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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

    Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
    • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

    Ziele

    Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

    • Budgetkonsolidierung
    • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
    • Förderung der Steuergerechtigkeit

    Inhalt

    Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

    • Familie
    • Wissenschaft und Forschung
    • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
    • Parteien, Medien und Sport
    • Justiz und Inneres
    • Finanzen
    • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
    • Infrastruktur und Mobilität
    • Soziales und Arbeit

    Hauptgesichtspunkte

    Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

    Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

    Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

    Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

    Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

    Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

    Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

    Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

      Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
      • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

      Ziele

      Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

      • Budgetkonsolidierung
      • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
      • Förderung der Steuergerechtigkeit

      Inhalt

      Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

      • Familie
      • Wissenschaft und Forschung
      • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
      • Parteien, Medien und Sport
      • Justiz und Inneres
      • Finanzen
      • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
      • Infrastruktur und Mobilität
      • Soziales und Arbeit

      Hauptgesichtspunkte

      Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

      Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

      Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

      Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

      Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

      Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

      Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

      Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

        Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
        • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

        Ziele

        Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

        • Budgetkonsolidierung
        • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
        • Förderung der Steuergerechtigkeit

        Inhalt

        Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

        • Familie
        • Wissenschaft und Forschung
        • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
        • Parteien, Medien und Sport
        • Justiz und Inneres
        • Finanzen
        • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
        • Infrastruktur und Mobilität
        • Soziales und Arbeit

        Hauptgesichtspunkte

        Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

        Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

        Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

        Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

        Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

        Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

        Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

        Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
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          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

          Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
          • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

          Ziele

          Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

          • Budgetkonsolidierung
          • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
          • Förderung der Steuergerechtigkeit

          Inhalt

          Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

          • Familie
          • Wissenschaft und Forschung
          • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
          • Parteien, Medien und Sport
          • Justiz und Inneres
          • Finanzen
          • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
          • Infrastruktur und Mobilität
          • Soziales und Arbeit

          Hauptgesichtspunkte

          Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

          Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

          Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

          Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

          Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

          Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

          Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

          Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
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            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

            Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
            • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

            Ziele

            Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

            • Budgetkonsolidierung
            • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
            • Förderung der Steuergerechtigkeit

            Inhalt

            Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

            • Familie
            • Wissenschaft und Forschung
            • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
            • Parteien, Medien und Sport
            • Justiz und Inneres
            • Finanzen
            • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
            • Infrastruktur und Mobilität
            • Soziales und Arbeit

            Hauptgesichtspunkte

            Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

            Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

            Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

            Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

            Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

            Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

            Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

            Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
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              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

              Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
              • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

              Ziele

              Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

              • Budgetkonsolidierung
              • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
              • Förderung der Steuergerechtigkeit

              Inhalt

              Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

              • Familie
              • Wissenschaft und Forschung
              • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
              • Parteien, Medien und Sport
              • Justiz und Inneres
              • Finanzen
              • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
              • Infrastruktur und Mobilität
              • Soziales und Arbeit

              Hauptgesichtspunkte

              Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

              Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

              Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

              Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

              Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

              Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

              Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

              Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
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                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                Ziele

                Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                • Budgetkonsolidierung
                • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                • Förderung der Steuergerechtigkeit

                Inhalt

                Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                • Familie
                • Wissenschaft und Forschung
                • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                • Parteien, Medien und Sport
                • Justiz und Inneres
                • Finanzen
                • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                • Infrastruktur und Mobilität
                • Soziales und Arbeit

                Hauptgesichtspunkte

                Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
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                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                  Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                  • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                  Ziele

                  Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                  • Budgetkonsolidierung
                  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                  • Förderung der Steuergerechtigkeit

                  Inhalt

                  Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                  • Familie
                  • Wissenschaft und Forschung
                  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                  • Parteien, Medien und Sport
                  • Justiz und Inneres
                  • Finanzen
                  • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                  • Infrastruktur und Mobilität
                  • Soziales und Arbeit

                  Hauptgesichtspunkte

                  Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                  Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                  Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                  Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                  Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                  Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                  Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

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                    Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                    • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                    Ziele

                    Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                    • Budgetkonsolidierung
                    • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                    • Förderung der Steuergerechtigkeit

                    Inhalt

                    Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                    • Familie
                    • Wissenschaft und Forschung
                    • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                    • Parteien, Medien und Sport
                    • Justiz und Inneres
                    • Finanzen
                    • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                    • Infrastruktur und Mobilität
                    • Soziales und Arbeit

                    Hauptgesichtspunkte

                    Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                    Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                    Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                    Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                    Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                    Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                    Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                    Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                      Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                      • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                      Ziele

                      Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                      • Budgetkonsolidierung
                      • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                      • Förderung der Steuergerechtigkeit

                      Inhalt

                      Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                      • Familie
                      • Wissenschaft und Forschung
                      • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                      • Parteien, Medien und Sport
                      • Justiz und Inneres
                      • Finanzen
                      • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                      • Infrastruktur und Mobilität
                      • Soziales und Arbeit

                      Hauptgesichtspunkte

                      Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                      Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                      Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                      Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                      Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                      Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                      Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                      Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                        Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                        • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                        Ziele

                        Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                        • Budgetkonsolidierung
                        • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                        • Förderung der Steuergerechtigkeit

                        Inhalt

                        Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                        • Familie
                        • Wissenschaft und Forschung
                        • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                        • Parteien, Medien und Sport
                        • Justiz und Inneres
                        • Finanzen
                        • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                        • Infrastruktur und Mobilität
                        • Soziales und Arbeit

                        Hauptgesichtspunkte

                        Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                        Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                        Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                        Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                        Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                        Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                        Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                        Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                          Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                          • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                          Ziele

                          Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                          • Budgetkonsolidierung
                          • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                          • Förderung der Steuergerechtigkeit

                          Inhalt

                          Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                          • Familie
                          • Wissenschaft und Forschung
                          • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                          • Parteien, Medien und Sport
                          • Justiz und Inneres
                          • Finanzen
                          • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                          • Infrastruktur und Mobilität
                          • Soziales und Arbeit

                          Hauptgesichtspunkte

                          Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                          Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                          Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                          Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                          Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                          Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                          Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                          Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                            Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                            • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                            Ziele

                            Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                            • Budgetkonsolidierung
                            • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                            • Förderung der Steuergerechtigkeit

                            Inhalt

                            Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                            • Familie
                            • Wissenschaft und Forschung
                            • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                            • Parteien, Medien und Sport
                            • Justiz und Inneres
                            • Finanzen
                            • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                            • Infrastruktur und Mobilität
                            • Soziales und Arbeit

                            Hauptgesichtspunkte

                            Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                            Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                            Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                            Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                            Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                            Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                            Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                            Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                              Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                              • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                              Ziele

                              Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                              • Budgetkonsolidierung
                              • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                              • Förderung der Steuergerechtigkeit

                              Inhalt

                              Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                              • Familie
                              • Wissenschaft und Forschung
                              • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                              • Parteien, Medien und Sport
                              • Justiz und Inneres
                              • Finanzen
                              • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                              • Infrastruktur und Mobilität
                              • Soziales und Arbeit

                              Hauptgesichtspunkte

                              Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                              Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                              Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                              Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                              Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                              Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                              Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                              Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                Ziele

                                Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                • Budgetkonsolidierung
                                • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                Inhalt

                                Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                • Familie
                                • Wissenschaft und Forschung
                                • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                • Parteien, Medien und Sport
                                • Justiz und Inneres
                                • Finanzen
                                • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                • Infrastruktur und Mobilität
                                • Soziales und Arbeit

                                Hauptgesichtspunkte

                                Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                  Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                  • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                  Ziele

                                  Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                  • Budgetkonsolidierung
                                  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                  • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                  Inhalt

                                  Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                  • Familie
                                  • Wissenschaft und Forschung
                                  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                  • Parteien, Medien und Sport
                                  • Justiz und Inneres
                                  • Finanzen
                                  • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                  • Infrastruktur und Mobilität
                                  • Soziales und Arbeit

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                  Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                  Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                  Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                  Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                  Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                  Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                  Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                    Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                    • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                    Ziele

                                    Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                    • Budgetkonsolidierung
                                    • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                    • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                    Inhalt

                                    Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                    • Familie
                                    • Wissenschaft und Forschung
                                    • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                    • Parteien, Medien und Sport
                                    • Justiz und Inneres
                                    • Finanzen
                                    • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                    • Infrastruktur und Mobilität
                                    • Soziales und Arbeit

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                    Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                    Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                    Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                    Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                    Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                    Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                    Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                      Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                      • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                      Ziele

                                      Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                      • Budgetkonsolidierung
                                      • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                      • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                      Inhalt

                                      Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                      • Familie
                                      • Wissenschaft und Forschung
                                      • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                      • Parteien, Medien und Sport
                                      • Justiz und Inneres
                                      • Finanzen
                                      • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                      • Infrastruktur und Mobilität
                                      • Soziales und Arbeit

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                      Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                      Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                      Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                      Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                      Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                      Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                      Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                        Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                        • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                        Ziele

                                        Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                        • Budgetkonsolidierung
                                        • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                        • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                        Inhalt

                                        Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                        • Familie
                                        • Wissenschaft und Forschung
                                        • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                        • Parteien, Medien und Sport
                                        • Justiz und Inneres
                                        • Finanzen
                                        • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                        • Infrastruktur und Mobilität
                                        • Soziales und Arbeit

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                        Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                        Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                        Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                        Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                        Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                        Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                        Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                          Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                          • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                          Ziele

                                          Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                          • Budgetkonsolidierung
                                          • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                          • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                          Inhalt

                                          Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                          • Familie
                                          • Wissenschaft und Forschung
                                          • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                          • Parteien, Medien und Sport
                                          • Justiz und Inneres
                                          • Finanzen
                                          • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                          • Infrastruktur und Mobilität
                                          • Soziales und Arbeit

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                          Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                          Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                          Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                          Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                          Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                          Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                          Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                            Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                            • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                            Ziele

                                            Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                            • Budgetkonsolidierung
                                            • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                            • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                            Inhalt

                                            Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                            • Familie
                                            • Wissenschaft und Forschung
                                            • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                            • Parteien, Medien und Sport
                                            • Justiz und Inneres
                                            • Finanzen
                                            • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                            • Infrastruktur und Mobilität
                                            • Soziales und Arbeit

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                            Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                            Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                            Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                            Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                            Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                            Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                            Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                              Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                              • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                              Ziele

                                              Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                              • Budgetkonsolidierung
                                              • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                              • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                              Inhalt

                                              Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                              • Familie
                                              • Wissenschaft und Forschung
                                              • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                              • Parteien, Medien und Sport
                                              • Justiz und Inneres
                                              • Finanzen
                                              • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                              • Infrastruktur und Mobilität
                                              • Soziales und Arbeit

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                              Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                              Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                              Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                              Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                              Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                              Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                              Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                Ziele

                                                Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                • Budgetkonsolidierung
                                                • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                Inhalt

                                                Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                • Familie
                                                • Wissenschaft und Forschung
                                                • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                • Parteien, Medien und Sport
                                                • Justiz und Inneres
                                                • Finanzen
                                                • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                • Infrastruktur und Mobilität
                                                • Soziales und Arbeit

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                  Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                  • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                  Ziele

                                                  Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                  • Budgetkonsolidierung
                                                  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                  • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                  Inhalt

                                                  Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                  • Familie
                                                  • Wissenschaft und Forschung
                                                  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                  • Parteien, Medien und Sport
                                                  • Justiz und Inneres
                                                  • Finanzen
                                                  • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                  • Infrastruktur und Mobilität
                                                  • Soziales und Arbeit

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                  Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                  Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                  Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                  Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                  Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                  Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                  Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                    Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                    • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                    Ziele

                                                    Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                    • Budgetkonsolidierung
                                                    • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                    • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                    Inhalt

                                                    Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                    • Familie
                                                    • Wissenschaft und Forschung
                                                    • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                    • Parteien, Medien und Sport
                                                    • Justiz und Inneres
                                                    • Finanzen
                                                    • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                    • Infrastruktur und Mobilität
                                                    • Soziales und Arbeit

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                    Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                    Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                    Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                    Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                    Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                    Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                    Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                      Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                      • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                      Ziele

                                                      Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                      • Budgetkonsolidierung
                                                      • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                      • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                      Inhalt

                                                      Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                      • Familie
                                                      • Wissenschaft und Forschung
                                                      • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                      • Parteien, Medien und Sport
                                                      • Justiz und Inneres
                                                      • Finanzen
                                                      • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                      • Infrastruktur und Mobilität
                                                      • Soziales und Arbeit

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                      Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                      Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                      Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                      Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                      Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                      Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                      Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                        Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                        • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                        Ziele

                                                        Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                        • Budgetkonsolidierung
                                                        • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                        • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                        Inhalt

                                                        Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                        • Familie
                                                        • Wissenschaft und Forschung
                                                        • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                        • Parteien, Medien und Sport
                                                        • Justiz und Inneres
                                                        • Finanzen
                                                        • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                        • Infrastruktur und Mobilität
                                                        • Soziales und Arbeit

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                        Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                        Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                        Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                        Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                        Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                        Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                        Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                          Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                          • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                          Ziele

                                                          Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                          • Budgetkonsolidierung
                                                          • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                          • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                          Inhalt

                                                          Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                          • Familie
                                                          • Wissenschaft und Forschung
                                                          • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                          • Parteien, Medien und Sport
                                                          • Justiz und Inneres
                                                          • Finanzen
                                                          • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                          • Infrastruktur und Mobilität
                                                          • Soziales und Arbeit

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                          Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                          Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                          Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                          Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                          Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                          Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                          Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                            Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                            • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                            Ziele

                                                            Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                            • Budgetkonsolidierung
                                                            • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                            • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                            Inhalt

                                                            Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                            • Familie
                                                            • Wissenschaft und Forschung
                                                            • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                            • Parteien, Medien und Sport
                                                            • Justiz und Inneres
                                                            • Finanzen
                                                            • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                            • Infrastruktur und Mobilität
                                                            • Soziales und Arbeit

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                            Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                            Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                            Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                            Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                            Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                            Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                            Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                              Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                              • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                              Ziele

                                                              Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                              • Budgetkonsolidierung
                                                              • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                              • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                              Inhalt

                                                              Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                              • Familie
                                                              • Wissenschaft und Forschung
                                                              • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                              • Parteien, Medien und Sport
                                                              • Justiz und Inneres
                                                              • Finanzen
                                                              • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                              • Infrastruktur und Mobilität
                                                              • Soziales und Arbeit

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                              Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                              Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                              Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                              Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                              Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                              Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                              Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                                Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                                • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                                Ziele

                                                                Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                                • Budgetkonsolidierung
                                                                • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                                • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                                Inhalt

                                                                Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                                • Familie
                                                                • Wissenschaft und Forschung
                                                                • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                                • Parteien, Medien und Sport
                                                                • Justiz und Inneres
                                                                • Finanzen
                                                                • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                                • Infrastruktur und Mobilität
                                                                • Soziales und Arbeit

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                                Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                                Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                                Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                                Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                                Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                                Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                                Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Budgetbegleitgesetz 2027-2028

                                                                  Es werden Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgethaushalts in mehreren Bereichen umgesetzt.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
                                                                  • Inkrafttreten: überwiegend 30. Juli 2026

                                                                  Ziele

                                                                  Es werden hauptsächlich folgende Ziele erreicht:

                                                                  • Budgetkonsolidierung
                                                                  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich
                                                                  • Förderung der Steuergerechtigkeit

                                                                  Inhalt

                                                                  Das Vorhaben umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

                                                                  • Familie
                                                                  • Wissenschaft und Forschung
                                                                  • Pensionsrecht im öffentlichen Dienst
                                                                  • Parteien, Medien und Sport
                                                                  • Justiz und Inneres
                                                                  • Finanzen
                                                                  • Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umwelt
                                                                  • Infrastruktur und Mobilität
                                                                  • Soziales und Arbeit

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen, weswegen an dieser Stelle lediglich ausgewählte Themen behandelt werden.

                                                                  Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld) und der Familienzeitbonus wurden in den Jahren 2023 bis 2025 jährlich automatisch erhöht. Im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen wird die Valorisierung der Familienleistungen auch im Kalenderjahr 2028 ausgesetzt. Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrages umfasst auch das Kalenderjahr 2028.

                                                                  Zudem wird zur Entlastung von Unternehmen, die Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer beschäftigen, ab dem Kalenderjahr 2028 der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds gesenkt.

                                                                  Das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale werden aus budgetären Gründen abgeschafft. Zum Zwecke der Budgetkonsolidierung wird beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter vorübergehend auf Realinvestitionen eingeschränkt.

                                                                  Die Aufteilung des Familienbonus Plus wird neu ausgestaltet.

                                                                  Die Zustellung von Paketen wird künftig besteuert.

                                                                  Im Sozialversicherungsrecht werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Sozialversicherungssystems sowie zur Konsolidierung des Budgets getroffen. Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen und Klarstellungen. Es wird auch klargestellt, dass medizinische Maßnahmen der Rehabilitation für Bezieherinnen/Bezieher einer Pensionsleistung aus der Pensionsversicherung durch die Pensionsversicherungsträger erbracht werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Unterstützung der Pensionsversicherungsträger in ihrem Bestreben, Missbrauchsfälle einzudämmen, getroffen, um dadurch ungerechtfertigte Leistungsauszahlungen zu verhindern.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 29.07.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion