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    Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung

    Für bestimmte pflegende Angehörige, die eine Versicherte/einen Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, besteht in der Krankenversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung.

    Letzte Aktualisierung: 09.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung

      Für bestimmte pflegende Angehörige, die eine Versicherte/einen Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, besteht in der Krankenversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung.

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                                                                  Für bestimmte pflegende Angehörige, die eine Versicherte/einen Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, besteht in der Krankenversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung.

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