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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Verordnung der Gemeinde: 
    In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Hundekot

    Verordnung der Gemeinde:
    Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Sammelinsel beim Bauhof
    Schwarzweg
    4180 Zwettl an der Rodl

    Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

    Öffnungszeiten:         

    • Mittwoch und Samstag
      • 9 bis 12 Uhr
    • Freitag
      • 15 bis 19 Uhr

    ASZ Hellmonsödt
    Gewerbezeile
    4202 Hellmonsödt

    Telefon: +43 721 534 26

    Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 17 Uhr
    • Mittwoch
      • 13 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr 

    ASZ Bad Leonfelden
    Gewerbepark 11
    4190 Bad Leonfelden

    Telefon: +43 7213 20050

    Öffnungszeiten:

    • Dienstag und Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr  

    ASZ Oberneukirchen
    Waxenberger Straße
    4181 Oberneukirchen

    Telefon: +43 7212 20556

    Öffnungszeiten:

    • Mittwoch
      • 13 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr 

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
    Marktplatz 2
    4180 Zwettl an der Rodl

    Telefon: +43 721 265 550
    E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

    Bürgerservicezeiten:

    • Montag 
      • 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag
      • 15 bis 18 Uhr
    • Mittwoch
      • 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 17 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen

      zu unterlassen:

      • Samstag
        • ab 15 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig 
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

      zu unterlassen:

      • Samstag
        • ab 15 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Verordnung der Gemeinde: 
      In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

      Hundekot

      Verordnung der Gemeinde:
      Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Sammelinsel beim Bauhof
      Schwarzweg
      4180 Zwettl an der Rodl

      Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

      Öffnungszeiten:         

      • Mittwoch und Samstag
        • 9 bis 12 Uhr
      • Freitag
        • 15 bis 19 Uhr

      ASZ Hellmonsödt
      Gewerbezeile
      4202 Hellmonsödt

      Telefon: +43 721 534 26

      Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

      Öffnungszeiten:

      • Montag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 17 Uhr
      • Mittwoch
        • 13 bis 18 Uhr
      • Freitag
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      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr 

      ASZ Bad Leonfelden
      Gewerbepark 11
      4190 Bad Leonfelden

      Telefon: +43 7213 20050

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      • Dienstag und Freitag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 18 Uhr
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      ASZ Oberneukirchen
      Waxenberger Straße
      4181 Oberneukirchen

      Telefon: +43 7212 20556

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      • Mittwoch
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      • Freitag
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        • 13 bis 18 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr 

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
      Marktplatz 2
      4180 Zwettl an der Rodl

      Telefon: +43 721 265 550
      E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

      Bürgerservicezeiten:

      • Montag 
        • 8 bis 12 Uhr
      • Dienstag
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      • Mittwoch
        • 8 bis 12 Uhr
      • Donnerstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 15 bis 17 Uhr
      • Freitag
        • 8 bis 12 Uhr

      Homepage

      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Rasenmähen

        zu unterlassen:

        • Samstag
          • ab 15 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig 
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

        zu unterlassen:

        • Samstag
          • ab 15 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Verordnung der Gemeinde: 
        In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

        Hundekot

        Verordnung der Gemeinde:
        Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Sammelinsel beim Bauhof
        Schwarzweg
        4180 Zwettl an der Rodl

        Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

        Öffnungszeiten:         

        • Mittwoch und Samstag
          • 9 bis 12 Uhr
        • Freitag
          • 15 bis 19 Uhr

        ASZ Hellmonsödt
        Gewerbezeile
        4202 Hellmonsödt

        Telefon: +43 721 534 26

        Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

        Öffnungszeiten:

        • Montag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 17 Uhr
        • Mittwoch
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        • Freitag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 18 Uhr
        • Samstag
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        ASZ Bad Leonfelden
        Gewerbepark 11
        4190 Bad Leonfelden

        Telefon: +43 7213 20050

        Öffnungszeiten:

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          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 18 Uhr
        • Samstag
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        ASZ Oberneukirchen
        Waxenberger Straße
        4181 Oberneukirchen

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        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr 

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
        Marktplatz 2
        4180 Zwettl an der Rodl

        Telefon: +43 721 265 550
        E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

        Bürgerservicezeiten:

        • Montag 
          • 8 bis 12 Uhr
        • Dienstag
          • 15 bis 18 Uhr
        • Mittwoch
          • 8 bis 12 Uhr
        • Donnerstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 15 bis 17 Uhr
        • Freitag
          • 8 bis 12 Uhr

        Homepage

        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Rasenmähen

          zu unterlassen:

          • Samstag
            • ab 15 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig 
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

          zu unterlassen:

          • Samstag
            • ab 15 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Verordnung der Gemeinde: 
          In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

          Hundekot

          Verordnung der Gemeinde:
          Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Sammelinsel beim Bauhof
          Schwarzweg
          4180 Zwettl an der Rodl

          Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

          Öffnungszeiten:         

          • Mittwoch und Samstag
            • 9 bis 12 Uhr
          • Freitag
            • 15 bis 19 Uhr

          ASZ Hellmonsödt
          Gewerbezeile
          4202 Hellmonsödt

          Telefon: +43 721 534 26

          Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

          Öffnungszeiten:

          • Montag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 17 Uhr
          • Mittwoch
            • 13 bis 18 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr 

          ASZ Bad Leonfelden
          Gewerbepark 11
          4190 Bad Leonfelden

          Telefon: +43 7213 20050

          Öffnungszeiten:

          • Dienstag und Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr  

          ASZ Oberneukirchen
          Waxenberger Straße
          4181 Oberneukirchen

          Telefon: +43 7212 20556

          Öffnungszeiten:

          • Mittwoch
            • 13 bis 18 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr 

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
          Marktplatz 2
          4180 Zwettl an der Rodl

          Telefon: +43 721 265 550
          E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

          Bürgerservicezeiten:

          • Montag 
            • 8 bis 12 Uhr
          • Dienstag
            • 15 bis 18 Uhr
          • Mittwoch
            • 8 bis 12 Uhr
          • Donnerstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 15 bis 17 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr

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          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            zu unterlassen:

            • Samstag
              • ab 15 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig 
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

            zu unterlassen:

            • Samstag
              • ab 15 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Verordnung der Gemeinde: 
            In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

            Hundekot

            Verordnung der Gemeinde:
            Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Sammelinsel beim Bauhof
            Schwarzweg
            4180 Zwettl an der Rodl

            Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

            Öffnungszeiten:         

            • Mittwoch und Samstag
              • 9 bis 12 Uhr
            • Freitag
              • 15 bis 19 Uhr

            ASZ Hellmonsödt
            Gewerbezeile
            4202 Hellmonsödt

            Telefon: +43 721 534 26

            Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

            Öffnungszeiten:

            • Montag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 17 Uhr
            • Mittwoch
              • 13 bis 18 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr 

            ASZ Bad Leonfelden
            Gewerbepark 11
            4190 Bad Leonfelden

            Telefon: +43 7213 20050

            Öffnungszeiten:

            • Dienstag und Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr  

            ASZ Oberneukirchen
            Waxenberger Straße
            4181 Oberneukirchen

            Telefon: +43 7212 20556

            Öffnungszeiten:

            • Mittwoch
              • 13 bis 18 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr 

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
            Marktplatz 2
            4180 Zwettl an der Rodl

            Telefon: +43 721 265 550
            E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

            Bürgerservicezeiten:

            • Montag 
              • 8 bis 12 Uhr
            • Dienstag
              • 15 bis 18 Uhr
            • Mittwoch
              • 8 bis 12 Uhr
            • Donnerstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 15 bis 17 Uhr
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              • 8 bis 12 Uhr

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            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

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              Tätigkeit: Rasenmähen

              zu unterlassen:

              • Samstag
                • ab 15 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig 
              Hinweis:

              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

              zu unterlassen:

              • Samstag
                • ab 15 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig
              Hinweis:

              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Verordnung der Gemeinde: 
              In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

              Hundekot

              Verordnung der Gemeinde:
              Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              Sammelinsel beim Bauhof
              Schwarzweg
              4180 Zwettl an der Rodl

              Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

              Öffnungszeiten:         

              • Mittwoch und Samstag
                • 9 bis 12 Uhr
              • Freitag
                • 15 bis 19 Uhr

              ASZ Hellmonsödt
              Gewerbezeile
              4202 Hellmonsödt

              Telefon: +43 721 534 26

              Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

              Öffnungszeiten:

              • Montag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 17 Uhr
              • Mittwoch
                • 13 bis 18 Uhr
              • Freitag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 18 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12 Uhr 

              ASZ Bad Leonfelden
              Gewerbepark 11
              4190 Bad Leonfelden

              Telefon: +43 7213 20050

              Öffnungszeiten:

              • Dienstag und Freitag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 18 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12 Uhr  

              ASZ Oberneukirchen
              Waxenberger Straße
              4181 Oberneukirchen

              Telefon: +43 7212 20556

              Öffnungszeiten:

              • Mittwoch
                • 13 bis 18 Uhr
              • Freitag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 18 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12 Uhr 

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
              Marktplatz 2
              4180 Zwettl an der Rodl

              Telefon: +43 721 265 550
              E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

              Bürgerservicezeiten:

              • Montag 
                • 8 bis 12 Uhr
              • Dienstag
                • 15 bis 18 Uhr
              • Mittwoch
                • 8 bis 12 Uhr
              • Donnerstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 15 bis 17 Uhr
              • Freitag
                • 8 bis 12 Uhr

              Homepage

              Rechtsgrundlagen

              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Rasenmähen

                zu unterlassen:

                • Samstag
                  • ab 15 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig 
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                zu unterlassen:

                • Samstag
                  • ab 15 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Verordnung der Gemeinde: 
                In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                Hundekot

                Verordnung der Gemeinde:
                Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                Sammelinsel beim Bauhof
                Schwarzweg
                4180 Zwettl an der Rodl

                Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                Öffnungszeiten:         

                • Mittwoch und Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr
                • Freitag
                  • 15 bis 19 Uhr

                ASZ Hellmonsödt
                Gewerbezeile
                4202 Hellmonsödt

                Telefon: +43 721 534 26

                Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                Öffnungszeiten:

                • Montag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 17 Uhr
                • Mittwoch
                  • 13 bis 18 Uhr
                • Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 18 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr 

                ASZ Bad Leonfelden
                Gewerbepark 11
                4190 Bad Leonfelden

                Telefon: +43 7213 20050

                Öffnungszeiten:

                • Dienstag und Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 18 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr  

                ASZ Oberneukirchen
                Waxenberger Straße
                4181 Oberneukirchen

                Telefon: +43 7212 20556

                Öffnungszeiten:

                • Mittwoch
                  • 13 bis 18 Uhr
                • Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 18 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr 

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                Marktplatz 2
                4180 Zwettl an der Rodl

                Telefon: +43 721 265 550
                E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                Bürgerservicezeiten:

                • Montag 
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Dienstag
                  • 15 bis 18 Uhr
                • Mittwoch
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Donnerstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 15 bis 17 Uhr
                • Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr

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                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Rasenmähen

                  zu unterlassen:

                  • Samstag
                    • ab 15 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig 
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                  zu unterlassen:

                  • Samstag
                    • ab 15 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Verordnung der Gemeinde: 
                  In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                  Hundekot

                  Verordnung der Gemeinde:
                  Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Sammelinsel beim Bauhof
                  Schwarzweg
                  4180 Zwettl an der Rodl

                  Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                  Öffnungszeiten:         

                  • Mittwoch und Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr
                  • Freitag
                    • 15 bis 19 Uhr

                  ASZ Hellmonsödt
                  Gewerbezeile
                  4202 Hellmonsödt

                  Telefon: +43 721 534 26

                  Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 17 Uhr
                  • Mittwoch
                    • 13 bis 18 Uhr
                  • Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 18 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr 

                  ASZ Bad Leonfelden
                  Gewerbepark 11
                  4190 Bad Leonfelden

                  Telefon: +43 7213 20050

                  Öffnungszeiten:

                  • Dienstag und Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 18 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr  

                  ASZ Oberneukirchen
                  Waxenberger Straße
                  4181 Oberneukirchen

                  Telefon: +43 7212 20556

                  Öffnungszeiten:

                  • Mittwoch
                    • 13 bis 18 Uhr
                  • Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 18 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr 

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                  Marktplatz 2
                  4180 Zwettl an der Rodl

                  Telefon: +43 721 265 550
                  E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                  Bürgerservicezeiten:

                  • Montag 
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Dienstag
                    • 15 bis 18 Uhr
                  • Mittwoch
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Donnerstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 15 bis 17 Uhr
                  • Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr

                  Homepage

                  Rechtsgrundlagen

                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Rasenmähen

                    zu unterlassen:

                    • Samstag
                      • ab 15 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig 
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                    zu unterlassen:

                    • Samstag
                      • ab 15 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Verordnung der Gemeinde: 
                    In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                    Hundekot

                    Verordnung der Gemeinde:
                    Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Sammelinsel beim Bauhof
                    Schwarzweg
                    4180 Zwettl an der Rodl

                    Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                    Öffnungszeiten:         

                    • Mittwoch und Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr
                    • Freitag
                      • 15 bis 19 Uhr

                    ASZ Hellmonsödt
                    Gewerbezeile
                    4202 Hellmonsödt

                    Telefon: +43 721 534 26

                    Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 17 Uhr
                    • Mittwoch
                      • 13 bis 18 Uhr
                    • Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 18 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr 

                    ASZ Bad Leonfelden
                    Gewerbepark 11
                    4190 Bad Leonfelden

                    Telefon: +43 7213 20050

                    Öffnungszeiten:

                    • Dienstag und Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 18 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr  

                    ASZ Oberneukirchen
                    Waxenberger Straße
                    4181 Oberneukirchen

                    Telefon: +43 7212 20556

                    Öffnungszeiten:

                    • Mittwoch
                      • 13 bis 18 Uhr
                    • Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 18 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr 

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                    Marktplatz 2
                    4180 Zwettl an der Rodl

                    Telefon: +43 721 265 550
                    E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                    Bürgerservicezeiten:

                    • Montag 
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Dienstag
                      • 15 bis 18 Uhr
                    • Mittwoch
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Donnerstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 15 bis 17 Uhr
                    • Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr

                    Homepage

                    Rechtsgrundlagen

                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Rasenmähen

                      zu unterlassen:

                      • Samstag
                        • ab 15 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig 
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                      zu unterlassen:

                      • Samstag
                        • ab 15 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Verordnung der Gemeinde: 
                      In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                      Hundekot

                      Verordnung der Gemeinde:
                      Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Sammelinsel beim Bauhof
                      Schwarzweg
                      4180 Zwettl an der Rodl

                      Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                      Öffnungszeiten:         

                      • Mittwoch und Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr
                      • Freitag
                        • 15 bis 19 Uhr

                      ASZ Hellmonsödt
                      Gewerbezeile
                      4202 Hellmonsödt

                      Telefon: +43 721 534 26

                      Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 17 Uhr
                      • Mittwoch
                        • 13 bis 18 Uhr
                      • Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 18 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr 

                      ASZ Bad Leonfelden
                      Gewerbepark 11
                      4190 Bad Leonfelden

                      Telefon: +43 7213 20050

                      Öffnungszeiten:

                      • Dienstag und Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 18 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr  

                      ASZ Oberneukirchen
                      Waxenberger Straße
                      4181 Oberneukirchen

                      Telefon: +43 7212 20556

                      Öffnungszeiten:

                      • Mittwoch
                        • 13 bis 18 Uhr
                      • Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 18 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr 

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                      Marktplatz 2
                      4180 Zwettl an der Rodl

                      Telefon: +43 721 265 550
                      E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                      Bürgerservicezeiten:

                      • Montag 
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Dienstag
                        • 15 bis 18 Uhr
                      • Mittwoch
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Donnerstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 15 bis 17 Uhr
                      • Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr

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                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Rasenmähen

                        zu unterlassen:

                        • Samstag
                          • ab 15 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig 
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                        zu unterlassen:

                        • Samstag
                          • ab 15 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Verordnung der Gemeinde: 
                        In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                        Hundekot

                        Verordnung der Gemeinde:
                        Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Sammelinsel beim Bauhof
                        Schwarzweg
                        4180 Zwettl an der Rodl

                        Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                        Öffnungszeiten:         

                        • Mittwoch und Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr
                        • Freitag
                          • 15 bis 19 Uhr

                        ASZ Hellmonsödt
                        Gewerbezeile
                        4202 Hellmonsödt

                        Telefon: +43 721 534 26

                        Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 17 Uhr
                        • Mittwoch
                          • 13 bis 18 Uhr
                        • Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 18 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr 

                        ASZ Bad Leonfelden
                        Gewerbepark 11
                        4190 Bad Leonfelden

                        Telefon: +43 7213 20050

                        Öffnungszeiten:

                        • Dienstag und Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 18 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr  

                        ASZ Oberneukirchen
                        Waxenberger Straße
                        4181 Oberneukirchen

                        Telefon: +43 7212 20556

                        Öffnungszeiten:

                        • Mittwoch
                          • 13 bis 18 Uhr
                        • Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 18 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr 

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                        Marktplatz 2
                        4180 Zwettl an der Rodl

                        Telefon: +43 721 265 550
                        E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                        Bürgerservicezeiten:

                        • Montag 
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Dienstag
                          • 15 bis 18 Uhr
                        • Mittwoch
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Donnerstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 15 bis 17 Uhr
                        • Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr

                        Homepage

                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Rasenmähen

                          zu unterlassen:

                          • Samstag
                            • ab 15 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig 
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                          zu unterlassen:

                          • Samstag
                            • ab 15 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Verordnung der Gemeinde: 
                          In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                          Hundekot

                          Verordnung der Gemeinde:
                          Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Sammelinsel beim Bauhof
                          Schwarzweg
                          4180 Zwettl an der Rodl

                          Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                          Öffnungszeiten:         

                          • Mittwoch und Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr
                          • Freitag
                            • 15 bis 19 Uhr

                          ASZ Hellmonsödt
                          Gewerbezeile
                          4202 Hellmonsödt

                          Telefon: +43 721 534 26

                          Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 17 Uhr
                          • Mittwoch
                            • 13 bis 18 Uhr
                          • Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 18 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr 

                          ASZ Bad Leonfelden
                          Gewerbepark 11
                          4190 Bad Leonfelden

                          Telefon: +43 7213 20050

                          Öffnungszeiten:

                          • Dienstag und Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 18 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr  

                          ASZ Oberneukirchen
                          Waxenberger Straße
                          4181 Oberneukirchen

                          Telefon: +43 7212 20556

                          Öffnungszeiten:

                          • Mittwoch
                            • 13 bis 18 Uhr
                          • Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 18 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr 

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                          Marktplatz 2
                          4180 Zwettl an der Rodl

                          Telefon: +43 721 265 550
                          E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                          Bürgerservicezeiten:

                          • Montag 
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Dienstag
                            • 15 bis 18 Uhr
                          • Mittwoch
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Donnerstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 15 bis 17 Uhr
                          • Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr

                          Homepage

                          Rechtsgrundlagen

                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Rasenmähen

                            zu unterlassen:

                            • Samstag
                              • ab 15 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig 
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                            zu unterlassen:

                            • Samstag
                              • ab 15 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Verordnung der Gemeinde: 
                            In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                            Hundekot

                            Verordnung der Gemeinde:
                            Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Sammelinsel beim Bauhof
                            Schwarzweg
                            4180 Zwettl an der Rodl

                            Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                            Öffnungszeiten:         

                            • Mittwoch und Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr
                            • Freitag
                              • 15 bis 19 Uhr

                            ASZ Hellmonsödt
                            Gewerbezeile
                            4202 Hellmonsödt

                            Telefon: +43 721 534 26

                            Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 17 Uhr
                            • Mittwoch
                              • 13 bis 18 Uhr
                            • Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 18 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr 

                            ASZ Bad Leonfelden
                            Gewerbepark 11
                            4190 Bad Leonfelden

                            Telefon: +43 7213 20050

                            Öffnungszeiten:

                            • Dienstag und Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 18 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr  

                            ASZ Oberneukirchen
                            Waxenberger Straße
                            4181 Oberneukirchen

                            Telefon: +43 7212 20556

                            Öffnungszeiten:

                            • Mittwoch
                              • 13 bis 18 Uhr
                            • Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 18 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr 

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                            Marktplatz 2
                            4180 Zwettl an der Rodl

                            Telefon: +43 721 265 550
                            E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                            Bürgerservicezeiten:

                            • Montag 
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Dienstag
                              • 15 bis 18 Uhr
                            • Mittwoch
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Donnerstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 15 bis 17 Uhr
                            • Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr

                            Homepage

                            Rechtsgrundlagen

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Rasenmähen

                              zu unterlassen:

                              • Samstag
                                • ab 15 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig 
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                              zu unterlassen:

                              • Samstag
                                • ab 15 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Verordnung der Gemeinde: 
                              In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                              Hundekot

                              Verordnung der Gemeinde:
                              Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Sammelinsel beim Bauhof
                              Schwarzweg
                              4180 Zwettl an der Rodl

                              Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                              Öffnungszeiten:         

                              • Mittwoch und Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr
                              • Freitag
                                • 15 bis 19 Uhr

                              ASZ Hellmonsödt
                              Gewerbezeile
                              4202 Hellmonsödt

                              Telefon: +43 721 534 26

                              Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 17 Uhr
                              • Mittwoch
                                • 13 bis 18 Uhr
                              • Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 18 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr 

                              ASZ Bad Leonfelden
                              Gewerbepark 11
                              4190 Bad Leonfelden

                              Telefon: +43 7213 20050

                              Öffnungszeiten:

                              • Dienstag und Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 18 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr  

                              ASZ Oberneukirchen
                              Waxenberger Straße
                              4181 Oberneukirchen

                              Telefon: +43 7212 20556

                              Öffnungszeiten:

                              • Mittwoch
                                • 13 bis 18 Uhr
                              • Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 18 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr 

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                              Marktplatz 2
                              4180 Zwettl an der Rodl

                              Telefon: +43 721 265 550
                              E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                              Bürgerservicezeiten:

                              • Montag 
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Dienstag
                                • 15 bis 18 Uhr
                              • Mittwoch
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Donnerstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 15 bis 17 Uhr
                              • Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr

                              Homepage

                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                zu unterlassen:

                                • Samstag
                                  • ab 15 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig 
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                zu unterlassen:

                                • Samstag
                                  • ab 15 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Verordnung der Gemeinde: 
                                In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                Hundekot

                                Verordnung der Gemeinde:
                                Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Sammelinsel beim Bauhof
                                Schwarzweg
                                4180 Zwettl an der Rodl

                                Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                Öffnungszeiten:         

                                • Mittwoch und Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr
                                • Freitag
                                  • 15 bis 19 Uhr

                                ASZ Hellmonsödt
                                Gewerbezeile
                                4202 Hellmonsödt

                                Telefon: +43 721 534 26

                                Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 17 Uhr
                                • Mittwoch
                                  • 13 bis 18 Uhr
                                • Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 18 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr 

                                ASZ Bad Leonfelden
                                Gewerbepark 11
                                4190 Bad Leonfelden

                                Telefon: +43 7213 20050

                                Öffnungszeiten:

                                • Dienstag und Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 18 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr  

                                ASZ Oberneukirchen
                                Waxenberger Straße
                                4181 Oberneukirchen

                                Telefon: +43 7212 20556

                                Öffnungszeiten:

                                • Mittwoch
                                  • 13 bis 18 Uhr
                                • Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 18 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr 

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                Marktplatz 2
                                4180 Zwettl an der Rodl

                                Telefon: +43 721 265 550
                                E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                Bürgerservicezeiten:

                                • Montag 
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Dienstag
                                  • 15 bis 18 Uhr
                                • Mittwoch
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Donnerstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 15 bis 17 Uhr
                                • Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr

                                Homepage

                                Rechtsgrundlagen

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                  zu unterlassen:

                                  • Samstag
                                    • ab 15 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig 
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                  zu unterlassen:

                                  • Samstag
                                    • ab 15 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Verordnung der Gemeinde: 
                                  In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                  Hundekot

                                  Verordnung der Gemeinde:
                                  Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Sammelinsel beim Bauhof
                                  Schwarzweg
                                  4180 Zwettl an der Rodl

                                  Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                  Öffnungszeiten:         

                                  • Mittwoch und Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 15 bis 19 Uhr

                                  ASZ Hellmonsödt
                                  Gewerbezeile
                                  4202 Hellmonsödt

                                  Telefon: +43 721 534 26

                                  Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 17 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    • 13 bis 18 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 18 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr 

                                  ASZ Bad Leonfelden
                                  Gewerbepark 11
                                  4190 Bad Leonfelden

                                  Telefon: +43 7213 20050

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Dienstag und Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 18 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr  

                                  ASZ Oberneukirchen
                                  Waxenberger Straße
                                  4181 Oberneukirchen

                                  Telefon: +43 7212 20556

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Mittwoch
                                    • 13 bis 18 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 18 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr 

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                  Marktplatz 2
                                  4180 Zwettl an der Rodl

                                  Telefon: +43 721 265 550
                                  E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                  Bürgerservicezeiten:

                                  • Montag 
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Dienstag
                                    • 15 bis 18 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Donnerstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 15 bis 17 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr

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                                  Rechtsgrundlagen

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                    zu unterlassen:

                                    • Samstag
                                      • ab 15 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig 
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                    zu unterlassen:

                                    • Samstag
                                      • ab 15 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Verordnung der Gemeinde: 
                                    In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                    Hundekot

                                    Verordnung der Gemeinde:
                                    Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Sammelinsel beim Bauhof
                                    Schwarzweg
                                    4180 Zwettl an der Rodl

                                    Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                    Öffnungszeiten:         

                                    • Mittwoch und Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 15 bis 19 Uhr

                                    ASZ Hellmonsödt
                                    Gewerbezeile
                                    4202 Hellmonsödt

                                    Telefon: +43 721 534 26

                                    Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 17 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      • 13 bis 18 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 18 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr 

                                    ASZ Bad Leonfelden
                                    Gewerbepark 11
                                    4190 Bad Leonfelden

                                    Telefon: +43 7213 20050

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Dienstag und Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 18 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr  

                                    ASZ Oberneukirchen
                                    Waxenberger Straße
                                    4181 Oberneukirchen

                                    Telefon: +43 7212 20556

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Mittwoch
                                      • 13 bis 18 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 18 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr 

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                    Marktplatz 2
                                    4180 Zwettl an der Rodl

                                    Telefon: +43 721 265 550
                                    E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                    Bürgerservicezeiten:

                                    • Montag 
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Dienstag
                                      • 15 bis 18 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Donnerstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 15 bis 17 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr

                                    Homepage

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                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                      zu unterlassen:

                                      • Samstag
                                        • ab 15 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig 
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                      zu unterlassen:

                                      • Samstag
                                        • ab 15 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Verordnung der Gemeinde: 
                                      In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                      Hundekot

                                      Verordnung der Gemeinde:
                                      Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Sammelinsel beim Bauhof
                                      Schwarzweg
                                      4180 Zwettl an der Rodl

                                      Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                      Öffnungszeiten:         

                                      • Mittwoch und Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 15 bis 19 Uhr

                                      ASZ Hellmonsödt
                                      Gewerbezeile
                                      4202 Hellmonsödt

                                      Telefon: +43 721 534 26

                                      Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 17 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        • 13 bis 18 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 18 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr 

                                      ASZ Bad Leonfelden
                                      Gewerbepark 11
                                      4190 Bad Leonfelden

                                      Telefon: +43 7213 20050

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Dienstag und Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 18 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr  

                                      ASZ Oberneukirchen
                                      Waxenberger Straße
                                      4181 Oberneukirchen

                                      Telefon: +43 7212 20556

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Mittwoch
                                        • 13 bis 18 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 18 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr 

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                      Marktplatz 2
                                      4180 Zwettl an der Rodl

                                      Telefon: +43 721 265 550
                                      E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                      Bürgerservicezeiten:

                                      • Montag 
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Dienstag
                                        • 15 bis 18 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Donnerstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 15 bis 17 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr

                                      Homepage

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                        zu unterlassen:

                                        • Samstag
                                          • ab 15 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig 
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                        zu unterlassen:

                                        • Samstag
                                          • ab 15 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Verordnung der Gemeinde: 
                                        In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                        Hundekot

                                        Verordnung der Gemeinde:
                                        Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Sammelinsel beim Bauhof
                                        Schwarzweg
                                        4180 Zwettl an der Rodl

                                        Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                        Öffnungszeiten:         

                                        • Mittwoch und Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 15 bis 19 Uhr

                                        ASZ Hellmonsödt
                                        Gewerbezeile
                                        4202 Hellmonsödt

                                        Telefon: +43 721 534 26

                                        Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 17 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          • 13 bis 18 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 18 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr 

                                        ASZ Bad Leonfelden
                                        Gewerbepark 11
                                        4190 Bad Leonfelden

                                        Telefon: +43 7213 20050

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Dienstag und Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 18 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr  

                                        ASZ Oberneukirchen
                                        Waxenberger Straße
                                        4181 Oberneukirchen

                                        Telefon: +43 7212 20556

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Mittwoch
                                          • 13 bis 18 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 18 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr 

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                        Marktplatz 2
                                        4180 Zwettl an der Rodl

                                        Telefon: +43 721 265 550
                                        E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                        Bürgerservicezeiten:

                                        • Montag 
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Dienstag
                                          • 15 bis 18 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Donnerstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 15 bis 17 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr

                                        Homepage

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                          zu unterlassen:

                                          • Samstag
                                            • ab 15 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig 
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                          zu unterlassen:

                                          • Samstag
                                            • ab 15 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Verordnung der Gemeinde: 
                                          In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                          Hundekot

                                          Verordnung der Gemeinde:
                                          Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Sammelinsel beim Bauhof
                                          Schwarzweg
                                          4180 Zwettl an der Rodl

                                          Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                          Öffnungszeiten:         

                                          • Mittwoch und Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 15 bis 19 Uhr

                                          ASZ Hellmonsödt
                                          Gewerbezeile
                                          4202 Hellmonsödt

                                          Telefon: +43 721 534 26

                                          Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 17 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            • 13 bis 18 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 18 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr 

                                          ASZ Bad Leonfelden
                                          Gewerbepark 11
                                          4190 Bad Leonfelden

                                          Telefon: +43 7213 20050

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Dienstag und Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 18 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr  

                                          ASZ Oberneukirchen
                                          Waxenberger Straße
                                          4181 Oberneukirchen

                                          Telefon: +43 7212 20556

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Mittwoch
                                            • 13 bis 18 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 18 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr 

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                          Marktplatz 2
                                          4180 Zwettl an der Rodl

                                          Telefon: +43 721 265 550
                                          E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                          Bürgerservicezeiten:

                                          • Montag 
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Dienstag
                                            • 15 bis 18 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Donnerstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 15 bis 17 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr

                                          Homepage

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                            zu unterlassen:

                                            • Samstag
                                              • ab 15 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig 
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                            zu unterlassen:

                                            • Samstag
                                              • ab 15 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Verordnung der Gemeinde: 
                                            In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                            Hundekot

                                            Verordnung der Gemeinde:
                                            Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Sammelinsel beim Bauhof
                                            Schwarzweg
                                            4180 Zwettl an der Rodl

                                            Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                            Öffnungszeiten:         

                                            • Mittwoch und Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 15 bis 19 Uhr

                                            ASZ Hellmonsödt
                                            Gewerbezeile
                                            4202 Hellmonsödt

                                            Telefon: +43 721 534 26

                                            Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 17 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              • 13 bis 18 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 18 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr 

                                            ASZ Bad Leonfelden
                                            Gewerbepark 11
                                            4190 Bad Leonfelden

                                            Telefon: +43 7213 20050

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Dienstag und Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 18 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr  

                                            ASZ Oberneukirchen
                                            Waxenberger Straße
                                            4181 Oberneukirchen

                                            Telefon: +43 7212 20556

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Mittwoch
                                              • 13 bis 18 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 18 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr 

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                            Marktplatz 2
                                            4180 Zwettl an der Rodl

                                            Telefon: +43 721 265 550
                                            E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                            Bürgerservicezeiten:

                                            • Montag 
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Dienstag
                                              • 15 bis 18 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Donnerstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 15 bis 17 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr

                                            Homepage

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                              zu unterlassen:

                                              • Samstag
                                                • ab 15 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig 
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                              zu unterlassen:

                                              • Samstag
                                                • ab 15 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Verordnung der Gemeinde: 
                                              In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                              Hundekot

                                              Verordnung der Gemeinde:
                                              Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Sammelinsel beim Bauhof
                                              Schwarzweg
                                              4180 Zwettl an der Rodl

                                              Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                              Öffnungszeiten:         

                                              • Mittwoch und Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 15 bis 19 Uhr

                                              ASZ Hellmonsödt
                                              Gewerbezeile
                                              4202 Hellmonsödt

                                              Telefon: +43 721 534 26

                                              Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 17 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                • 13 bis 18 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 18 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr 

                                              ASZ Bad Leonfelden
                                              Gewerbepark 11
                                              4190 Bad Leonfelden

                                              Telefon: +43 7213 20050

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Dienstag und Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 18 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr  

                                              ASZ Oberneukirchen
                                              Waxenberger Straße
                                              4181 Oberneukirchen

                                              Telefon: +43 7212 20556

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Mittwoch
                                                • 13 bis 18 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 18 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr 

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                              Marktplatz 2
                                              4180 Zwettl an der Rodl

                                              Telefon: +43 721 265 550
                                              E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                              Bürgerservicezeiten:

                                              • Montag 
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Dienstag
                                                • 15 bis 18 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Donnerstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 15 bis 17 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr

                                              Homepage

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                zu unterlassen:

                                                • Samstag
                                                  • ab 15 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig 
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                zu unterlassen:

                                                • Samstag
                                                  • ab 15 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Verordnung der Gemeinde: 
                                                In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                Hundekot

                                                Verordnung der Gemeinde:
                                                Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Sammelinsel beim Bauhof
                                                Schwarzweg
                                                4180 Zwettl an der Rodl

                                                Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                Öffnungszeiten:         

                                                • Mittwoch und Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 15 bis 19 Uhr

                                                ASZ Hellmonsödt
                                                Gewerbezeile
                                                4202 Hellmonsödt

                                                Telefon: +43 721 534 26

                                                Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr 

                                                ASZ Bad Leonfelden
                                                Gewerbepark 11
                                                4190 Bad Leonfelden

                                                Telefon: +43 7213 20050

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Dienstag und Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr  

                                                ASZ Oberneukirchen
                                                Waxenberger Straße
                                                4181 Oberneukirchen

                                                Telefon: +43 7212 20556

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Mittwoch
                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr 

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                Marktplatz 2
                                                4180 Zwettl an der Rodl

                                                Telefon: +43 721 265 550
                                                E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                Bürgerservicezeiten:

                                                • Montag 
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Dienstag
                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Donnerstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 15 bis 17 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                Homepage

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                  zu unterlassen:

                                                  • Samstag
                                                    • ab 15 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig 
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                  zu unterlassen:

                                                  • Samstag
                                                    • ab 15 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Verordnung der Gemeinde: 
                                                  In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Hundekot

                                                  Verordnung der Gemeinde:
                                                  Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Sammelinsel beim Bauhof
                                                  Schwarzweg
                                                  4180 Zwettl an der Rodl

                                                  Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                  Öffnungszeiten:         

                                                  • Mittwoch und Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 15 bis 19 Uhr

                                                  ASZ Hellmonsödt
                                                  Gewerbezeile
                                                  4202 Hellmonsödt

                                                  Telefon: +43 721 534 26

                                                  Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr 

                                                  ASZ Bad Leonfelden
                                                  Gewerbepark 11
                                                  4190 Bad Leonfelden

                                                  Telefon: +43 7213 20050

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Dienstag und Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr  

                                                  ASZ Oberneukirchen
                                                  Waxenberger Straße
                                                  4181 Oberneukirchen

                                                  Telefon: +43 7212 20556

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Mittwoch
                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr 

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                  Marktplatz 2
                                                  4180 Zwettl an der Rodl

                                                  Telefon: +43 721 265 550
                                                  E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                  Bürgerservicezeiten:

                                                  • Montag 
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Dienstag
                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Donnerstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 15 bis 17 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                                    zu unterlassen:

                                                    • Samstag
                                                      • ab 15 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig 
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                    zu unterlassen:

                                                    • Samstag
                                                      • ab 15 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Verordnung der Gemeinde: 
                                                    In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Hundekot

                                                    Verordnung der Gemeinde:
                                                    Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Sammelinsel beim Bauhof
                                                    Schwarzweg
                                                    4180 Zwettl an der Rodl

                                                    Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                    Öffnungszeiten:         

                                                    • Mittwoch und Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 15 bis 19 Uhr

                                                    ASZ Hellmonsödt
                                                    Gewerbezeile
                                                    4202 Hellmonsödt

                                                    Telefon: +43 721 534 26

                                                    Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 17 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      • 13 bis 18 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 18 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr 

                                                    ASZ Bad Leonfelden
                                                    Gewerbepark 11
                                                    4190 Bad Leonfelden

                                                    Telefon: +43 7213 20050

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Dienstag und Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 18 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr  

                                                    ASZ Oberneukirchen
                                                    Waxenberger Straße
                                                    4181 Oberneukirchen

                                                    Telefon: +43 7212 20556

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Mittwoch
                                                      • 13 bis 18 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 18 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr 

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                    Marktplatz 2
                                                    4180 Zwettl an der Rodl

                                                    Telefon: +43 721 265 550
                                                    E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                    Bürgerservicezeiten:

                                                    • Montag 
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Dienstag
                                                      • 15 bis 18 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Donnerstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 15 bis 17 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                                      zu unterlassen:

                                                      • Samstag
                                                        • ab 15 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig 
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                      zu unterlassen:

                                                      • Samstag
                                                        • ab 15 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Verordnung der Gemeinde: 
                                                      In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Hundekot

                                                      Verordnung der Gemeinde:
                                                      Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Sammelinsel beim Bauhof
                                                      Schwarzweg
                                                      4180 Zwettl an der Rodl

                                                      Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                      Öffnungszeiten:         

                                                      • Mittwoch und Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 15 bis 19 Uhr

                                                      ASZ Hellmonsödt
                                                      Gewerbezeile
                                                      4202 Hellmonsödt

                                                      Telefon: +43 721 534 26

                                                      Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 17 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        • 13 bis 18 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 18 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr 

                                                      ASZ Bad Leonfelden
                                                      Gewerbepark 11
                                                      4190 Bad Leonfelden

                                                      Telefon: +43 7213 20050

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Dienstag und Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 18 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr  

                                                      ASZ Oberneukirchen
                                                      Waxenberger Straße
                                                      4181 Oberneukirchen

                                                      Telefon: +43 7212 20556

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Mittwoch
                                                        • 13 bis 18 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 18 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr 

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                      Marktplatz 2
                                                      4180 Zwettl an der Rodl

                                                      Telefon: +43 721 265 550
                                                      E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                      Bürgerservicezeiten:

                                                      • Montag 
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Dienstag
                                                        • 15 bis 18 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Donnerstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 15 bis 17 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                                        zu unterlassen:

                                                        • Samstag
                                                          • ab 15 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig 
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                        zu unterlassen:

                                                        • Samstag
                                                          • ab 15 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Verordnung der Gemeinde: 
                                                        In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Hundekot

                                                        Verordnung der Gemeinde:
                                                        Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Sammelinsel beim Bauhof
                                                        Schwarzweg
                                                        4180 Zwettl an der Rodl

                                                        Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                        Öffnungszeiten:         

                                                        • Mittwoch und Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 15 bis 19 Uhr

                                                        ASZ Hellmonsödt
                                                        Gewerbezeile
                                                        4202 Hellmonsödt

                                                        Telefon: +43 721 534 26

                                                        Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 17 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          • 13 bis 18 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 18 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr 

                                                        ASZ Bad Leonfelden
                                                        Gewerbepark 11
                                                        4190 Bad Leonfelden

                                                        Telefon: +43 7213 20050

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Dienstag und Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 18 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr  

                                                        ASZ Oberneukirchen
                                                        Waxenberger Straße
                                                        4181 Oberneukirchen

                                                        Telefon: +43 7212 20556

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Mittwoch
                                                          • 13 bis 18 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 18 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr 

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                        Marktplatz 2
                                                        4180 Zwettl an der Rodl

                                                        Telefon: +43 721 265 550
                                                        E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                        Bürgerservicezeiten:

                                                        • Montag 
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Dienstag
                                                          • 15 bis 18 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Donnerstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 15 bis 17 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                                          zu unterlassen:

                                                          • Samstag
                                                            • ab 15 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig 
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                          zu unterlassen:

                                                          • Samstag
                                                            • ab 15 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Verordnung der Gemeinde: 
                                                          In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Hundekot

                                                          Verordnung der Gemeinde:
                                                          Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Sammelinsel beim Bauhof
                                                          Schwarzweg
                                                          4180 Zwettl an der Rodl

                                                          Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                          Öffnungszeiten:         

                                                          • Mittwoch und Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 15 bis 19 Uhr

                                                          ASZ Hellmonsödt
                                                          Gewerbezeile
                                                          4202 Hellmonsödt

                                                          Telefon: +43 721 534 26

                                                          Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 17 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            • 13 bis 18 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 18 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr 

                                                          ASZ Bad Leonfelden
                                                          Gewerbepark 11
                                                          4190 Bad Leonfelden

                                                          Telefon: +43 7213 20050

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Dienstag und Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 18 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr  

                                                          ASZ Oberneukirchen
                                                          Waxenberger Straße
                                                          4181 Oberneukirchen

                                                          Telefon: +43 7212 20556

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Mittwoch
                                                            • 13 bis 18 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 18 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr 

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                          Marktplatz 2
                                                          4180 Zwettl an der Rodl

                                                          Telefon: +43 721 265 550
                                                          E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                          Bürgerservicezeiten:

                                                          • Montag 
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Dienstag
                                                            • 15 bis 18 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Donnerstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 15 bis 17 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                                            zu unterlassen:

                                                            • Samstag
                                                              • ab 15 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig 
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                            zu unterlassen:

                                                            • Samstag
                                                              • ab 15 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Verordnung der Gemeinde: 
                                                            In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Hundekot

                                                            Verordnung der Gemeinde:
                                                            Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Sammelinsel beim Bauhof
                                                            Schwarzweg
                                                            4180 Zwettl an der Rodl

                                                            Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                            Öffnungszeiten:         

                                                            • Mittwoch und Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 15 bis 19 Uhr

                                                            ASZ Hellmonsödt
                                                            Gewerbezeile
                                                            4202 Hellmonsödt

                                                            Telefon: +43 721 534 26

                                                            Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 17 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              • 13 bis 18 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 18 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr 

                                                            ASZ Bad Leonfelden
                                                            Gewerbepark 11
                                                            4190 Bad Leonfelden

                                                            Telefon: +43 7213 20050

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Dienstag und Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 18 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr  

                                                            ASZ Oberneukirchen
                                                            Waxenberger Straße
                                                            4181 Oberneukirchen

                                                            Telefon: +43 7212 20556

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Mittwoch
                                                              • 13 bis 18 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 18 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr 

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                            Marktplatz 2
                                                            4180 Zwettl an der Rodl

                                                            Telefon: +43 721 265 550
                                                            E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                            Bürgerservicezeiten:

                                                            • Montag 
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Dienstag
                                                              • 15 bis 18 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Donnerstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 15 bis 17 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                                              zu unterlassen:

                                                              • Samstag
                                                                • ab 15 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig 
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                              zu unterlassen:

                                                              • Samstag
                                                                • ab 15 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Verordnung der Gemeinde: 
                                                              In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Hundekot

                                                              Verordnung der Gemeinde:
                                                              Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Sammelinsel beim Bauhof
                                                              Schwarzweg
                                                              4180 Zwettl an der Rodl

                                                              Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                              Öffnungszeiten:         

                                                              • Mittwoch und Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 15 bis 19 Uhr

                                                              ASZ Hellmonsödt
                                                              Gewerbezeile
                                                              4202 Hellmonsödt

                                                              Telefon: +43 721 534 26

                                                              Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 17 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                • 13 bis 18 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 18 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr 

                                                              ASZ Bad Leonfelden
                                                              Gewerbepark 11
                                                              4190 Bad Leonfelden

                                                              Telefon: +43 7213 20050

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Dienstag und Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 18 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr  

                                                              ASZ Oberneukirchen
                                                              Waxenberger Straße
                                                              4181 Oberneukirchen

                                                              Telefon: +43 7212 20556

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Mittwoch
                                                                • 13 bis 18 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 18 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr 

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                              Marktplatz 2
                                                              4180 Zwettl an der Rodl

                                                              Telefon: +43 721 265 550
                                                              E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                              Bürgerservicezeiten:

                                                              • Montag 
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Dienstag
                                                                • 15 bis 18 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Donnerstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 15 bis 17 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr

                                                              Homepage

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                zu unterlassen:

                                                                • Samstag
                                                                  • ab 15 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig 
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                                zu unterlassen:

                                                                • Samstag
                                                                  • ab 15 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Verordnung der Gemeinde: 
                                                                In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Hundekot

                                                                Verordnung der Gemeinde:
                                                                Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Sammelinsel beim Bauhof
                                                                Schwarzweg
                                                                4180 Zwettl an der Rodl

                                                                Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                                Öffnungszeiten:         

                                                                • Mittwoch und Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 15 bis 19 Uhr

                                                                ASZ Hellmonsödt
                                                                Gewerbezeile
                                                                4202 Hellmonsödt

                                                                Telefon: +43 721 534 26

                                                                Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr 

                                                                ASZ Bad Leonfelden
                                                                Gewerbepark 11
                                                                4190 Bad Leonfelden

                                                                Telefon: +43 7213 20050

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Dienstag und Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr  

                                                                ASZ Oberneukirchen
                                                                Waxenberger Straße
                                                                4181 Oberneukirchen

                                                                Telefon: +43 7212 20556

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Mittwoch
                                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr 

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                                Marktplatz 2
                                                                4180 Zwettl an der Rodl

                                                                Telefon: +43 721 265 550
                                                                E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                                Bürgerservicezeiten:

                                                                • Montag 
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Dienstag
                                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Donnerstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 15 bis 17 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                  zu unterlassen:

                                                                  • Samstag
                                                                    • ab 15 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig 
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten

                                                                  zu unterlassen:

                                                                  • Samstag
                                                                    • ab 15 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Verordnung der Gemeinde: 
                                                                  In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind.  Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Hundekot

                                                                  Verordnung der Gemeinde:
                                                                  Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.  

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Sammelinsel beim Bauhof
                                                                  Schwarzweg
                                                                  4180 Zwettl an der Rodl

                                                                  Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.

                                                                  Öffnungszeiten:         

                                                                  • Mittwoch und Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 15 bis 19 Uhr

                                                                  ASZ Hellmonsödt
                                                                  Gewerbezeile
                                                                  4202 Hellmonsödt

                                                                  Telefon: +43 721 534 26

                                                                  Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr 

                                                                  ASZ Bad Leonfelden
                                                                  Gewerbepark 11
                                                                  4190 Bad Leonfelden

                                                                  Telefon: +43 7213 20050

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Dienstag und Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr  

                                                                  ASZ Oberneukirchen
                                                                  Waxenberger Straße
                                                                  4181 Oberneukirchen

                                                                  Telefon: +43 7212 20556

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr 

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
                                                                  Marktplatz 2
                                                                  4180 Zwettl an der Rodl

                                                                  Telefon: +43 721 265 550
                                                                  E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at 

                                                                  Bürgerservicezeiten:

                                                                  • Montag 
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Dienstag
                                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Donnerstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 15 bis 17 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                                  Homepage

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                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion