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    Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

    Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Ziele

    • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
    • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
    • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
    • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
    • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
    • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
    • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

    Inhalt

    • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
    • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
    • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
    • Schaffung von mehr Transparenz
    • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
    • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
    • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
    • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
    • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
    • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

    In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

    Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

    Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

    Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

    Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

      Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

      • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Ziele

      • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
      • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
      • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
      • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
      • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
      • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
      • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

      Inhalt

      • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
      • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
      • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
      • Schaffung von mehr Transparenz
      • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
      • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
      • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
      • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
      • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
      • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

      In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

      Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

      Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

      Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

      Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

        Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

        • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Ziele

        • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
        • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
        • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
        • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
        • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
        • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
        • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

        Inhalt

        • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
        • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
        • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
        • Schaffung von mehr Transparenz
        • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
        • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
        • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
        • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
        • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
        • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

        In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

        Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

        Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

        Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

        Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

          Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

          • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

          Ziele

          • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
          • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
          • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
          • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
          • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
          • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
          • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

          Inhalt

          • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
          • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
          • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
          • Schaffung von mehr Transparenz
          • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
          • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
          • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
          • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
          • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
          • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

          In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

          Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

          Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

          Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

          Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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            Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

            • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

            Ziele

            • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
            • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
            • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
            • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
            • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
            • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
            • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

            Inhalt

            • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
            • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
            • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
            • Schaffung von mehr Transparenz
            • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
            • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
            • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
            • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
            • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
            • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

            In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

            Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

            Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

            Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

            Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

              Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

              • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

              Ziele

              • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
              • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
              • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
              • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
              • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
              • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
              • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

              Inhalt

              • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
              • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
              • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
              • Schaffung von mehr Transparenz
              • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
              • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
              • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
              • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
              • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
              • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

              In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

              Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

              Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

              Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

              Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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                Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                Ziele

                • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
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                • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                  Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                  • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                  Ziele

                  • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                  • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                  • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                  • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                  • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                  • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                  • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                  Inhalt

                  • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                  • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                  • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                  • Schaffung von mehr Transparenz
                  • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                  • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                  • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                  • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                  • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                  • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                  In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                  Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                  Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                  Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                  Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                  Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                    Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                    • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                    Ziele

                    • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                    • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                    • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                    • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                    • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                    • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                    • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                    Inhalt

                    • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                    • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                    • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                    • Schaffung von mehr Transparenz
                    • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                    • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                    • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                    • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                    • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                    • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                    In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                    Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                    Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                    Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                    Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                    Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                      Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                      • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                      Ziele

                      • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                      • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                      • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                      • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                      • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                      • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                      • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                      Inhalt

                      • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                      • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                      • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                      • Schaffung von mehr Transparenz
                      • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                      • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                      • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                      • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                      • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                      • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                      In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                      Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                      Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                      Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                      Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                      Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                        Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                        • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                        Ziele

                        • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                        • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                        • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                        • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                        • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                        • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                        • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                        Inhalt

                        • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                        • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                        • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                        • Schaffung von mehr Transparenz
                        • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                        • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                        • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                        • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                        • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                        • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                        In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                        Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                        Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                        Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                        Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                          Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                          • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                          Ziele

                          • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                          • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                          • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                          • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                          • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                          • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                          • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                          Inhalt

                          • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                          • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                          • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                          • Schaffung von mehr Transparenz
                          • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                          • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                          • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                          • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                          • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                          • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                          In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                          Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                          Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                          Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                          Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                            Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                            • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                            Ziele

                            • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                            • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                            • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                            • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                            • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                            • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                            • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                            Inhalt

                            • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                            • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                            • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                            • Schaffung von mehr Transparenz
                            • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                            • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                            • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                            • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                            • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                            • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                            In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                            Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                            Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                            Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                            Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                              Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                              • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                              Ziele

                              • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                              • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                              • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                              • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                              • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                              • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                              • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                              Inhalt

                              • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                              • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                              • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                              • Schaffung von mehr Transparenz
                              • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                              • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                              • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                              • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                              • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                              • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                              In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                              Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                              Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                              Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                              Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Ziele

                                • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                Inhalt

                                • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                • Schaffung von mehr Transparenz
                                • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                  Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                  • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Ziele

                                  • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                  • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                  • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                  • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                  • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                  • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                  • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                  Inhalt

                                  • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                  • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                  • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                  • Schaffung von mehr Transparenz
                                  • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                  • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                  • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                  • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                  • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                  • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                  In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                  Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                  Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                  Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                  Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                    Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                    • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Ziele

                                    • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                    • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                    • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                    • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                    • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                    • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                    • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                    Inhalt

                                    • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                    • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                    • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                    • Schaffung von mehr Transparenz
                                    • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                    • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                    • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                    • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                    • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                    • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                    In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                    Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                    Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                    Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                    Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                      Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                      • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Ziele

                                      • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                      • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                      • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                      • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                      • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                      • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                      • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                      Inhalt

                                      • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                      • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                      • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                      • Schaffung von mehr Transparenz
                                      • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                      • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                      • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                      • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                      • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                      • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                      In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                      Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                      Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                      Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                      Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                        Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                        • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Ziele

                                        • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                        • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                        • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                        • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                        • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                        • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                        • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                        Inhalt

                                        • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                        • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                        • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                        • Schaffung von mehr Transparenz
                                        • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                        • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                        • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                        • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                        • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                        • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                        In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                        Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                        Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                        Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                        Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                          Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                          • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Ziele

                                          • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                          • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                          • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                          • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                          • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                          • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                          • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                          Inhalt

                                          • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                          • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                          • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                          • Schaffung von mehr Transparenz
                                          • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                          • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                          • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                          • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                          • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                          • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                          In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                          Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                          Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                          Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                          Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                            Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                            • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Ziele

                                            • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                            • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                            • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                            • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                            • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                            • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                            • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                            Inhalt

                                            • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                            • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                            • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                            • Schaffung von mehr Transparenz
                                            • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                            • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                            • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                            • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                            • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                            • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                            In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                            Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                            Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                            Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                            Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                              Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                              • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Ziele

                                              • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                              • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                              • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                              • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                              • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                              • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                              • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                              Inhalt

                                              • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                              • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                              • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                              • Schaffung von mehr Transparenz
                                              • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                              • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                              • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                              • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                              • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                              • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                              In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                              Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                              Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                              Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                              Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Ziele

                                                • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                Inhalt

                                                • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                • Schaffung von mehr Transparenz
                                                • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                  Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                  • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Ziele

                                                  • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                  • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                  • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                  • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                  • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                  • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                  • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                  Inhalt

                                                  • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                  • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                  • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                  • Schaffung von mehr Transparenz
                                                  • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                  • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                  • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                  • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                  • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                  • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                  In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                  Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                  Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                  Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                  Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                    Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                    • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Ziele

                                                    • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                    • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                    • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                    • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                    • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                    • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                    • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                    Inhalt

                                                    • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                    • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                    • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                    • Schaffung von mehr Transparenz
                                                    • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                    • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                    • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                    • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                    • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                    • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                    In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                    Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                    Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                    Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                    Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                      Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                      • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Ziele

                                                      • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                      • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                      • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                      • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                      • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                      • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                      • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                      Inhalt

                                                      • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                      • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                      • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                      • Schaffung von mehr Transparenz
                                                      • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                      • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                      • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                      • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                      • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                      • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                      In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                      Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                      Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                      Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                      Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                        Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                        • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Ziele

                                                        • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                        • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                        • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                        • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                        • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                        • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                        • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                        Inhalt

                                                        • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                        • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                        • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                        • Schaffung von mehr Transparenz
                                                        • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                        • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                        • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                        • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                        • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                        • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                        In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                        Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                        Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                        Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                        Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                          Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                          • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Ziele

                                                          • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                          • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                          • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                          • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                          • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                          • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                          • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                          Inhalt

                                                          • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                          • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                          • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                          • Schaffung von mehr Transparenz
                                                          • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                          • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                          • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                          • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                          • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                          • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                          In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                          Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                          Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                          Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                          Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                            Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                            • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Ziele

                                                            • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                            • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                            • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                            • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                            • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                            • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                            • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                            Inhalt

                                                            • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                            • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                            • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                            • Schaffung von mehr Transparenz
                                                            • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                            • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                            • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                            • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                            • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                            • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                            In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                            Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                            Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                            Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                            Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                              Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                              • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Ziele

                                                              • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                              • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                              • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                              • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                              • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                              • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                              • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                              Inhalt

                                                              • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                              • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                              • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                              • Schaffung von mehr Transparenz
                                                              • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                              • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                              • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                              • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                              • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                              • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                              In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                              Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                              Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                              Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                              Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                                Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                                • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Ziele

                                                                • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                                • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                                • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                                • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                                • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                                • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                                • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                                Inhalt

                                                                • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                                • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                                • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                                • Schaffung von mehr Transparenz
                                                                • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                                • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                                • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                                • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                                • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                                • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                                In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                                Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                                Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                                Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                                Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Regierungsvorlage: Günstiger-Strom-Gesetz

                                                                  Es sollen Rechte von Endkundinnen/Endkunden gestärkt, ein Sozialtarif eingeführt, Energiearmut erfasst und Anpassungen von Organzuständigkeiten vorgenommen werden.

                                                                  • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich teils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, teils am 1. Jänner 2026, teils am 1. April 2026 und teils sechs Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Ziele

                                                                  • Schaffung eines modernen Elektrizitätsrechts als Basis für System- und Kosteneffizienz
                                                                  • Stärkung des Wettbewerbs, um für leistbare Energie zu sorgen
                                                                  • Gewährleistung einer sicheren Elektrizitätsversorgung
                                                                  • Stärkung der Rechte und des Schutzes von Endkundinnen/Endkunden im Elektrizitätsbereich 
                                                                  • Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Energiegroßhandelsmarkts
                                                                  • Herstellung der Kohärenz mit dem Fördersystem des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
                                                                  • Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut

                                                                  Inhalt

                                                                  • Verbesserte Rechte von Endkundinnen/Endkunden
                                                                  • Verbesserungen im Bereich der intelligenten Messgeräte
                                                                  • Einführung des Modells der Gemeinsamen Energienutzung
                                                                  • Schaffung von mehr Transparenz
                                                                  • Absicherung eines effizienten und sicheren Netzbetriebs
                                                                  • Maßnahmen zur Sicherung leistbarer Energie für Schutzbedürftige
                                                                  • Vorgaben für Netzanschluss, Messung und Abrechnung
                                                                  • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein flexibleres und resilienteres Elektrizitätssystem
                                                                  • Schaffung der Grundlagen für die Festlegung zeitgemäßer Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde
                                                                  • Überarbeitung der Bestimmungen zu Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen 

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Mit dem vorliegenden Entwurf sollen das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden. Das gegenständliche Gesetzesvorhaben steht im Lichte mehrerer Maßnahmenpakete, die auf Unionsebene – auch vor dem Hintergrund der Energiekrise – zur Umsetzung der Energieunion, dem besseren Schutz von Verbraucherinnen/Verbrauchern und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verabschiedet wurden. 

                                                                  In Umsetzung von EU-Recht sollen die Rechte der Verbraucherinnen/Verbraucher gestärkt und ihre aktive Teilnahme am Energiemarkt gefördert werden – etwa in Form einer Erweiterung bereits bestehender Energiegemeinschaften durch die Einführung "der aktiven Kundin"/"des aktiven Kunden". Zudem sollen auch Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen die aktive Teilnahme am Strommarkt fördern, indem der Verbrauch an Marktsignale angepasst werden kann. Damit soll für aktive Kundinnen/Kunden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energielieferungen, deren Preise von den Preisbildungsmechanismen der Großhandelsmärkte abhängen, verringert werden.

                                                                  Für besonders Schutzbedürftige sind eigene Maßnahmen vorgeschlagen, dazu zählen z.B. das Recht auf einen Vorauszahlungszähler, das Recht auf Ratenzahlung oder die Bestimmungen betreffend die Versorgung begünstigter Haushalte ("Sozialtarif").

                                                                  Darüber hinaus sollen weitere neuen Bestimmungen auch zukünftig eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität gewährleisten. 

                                                                  Durch die Schaffung der Grundlagen für die statistische Erfassung und Beobachtung von Energiearmut im EnDG soll die Anzahl von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (energiearme Haushalte), geschätzt werden können. Die Novelle des E-ControlG soll im Wesentlichen der Anpassung der Organzuständigkeiten, Verweise und der Terminologie an die neuen Vorschriften dienen.

                                                                  Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion