Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Lauterach

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

    Hundekot

    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    ASZ Hofsteig
    Industriestraße 32
    6923 Lauterach

    Telefon: +43 5574 23101
    E-Mail: office@asz-hofsteig.at

    Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

    Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

    • Dienstag, Mittwoch und Freitag
      • 8:30 bis 12:30 Uhr
      • 14:30 bis 17:30 Uhr
    • Donnerstag und Samstag
      • 8:30 bis 12:30 Uhr

    Öffnungszeiten März bis November:

    • Dienstag, Mittwoch und Freitag
      • 8:30 bis 12:30 Uhr
      • 14:30 bis 18:30 Uhr
    • Donnerstag
      • 8:30 bis 12:30 Uhr
    • Samstag
      • 8:30 bis 15 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeindeamt Lauterach
    Hofsteigstraße 2a
    6923 Lauterach

    Telefon: +43 5574 680 20
    Fax: +43 5574 680 25
    E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

    Amtsstunden:

    • Montag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13:45 bis 18 Uhr
    • Dienstag und Mittwoch
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13:45 bis 16:30 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
    • Freitag
      • 8 bis 13 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Lauterach

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen

      erlaubt:

      • Montag bis Freitag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 19 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 18 Uhr
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

      erlaubt:

      • Montag bis Freitag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 19 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 18 Uhr
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

      Hundekot

      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      ASZ Hofsteig
      Industriestraße 32
      6923 Lauterach

      Telefon: +43 5574 23101
      E-Mail: office@asz-hofsteig.at

      Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

      Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

      • Dienstag, Mittwoch und Freitag
        • 8:30 bis 12:30 Uhr
        • 14:30 bis 17:30 Uhr
      • Donnerstag und Samstag
        • 8:30 bis 12:30 Uhr

      Öffnungszeiten März bis November:

      • Dienstag, Mittwoch und Freitag
        • 8:30 bis 12:30 Uhr
        • 14:30 bis 18:30 Uhr
      • Donnerstag
        • 8:30 bis 12:30 Uhr
      • Samstag
        • 8:30 bis 15 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Marktgemeindeamt Lauterach
      Hofsteigstraße 2a
      6923 Lauterach

      Telefon: +43 5574 680 20
      Fax: +43 5574 680 25
      E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

      Amtsstunden:

      • Montag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13:45 bis 18 Uhr
      • Dienstag und Mittwoch
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13:45 bis 16:30 Uhr
      • Donnerstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
      • Freitag
        • 8 bis 13 Uhr

      Homepage

      Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Lauterach

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Rasenmähen

        erlaubt:

        • Montag bis Freitag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 19 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 18 Uhr
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

        erlaubt:

        • Montag bis Freitag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 19 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 18 Uhr
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

        Hundekot

        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        ASZ Hofsteig
        Industriestraße 32
        6923 Lauterach

        Telefon: +43 5574 23101
        E-Mail: office@asz-hofsteig.at

        Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

        Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

        • Dienstag, Mittwoch und Freitag
          • 8:30 bis 12:30 Uhr
          • 14:30 bis 17:30 Uhr
        • Donnerstag und Samstag
          • 8:30 bis 12:30 Uhr

        Öffnungszeiten März bis November:

        • Dienstag, Mittwoch und Freitag
          • 8:30 bis 12:30 Uhr
          • 14:30 bis 18:30 Uhr
        • Donnerstag
          • 8:30 bis 12:30 Uhr
        • Samstag
          • 8:30 bis 15 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Marktgemeindeamt Lauterach
        Hofsteigstraße 2a
        6923 Lauterach

        Telefon: +43 5574 680 20
        Fax: +43 5574 680 25
        E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

        Amtsstunden:

        • Montag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13:45 bis 18 Uhr
        • Dienstag und Mittwoch
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13:45 bis 16:30 Uhr
        • Donnerstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
        • Freitag
          • 8 bis 13 Uhr

        Homepage

        Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Lauterach

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Rasenmähen

          erlaubt:

          • Montag bis Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 19 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 18 Uhr
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

          erlaubt:

          • Montag bis Freitag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 19 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 18 Uhr
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

          Hundekot

          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          ASZ Hofsteig
          Industriestraße 32
          6923 Lauterach

          Telefon: +43 5574 23101
          E-Mail: office@asz-hofsteig.at

          Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

          Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

          • Dienstag, Mittwoch und Freitag
            • 8:30 bis 12:30 Uhr
            • 14:30 bis 17:30 Uhr
          • Donnerstag und Samstag
            • 8:30 bis 12:30 Uhr

          Öffnungszeiten März bis November:

          • Dienstag, Mittwoch und Freitag
            • 8:30 bis 12:30 Uhr
            • 14:30 bis 18:30 Uhr
          • Donnerstag
            • 8:30 bis 12:30 Uhr
          • Samstag
            • 8:30 bis 15 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Marktgemeindeamt Lauterach
          Hofsteigstraße 2a
          6923 Lauterach

          Telefon: +43 5574 680 20
          Fax: +43 5574 680 25
          E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

          Amtsstunden:

          • Montag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13:45 bis 18 Uhr
          • Dienstag und Mittwoch
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13:45 bis 16:30 Uhr
          • Donnerstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
          • Freitag
            • 8 bis 13 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Lauterach

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            erlaubt:

            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 19 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 18 Uhr
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

            erlaubt:

            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 19 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 18 Uhr
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

            Hundekot

            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            ASZ Hofsteig
            Industriestraße 32
            6923 Lauterach

            Telefon: +43 5574 23101
            E-Mail: office@asz-hofsteig.at

            Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

            Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

            • Dienstag, Mittwoch und Freitag
              • 8:30 bis 12:30 Uhr
              • 14:30 bis 17:30 Uhr
            • Donnerstag und Samstag
              • 8:30 bis 12:30 Uhr

            Öffnungszeiten März bis November:

            • Dienstag, Mittwoch und Freitag
              • 8:30 bis 12:30 Uhr
              • 14:30 bis 18:30 Uhr
            • Donnerstag
              • 8:30 bis 12:30 Uhr
            • Samstag
              • 8:30 bis 15 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Marktgemeindeamt Lauterach
            Hofsteigstraße 2a
            6923 Lauterach

            Telefon: +43 5574 680 20
            Fax: +43 5574 680 25
            E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

            Amtsstunden:

            • Montag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13:45 bis 18 Uhr
            • Dienstag und Mittwoch
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13:45 bis 16:30 Uhr
            • Donnerstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
            • Freitag
              • 8 bis 13 Uhr

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Gemeinde Lauterach

              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Rasenmähen

              erlaubt:

              • Montag bis Freitag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 19 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 18 Uhr
              Hinweis:

              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

              erlaubt:

              • Montag bis Freitag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 19 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 18 Uhr
              Hinweis:

              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

              Hundekot

              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              ASZ Hofsteig
              Industriestraße 32
              6923 Lauterach

              Telefon: +43 5574 23101
              E-Mail: office@asz-hofsteig.at

              Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

              Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

              • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                • 14:30 bis 17:30 Uhr
              • Donnerstag und Samstag
                • 8:30 bis 12:30 Uhr

              Öffnungszeiten März bis November:

              • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                • 14:30 bis 18:30 Uhr
              • Donnerstag
                • 8:30 bis 12:30 Uhr
              • Samstag
                • 8:30 bis 15 Uhr

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Marktgemeindeamt Lauterach
              Hofsteigstraße 2a
              6923 Lauterach

              Telefon: +43 5574 680 20
              Fax: +43 5574 680 25
              E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

              Amtsstunden:

              • Montag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13:45 bis 18 Uhr
              • Dienstag und Mittwoch
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13:45 bis 16:30 Uhr
              • Donnerstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
              • Freitag
                • 8 bis 13 Uhr

              Homepage

              Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Gemeinde Lauterach

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Rasenmähen

                erlaubt:

                • Montag bis Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 19 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 18 Uhr
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                erlaubt:

                • Montag bis Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 19 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 18 Uhr
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                Hundekot

                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                ASZ Hofsteig
                Industriestraße 32
                6923 Lauterach

                Telefon: +43 5574 23101
                E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                  • 14:30 bis 17:30 Uhr
                • Donnerstag und Samstag
                  • 8:30 bis 12:30 Uhr

                Öffnungszeiten März bis November:

                • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                  • 14:30 bis 18:30 Uhr
                • Donnerstag
                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                • Samstag
                  • 8:30 bis 15 Uhr

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Marktgemeindeamt Lauterach
                Hofsteigstraße 2a
                6923 Lauterach

                Telefon: +43 5574 680 20
                Fax: +43 5574 680 25
                E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                Amtsstunden:

                • Montag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13:45 bis 18 Uhr
                • Dienstag und Mittwoch
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13:45 bis 16:30 Uhr
                • Donnerstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                • Freitag
                  • 8 bis 13 Uhr

                Homepage

                Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Lauterach

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Rasenmähen

                  erlaubt:

                  • Montag bis Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 19 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 18 Uhr
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                  erlaubt:

                  • Montag bis Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 19 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 18 Uhr
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                  Hundekot

                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  ASZ Hofsteig
                  Industriestraße 32
                  6923 Lauterach

                  Telefon: +43 5574 23101
                  E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                  Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                  Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                  • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                    • 14:30 bis 17:30 Uhr
                  • Donnerstag und Samstag
                    • 8:30 bis 12:30 Uhr

                  Öffnungszeiten März bis November:

                  • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                    • 14:30 bis 18:30 Uhr
                  • Donnerstag
                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                  • Samstag
                    • 8:30 bis 15 Uhr

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Marktgemeindeamt Lauterach
                  Hofsteigstraße 2a
                  6923 Lauterach

                  Telefon: +43 5574 680 20
                  Fax: +43 5574 680 25
                  E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                  Amtsstunden:

                  • Montag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13:45 bis 18 Uhr
                  • Dienstag und Mittwoch
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13:45 bis 16:30 Uhr
                  • Donnerstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                  • Freitag
                    • 8 bis 13 Uhr

                  Homepage

                  Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Lauterach

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Rasenmähen

                    erlaubt:

                    • Montag bis Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 19 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 18 Uhr
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                    erlaubt:

                    • Montag bis Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 19 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 18 Uhr
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                    Hundekot

                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    ASZ Hofsteig
                    Industriestraße 32
                    6923 Lauterach

                    Telefon: +43 5574 23101
                    E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                    Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                    Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                    • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                      • 8:30 bis 12:30 Uhr
                      • 14:30 bis 17:30 Uhr
                    • Donnerstag und Samstag
                      • 8:30 bis 12:30 Uhr

                    Öffnungszeiten März bis November:

                    • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                      • 8:30 bis 12:30 Uhr
                      • 14:30 bis 18:30 Uhr
                    • Donnerstag
                      • 8:30 bis 12:30 Uhr
                    • Samstag
                      • 8:30 bis 15 Uhr

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Marktgemeindeamt Lauterach
                    Hofsteigstraße 2a
                    6923 Lauterach

                    Telefon: +43 5574 680 20
                    Fax: +43 5574 680 25
                    E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                    Amtsstunden:

                    • Montag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13:45 bis 18 Uhr
                    • Dienstag und Mittwoch
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13:45 bis 16:30 Uhr
                    • Donnerstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                    • Freitag
                      • 8 bis 13 Uhr

                    Homepage

                    Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Lauterach

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Rasenmähen

                      erlaubt:

                      • Montag bis Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 19 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 18 Uhr
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                      erlaubt:

                      • Montag bis Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 19 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 18 Uhr
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                      Hundekot

                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      ASZ Hofsteig
                      Industriestraße 32
                      6923 Lauterach

                      Telefon: +43 5574 23101
                      E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                      Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                      Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                      • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                        • 8:30 bis 12:30 Uhr
                        • 14:30 bis 17:30 Uhr
                      • Donnerstag und Samstag
                        • 8:30 bis 12:30 Uhr

                      Öffnungszeiten März bis November:

                      • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                        • 8:30 bis 12:30 Uhr
                        • 14:30 bis 18:30 Uhr
                      • Donnerstag
                        • 8:30 bis 12:30 Uhr
                      • Samstag
                        • 8:30 bis 15 Uhr

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Marktgemeindeamt Lauterach
                      Hofsteigstraße 2a
                      6923 Lauterach

                      Telefon: +43 5574 680 20
                      Fax: +43 5574 680 25
                      E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                      Amtsstunden:

                      • Montag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13:45 bis 18 Uhr
                      • Dienstag und Mittwoch
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13:45 bis 16:30 Uhr
                      • Donnerstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                      • Freitag
                        • 8 bis 13 Uhr

                      Homepage

                      Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Lauterach

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Rasenmähen

                        erlaubt:

                        • Montag bis Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 19 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 18 Uhr
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                        erlaubt:

                        • Montag bis Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 19 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 18 Uhr
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                        Hundekot

                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        ASZ Hofsteig
                        Industriestraße 32
                        6923 Lauterach

                        Telefon: +43 5574 23101
                        E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                        Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                        Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                        • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                          • 8:30 bis 12:30 Uhr
                          • 14:30 bis 17:30 Uhr
                        • Donnerstag und Samstag
                          • 8:30 bis 12:30 Uhr

                        Öffnungszeiten März bis November:

                        • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                          • 8:30 bis 12:30 Uhr
                          • 14:30 bis 18:30 Uhr
                        • Donnerstag
                          • 8:30 bis 12:30 Uhr
                        • Samstag
                          • 8:30 bis 15 Uhr

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Marktgemeindeamt Lauterach
                        Hofsteigstraße 2a
                        6923 Lauterach

                        Telefon: +43 5574 680 20
                        Fax: +43 5574 680 25
                        E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                        Amtsstunden:

                        • Montag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13:45 bis 18 Uhr
                        • Dienstag und Mittwoch
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13:45 bis 16:30 Uhr
                        • Donnerstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                        • Freitag
                          • 8 bis 13 Uhr

                        Homepage

                        Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Lauterach

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Rasenmähen

                          erlaubt:

                          • Montag bis Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 19 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 18 Uhr
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                          erlaubt:

                          • Montag bis Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 19 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 18 Uhr
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                          Hundekot

                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          ASZ Hofsteig
                          Industriestraße 32
                          6923 Lauterach

                          Telefon: +43 5574 23101
                          E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                          Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                          Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                          • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                            • 8:30 bis 12:30 Uhr
                            • 14:30 bis 17:30 Uhr
                          • Donnerstag und Samstag
                            • 8:30 bis 12:30 Uhr

                          Öffnungszeiten März bis November:

                          • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                            • 8:30 bis 12:30 Uhr
                            • 14:30 bis 18:30 Uhr
                          • Donnerstag
                            • 8:30 bis 12:30 Uhr
                          • Samstag
                            • 8:30 bis 15 Uhr

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Marktgemeindeamt Lauterach
                          Hofsteigstraße 2a
                          6923 Lauterach

                          Telefon: +43 5574 680 20
                          Fax: +43 5574 680 25
                          E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                          Amtsstunden:

                          • Montag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13:45 bis 18 Uhr
                          • Dienstag und Mittwoch
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13:45 bis 16:30 Uhr
                          • Donnerstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                          • Freitag
                            • 8 bis 13 Uhr

                          Homepage

                          Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Lauterach

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Rasenmähen

                            erlaubt:

                            • Montag bis Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 19 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 18 Uhr
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                            erlaubt:

                            • Montag bis Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 19 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 18 Uhr
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                            Hundekot

                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            ASZ Hofsteig
                            Industriestraße 32
                            6923 Lauterach

                            Telefon: +43 5574 23101
                            E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                            Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                            Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                            • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                              • 8:30 bis 12:30 Uhr
                              • 14:30 bis 17:30 Uhr
                            • Donnerstag und Samstag
                              • 8:30 bis 12:30 Uhr

                            Öffnungszeiten März bis November:

                            • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                              • 8:30 bis 12:30 Uhr
                              • 14:30 bis 18:30 Uhr
                            • Donnerstag
                              • 8:30 bis 12:30 Uhr
                            • Samstag
                              • 8:30 bis 15 Uhr

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Marktgemeindeamt Lauterach
                            Hofsteigstraße 2a
                            6923 Lauterach

                            Telefon: +43 5574 680 20
                            Fax: +43 5574 680 25
                            E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                            Amtsstunden:

                            • Montag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13:45 bis 18 Uhr
                            • Dienstag und Mittwoch
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13:45 bis 16:30 Uhr
                            • Donnerstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                            • Freitag
                              • 8 bis 13 Uhr

                            Homepage

                            Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Lauterach

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Rasenmähen

                              erlaubt:

                              • Montag bis Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 19 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 18 Uhr
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                              erlaubt:

                              • Montag bis Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 19 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 18 Uhr
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                              Hundekot

                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              ASZ Hofsteig
                              Industriestraße 32
                              6923 Lauterach

                              Telefon: +43 5574 23101
                              E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                              Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                              Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                              • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                • 14:30 bis 17:30 Uhr
                              • Donnerstag und Samstag
                                • 8:30 bis 12:30 Uhr

                              Öffnungszeiten März bis November:

                              • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                • 14:30 bis 18:30 Uhr
                              • Donnerstag
                                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                              • Samstag
                                • 8:30 bis 15 Uhr

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Marktgemeindeamt Lauterach
                              Hofsteigstraße 2a
                              6923 Lauterach

                              Telefon: +43 5574 680 20
                              Fax: +43 5574 680 25
                              E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                              Amtsstunden:

                              • Montag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13:45 bis 18 Uhr
                              • Dienstag und Mittwoch
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13:45 bis 16:30 Uhr
                              • Donnerstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                              • Freitag
                                • 8 bis 13 Uhr

                              Homepage

                              Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Lauterach

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                erlaubt:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 19 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 18 Uhr
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                erlaubt:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 19 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 18 Uhr
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                Hundekot

                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                ASZ Hofsteig
                                Industriestraße 32
                                6923 Lauterach

                                Telefon: +43 5574 23101
                                E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                  • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                • Donnerstag und Samstag
                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                Öffnungszeiten März bis November:

                                • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                  • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                • Donnerstag
                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8:30 bis 15 Uhr

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Marktgemeindeamt Lauterach
                                Hofsteigstraße 2a
                                6923 Lauterach

                                Telefon: +43 5574 680 20
                                Fax: +43 5574 680 25
                                E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                Amtsstunden:

                                • Montag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13:45 bis 18 Uhr
                                • Dienstag und Mittwoch
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                • Donnerstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                • Freitag
                                  • 8 bis 13 Uhr

                                Homepage

                                Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Lauterach

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                  erlaubt:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 19 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 18 Uhr
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                  erlaubt:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 19 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 18 Uhr
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                  Hundekot

                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  ASZ Hofsteig
                                  Industriestraße 32
                                  6923 Lauterach

                                  Telefon: +43 5574 23101
                                  E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                  Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                  Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                  • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                    • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                  • Donnerstag und Samstag
                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                  Öffnungszeiten März bis November:

                                  • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                    • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                  • Donnerstag
                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8:30 bis 15 Uhr

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Marktgemeindeamt Lauterach
                                  Hofsteigstraße 2a
                                  6923 Lauterach

                                  Telefon: +43 5574 680 20
                                  Fax: +43 5574 680 25
                                  E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                  Amtsstunden:

                                  • Montag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13:45 bis 18 Uhr
                                  • Dienstag und Mittwoch
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                  • Donnerstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                  • Freitag
                                    • 8 bis 13 Uhr

                                  Homepage

                                  Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Lauterach

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                    erlaubt:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 19 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 18 Uhr
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                    erlaubt:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 19 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 18 Uhr
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                    Hundekot

                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    ASZ Hofsteig
                                    Industriestraße 32
                                    6923 Lauterach

                                    Telefon: +43 5574 23101
                                    E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                    Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                    Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                    • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                      • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                      • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                    • Donnerstag und Samstag
                                      • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                    Öffnungszeiten März bis November:

                                    • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                      • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                      • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                    • Donnerstag
                                      • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8:30 bis 15 Uhr

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Marktgemeindeamt Lauterach
                                    Hofsteigstraße 2a
                                    6923 Lauterach

                                    Telefon: +43 5574 680 20
                                    Fax: +43 5574 680 25
                                    E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                    Amtsstunden:

                                    • Montag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13:45 bis 18 Uhr
                                    • Dienstag und Mittwoch
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                    • Donnerstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                    • Freitag
                                      • 8 bis 13 Uhr

                                    Homepage

                                    Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Lauterach

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                      erlaubt:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 19 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 18 Uhr
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                      erlaubt:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 19 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 18 Uhr
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                      Hundekot

                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      ASZ Hofsteig
                                      Industriestraße 32
                                      6923 Lauterach

                                      Telefon: +43 5574 23101
                                      E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                      Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                      Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                      • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                        • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                        • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                      • Donnerstag und Samstag
                                        • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                      Öffnungszeiten März bis November:

                                      • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                        • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                        • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                      • Donnerstag
                                        • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8:30 bis 15 Uhr

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Marktgemeindeamt Lauterach
                                      Hofsteigstraße 2a
                                      6923 Lauterach

                                      Telefon: +43 5574 680 20
                                      Fax: +43 5574 680 25
                                      E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                      Amtsstunden:

                                      • Montag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13:45 bis 18 Uhr
                                      • Dienstag und Mittwoch
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                      • Donnerstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                      • Freitag
                                        • 8 bis 13 Uhr

                                      Homepage

                                      Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Lauterach

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                        erlaubt:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 19 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 18 Uhr
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                        erlaubt:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 19 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 18 Uhr
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                        Hundekot

                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        ASZ Hofsteig
                                        Industriestraße 32
                                        6923 Lauterach

                                        Telefon: +43 5574 23101
                                        E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                        Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                        Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                        • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                          • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                          • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                        • Donnerstag und Samstag
                                          • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                        Öffnungszeiten März bis November:

                                        • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                          • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                          • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                        • Donnerstag
                                          • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8:30 bis 15 Uhr

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Marktgemeindeamt Lauterach
                                        Hofsteigstraße 2a
                                        6923 Lauterach

                                        Telefon: +43 5574 680 20
                                        Fax: +43 5574 680 25
                                        E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                        Amtsstunden:

                                        • Montag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13:45 bis 18 Uhr
                                        • Dienstag und Mittwoch
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                        • Donnerstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                        • Freitag
                                          • 8 bis 13 Uhr

                                        Homepage

                                        Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Lauterach

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                          erlaubt:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 19 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 18 Uhr
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                          erlaubt:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 19 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 18 Uhr
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                          Hundekot

                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          ASZ Hofsteig
                                          Industriestraße 32
                                          6923 Lauterach

                                          Telefon: +43 5574 23101
                                          E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                          Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                          Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                          • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                            • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                            • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                          • Donnerstag und Samstag
                                            • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                          Öffnungszeiten März bis November:

                                          • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                            • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                            • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                          • Donnerstag
                                            • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8:30 bis 15 Uhr

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Marktgemeindeamt Lauterach
                                          Hofsteigstraße 2a
                                          6923 Lauterach

                                          Telefon: +43 5574 680 20
                                          Fax: +43 5574 680 25
                                          E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                          Amtsstunden:

                                          • Montag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13:45 bis 18 Uhr
                                          • Dienstag und Mittwoch
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                          • Donnerstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                          • Freitag
                                            • 8 bis 13 Uhr

                                          Homepage

                                          Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Lauterach

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                            erlaubt:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 19 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 18 Uhr
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                            erlaubt:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 19 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 18 Uhr
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                            Hundekot

                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            ASZ Hofsteig
                                            Industriestraße 32
                                            6923 Lauterach

                                            Telefon: +43 5574 23101
                                            E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                            Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                            Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                            • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                              • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                              • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                            • Donnerstag und Samstag
                                              • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                            Öffnungszeiten März bis November:

                                            • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                              • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                              • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                            • Donnerstag
                                              • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8:30 bis 15 Uhr

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Marktgemeindeamt Lauterach
                                            Hofsteigstraße 2a
                                            6923 Lauterach

                                            Telefon: +43 5574 680 20
                                            Fax: +43 5574 680 25
                                            E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                            Amtsstunden:

                                            • Montag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13:45 bis 18 Uhr
                                            • Dienstag und Mittwoch
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                            • Donnerstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                            • Freitag
                                              • 8 bis 13 Uhr

                                            Homepage

                                            Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Lauterach

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                              erlaubt:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 19 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 18 Uhr
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                              erlaubt:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 19 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 18 Uhr
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                              Hundekot

                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              ASZ Hofsteig
                                              Industriestraße 32
                                              6923 Lauterach

                                              Telefon: +43 5574 23101
                                              E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                              Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                              Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                              • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                              • Donnerstag und Samstag
                                                • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                              Öffnungszeiten März bis November:

                                              • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                              • Donnerstag
                                                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8:30 bis 15 Uhr

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Marktgemeindeamt Lauterach
                                              Hofsteigstraße 2a
                                              6923 Lauterach

                                              Telefon: +43 5574 680 20
                                              Fax: +43 5574 680 25
                                              E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                              Amtsstunden:

                                              • Montag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13:45 bis 18 Uhr
                                              • Dienstag und Mittwoch
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                              • Donnerstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                              • Freitag
                                                • 8 bis 13 Uhr

                                              Homepage

                                              Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                erlaubt:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 19 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                erlaubt:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 19 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                Hundekot

                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                ASZ Hofsteig
                                                Industriestraße 32
                                                6923 Lauterach

                                                Telefon: +43 5574 23101
                                                E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                  • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                • Donnerstag und Samstag
                                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                Öffnungszeiten März bis November:

                                                • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                  • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                • Donnerstag
                                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8:30 bis 15 Uhr

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Marktgemeindeamt Lauterach
                                                Hofsteigstraße 2a
                                                6923 Lauterach

                                                Telefon: +43 5574 680 20
                                                Fax: +43 5574 680 25
                                                E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                Amtsstunden:

                                                • Montag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13:45 bis 18 Uhr
                                                • Dienstag und Mittwoch
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                • Donnerstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                • Freitag
                                                  • 8 bis 13 Uhr

                                                Homepage

                                                Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                  erlaubt:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 19 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                  erlaubt:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 19 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                  Hundekot

                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  ASZ Hofsteig
                                                  Industriestraße 32
                                                  6923 Lauterach

                                                  Telefon: +43 5574 23101
                                                  E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                  Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                  Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                  • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                    • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                  • Donnerstag und Samstag
                                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                  Öffnungszeiten März bis November:

                                                  • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                    • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                  • Donnerstag
                                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8:30 bis 15 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Marktgemeindeamt Lauterach
                                                  Hofsteigstraße 2a
                                                  6923 Lauterach

                                                  Telefon: +43 5574 680 20
                                                  Fax: +43 5574 680 25
                                                  E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                  Amtsstunden:

                                                  • Montag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13:45 bis 18 Uhr
                                                  • Dienstag und Mittwoch
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                  • Donnerstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                  • Freitag
                                                    • 8 bis 13 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                                    erlaubt:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 19 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 18 Uhr
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                    erlaubt:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 19 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 18 Uhr
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                    Hundekot

                                                    Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    ASZ Hofsteig
                                                    Industriestraße 32
                                                    6923 Lauterach

                                                    Telefon: +43 5574 23101
                                                    E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                    Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                    Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                    • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                      • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                      • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                    • Donnerstag und Samstag
                                                      • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                    Öffnungszeiten März bis November:

                                                    • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                      • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                      • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                    • Donnerstag
                                                      • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8:30 bis 15 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Marktgemeindeamt Lauterach
                                                    Hofsteigstraße 2a
                                                    6923 Lauterach

                                                    Telefon: +43 5574 680 20
                                                    Fax: +43 5574 680 25
                                                    E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                    Amtsstunden:

                                                    • Montag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13:45 bis 18 Uhr
                                                    • Dienstag und Mittwoch
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                    • Donnerstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                    • Freitag
                                                      • 8 bis 13 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                                      erlaubt:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 19 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 18 Uhr
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                      erlaubt:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 19 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 18 Uhr
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                      Hundekot

                                                      Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      ASZ Hofsteig
                                                      Industriestraße 32
                                                      6923 Lauterach

                                                      Telefon: +43 5574 23101
                                                      E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                      Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                      Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                      • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                        • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                        • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                      • Donnerstag und Samstag
                                                        • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                      Öffnungszeiten März bis November:

                                                      • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                        • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                        • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                      • Donnerstag
                                                        • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8:30 bis 15 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Marktgemeindeamt Lauterach
                                                      Hofsteigstraße 2a
                                                      6923 Lauterach

                                                      Telefon: +43 5574 680 20
                                                      Fax: +43 5574 680 25
                                                      E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                      Amtsstunden:

                                                      • Montag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13:45 bis 18 Uhr
                                                      • Dienstag und Mittwoch
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                      • Donnerstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                      • Freitag
                                                        • 8 bis 13 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                                        erlaubt:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 19 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 18 Uhr
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                        erlaubt:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 19 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 18 Uhr
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                        Hundekot

                                                        Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        ASZ Hofsteig
                                                        Industriestraße 32
                                                        6923 Lauterach

                                                        Telefon: +43 5574 23101
                                                        E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                        Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                        Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                        • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                          • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                          • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                        • Donnerstag und Samstag
                                                          • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                        Öffnungszeiten März bis November:

                                                        • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                          • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                          • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                        • Donnerstag
                                                          • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8:30 bis 15 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Marktgemeindeamt Lauterach
                                                        Hofsteigstraße 2a
                                                        6923 Lauterach

                                                        Telefon: +43 5574 680 20
                                                        Fax: +43 5574 680 25
                                                        E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                        Amtsstunden:

                                                        • Montag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13:45 bis 18 Uhr
                                                        • Dienstag und Mittwoch
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                        • Donnerstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                        • Freitag
                                                          • 8 bis 13 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                                          erlaubt:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 19 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 18 Uhr
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                          erlaubt:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 19 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 18 Uhr
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                          Hundekot

                                                          Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          ASZ Hofsteig
                                                          Industriestraße 32
                                                          6923 Lauterach

                                                          Telefon: +43 5574 23101
                                                          E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                          Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                          Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                          • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                            • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                            • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                          • Donnerstag und Samstag
                                                            • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                          Öffnungszeiten März bis November:

                                                          • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                            • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                            • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                          • Donnerstag
                                                            • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8:30 bis 15 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Marktgemeindeamt Lauterach
                                                          Hofsteigstraße 2a
                                                          6923 Lauterach

                                                          Telefon: +43 5574 680 20
                                                          Fax: +43 5574 680 25
                                                          E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                          Amtsstunden:

                                                          • Montag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13:45 bis 18 Uhr
                                                          • Dienstag und Mittwoch
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                          • Donnerstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                          • Freitag
                                                            • 8 bis 13 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                                            erlaubt:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 19 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 18 Uhr
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                            erlaubt:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 19 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 18 Uhr
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                            Hundekot

                                                            Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            ASZ Hofsteig
                                                            Industriestraße 32
                                                            6923 Lauterach

                                                            Telefon: +43 5574 23101
                                                            E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                            Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                            Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                            • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                              • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                              • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                            • Donnerstag und Samstag
                                                              • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                            Öffnungszeiten März bis November:

                                                            • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                              • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                              • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                            • Donnerstag
                                                              • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8:30 bis 15 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Marktgemeindeamt Lauterach
                                                            Hofsteigstraße 2a
                                                            6923 Lauterach

                                                            Telefon: +43 5574 680 20
                                                            Fax: +43 5574 680 25
                                                            E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                            Amtsstunden:

                                                            • Montag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13:45 bis 18 Uhr
                                                            • Dienstag und Mittwoch
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                            • Donnerstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                            • Freitag
                                                              • 8 bis 13 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                                              erlaubt:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 19 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 18 Uhr
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                              erlaubt:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 19 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 18 Uhr
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                              Hundekot

                                                              Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              ASZ Hofsteig
                                                              Industriestraße 32
                                                              6923 Lauterach

                                                              Telefon: +43 5574 23101
                                                              E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                              Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                              Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                              • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                                • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                              • Donnerstag und Samstag
                                                                • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                              Öffnungszeiten März bis November:

                                                              • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                                • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                              • Donnerstag
                                                                • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8:30 bis 15 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Marktgemeindeamt Lauterach
                                                              Hofsteigstraße 2a
                                                              6923 Lauterach

                                                              Telefon: +43 5574 680 20
                                                              Fax: +43 5574 680 25
                                                              E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                              Amtsstunden:

                                                              • Montag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13:45 bis 18 Uhr
                                                              • Dienstag und Mittwoch
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                              • Donnerstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                              • Freitag
                                                                • 8 bis 13 Uhr

                                                              Homepage

                                                              Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                erlaubt:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 19 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                                erlaubt:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 19 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 18 Uhr
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                                Hundekot

                                                                Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                ASZ Hofsteig
                                                                Industriestraße 32
                                                                6923 Lauterach

                                                                Telefon: +43 5574 23101
                                                                E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                                Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                                Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                                • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                                  • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                                • Donnerstag und Samstag
                                                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                                Öffnungszeiten März bis November:

                                                                • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                                  • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                                • Donnerstag
                                                                  • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8:30 bis 15 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Marktgemeindeamt Lauterach
                                                                Hofsteigstraße 2a
                                                                6923 Lauterach

                                                                Telefon: +43 5574 680 20
                                                                Fax: +43 5574 680 25
                                                                E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                                Amtsstunden:

                                                                • Montag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13:45 bis 18 Uhr
                                                                • Dienstag und Mittwoch
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                                • Donnerstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                                • Freitag
                                                                  • 8 bis 13 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Lauterach

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                  erlaubt:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 19 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Holzsägen mit Ketten- oder Kreissägen, Flexen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten

                                                                  erlaubt:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 19 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 18 Uhr
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Tiere sind so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.

                                                                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

                                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
                                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

                                                                  Hundekot

                                                                  Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  ASZ Hofsteig
                                                                  Industriestraße 32
                                                                  6923 Lauterach

                                                                  Telefon: +43 5574 23101
                                                                  E-Mail: office@asz-hofsteig.at

                                                                  Abfallarten: Altmetall (Alteisen), Altpapier, Bauschutt, Bildschirm, Computer, Grünmüll, Haushaltsgeräte, Kühlschrank, Nassbaterien, Problemstoffe, Reifen, Sperrmüll

                                                                  Öffnungszeiten Dezember bis Februar:

                                                                  • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                                    • 14:30 bis 17:30 Uhr
                                                                  • Donnerstag und Samstag
                                                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr

                                                                  Öffnungszeiten März bis November:

                                                                  • Dienstag, Mittwoch und Freitag
                                                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                                    • 14:30 bis 18:30 Uhr
                                                                  • Donnerstag
                                                                    • 8:30 bis 12:30 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8:30 bis 15 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Marktgemeindeamt Lauterach
                                                                  Hofsteigstraße 2a
                                                                  6923 Lauterach

                                                                  Telefon: +43 5574 680 20
                                                                  Fax: +43 5574 680 25
                                                                  E-Mail: marktgemeinde@lauterach.at

                                                                  Amtsstunden:

                                                                  • Montag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13:45 bis 18 Uhr
                                                                  • Dienstag und Mittwoch
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13:45 bis 16:30 Uhr
                                                                  • Donnerstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • Nachmittagstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
                                                                  • Freitag
                                                                    • 8 bis 13 Uhr

                                                                  Homepage

                                                                  Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion