Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Behörde

    Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

    Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

    Hinweis:

    Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Behörde

      Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

      Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

      Hinweis:

      Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Behörde

        Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

        Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

        Hinweis:

        Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Behörde

          Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

          Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

          Hinweis:

          Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begriffe mit B

            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

            Behörde

            Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

            Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

            Hinweis

            Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Begriffe mit B

              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

              Behörde

              Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

              Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

              Hinweis

              Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Behörde

                Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                Hinweis:

                Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begriffe mit B

                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                  Behörde

                  Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                  Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                  Hinweis

                  Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Behörde

                    Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                    Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                    Hinweis:

                    Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begriffe mit B

                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                      Behörde

                      Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                      Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                      Hinweis

                      Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begriffe mit B

                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                        Behörde

                        Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                        Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                        Hinweis

                        Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begriffe mit B

                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                          Behörde

                          Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                          Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                          Hinweis

                          Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Behörde

                            Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                            Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                            Hinweis:

                            Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begriffe mit B

                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                              Behörde

                              Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                              Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                              Hinweis

                              Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Behörde

                                Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                Hinweis:

                                Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begriffe mit B

                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                  Behörde

                                  Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                  Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                  Hinweis

                                  Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Behörde

                                    Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                    Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                    Hinweis:

                                    Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begriffe mit B

                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                      Behörde

                                      Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                      Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                      Hinweis

                                      Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Behörde

                                        Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                        Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                        Hinweis:

                                        Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begriffe mit B

                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                          Behörde

                                          Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                          Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                          Hinweis

                                          Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Behörde

                                            Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                            Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                            Hinweis:

                                            Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begriffe mit B

                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                              Behörde

                                              Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                              Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                              Hinweis

                                              Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Behörde

                                                Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                Hinweis:

                                                Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Behörde

                                                  Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                  Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                  Hinweis:

                                                  Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begriffe mit B

                                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                    Behörde

                                                    Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                    Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                    Hinweis

                                                    Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Behörde

                                                      Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                      Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                      Hinweis:

                                                      Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begriffe mit B

                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Behörde

                                                        Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                        Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                        Hinweis

                                                        Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Behörde

                                                          Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                          Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                          Hinweis:

                                                          Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Behörde

                                                            Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                            Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                            Hinweis:

                                                            Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit B

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Behörde

                                                              Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                              Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                              Hinweis

                                                              Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit B

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Behörde

                                                                Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                                Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                                Hinweis

                                                                Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit B

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Behörde

                                                                  Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                                  Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                                  Hinweis

                                                                  Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion