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    Begriffe mit L

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Lohnzettel

    Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

    Hinweis:

    Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

    Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                  Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

                                                  Hinweis:

                                                  Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

                                                  Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                    Lohnzettel

                                                    Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

                                                    Hinweis:

                                                    Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

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                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Lohnzettel

                                                      Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

                                                      Hinweis:

                                                      Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

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                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Lohnzettel

                                                        Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

                                                        Hinweis:

                                                        Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

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                                                          Lohnzettel

                                                          Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

                                                          Hinweis:

                                                          Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

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                                                            Lohnzettel

                                                            Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

                                                            Hinweis:

                                                            Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

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                                                              Lohnzettel

                                                              Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

                                                              Hinweis:

                                                              Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

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                                                                Lohnzettel

                                                                Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

                                                                Hinweis:

                                                                Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

                                                                Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Lohnzettel

                                                                  Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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