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Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizei agiert in einer Doppelfunktion. Einerseits hat sie – laut Sicherheitspolizeigesetz – Straftaten zu verhindern oder zu beenden, andererseits ist sie nach der Strafprozessordnung auch mit der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten befasst.
Die ersten Ermittlungsschritte setzt die Kriminalpolizei meist aus eigenem Antrieb. Darüber hinaus wendet sich die Kriminalpolizei, wenn Anordnungen oder Genehmigungen erforderlich sind, an die Staatsanwaltschaft, auch wenn die Sache geklärt ist oder nicht geklärt werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist der erste Ansprechpartner für die Kriminalpolizei.
Nähere Informationen zur Staatsanwaltschaft finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
- Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- Strafprozessordnung (StPO)
Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizei agiert in einer Doppelfunktion. Einerseits hat sie – laut Sicherheitspolizeigesetz – Straftaten zu verhindern oder zu beenden, andererseits ist sie nach der Strafprozessordnung auch mit der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten befasst.
Die ersten Ermittlungsschritte setzt die Kriminalpolizei meist aus eigenem Antrieb. Darüber hinaus wendet sich die Kriminalpolizei, wenn Anordnungen oder Genehmigungen erforderlich sind, an die Staatsanwaltschaft, auch wenn die Sache geklärt ist oder nicht geklärt werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist der erste Ansprechpartner für die Kriminalpolizei.
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- Strafprozessordnung (StPO)
Kriminalpolizei
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Die ersten Ermittlungsschritte setzt die Kriminalpolizei meist aus eigenem Antrieb. Darüber hinaus wendet sich die Kriminalpolizei, wenn Anordnungen oder Genehmigungen erforderlich sind, an die Staatsanwaltschaft, auch wenn die Sache geklärt ist oder nicht geklärt werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist der erste Ansprechpartner für die Kriminalpolizei.
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- Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
- Strafprozessordnung (StPO)
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- Strafprozessordnung (StPO)
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