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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder

    Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

    Achtung:

    Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

    Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

    Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

    Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

      Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder

      Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

      Achtung:

      Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

      Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

      Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

      Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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        Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

        Achtung:

        Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

        Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

        Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

        Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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          Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

          Achtung:

          Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

          Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

          Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

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            Achtung:

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            Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

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              Achtung:

              Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

              Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

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                  Achtung:

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                  Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

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                    Achtung:

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                    Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                    Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

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                      Achtung:

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                      Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

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                      Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                        Achtung:

                        Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                        Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                        Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                        Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                          Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                          Achtung:

                          Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                          Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                          Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

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                            Achtung:

                            Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                            Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

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                              Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                              Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                              Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                              Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                                Achtung:

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                                Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

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                                  Achtung:

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                                  Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

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                                    Achtung:

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                                    Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                    Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

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                                      Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder

                                      Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                      Achtung:

                                      Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                      Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                      Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                      Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                        Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder

                                        Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                        Achtung:

                                        Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                        Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                        Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                        Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                                          Achtung:

                                          Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                          Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                          Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                          Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                                            Achtung:

                                            Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                            Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                            Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                            Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                                              Achtung:

                                              Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                              Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                              Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                              Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                                                Achtung:

                                                Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                                Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                                Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                                                  Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                                  Achtung:

                                                  Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                                  Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                  Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                                  Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                    Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                                    Achtung:

                                                    Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                                    Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                    Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                                    Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                                                      Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                                      Achtung:

                                                      Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                                      Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                      Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                                      Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                                                        Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                                        Achtung:

                                                        Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                                        Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                        Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

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                                                          Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                                          Achtung:

                                                          Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                                          Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                          Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                                          Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

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                                                            Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                                            Achtung:

                                                            Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                                            Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                            Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                                            Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

                                                              Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder

                                                              Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                                              Achtung:

                                                              Die Geburt jedes weiteren Kindes muss unverzüglich der für das Kinderbetreuungsgeld zuständigen Stelle beim Krankenversicherungsträger gemeldet werden (Meldepflicht). Zu Unrecht bezogenes Kinderbetreuungsgeld für das ältere Kind muss zurückgezahlt werden.

                                                              Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                              Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                                              Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                                Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder

                                                                Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                                                Achtung:

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                                                                Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                                Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                                                Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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                                                                  Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder

                                                                  Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Sie immer nur für das jüngste Kind. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld muss für das Neugeborene neu beantragt werden und wird dann für dieses ausbezahlt. Dasselbe gilt für Adoptiv- und Pflegekinder.

                                                                  Achtung:

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                                                                  Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags. Der Tagesbetrag ergibt sich aus der jeweils gewählten Bezugsdauer. Bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte usw.

                                                                  Für alle Kinder müssen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

                                                                  Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen Mehrlingszuschlag.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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