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    AusBildung bis 18

    Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

    Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

    Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

    Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

    Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

    Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

    AusBildung bis 18 (→ BMASGPK)

    Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      AusBildung bis 18

      Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

      Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

      Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

      Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

      Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

      Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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      Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
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        Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

        Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

        Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

        Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

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          Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

          Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

          Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

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            Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

            Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

            Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

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              Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

              Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

              Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

              Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

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                Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

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                  Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                  Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                  Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

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                    Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                    Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                    Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                    Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                      Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                      Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                      Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                      Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

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                        Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                        Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                        Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                        Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                        Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                          Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                          Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                          Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                          Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                            Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

                            Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                            Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                            Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                            Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                            Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

                            AusBildung bis 18 (→ BMASGPK)

                            Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                              AusBildung bis 18

                              Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

                              Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                              Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                              Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                              Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                              Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                  Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                  Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                  Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                  Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                  Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                    Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                    Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                    Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                    Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                    Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                      Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                      Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                      Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                      Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                      Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                        Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                        Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                        Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                        Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                        Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                          Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                          Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                          Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                          Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                          Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                            Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                            Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                            Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                            Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                            Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                              Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                              Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                              Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                              Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                              Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

                                              AusBildung bis 18 (→ BMASGPK)

                                              Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                AusBildung bis 18

                                                Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

                                                Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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                                                  Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

                                                  Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                  Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                  Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                  Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                  Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                                    Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                    Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                    Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                    Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                    Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                                      Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

                                                      Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                      Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                      Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                      Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                      Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                                        Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

                                                        Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                        Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                        Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                        Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                        Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                                          Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                          Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                          Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                          Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                          Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                                            Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                            Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                            Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                            Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                            Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

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                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              AusBildung bis 18

                                                              Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

                                                              Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                              Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                              Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                              Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                              Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

                                                              AusBildung bis 18 (→ BMASGPK)

                                                              Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                AusBildung bis 18

                                                                Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

                                                                Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                                Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                                Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                                Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                                Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

                                                                AusBildung bis 18 (→ BMASGPK)

                                                                Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  AusBildung bis 18

                                                                  Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung  

                                                                  Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.

                                                                  Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber weniger von Arbeitslosigkeit bedroht, seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.

                                                                  Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.

                                                                  Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.

                                                                  Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Sozialministerium eng mit anderen Ministerien sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.

                                                                  AusBildung bis 18 (→ BMASGPK)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz