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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Steuern und Behinderung

    Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

    Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

    Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

    Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

    Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

    Jährlicher Höchstbetrag:

    bis 2022 6.000 Euro
    2023 6.312 Euro
    2024 6.937 Euro
    2025 7.284 Euro

    Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

    Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

    Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

    Zuständige Stelle

    Das Finanzamt (→ BMF)

    Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

    Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
    Certified Translation

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      Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

      Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

      Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

      Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

      Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

      Jährlicher Höchstbetrag:

      bis 2022 6.000 Euro
      2023 6.312 Euro
      2024 6.937 Euro
      2025 7.284 Euro

      Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

      Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

      Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

      Zuständige Stelle

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      Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

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        Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

        Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

        Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

        Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

        Jährlicher Höchstbetrag:

        bis 2022 6.000 Euro
        2023 6.312 Euro
        2024 6.937 Euro
        2025 7.284 Euro

        Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

        Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

        Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

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          Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

          Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

          Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

          Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

          Jährlicher Höchstbetrag:

          bis 2022 6.000 Euro
          2023 6.312 Euro
          2024 6.937 Euro
          2025 7.284 Euro

          Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

          Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

          Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

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            Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

            Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

            Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

            Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

            Jährlicher Höchstbetrag:

            bis 2022 6.000 Euro
            2023 6.312 Euro
            2024 6.937 Euro
            2025 7.284 Euro

            Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

            Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

            Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

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              Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

              Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

              Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

              Jährlicher Höchstbetrag:

              bis 2022 6.000 Euro
              2023 6.312 Euro
              2024 6.937 Euro
              2025 7.284 Euro

              Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

              Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

              Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

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                Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                Jährlicher Höchstbetrag:

                bis 2022 6.000 Euro
                2023 6.312 Euro
                2024 6.937 Euro
                2025 7.284 Euro

                Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

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                  Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                  Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                  Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                  Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                  Jährlicher Höchstbetrag:

                  bis 2022 6.000 Euro
                  2023 6.312 Euro
                  2024 6.937 Euro
                  2025 7.284 Euro

                  Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                  Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                  Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                  Zuständige Stelle

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                  Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

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                    Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                    Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                    Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                    Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

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                    bis 2022 6.000 Euro
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                    2024 6.937 Euro
                    2025 7.284 Euro

                    Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                    Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                    Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                    Zuständige Stelle

                    Das Finanzamt (→ BMF)

                    Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                    Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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                      Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                      Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                      Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                      Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                      Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                      Jährlicher Höchstbetrag:

                      bis 2022 6.000 Euro
                      2023 6.312 Euro
                      2024 6.937 Euro
                      2025 7.284 Euro

                      Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                      Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                      Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                      Zuständige Stelle

                      Das Finanzamt (→ BMF)

                      Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                      Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                      Certified Translation

                        Steuern und Behinderung

                        Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                        Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                        Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                        Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                        Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                        Jährlicher Höchstbetrag:

                        bis 2022 6.000 Euro
                        2023 6.312 Euro
                        2024 6.937 Euro
                        2025 7.284 Euro

                        Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                        Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                        Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                        Zuständige Stelle

                        Das Finanzamt (→ BMF)

                        Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                        Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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                          Steuern und Behinderung

                          Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                          Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                          Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                          Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                          Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                          Jährlicher Höchstbetrag:

                          bis 2022 6.000 Euro
                          2023 6.312 Euro
                          2024 6.937 Euro
                          2025 7.284 Euro

                          Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                          Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                          Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                          Zuständige Stelle

                          Das Finanzamt (→ BMF)

                          Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                          Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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                            Steuern und Behinderung

                            Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                            Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                            Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                            Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                            Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                            Jährlicher Höchstbetrag:

                            bis 2022 6.000 Euro
                            2023 6.312 Euro
                            2024 6.937 Euro
                            2025 7.284 Euro

                            Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                            Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                            Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                            Zuständige Stelle

                            Das Finanzamt (→ BMF)

                            Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                            Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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                              Steuern und Behinderung

                              Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                              Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                              Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                              Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                              Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                              Jährlicher Höchstbetrag:

                              bis 2022 6.000 Euro
                              2023 6.312 Euro
                              2024 6.937 Euro
                              2025 7.284 Euro

                              Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                              Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                              Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                              Zuständige Stelle

                              Das Finanzamt (→ BMF)

                              Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                              Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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                                Steuern und Behinderung

                                Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                Jährlicher Höchstbetrag:

                                bis 2022 6.000 Euro
                                2023 6.312 Euro
                                2024 6.937 Euro
                                2025 7.284 Euro

                                Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                Zuständige Stelle

                                Das Finanzamt (→ BMF)

                                Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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                                  Steuern und Behinderung

                                  Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                  Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                  Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                  Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                  Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                  Jährlicher Höchstbetrag:

                                  bis 2022 6.000 Euro
                                  2023 6.312 Euro
                                  2024 6.937 Euro
                                  2025 7.284 Euro

                                  Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                  Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                  Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                  Zuständige Stelle

                                  Das Finanzamt (→ BMF)

                                  Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                  Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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                                    Steuern und Behinderung

                                    Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                    Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                    Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                    Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                    Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                    Jährlicher Höchstbetrag:

                                    bis 2022 6.000 Euro
                                    2023 6.312 Euro
                                    2024 6.937 Euro
                                    2025 7.284 Euro

                                    Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                    Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                    Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                    Zuständige Stelle

                                    Das Finanzamt (→ BMF)

                                    Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                    Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                                    Certified Translation

                                      Steuern und Behinderung

                                      Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                      Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                      Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                      Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                      Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                      Jährlicher Höchstbetrag:

                                      bis 2022 6.000 Euro
                                      2023 6.312 Euro
                                      2024 6.937 Euro
                                      2025 7.284 Euro

                                      Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                      Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                      Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                      Zuständige Stelle

                                      Das Finanzamt (→ BMF)

                                      Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                      Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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                                        Steuern und Behinderung

                                        Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                        Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                        Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                        Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                        Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                        Jährlicher Höchstbetrag:

                                        bis 2022 6.000 Euro
                                        2023 6.312 Euro
                                        2024 6.937 Euro
                                        2025 7.284 Euro

                                        Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                        Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                        Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                        Zuständige Stelle

                                        Das Finanzamt (→ BMF)

                                        Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                        Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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                                          Steuern und Behinderung

                                          Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                          Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                          Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                          Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                          Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                          Jährlicher Höchstbetrag:

                                          bis 2022 6.000 Euro
                                          2023 6.312 Euro
                                          2024 6.937 Euro
                                          2025 7.284 Euro

                                          Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                          Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                          Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                          Zuständige Stelle

                                          Das Finanzamt (→ BMF)

                                          Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                          Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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                                            Steuern und Behinderung

                                            Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                            Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                            Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                            Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                            Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                            Jährlicher Höchstbetrag:

                                            bis 2022 6.000 Euro
                                            2023 6.312 Euro
                                            2024 6.937 Euro
                                            2025 7.284 Euro

                                            Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                            Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                            Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                            Zuständige Stelle

                                            Das Finanzamt (→ BMF)

                                            Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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                                              Steuern und Behinderung

                                              Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                              Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                              Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                              Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                              Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                              Jährlicher Höchstbetrag:

                                              bis 2022 6.000 Euro
                                              2023 6.312 Euro
                                              2024 6.937 Euro
                                              2025 7.284 Euro

                                              Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                              Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                              Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                              Zuständige Stelle

                                              Das Finanzamt (→ BMF)

                                              Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                              Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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                                                Steuern und Behinderung

                                                Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                Jährlicher Höchstbetrag:

                                                bis 2022 6.000 Euro
                                                2023 6.312 Euro
                                                2024 6.937 Euro
                                                2025 7.284 Euro

                                                Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                Zuständige Stelle

                                                Das Finanzamt (→ BMF)

                                                Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                                                Certified Translation

                                                  Steuern und Behinderung

                                                  Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                  Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                  Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                  Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                  Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                  Jährlicher Höchstbetrag:

                                                  bis 2022 6.000 Euro
                                                  2023 6.312 Euro
                                                  2024 6.937 Euro
                                                  2025 7.284 Euro

                                                  Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                  Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                  Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                  Zuständige Stelle

                                                  Das Finanzamt (→ BMF)

                                                  Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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                                                    Steuern und Behinderung

                                                    Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                    Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                    Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                    Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                    Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                    Jährlicher Höchstbetrag:

                                                    bis 2022 6.000 Euro
                                                    2023 6.312 Euro
                                                    2024 6.937 Euro
                                                    2025 7.284 Euro

                                                    Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                    Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                    Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                    Zuständige Stelle

                                                    Das Finanzamt (→ BMF)

                                                    Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                                                    Certified Translation

                                                      Steuern und Behinderung

                                                      Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                      Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                      Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                      Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                      Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                      Jährlicher Höchstbetrag:

                                                      bis 2022 6.000 Euro
                                                      2023 6.312 Euro
                                                      2024 6.937 Euro
                                                      2025 7.284 Euro

                                                      Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                      Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                      Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                      Zuständige Stelle

                                                      Das Finanzamt (→ BMF)

                                                      Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                      Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
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                                                        Steuern und Behinderung

                                                        Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                        Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                        Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                        Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                        Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                        Jährlicher Höchstbetrag:

                                                        bis 2022 6.000 Euro
                                                        2023 6.312 Euro
                                                        2024 6.937 Euro
                                                        2025 7.284 Euro

                                                        Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                        Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                        Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                        Zuständige Stelle

                                                        Das Finanzamt (→ BMF)

                                                        Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                                                        Certified Translation

                                                          Steuern und Behinderung

                                                          Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                          Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                          Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                          Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                          Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                          Jährlicher Höchstbetrag:

                                                          bis 2022 6.000 Euro
                                                          2023 6.312 Euro
                                                          2024 6.937 Euro
                                                          2025 7.284 Euro

                                                          Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                          Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                          Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                          Zuständige Stelle

                                                          Das Finanzamt (→ BMF)

                                                          Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                                                          Certified Translation

                                                            Steuern und Behinderung

                                                            Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                            Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                            Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                            Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                            Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                            Jährlicher Höchstbetrag:

                                                            bis 2022 6.000 Euro
                                                            2023 6.312 Euro
                                                            2024 6.937 Euro
                                                            2025 7.284 Euro

                                                            Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                            Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                            Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                            Zuständige Stelle

                                                            Das Finanzamt (→ BMF)

                                                            Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                                                            Certified Translation

                                                              Steuern und Behinderung

                                                              Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                              Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                              Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                              Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                              Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                              Jährlicher Höchstbetrag:

                                                              bis 2022 6.000 Euro
                                                              2023 6.312 Euro
                                                              2024 6.937 Euro
                                                              2025 7.284 Euro

                                                              Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                              Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                              Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                              Zuständige Stelle

                                                              Das Finanzamt (→ BMF)

                                                              Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                                                              Certified Translation

                                                                Steuern und Behinderung

                                                                Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                                Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                                Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                                Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                                Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                                Jährlicher Höchstbetrag:

                                                                bis 2022 6.000 Euro
                                                                2023 6.312 Euro
                                                                2024 6.937 Euro
                                                                2025 7.284 Euro

                                                                Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                                Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                                Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                                Zuständige Stelle

                                                                Das Finanzamt (→ BMF)

                                                                Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                                Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                                                                Certified Translation

                                                                  Steuern und Behinderung

                                                                  Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?

                                                                  Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                                                                  Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.

                                                                  Pauschalbeträge, abhängig vom Grad der Behinderung, stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

                                                                  Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.

                                                                  Jährlicher Höchstbetrag:

                                                                  bis 2022 6.000 Euro
                                                                  2023 6.312 Euro
                                                                  2024 6.937 Euro
                                                                  2025 7.284 Euro

                                                                  Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.

                                                                  Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im Zusammenhang mit der Behinderung können im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zum Pauschalbetrag und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt berücksichtigt werden.

                                                                  Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

                                                                  Zuständige Stelle

                                                                  Das Finanzamt (→ BMF)

                                                                  Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 24.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
                                                                  Certified Translation