oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Zustimmung der Eltern
Für bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile, beispielsweise für:
- Änderung des Namens
- Erwerb der Staatsbürgerschaft bzw. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages (→ USP), Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
Zustimmung der Eltern
Für bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile, beispielsweise für:
- Änderung des Namens
- Erwerb der Staatsbürgerschaft bzw. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages (→ USP), Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
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Für bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile, beispielsweise für:
- Änderung des Namens
- Erwerb der Staatsbürgerschaft bzw. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages (→ USP), Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
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- Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages (→ USP), Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
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- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
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