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    Von Amts wegen

    Sinnverwandter Begriff: ex officio

    Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

    Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Von Amts wegen

      Sinnverwandter Begriff: ex officio

      Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

      Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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        Von Amts wegen

        Sinnverwandter Begriff: ex officio

        Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

        Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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          Sinnverwandter Begriff: ex officio

          Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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            Sinnverwandter Begriff: ex officio

            Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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              Sinnverwandter Begriff: ex officio

              Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                    Sinnverwandter Begriff: ex officio

                    Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                      Sinnverwandter Begriff: ex officio

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                          Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                  Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                    Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                        Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                          Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                            Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                                    Sinnverwandter Begriff: ex officio

                                                    Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                                      Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                                        Sinnverwandter Begriff: ex officio

                                                        Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                                          Sinnverwandter Begriff: ex officio

                                                          Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                                            Sinnverwandter Begriff: ex officio

                                                            Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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                                                              Sinnverwandter Begriff: ex officio

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                                                                Sinnverwandter Begriff: ex officio

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                                                                  Sinnverwandter Begriff: ex officio

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