bis 17 Uhr
                                              • Dienstag und Mittwoch
                                                • 7 bis 13 Uhr
                                              • Donnerstag
                                                • 7 bis 13 Uhr 
                                                • 14 bis 18 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 7 bis 12 Uhr

                                              Homepage

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                erlaubt:

                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                  • bis 22 Uhr

                                                verboten:

                                                • Samstag 
                                                  • ab 19 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                erlaubt:

                                                • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                  • bis 22 Uhr

                                                verboten:

                                                • Samstag
                                                  • ab 19 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig 

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                Hundekot

                                                Empfehlung der Gemeinde:
                                                Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                • Posthütte – bei Bäcker
                                                • Posthütte – Feuerwehr
                                                • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                ASZ Unterweitersdorf
                                                Untere Dorfstraße 30
                                                4213 Unterweitersdorf

                                                Telefon: +43 680 132 78 17

                                                Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                Öffnungszeiten:

                                                Oktober bis März

                                                • Dienstag
                                                  • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                • Freitag
                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                April bis September

                                                • Dienstag
                                                  • 16 bis 18 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Gemeinde Unterweitersdorf
                                                Gusentalstraße 1 a
                                                4210 Unterweitersdorf

                                                Telefon: +43 723 563 01 40
                                                Fax: +43 723 563 014 13
                                                E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                Parteienverkehr:

                                                • Montag
                                                  • 7 bis 13 Uhr
                                                  • 13:30 bis 17 Uhr
                                                • Dienstag und Mittwoch
                                                  • 7 bis 13 Uhr
                                                • Donnerstag
                                                  • 7 bis 13 Uhr 
                                                  • 14 bis 18 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 7 bis 12 Uhr

                                                Homepage

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                  erlaubt:

                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                    • bis 22 Uhr

                                                  verboten:

                                                  • Samstag 
                                                    • ab 19 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                  erlaubt:

                                                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                    • bis 22 Uhr

                                                  verboten:

                                                  • Samstag
                                                    • ab 19 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig 

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Hundekot

                                                  Empfehlung der Gemeinde:
                                                  Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                  Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                  • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                  • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                  • Posthütte – bei Bäcker
                                                  • Posthütte – Feuerwehr
                                                  • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                  • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                  • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                  • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                  Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  ASZ Unterweitersdorf
                                                  Untere Dorfstraße 30
                                                  4213 Unterweitersdorf

                                                  Telefon: +43 680 132 78 17

                                                  Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  Oktober bis März

                                                  • Dienstag
                                                    • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                  • Freitag
                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                  April bis September

                                                  • Dienstag
                                                    • 16 bis 18 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                  Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Gemeinde Unterweitersdorf
                                                  Gusentalstraße 1 a
                                                  4210 Unterweitersdorf

                                                  Telefon: +43 723 563 01 40
                                                  Fax: +43 723 563 014 13
                                                  E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                  Parteienverkehr:

                                                  • Montag
                                                    • 7 bis 13 Uhr
                                                    • 13:30 bis 17 Uhr
                                                  • Dienstag und Mittwoch
                                                    • 7 bis 13 Uhr
                                                  • Donnerstag
                                                    • 7 bis 13 Uhr 
                                                    • 14 bis 18 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 7 bis 12 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                    erlaubt:

                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                      • bis 22 Uhr

                                                    verboten:

                                                    • Samstag 
                                                      • ab 19 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                    erlaubt:

                                                    • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                      • bis 22 Uhr

                                                    verboten:

                                                    • Samstag
                                                      • ab 19 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig 

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Hundekot

                                                    Empfehlung der Gemeinde:
                                                    Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                    Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                    • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                    • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                    • Posthütte – bei Bäcker
                                                    • Posthütte – Feuerwehr
                                                    • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                    • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                    • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                    • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                    Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    ASZ Unterweitersdorf
                                                    Untere Dorfstraße 30
                                                    4213 Unterweitersdorf

                                                    Telefon: +43 680 132 78 17

                                                    Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    Oktober bis März

                                                    • Dienstag
                                                      • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                    • Freitag
                                                      • 13 bis 17 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr

                                                    April bis September

                                                    • Dienstag
                                                      • 16 bis 18 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 13 bis 17 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr

                                                    Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Gemeinde Unterweitersdorf
                                                    Gusentalstraße 1 a
                                                    4210 Unterweitersdorf

                                                    Telefon: +43 723 563 01 40
                                                    Fax: +43 723 563 014 13
                                                    E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                    Parteienverkehr:

                                                    • Montag
                                                      • 7 bis 13 Uhr
                                                      • 13:30 bis 17 Uhr
                                                    • Dienstag und Mittwoch
                                                      • 7 bis 13 Uhr
                                                    • Donnerstag
                                                      • 7 bis 13 Uhr 
                                                      • 14 bis 18 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 7 bis 12 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                      erlaubt:

                                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                                        • bis 22 Uhr

                                                      verboten:

                                                      • Samstag 
                                                        • ab 19 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                      erlaubt:

                                                      • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                        • bis 22 Uhr

                                                      verboten:

                                                      • Samstag
                                                        • ab 19 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig 

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Hundekot

                                                      Empfehlung der Gemeinde:
                                                      Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                      Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                      • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                      • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                      • Posthütte – bei Bäcker
                                                      • Posthütte – Feuerwehr
                                                      • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                      • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                      • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                      • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                      Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      ASZ Unterweitersdorf
                                                      Untere Dorfstraße 30
                                                      4213 Unterweitersdorf

                                                      Telefon: +43 680 132 78 17

                                                      Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      Oktober bis März

                                                      • Dienstag
                                                        • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                      • Freitag
                                                        • 13 bis 17 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr

                                                      April bis September

                                                      • Dienstag
                                                        • 16 bis 18 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 13 bis 17 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr

                                                      Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Gemeinde Unterweitersdorf
                                                      Gusentalstraße 1 a
                                                      4210 Unterweitersdorf

                                                      Telefon: +43 723 563 01 40
                                                      Fax: +43 723 563 014 13
                                                      E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                      Parteienverkehr:

                                                      • Montag
                                                        • 7 bis 13 Uhr
                                                        • 13:30 bis 17 Uhr
                                                      • Dienstag und Mittwoch
                                                        • 7 bis 13 Uhr
                                                      • Donnerstag
                                                        • 7 bis 13 Uhr 
                                                        • 14 bis 18 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 7 bis 12 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                        erlaubt:

                                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                                          • bis 22 Uhr

                                                        verboten:

                                                        • Samstag 
                                                          • ab 19 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                        erlaubt:

                                                        • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                          • bis 22 Uhr

                                                        verboten:

                                                        • Samstag
                                                          • ab 19 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig 

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Hundekot

                                                        Empfehlung der Gemeinde:
                                                        Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                        Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                        • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                        • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                        • Posthütte – bei Bäcker
                                                        • Posthütte – Feuerwehr
                                                        • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                        • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                        • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                        • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                        Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        ASZ Unterweitersdorf
                                                        Untere Dorfstraße 30
                                                        4213 Unterweitersdorf

                                                        Telefon: +43 680 132 78 17

                                                        Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        Oktober bis März

                                                        • Dienstag
                                                          • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                        • Freitag
                                                          • 13 bis 17 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr

                                                        April bis September

                                                        • Dienstag
                                                          • 16 bis 18 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 13 bis 17 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr

                                                        Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Gemeinde Unterweitersdorf
                                                        Gusentalstraße 1 a
                                                        4210 Unterweitersdorf

                                                        Telefon: +43 723 563 01 40
                                                        Fax: +43 723 563 014 13
                                                        E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                        Parteienverkehr:

                                                        • Montag
                                                          • 7 bis 13 Uhr
                                                          • 13:30 bis 17 Uhr
                                                        • Dienstag und Mittwoch
                                                          • 7 bis 13 Uhr
                                                        • Donnerstag
                                                          • 7 bis 13 Uhr 
                                                          • 14 bis 18 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 7 bis 12 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                          erlaubt:

                                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                                            • bis 22 Uhr

                                                          verboten:

                                                          • Samstag 
                                                            • ab 19 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                          erlaubt:

                                                          • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                            • bis 22 Uhr

                                                          verboten:

                                                          • Samstag
                                                            • ab 19 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig 

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Hundekot

                                                          Empfehlung der Gemeinde:
                                                          Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                          Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                          • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                          • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                          • Posthütte – bei Bäcker
                                                          • Posthütte – Feuerwehr
                                                          • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                          • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                          • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                          • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                          Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          ASZ Unterweitersdorf
                                                          Untere Dorfstraße 30
                                                          4213 Unterweitersdorf

                                                          Telefon: +43 680 132 78 17

                                                          Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          Oktober bis März

                                                          • Dienstag
                                                            • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                          • Freitag
                                                            • 13 bis 17 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr

                                                          April bis September

                                                          • Dienstag
                                                            • 16 bis 18 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 13 bis 17 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr

                                                          Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Gemeinde Unterweitersdorf
                                                          Gusentalstraße 1 a
                                                          4210 Unterweitersdorf

                                                          Telefon: +43 723 563 01 40
                                                          Fax: +43 723 563 014 13
                                                          E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                          Parteienverkehr:

                                                          • Montag
                                                            • 7 bis 13 Uhr
                                                            • 13:30 bis 17 Uhr
                                                          • Dienstag und Mittwoch
                                                            • 7 bis 13 Uhr
                                                          • Donnerstag
                                                            • 7 bis 13 Uhr 
                                                            • 14 bis 18 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 7 bis 12 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                            erlaubt:

                                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                                              • bis 22 Uhr

                                                            verboten:

                                                            • Samstag 
                                                              • ab 19 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                            erlaubt:

                                                            • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                              • bis 22 Uhr

                                                            verboten:

                                                            • Samstag
                                                              • ab 19 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig 

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Hundekot

                                                            Empfehlung der Gemeinde:
                                                            Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                            Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                            • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                            • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                            • Posthütte – bei Bäcker
                                                            • Posthütte – Feuerwehr
                                                            • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                            • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                            • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                            • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                            Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            ASZ Unterweitersdorf
                                                            Untere Dorfstraße 30
                                                            4213 Unterweitersdorf

                                                            Telefon: +43 680 132 78 17

                                                            Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            Oktober bis März

                                                            • Dienstag
                                                              • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                            • Freitag
                                                              • 13 bis 17 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr

                                                            April bis September

                                                            • Dienstag
                                                              • 16 bis 18 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 13 bis 17 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr

                                                            Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Gemeinde Unterweitersdorf
                                                            Gusentalstraße 1 a
                                                            4210 Unterweitersdorf

                                                            Telefon: +43 723 563 01 40
                                                            Fax: +43 723 563 014 13
                                                            E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                            Parteienverkehr:

                                                            • Montag
                                                              • 7 bis 13 Uhr
                                                              • 13:30 bis 17 Uhr
                                                            • Dienstag und Mittwoch
                                                              • 7 bis 13 Uhr
                                                            • Donnerstag
                                                              • 7 bis 13 Uhr 
                                                              • 14 bis 18 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 7 bis 12 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                              erlaubt:

                                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                • bis 22 Uhr

                                                              verboten:

                                                              • Samstag 
                                                                • ab 19 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                              erlaubt:

                                                              • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                                • bis 22 Uhr

                                                              verboten:

                                                              • Samstag
                                                                • ab 19 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig 

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Hundekot

                                                              Empfehlung der Gemeinde:
                                                              Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                              Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                              • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                              • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                              • Posthütte – bei Bäcker
                                                              • Posthütte – Feuerwehr
                                                              • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                              • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                              • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                              • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                              Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              ASZ Unterweitersdorf
                                                              Untere Dorfstraße 30
                                                              4213 Unterweitersdorf

                                                              Telefon: +43 680 132 78 17

                                                              Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              Oktober bis März

                                                              • Dienstag
                                                                • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                              • Freitag
                                                                • 13 bis 17 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr

                                                              April bis September

                                                              • Dienstag
                                                                • 16 bis 18 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 13 bis 17 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr

                                                              Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Gemeinde Unterweitersdorf
                                                              Gusentalstraße 1 a
                                                              4210 Unterweitersdorf

                                                              Telefon: +43 723 563 01 40
                                                              Fax: +43 723 563 014 13
                                                              E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                              Parteienverkehr:

                                                              • Montag
                                                                • 7 bis 13 Uhr
                                                                • 13:30 bis 17 Uhr
                                                              • Dienstag und Mittwoch
                                                                • 7 bis 13 Uhr
                                                              • Donnerstag
                                                                • 7 bis 13 Uhr 
                                                                • 14 bis 18 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 7 bis 12 Uhr

                                                              Homepage

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                                                              Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                                erlaubt:

                                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                  • bis 22 Uhr

                                                                verboten:

                                                                • Samstag 
                                                                  • ab 19 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                                erlaubt:

                                                                • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                                  • bis 22 Uhr

                                                                verboten:

                                                                • Samstag
                                                                  • ab 19 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig 

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Hundekot

                                                                Empfehlung der Gemeinde:
                                                                Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                                Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                                • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                                • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                                • Posthütte – bei Bäcker
                                                                • Posthütte – Feuerwehr
                                                                • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                                • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                                • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                                • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                                Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                ASZ Unterweitersdorf
                                                                Untere Dorfstraße 30
                                                                4213 Unterweitersdorf

                                                                Telefon: +43 680 132 78 17

                                                                Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                Oktober bis März

                                                                • Dienstag
                                                                  • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                                • Freitag
                                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                                April bis September

                                                                • Dienstag
                                                                  • 16 bis 18 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                                Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Gemeinde Unterweitersdorf
                                                                Gusentalstraße 1 a
                                                                4210 Unterweitersdorf

                                                                Telefon: +43 723 563 01 40
                                                                Fax: +43 723 563 014 13
                                                                E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                                Parteienverkehr:

                                                                • Montag
                                                                  • 7 bis 13 Uhr
                                                                  • 13:30 bis 17 Uhr
                                                                • Dienstag und Mittwoch
                                                                  • 7 bis 13 Uhr
                                                                • Donnerstag
                                                                  • 7 bis 13 Uhr 
                                                                  • 14 bis 18 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Unterweitersdorf

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Rasenmähen mit Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

                                                                  erlaubt:

                                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                    • bis 22 Uhr

                                                                  verboten:

                                                                  • Samstag 
                                                                    • ab 19 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Hämmern, Bohren, Sägen

                                                                  erlaubt:

                                                                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                                    • bis 22 Uhr

                                                                  verboten:

                                                                  • Samstag
                                                                    • ab 19 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig 

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Hundekot

                                                                  Empfehlung der Gemeinde:
                                                                  Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Wanderwegen durch Hundefäkalien ist eine hässliche und äußerst ärgerliche Angelegenheit. Die Gemeinde appelliert an alle Hundehalter, den Hundekot zu beseitigen und in die aufgestellten Müllbehälter fachgerecht zu entsorgen.

                                                                  Standorte der Müllbehälter für Hundekot:

                                                                  • Gusental – gegenüber Spielplatz
                                                                  • Alte Bahn – Abzweigung Hofbauerweg
                                                                  • Posthütte – bei Bäcker
                                                                  • Posthütte – Feuerwehr
                                                                  • Posthütte – Untere Dorfstraße (Wohnbau)
                                                                  • Posthütte – Hattmannsdorf
                                                                  • Posthütte – Loibersdorf-Puchfeld
                                                                  • Loibersdorf-Kogl  – Gasschiebertafel 

                                                                  Gratis Hundekotsackerl gibt es beim Gemeindeamt.

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  ASZ Unterweitersdorf
                                                                  Untere Dorfstraße 30
                                                                  4213 Unterweitersdorf

                                                                  Telefon: +43 680 132 78 17

                                                                  Abfallarten:  Glas-, Kunststoff-, und Metallverpackungen, Papier, Kabelschrott, Speiseöl, Altreifen, Schuhe, Textilien, Alteisen, Elektrogeräte, Bauschutt, Grünschnitt

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  Oktober bis März

                                                                  • Dienstag
                                                                    • 16 bis 18 Uhr (jeden ersten Dienstag im Monat)
                                                                  • Freitag
                                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                                  April bis September

                                                                  • Dienstag
                                                                    • 16 bis 18 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                                  Am Gemeindeamt gibt es Abfallbroschüren wo die Entsorgung genau geregelt wird und alles nachgelesen werden kann. 

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Gemeinde Unterweitersdorf
                                                                  Gusentalstraße 1 a
                                                                  4210 Unterweitersdorf

                                                                  Telefon: +43 723 563 01 40
                                                                  Fax: +43 723 563 014 13
                                                                  E-Mail: gemeinde@unterweitersdorf.at

                                                                  Parteienverkehr:

                                                                  • Montag
                                                                    • 7 bis 13 Uhr
                                                                    • 13:30 bis 17 Uhr
                                                                  • Dienstag und Mittwoch
                                                                    • 7 bis 13 Uhr
                                                                  • Donnerstag
                                                                    • 7 bis 13 Uhr 
                                                                    • 14 bis 18 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr

                                                                  Homepage

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                                                                  Letzte Aktualisierung: 04.03.2020
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion