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    Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

    Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
    • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Ziele

    Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

    • Budgetkonsolidierung
    • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
    • Förderung der Steuergerechtigkeit

    Inhalt

    Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

    • Familie
    • Wissenschaft und Forschung
    • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
    • Parteien, Medien und Sport
    • Justiz und Inneres
    • Finanzen
    • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
    • Infrastruktur und Mobilität
    • Soziales und Arbeit

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

    Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

    Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

    Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

    Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

    Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

      Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

      • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
      • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Ziele

      Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

      • Budgetkonsolidierung
      • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
      • Förderung der Steuergerechtigkeit

      Inhalt

      Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

      • Familie
      • Wissenschaft und Forschung
      • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
      • Parteien, Medien und Sport
      • Justiz und Inneres
      • Finanzen
      • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
      • Infrastruktur und Mobilität
      • Soziales und Arbeit

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

      Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

      Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

      Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

      Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

      Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

        Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

        • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
        • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Ziele

        Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

        • Budgetkonsolidierung
        • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
        • Förderung der Steuergerechtigkeit

        Inhalt

        Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

        • Familie
        • Wissenschaft und Forschung
        • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
        • Parteien, Medien und Sport
        • Justiz und Inneres
        • Finanzen
        • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
        • Infrastruktur und Mobilität
        • Soziales und Arbeit

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

        Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

        Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

        Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

        Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

        Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
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          Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

          Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

          • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
          • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

          Ziele

          Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

          • Budgetkonsolidierung
          • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
          • Förderung der Steuergerechtigkeit

          Inhalt

          Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

          • Familie
          • Wissenschaft und Forschung
          • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
          • Parteien, Medien und Sport
          • Justiz und Inneres
          • Finanzen
          • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
          • Infrastruktur und Mobilität
          • Soziales und Arbeit

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

          Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

          Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

          Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

          Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

          Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

            Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

            • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
            • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

            Ziele

            Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

            • Budgetkonsolidierung
            • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
            • Förderung der Steuergerechtigkeit

            Inhalt

            Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

            • Familie
            • Wissenschaft und Forschung
            • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
            • Parteien, Medien und Sport
            • Justiz und Inneres
            • Finanzen
            • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
            • Infrastruktur und Mobilität
            • Soziales und Arbeit

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

            Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

            Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

            Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

            Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

            Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
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              Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

              Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

              • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
              • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

              Ziele

              Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

              • Budgetkonsolidierung
              • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
              • Förderung der Steuergerechtigkeit

              Inhalt

              Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

              • Familie
              • Wissenschaft und Forschung
              • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
              • Parteien, Medien und Sport
              • Justiz und Inneres
              • Finanzen
              • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
              • Infrastruktur und Mobilität
              • Soziales und Arbeit

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

              Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

              Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

              Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

              Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

              Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
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                Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                Ziele

                Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                • Budgetkonsolidierung
                • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                • Förderung der Steuergerechtigkeit

                Inhalt

                Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                • Familie
                • Wissenschaft und Forschung
                • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                • Parteien, Medien und Sport
                • Justiz und Inneres
                • Finanzen
                • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                • Infrastruktur und Mobilität
                • Soziales und Arbeit

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

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                  Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                  Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                  • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                  Ziele

                  Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                  • Budgetkonsolidierung
                  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                  • Förderung der Steuergerechtigkeit

                  Inhalt

                  Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                  • Familie
                  • Wissenschaft und Forschung
                  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                  • Parteien, Medien und Sport
                  • Justiz und Inneres
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                  • Infrastruktur und Mobilität
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                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                  Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                  Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                  Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                  Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                  Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

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                    Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                    Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                    • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                    Ziele

                    Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                    • Budgetkonsolidierung
                    • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                    • Förderung der Steuergerechtigkeit

                    Inhalt

                    Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                    • Familie
                    • Wissenschaft und Forschung
                    • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                    • Parteien, Medien und Sport
                    • Justiz und Inneres
                    • Finanzen
                    • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                    • Infrastruktur und Mobilität
                    • Soziales und Arbeit

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                    Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                    Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                    Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                    Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                    Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                    Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                      Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                      • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                      Ziele

                      Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                      • Budgetkonsolidierung
                      • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                      • Förderung der Steuergerechtigkeit

                      Inhalt

                      Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                      • Familie
                      • Wissenschaft und Forschung
                      • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                      • Parteien, Medien und Sport
                      • Justiz und Inneres
                      • Finanzen
                      • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                      • Infrastruktur und Mobilität
                      • Soziales und Arbeit

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                      Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                      Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                      Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                      Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                      Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                      Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                        Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                        • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                        Ziele

                        Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                        • Budgetkonsolidierung
                        • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                        • Förderung der Steuergerechtigkeit

                        Inhalt

                        Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                        • Familie
                        • Wissenschaft und Forschung
                        • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                        • Parteien, Medien und Sport
                        • Justiz und Inneres
                        • Finanzen
                        • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                        • Infrastruktur und Mobilität
                        • Soziales und Arbeit

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                        Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                        Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                        Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                        Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                        Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                          Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                          • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                          Ziele

                          Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                          • Budgetkonsolidierung
                          • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                          • Förderung der Steuergerechtigkeit

                          Inhalt

                          Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                          • Familie
                          • Wissenschaft und Forschung
                          • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                          • Parteien, Medien und Sport
                          • Justiz und Inneres
                          • Finanzen
                          • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                          • Infrastruktur und Mobilität
                          • Soziales und Arbeit

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                          Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                          Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                          Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                          Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                          Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                            Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                            • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                            Ziele

                            Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                            • Budgetkonsolidierung
                            • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                            • Förderung der Steuergerechtigkeit

                            Inhalt

                            Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                            • Familie
                            • Wissenschaft und Forschung
                            • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                            • Parteien, Medien und Sport
                            • Justiz und Inneres
                            • Finanzen
                            • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                            • Infrastruktur und Mobilität
                            • Soziales und Arbeit

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                            Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                            Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                            Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                            Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                            Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                              Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                              • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                              Ziele

                              Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                              • Budgetkonsolidierung
                              • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                              • Förderung der Steuergerechtigkeit

                              Inhalt

                              Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                              • Familie
                              • Wissenschaft und Forschung
                              • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                              • Parteien, Medien und Sport
                              • Justiz und Inneres
                              • Finanzen
                              • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                              • Infrastruktur und Mobilität
                              • Soziales und Arbeit

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                              Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                              Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                              Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                              Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                              Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Ziele

                                Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                • Budgetkonsolidierung
                                • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                Inhalt

                                Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                • Familie
                                • Wissenschaft und Forschung
                                • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                • Parteien, Medien und Sport
                                • Justiz und Inneres
                                • Finanzen
                                • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                • Infrastruktur und Mobilität
                                • Soziales und Arbeit

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                  Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                  • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Ziele

                                  Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                  • Budgetkonsolidierung
                                  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                  • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                  Inhalt

                                  Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                  • Familie
                                  • Wissenschaft und Forschung
                                  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                  • Parteien, Medien und Sport
                                  • Justiz und Inneres
                                  • Finanzen
                                  • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                  • Infrastruktur und Mobilität
                                  • Soziales und Arbeit

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                  Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                  Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                  Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                  Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                  Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                    Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                    • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Ziele

                                    Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                    • Budgetkonsolidierung
                                    • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                    • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                    Inhalt

                                    Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                    • Familie
                                    • Wissenschaft und Forschung
                                    • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                    • Parteien, Medien und Sport
                                    • Justiz und Inneres
                                    • Finanzen
                                    • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                    • Infrastruktur und Mobilität
                                    • Soziales und Arbeit

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                    Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                    Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                    Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                    Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                    Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                      Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                      • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Ziele

                                      Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                      • Budgetkonsolidierung
                                      • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                      • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                      Inhalt

                                      Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                      • Familie
                                      • Wissenschaft und Forschung
                                      • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                      • Parteien, Medien und Sport
                                      • Justiz und Inneres
                                      • Finanzen
                                      • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                      • Infrastruktur und Mobilität
                                      • Soziales und Arbeit

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                      Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                      Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                      Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                      Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                      Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                        Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                        • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Ziele

                                        Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                        • Budgetkonsolidierung
                                        • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                        • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                        Inhalt

                                        Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                        • Familie
                                        • Wissenschaft und Forschung
                                        • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                        • Parteien, Medien und Sport
                                        • Justiz und Inneres
                                        • Finanzen
                                        • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                        • Infrastruktur und Mobilität
                                        • Soziales und Arbeit

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                        Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                        Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                        Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                        Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                        Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                          Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                          • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Ziele

                                          Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                          • Budgetkonsolidierung
                                          • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                          • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                          Inhalt

                                          Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                          • Familie
                                          • Wissenschaft und Forschung
                                          • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                          • Parteien, Medien und Sport
                                          • Justiz und Inneres
                                          • Finanzen
                                          • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                          • Infrastruktur und Mobilität
                                          • Soziales und Arbeit

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                          Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                          Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                          Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                          Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                          Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                            Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                            • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Ziele

                                            Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                            • Budgetkonsolidierung
                                            • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                            • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                            Inhalt

                                            Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                            • Familie
                                            • Wissenschaft und Forschung
                                            • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                            • Parteien, Medien und Sport
                                            • Justiz und Inneres
                                            • Finanzen
                                            • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                            • Infrastruktur und Mobilität
                                            • Soziales und Arbeit

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                            Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                            Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                            Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                            Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                            Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                              Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                              • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Ziele

                                              Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                              • Budgetkonsolidierung
                                              • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                              • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                              Inhalt

                                              Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                              • Familie
                                              • Wissenschaft und Forschung
                                              • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                              • Parteien, Medien und Sport
                                              • Justiz und Inneres
                                              • Finanzen
                                              • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                              • Infrastruktur und Mobilität
                                              • Soziales und Arbeit

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                              Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                              Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                              Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                              Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                              Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Ziele

                                                Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                • Budgetkonsolidierung
                                                • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                Inhalt

                                                Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                • Familie
                                                • Wissenschaft und Forschung
                                                • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                • Parteien, Medien und Sport
                                                • Justiz und Inneres
                                                • Finanzen
                                                • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                • Infrastruktur und Mobilität
                                                • Soziales und Arbeit

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                  Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                  • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Ziele

                                                  Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                  • Budgetkonsolidierung
                                                  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                  • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                  Inhalt

                                                  Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                  • Familie
                                                  • Wissenschaft und Forschung
                                                  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                  • Parteien, Medien und Sport
                                                  • Justiz und Inneres
                                                  • Finanzen
                                                  • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                  • Infrastruktur und Mobilität
                                                  • Soziales und Arbeit

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                  Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                  Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                  Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                  Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                  Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                    Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                    • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Ziele

                                                    Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                    • Budgetkonsolidierung
                                                    • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                    • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                    Inhalt

                                                    Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                    • Familie
                                                    • Wissenschaft und Forschung
                                                    • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                    • Parteien, Medien und Sport
                                                    • Justiz und Inneres
                                                    • Finanzen
                                                    • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                    • Infrastruktur und Mobilität
                                                    • Soziales und Arbeit

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                    Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                    Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                    Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                    Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                    Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                      Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                      • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Ziele

                                                      Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                      • Budgetkonsolidierung
                                                      • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                      • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                      Inhalt

                                                      Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                      • Familie
                                                      • Wissenschaft und Forschung
                                                      • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                      • Parteien, Medien und Sport
                                                      • Justiz und Inneres
                                                      • Finanzen
                                                      • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                      • Infrastruktur und Mobilität
                                                      • Soziales und Arbeit

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                      Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                      Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                      Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                      Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                      Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                        Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                        • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Ziele

                                                        Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                        • Budgetkonsolidierung
                                                        • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                        • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                        Inhalt

                                                        Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                        • Familie
                                                        • Wissenschaft und Forschung
                                                        • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                        • Parteien, Medien und Sport
                                                        • Justiz und Inneres
                                                        • Finanzen
                                                        • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                        • Infrastruktur und Mobilität
                                                        • Soziales und Arbeit

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                        Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                        Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                        Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                        Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                        Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                          Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                          • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Ziele

                                                          Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                          • Budgetkonsolidierung
                                                          • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                          • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                          Inhalt

                                                          Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                          • Familie
                                                          • Wissenschaft und Forschung
                                                          • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                          • Parteien, Medien und Sport
                                                          • Justiz und Inneres
                                                          • Finanzen
                                                          • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                          • Infrastruktur und Mobilität
                                                          • Soziales und Arbeit

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                          Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                          Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                          Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                          Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                          Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                            Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                            • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Ziele

                                                            Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                            • Budgetkonsolidierung
                                                            • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                            • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                            Inhalt

                                                            Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                            • Familie
                                                            • Wissenschaft und Forschung
                                                            • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                            • Parteien, Medien und Sport
                                                            • Justiz und Inneres
                                                            • Finanzen
                                                            • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                            • Infrastruktur und Mobilität
                                                            • Soziales und Arbeit

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                            Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                            Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                            Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                            Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                            Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                              Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                              • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Ziele

                                                              Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                              • Budgetkonsolidierung
                                                              • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                              • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                              Inhalt

                                                              Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                              • Familie
                                                              • Wissenschaft und Forschung
                                                              • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                              • Parteien, Medien und Sport
                                                              • Justiz und Inneres
                                                              • Finanzen
                                                              • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                              • Infrastruktur und Mobilität
                                                              • Soziales und Arbeit

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                              Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                              Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                              Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                              Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                              Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                                Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                                • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Ziele

                                                                Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                                • Budgetkonsolidierung
                                                                • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                                • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                                Inhalt

                                                                Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                                • Familie
                                                                • Wissenschaft und Forschung
                                                                • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                                • Parteien, Medien und Sport
                                                                • Justiz und Inneres
                                                                • Finanzen
                                                                • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                                • Infrastruktur und Mobilität
                                                                • Soziales und Arbeit

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                                Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                                Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                                Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                                Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                                Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                                  Es sollen Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 12. Juni 2026
                                                                  • Ende der Begutachtung: 21. Juni 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Ziele

                                                                  Es sollen hauptsächlich folgende Ziele erreicht werden:

                                                                  • Budgetkonsolidierung
                                                                  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                                  • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                                  Inhalt

                                                                  Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                                  • Familie
                                                                  • Wissenschaft und Forschung
                                                                  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                                  • Parteien, Medien und Sport
                                                                  • Justiz und Inneres
                                                                  • Finanzen
                                                                  • Land- und Forstwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz
                                                                  • Infrastruktur und Mobilität
                                                                  • Soziales und Arbeit

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll zahlreiche rechtliche Änderungen bringen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                                  Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen soll die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt werden. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages soll auch das Kalenderjahr 2028 umfassen.

                                                                  Zudem soll zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt werden.

                                                                  Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale sollen aus budgetären Gründen abgeschafft werden. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung soll beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt werden.

                                                                  Die Aufteilung des Familienbonus Plus soll neu ausgestaltet werden.

                                                                  Im Sozialversicherungsrecht sollen Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen werden. Darüber hinaus sollen Präzisierungen und Klarstellungen erfolgen. Es soll auch klargestellt werden, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen werden, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 12.06.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion