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    Begriffe mit B

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Behörde

    Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

    Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

    Hinweis:

    Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

    Eine Abfragemöglichkeit für Adressen verschiedenster Behörden findet sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 17.02.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                          Behörde

                                          Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                          Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                          Hinweis:

                                          Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                          Eine Abfragemöglichkeit für Adressen verschiedenster Behörden findet sich auf oesterreich.gv.at.

                                          Letzte Aktualisierung: 17.02.2025
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                                            Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                            Hinweis:

                                            Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                              Behörde

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                                              Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                              Hinweis:

                                              Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                                Hinweis:

                                                Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                                  Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

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                                                  Hinweis:

                                                  Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                                    Behörde

                                                    Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

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                                                    Hinweis:

                                                    Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                                      Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

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                                                      Hinweis:

                                                      Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                                        Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

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                                                        Hinweis:

                                                        Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                                          Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                          Hinweis:

                                                          Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                                            Behörde

                                                            Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                            Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                            Hinweis:

                                                            Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                                              Hinweis:

                                                              Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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                                                                Behörde

                                                                Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                                Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                                Hinweis:

                                                                Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                                Eine Abfragemöglichkeit für Adressen verschiedenster Behörden findet sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                Letzte Aktualisierung: 17.02.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit B

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Behörde

                                                                  Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

                                                                  Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

                                                                  Hinweis:

                                                                  Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

                                                                  Eine Abfragemöglichkeit für Adressen verschiedenster Behörden findet sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 17.02.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion